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Internetseiten auslesen & Copyright

Ein Thema von Monday · begonnen am 8. Mär 2014 · letzter Beitrag vom 10. Mär 2014
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Furtbichler
(Gast)

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#31

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 13:23
alles andere sind Spekulationen.
Stimmt. 'Zusammenfassen' kann man auch anders verstehen. Für mich war das eindeutig. Aber wenn man mit 'Zusammenfassen' z.B. Summieren meint, aggregieren allgemein, Statistiken erstellen etc. muss man niemanden Fragen. Wer keinen Crawler will, soll ihn aussperren.
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#32

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 14:07
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.
Wie kommst du darauf, dass ich der Meinung bin, dass da irgendwas strafbar ist, wenn mit einem Browser eine Webseite angezeigt wird? Wo habe ich das geschrieben oder auch nur ansatzweise verlauten lassen?

Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten?

Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen.

Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ...
Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird.

Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen.

siehe z.B. http://www.delphipraxis.net/1246943-post7.html

Mehr habe ich nicht gesagt
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ‎ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9 dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)

Geändert von Sir Rufo (10. Mär 2014 um 14:11 Uhr)
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Popov
(Gast)

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#33

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 14:15
Leute, es geht nicht um das Speichern von Daten, sondern um das Verwerten.
Ich kann das ganze Internet speichern, da wird sich keine Sau aufregen. Nur weiterverwerten, daraus zitieren etc. also der ganze Schmunz, *DAS* ist doch das rechtlich eventuell anfechtbare...
Naja, ich kann mich erinnern, dass Google verklagt worden ist, weil es, als es eine Seite besuchte und dann das machte was es eben macht, die Seite zwecks späterer Auswertung bei sich speichern. Die Autorin meinte, dass sie die Seite durchaus im Internet haben will, damit sich jeder das anguckt, aber speichern, weil es Google macht, für sie eine unerlaubte Nutzung bedeutet. Keine Ahnung was dabei raus kam, aber Google hat genug Geld für Anwälte und so ein kleines Frauchen mit Prozessen zuzuschei... Das hat ein kleiner Programmierer nicht.
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bernerbaer
(Gast)

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#34

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 15:05
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.
Wie kommst du darauf, dass ich der Meinung bin, dass da irgendwas strafbar ist, wenn mit einem Browser eine Webseite angezeigt wird? Wo habe ich das geschrieben oder auch nur ansatzweise verlauten lassen?

Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten?

Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen.

Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ...
Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird.

Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen.

siehe z.B. http://www.delphipraxis.net/1246943-post7.html

Mehr habe ich nicht gesagt
Rechtliche Beratungen sind auch in Deutschland glaube ich übers Internet nicht erlaubt, ich zitiere hier einfach ohne jeglichen Kommentar und ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund:

Zitat:
Tatsächlich haben Betreiber entsprechender Webportale auf Grundlage des virtuellen Hausrechts die Berechtigung entsprechende Vorgaben für die Nutzung der Plattform zu machen. Rechtlich verbindlich wird die jeweilige Regelung aber nur, wenn der jeweilige „Scraper“ auch unter Anerkennung der Nutzungsbedingungen registriert hat.

Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).
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Perlsau
(Gast)

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#35

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 15:19
Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.
alter Scherzkeks

Eine solche "Technik" ist doch keine Geheimnis und stellt kein nennenswertes Programmier-Problem dar. Google hat bereits sehr gute und vor allem auch ideenreiche Programmierer, die quasi alles entwicklen können und auch wollen, was Google benötigt. Wie ich gelesen habe, stammen zahlreiche Google-Ideen zu Google-Diensten von einfallsreichen Mitarbeitern. Klappentext des Buches "Das Google Imperium – Google kennt dich besser, als du denkst" von Lars Reppesgaard (2008 by Murmann Verlag GmbH, Hamburg, 978-3-86774-046-3):

Für die Googler ist klar: Alles, was es auf der Welt an Informationen gibt, kann und sollte indexiert und öffentlich zugänglich gemacht werden – egal, ob es sich um Warenkataloge von Onlineshops, Tagebucheinträge in sozialen Onlinenetzwerken oder die Zusammensetzung von Gensträngen handelt. Zumindest die beiden Gründer von Google haben nie einen Hehl daraus gemacht, daß genau diese Vision sie antreibt. Schon als Google nicht mehr war als ein Studentenprojekt, amüsierte Larry Page seine Professoren mit seiner Idee, das gesamte Internet auf einem Computer zu speichern. Im Juni 1999 verkündete Sergey Brin in der ersten jemals von Google veröffentlichten Presseerklärung: »Eine perfekte Suchmaschine wird alle Informationen auf der Welt verarbeiten und verstehen. Das ist die Richtung, in die Google sich entwickelt.« Als ein Reporter des amerikanischen Magazins Red Herring ihn drei Jahre später fragte, wie die perfekte Suchmaschine aussehen würde, antwortete er: »Sie wäre wie der Geist Gottes. Sie wüßte genau, was du willst.«

Wer sich für Google-Internas wirklich interessiert, kommt um dieses Buch eigentlich nicht herum.

Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).
Und genau deshalb kann mir keiner vorschreiben, wie bzw. mit welcher Technik ich öffentlich zugängliche Seiten betrachte/verarbeite/nutze. Einzig die Weiterveröffentlichung steht unter Urheberschutz, nicht jedoch die private Nutzung. Im Prinzip mache ich mit einer Software, die mir ganz bestimmte Daten aus öffenlich zugänglichen Seiten ausfiltert, nichts anderes als Google mit seinem Alert-Dienst: Ich erhalte gefilterte Ergebnisse, in denen die gesuchten Stichworte vorkommen. Ob ich mir nun die benötigten Informationen via Mausmarkierung und anschließendem Copy'n'Paste in ein Dokument oder eine Datenbank eintrage oder zu diesem Zweck eine Automatisierung schreibe, bleibt noch immer mir überlassen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehende Regelungen sind erst bindend, wenn ich diesen AGB zugestimmt habe. Ob und wie und unter welchen Umständen Formulierungen wie "Mit Betreten dieser Seite erkenne Sie unsere AGB an" rechtlich bindend sind, vermag meiner Ansicht nach nur ein Jurist zu beantworten.

Geändert von Perlsau (10. Mär 2014 um 15:31 Uhr)
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