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Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

Ein Thema von Popov · begonnen am 11. Apr 2012 · letzter Beitrag vom 26. Apr 2012
Antwort Antwort
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

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Delphi 12 Athens
 
#11

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 11. Apr 2012, 23:47
Von Facebook, Google und Co. verteilen sich im Internet genügend Verfolgungscodes.
Wenn man diese Verbindet, dann kann man mit großer Sicherheit von den meisten Leuten rausfinden wer sie wirklich sind.

Dazu dann noch die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung und man hat noch mehr Verbindungsinformationen zu dir.

Da bekommt man schon raus, wem ein Konto gehört.
Es sei denn der-/diejenige geht nicht konsequent über einen öffentlichen und nicht zu imh/ihr zurückverfolgbaren Internetzugang online.
Und nutzt an dieser Stelle auch keine anderen Dienste, welche man sicher mit ihm/ihr verbinden könnte. (z.B. Onlinebanking)


Weiß eigentlich jemand, wieviele Abmahnungen wegen der Impressumspflicht es schon gab?

Facebook gibt es auch schon länger und dort wurden schon unzählige Fotos hochgeladen.
Wenn man das so betrachtet, dann ist diese erste Abmahnung schon recht selten und verdamt spät dran.


Anklagen, samt Verhaftung und anschließender Verurteilung wie z.B. bezüglich kino.to und dem anderen Downloadportal (hab schonwieder gergessen wie das Ding hieß) machen die Leute eh schon wuschig genug.
Kein Wunder, wenn da viele erstmal durchdrehn, wenn sie eine Anklage trifft. (egal ob sie unschuldig sein mögen)


Mist, ich glaub ich bin nicht ganz auf dem Laufenden.
Was ist eigentlich mit dem WikiLeaks-Typen?


Ach ja, und vonwegen "Facebook ist böse".
Hier wurde wegen einem Foto abgemahnt und da ist es egal wo es hochgeladen wurde ... es hätte auch ganz gut die eigene Webseite sein können.
Letztendlich könnte das auch ein Foto in den DP-Alben sein.
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Geändert von himitsu (11. Apr 2012 um 23:54 Uhr)
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Delphi-Laie

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#12

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 11. Apr 2012, 23:50
Man bekommt über die IP-Adresse den Anschluß heraus, nicht jedoch die dahintersteckende Person. Zum einen gibt es auch heute noch Mehrpersonenhaushalte, zum anderen kann es ein ungeschütztes, d.h. unverschlüsseltes WLAN (gewesen) sein... Man kann z.B. argumentieren, daß man die Verschlüsselung nicht hinbekam - zu kompliziert. Ich spreche aus eigener Erfahrung: Erst später raffte ich mich dazu nochmals auf und schaffte es, am Anfang jedoch scheiterte ich.

Ergänzung: himitsu, vergiß nicht, daß es auch häufigen Identitäts"diebstahl" gibt, um Leut gezielt zu mobben und gar zu kompromittieren!

Geändert von Delphi-Laie (11. Apr 2012 um 23:59 Uhr)
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jaenicke
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#13

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 00:01
Man bekommt über die IP-Adresse den Anschluß heraus, nicht jedoch die dahintersteckende Person. Zum einen gibt es auch heute noch Mehrpersonenhaushalte
Dann ist der Anschlussinhaber dran und fertig. Zumindest in den allermeisten Fällen nach derzeitiger Rechtsprechung.

zum anderen kann es ein ungeschütztes, d.h. unverschlüsseltes WLAN (gewesen) sein... Man kann z.B. argumentieren, daß man die Verschlüsselung nicht hinbekam - zu kompliziert.
Das spielt keine Rolle. Dann ist man als Anschlussinhaber erst recht dran. Denn laut deutscher Rechtsprechung muss man sich dann einen Fachmann holen, wenn man selbst keine Ahnung davon hat. Tut man es nicht, handelt man fahrlässig.
Sebastian Jänicke
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himitsu

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#14

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 00:10
Da muß dann ein Bekannter aus deinem Haußhalt möglichst noch auf deinem Rechner (heutzutage hat ja naheu jeder seinen Eigenen) das Facebookkonto eröffnet und verwaltet hätten ... man kann auf dem Rechner oftmals gut feststellen (wird ja fast alles mitgeloggt) ob was von dort aus gemacht wurde.
Warum sollte das jemand machen?

Da dürfte es schon etwas schwer werden, noch zu behaupten man sei das nicht gewesen.
Bei ungesicherten WLANs hat man auch erstmal selber die Schuld ... du mußt ja beweisen, daß du es nicht selber warst.
(wenn ich die letzen Anklagen diesbezüglich richtig mitbekommen hat)

Und wenn jemand an deinem ungeschützten Rechner war ... tja, hättest du dich mal geschützt.
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Delphi-Laie

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#15

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 00:11
Man bekommt über die IP-Adresse den Anschluß heraus, nicht jedoch die dahintersteckende Person. Zum einen gibt es auch heute noch Mehrpersonenhaushalte
Dann ist der Anschlussinhaber dran und fertig. Zumindest in den allermeisten Fällen nach derzeitiger Rechtsprechung.
Strafrechtlich nicht, weil Strafrecht Individualrecht ist. Ist jemandem keine Straftat nachzuweisen, hat er freigesprochen zu werden (unbeschadet evtl. Rechtsbeugung, die es überall, in jedem (Un)Rechtssystem gibt).

Es gibt allerdings noch die zivilrechtliche Störerhaftung, die greifen kann, wenn einem durch Unterlassung ein erhebliches (passives) Mit"verschulden" angelastet werden kann.

zum anderen kann es ein ungeschütztes, d.h. unverschlüsseltes WLAN (gewesen) sein... Man kann z.B. argumentieren, daß man die Verschlüsselung nicht hinbekam - zu kompliziert.
Das spielt keine Rolle. Dann ist man als Anschlussinhaber erst recht dran. Denn laut deutscher Rechtsprechung muss man sich dann einen Fachmann holen, wenn man selbst keine Ahnung davon hat. Tut man es nicht, handelt man fahrlässig.
So einfach ist es nicht. Dazu muß man überhaupt wissen, daß man das tun muß. Unwissenheit schützt zwar angeblich vor Strafe nicht, jedoch schon vor Strafe im strafrechtlichen Sinne, also einer Verurteilung. Wo steht das z.B. geschrieben, daß man verschlüssen muß (ja, natürlich in den Urteilen, sog. Gerichtsrecht)? Bei der Installation meiner T-Sinus-Geräte wurde ich jedenfalls nicht auf die Gefahr und und deren Abwehr explizit hingewiesen, und die PDFs sind sehr lang und geduldig, aber rechtlich noch weniger als technisch vollständig. Ich wußte es dennoch. Nun stell' Dir mal so manche Computerkäufer vor ("den ersten PC - und dann auch noch von Aldi - stolz und erwartungsvoll nach Hause getragen") - ob die damit nicht hoffnungslos überfordert wären?! Letztlich hängt es von der Faktenlage, deren Schilderung und natürlich auch und vor allem vom Richter ab.

Geändert von Delphi-Laie (12. Apr 2012 um 00:13 Uhr)
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EWeiss
(Gast)

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#16

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 00:35
Zitat:
Also schnell die Facebook-Accounts löschen.
Wenn es denn ginge.
Fakt ist das die immer noch über deine Daten verfügen selbst dann wenn du den Account löschst.

Kann mir nicht passieren bin einer der dummen 2% in Deutschland die da keinen Account angelegt haben.

gruss
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himitsu

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Delphi 12 Athens
 
#17

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 01:00
Och, man kann sich auch gefahrlos anmelden.
Man sollte nur wissen was man dort von preisgibt (man kann sein Konto auch ziehmlich leer lassen).
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Valle

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#18

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 01:06
Himitsu hat durchaus Recht. Facebook ist nur so gefährlich wie der Anwender dumm ist.

Liebe Grüße,
Valentin
Valentin Voigt
BOFH excuse #423: „It's not RFC-822 compliant.“
Mein total langweiliger Blog

Geändert von Valle (12. Apr 2012 um 01:07 Uhr) Grund: Hab' da was falsch gelesen
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EWeiss
(Gast)

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#19

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 01:09
Zitat:
Wenn man das so betrachtet, dann ist diese erste Abmahnung schon recht selten und verdamt spät dran.
Es lag wohl daran!

Zitat:
Als konkrete "Inspirationsquelle" nennt Lampmann die ARD-Sendung 'Ratgeber Internet: Der Internetanwalt'.
Darin haben die Anwälte Thomas G. Becker und Niklas Haberkamm Ende März darauf hingewiesen,
dass Nutzer des sozialen Netzwerks "unter Umständen" auch für von Dritten auf der Pinnwand veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht werden könnten.
Erst die dummen darauf aufmerksam machen die dann als etwas schlauer die Leute dann abmahnen.
Schon seltsam das dann genau diese Anwälte die Abmahnung auf dem Tisch gelegt bekamen.
Oder?

Zitat:
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum will über den Fall weiter berichten, rät aber grundsätzlich,
dass man als Privatperson beim Betrieb einer Facebook-Seite nicht vorsichtig genug sein kann.
Selbst Anwälte warnen vor FaceBook.
Wie viele Anwender mögen dann dumm sein.. 99 von 100?

gruss

Geändert von EWeiss (12. Apr 2012 um 01:15 Uhr)
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Benutzerbild von hitzi
hitzi

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#20

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 12. Apr 2012, 07:29
Grundsätzlich benötigt man zwar eine explizite erlaubnis des Fotografierten, um ein Bild von ihm/ihr zu veröffentlichen,
aber es gibt auch genügend Ausnahmereglungen.
Ich hab das in dem Fall so verstanden, dass ein anderer Benutzer auf deiner Facebookseite ein urhebergeschütztes Bild reingestellt hat. Und dafür sollst nun du als "Inhaber" deiner Facebookpinnwand haftbar sein, obwohl eben nicht du, sondern ein anderer das Bild auf deiner Seite gepostet hat.

Die Möglichkeit andere auf deiner Pinwand Einträge erstellen zu lassen, kann man einschränken. So sollte sich die "Gefahr" wieder auf das beschränken, was man selber postet.
Thomas
Besucht doch mal http://www.hitziger.net
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