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Berufshaftpflicht notwendig?

Ein Thema von Lemmy · begonnen am 16. Aug 2010 · letzter Beitrag vom 23. Dez 2010
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Seite 2 von 2     12   
mkinzler
(Moderator)

Registriert seit: 9. Dez 2005
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39.851 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#11

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 20:53
GmBH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt.
Markus Kinzler
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Assarbad

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1.234 Beiträge
 
#12

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 20:55
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen, dass Stammkapital greift doch nur bei wirtschaftlicher Mißwirtschaft oder??? Ich kann mich doch aus Haftungsgeschichten nicht drücken, nur weil ich ne GmbH habe? Sprich bei einem wirklich großen Schaden ist es egal, ob GmbH oder nicht -> weil zahlen muss ich in jedem Fall!
Da hast du absolut recht. Und wenn jemand was einzuwenden hat, wendet euch bitte vertrauensvoll an den Justiziar eurer ortsansässigen IHK, der wird das bestätigen

Der Geschäftsführer haftet nochmal für diverse Dinge anders ...
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)
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Hansa

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7.554 Beiträge
 
Delphi 8 Professional
 
#13

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 21:33
alles zu kurz...

..Stammkapital greift doch nur bei wirtschaftlicher Mißwirtschaft oder??? Ich kann mich doch aus Haftungsgeschichten nicht drücken, nur weil ich ne GmbH habe? Sprich bei einem wirklich großen Schaden ist es egal, ob GmbH oder nicht -> weil zahlen muss ich in jedem Fall!
Misswirtschaft ? Bist Du etwa in der Politik tätig ? Anders als dort gilt : Du haftest bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz etc. auch privat. Liegt der gemachte Fehler unterhalb dieser Schwelle, dann (zumindest bei GmbH usw.) wird nur in Höhe des Stammkapitals gehaftet. Konsequenz ist z.B. folgende : Du schreibst Virus (wird ja hier auch oft danach gefragt ), dann ist der verursachte Schaden Vorsatz. GmbH hin oder her : du blechst ALLES. Zuerst ist das Stammkapital dran und dann eventuell sogar das Häuschen vom "Alten".

Anderer Fall : das Programm rechnet falsch und verursacht deshalb einen Schaden. Das wäre leichte Fahrlässigkeit, weil Du es nicht genau genug überprüft hast. Sagen wir : Schaden 1.000.000 EUR. Bei GmbH wäre dann bei 25.000 EUR Schluss. Mehr gibts dann eben nicht. Ohne ist 1.000.000 fällig. Hört sich vielleicht gut an, aber : GmbH ist teuer, lukrativ für Steuerberater, Finanzamt etc., aber wer zahlt das ?

Um beim Thema zu bleiben : bei Berufshaftpflicht gilt ähnliches. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind wohl kaum zu versichern. Wäre ja noch schöner : schreibe Keylogger um Passwörter auszuspähen oder irgendwas, um fremde Programme zu manipulieren (beides beliebte Themen hier) und vorher wird Versicherung gemacht, um den eigenen Schaden zu begrenzen. In diesen Fällen wird Dir wohl die Versicherung "Vorsatz" unterstellen und nicht bezahlen. "Vorsatz" ist übrigens IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".
Gruß
Hansa
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Piethan

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Delphi XE Architect
 
#14

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 21:47
Deine Gesellschaft haftet mit deinem Stammkapital, deshalb gibt es letztlich die Haftungsbeschränkung. Dies ist der Grund, warum häufig Banken bei GmbH die Gesellschafter mit in die Kreditverträge nimmt, damit gerade dort wo es um große Summen geht die persönliche Haftung besteht.

Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.

Jedoch hat auch der Geschäftsführer Risiken zu beachten, hier insbesondere Bereiche der bekannten Risiken und besonders die Insolvenzverschleppung, oder auch Dinge wie Sozialversicherungen und Krankenkassen. Aber wenn du auch noch Personal hast, solltes du dieses sowieso schon beachten.

Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.

Neben der Haftungsbeschränkungen kommen also auch weitere Themen hinzu, jedoch halte ich eine GmbH aus Haftungsgründen für sinnvoll.

LG
Dirk
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Assarbad

Registriert seit: 8. Okt 2010
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#15

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 22:12
Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.
Gut, daß es erwähnt wurde. Bei einer UG geht das nicht! Ist eine der spezifischen Einschränkungen.

Übrigens ist das mit dem Erhalt des Stammkapitals relativ. Kaufst du ein Auto für - da es sich einfach rechnet - 25000 EUR, würde das reichen, aber schon am ersten Tag an Wert verlieren. Uns wurde es so erklärt, daß in diesem Fall ohnehin die Gesellschafter entsprechend ihres Anteils "haften".

Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.
Der Geschäftsführer muß meines Wissens nach keinesfalls Angestellter sein, aber wenn er es ist, gelten obige Aussagen. Abgesehen davon scheint es steuerliche Vorteile zu bieten, wenn der GS auch Angestellter ist. Zumindest hat unser Steuerberater das so empfohlen, so daß ein Vertrag mit vorläufiger unentgeltlicher Tätigkeit gemacht wurde (als ich noch GS war) ...

Kleiner Nachtrag:
"Vorsatz" ist übrigens IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".
Im Zweifelsfall wird das aber eben im Nachhinein von einem Gericht entschieden. Und "vor Gericht und auf hoher See" ...
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)

Geändert von Assarbad ( 5. Nov 2010 um 22:17 Uhr)
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chefdackel

Registriert seit: 4. Jun 2003
22 Beiträge
 
Delphi 7 Enterprise
 
#16

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 23. Dez 2010, 09:30
Ich möchte jetzt keine Endlos-Diskussion lostreten, aber meiner Meinung nach gilt gerade für finanziell nicht allzu gut ausgestattete Firmen: Die GmbH ist ein schwerfälliges Verwaltungsmonster und vor allem für den Steuerberater lukrativer als eine Ein-Mann-Personengesellschaft. Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen? Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.

Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.

Wie gesagt, nur als Geankenanstoss für die Mitleser, die sich in Zukunft in Bezug auf die Gesellschaftsform verändern möchten.
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Assarbad

Registriert seit: 8. Okt 2010
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#17

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 23. Dez 2010, 11:22
Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen?
Das muß man ohnehin nur auf rechtsverbindlichen Dokumenten angeben (Rechnungen bspw. oder diversen Schreiben). Die Domain der Webseite muß das nicht enthalten.

Nervig ist aber das ä im Namen wg. mangelnder Internationalität. Da müßte meiner Meinung nach nochmal nachgebessert werden, bspw. als UGmbH oder UGh oder UGhb.

Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.
Das Prinzip ist exakt das gleiche wie bei der "normalen" GmbH. Es muß die Gesellschaftsform angegeben werden. Nicht mehr und nicht weniger. Abmahnungen drohen bei der GmbH auch wenn dort die Gesellschaftsform verschleiert wird. Nervig ist nur, daß es für die UG keine vernünftige Abkürzung gibt.

Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.
Es bestehen gegenüber den britischen/irischen Aufsichtsbehörden dann gewisse Pflichten, zu deren Erbringung man entweder viel Zeit und sehr gute Englischkenntnisse benötigt, oder eben die Delegation an eine der darauf spezialisierten Firmen (ging ab ca. 200 EUR/a los, als ich geguckt hatte).
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)
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