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Einsatz und Bezahlung von Studenten

Ein Thema von MrSpock · begonnen am 30. Okt 2015 · letzter Beitrag vom 31. Okt 2015
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MrSpock
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#1

Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 10:53
Hallo,

auch wenn ich jetzt keine steuerrechtlich abgesicherte Antwort erwarte habe ich einmal eine Frage.

Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und darüber einen Auftrag bekommen habe und bei der Abarbeitung Teile des Auftrags von einer jungen Studentin habe erledigen lassen, wie kann / muss ich das abrechnen. Ich möchte der Studentin (insbesondere weil es meine Tochter ist ) gerne etwas von dem Geld für diesen Auftrag abgeben (sonst hätte ich sie auch nicht überreden können, mir zu helfen). Am saubersten wäre es, wenn sie mir eine Rechnung schreibt, die ich dann bezahle. Kann sie mir ohne dass sie ein Gewerbe angemeldet hat, eine Rechnung schreiben? Übrigens reden wir hier von etwa 400-500 Euro, also nicht von einem "Vermögen".
Albert
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fillibuster

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#2

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 11:01
Hallo,

du könntest Sie bei dir als MiniJobberin anmelden. Infos hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_...041AA9A790DDCC. Für einen einmalige Sache darf Sie auch eine Rechnung als Privatperson schreiben (ohne Gewerbeanmeldung) - da gibt es aber Höchstgrenzen. Wende dich am Besten ans FA oder deinen Steuerberater.

Viele Grüße ...

Geändert von fillibuster (30. Okt 2015 um 11:04 Uhr)
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p80286

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#3

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 11:25
Deine Tochter ist einer Deiner Lieferanten, ob sie das richtig abwickelt, ist zunächst einmal nicht Dein Problem.
Soweit ich weiß gibt es so etwas wie Schmalspurgewerbetreibende, die kein Gewerbe anmelden müßen. Nur muß das erzielte Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Versuch mal in dieser Richtig ein paar Infos zu bekommen, ich bin mir überhaupt nicht sicher ob das noch so stimmt oder ob ich mich da irre.

Gruß
K-H
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mkinzler
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#4

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 11:30
Ich denke auch, dass man dies am Besten als Minijob abrechnen sollte. Das Deine Tochter als Studentin SV versichert ist, dürfte die pauschalierte Versteuerung durch Dich für Euch am Günstigsten sein.
Markus Kinzler
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Perlsau
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#5

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 11:36
@MrSpock

Hab eben mal meinen Betriebsberater (Diplom-Betriebswirt) angerufen und ihm den Fall geschildert: Wenn deine Tochter das nicht regelmäßig betreibt oder ihre Mitarbeit eine einmalige Angelegenheit bleibt, kann sie ohne weiteres eine Rechnung ausstellen und muß dieses Einkommen auch nicht dem Finanzamt melden. Eine Höchstgrenze für diese einmalige Rechnung gibt es so nicht, vielmehr kommt es darauf an, wieviel sie bei häufigerem Vorkommen eines solchen Falles insgesamt pro Jahr einnimmt. Würde sie das dagegen regelmäßig machen, wäre sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen.
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MrSpock
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#6

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 12:10
Das ist doch schon mal eine gute Info. Ihre Mitarbeit war sicherlich einmalig. Zumindest ist nicht abzusehen, dass sie mich in nächster Zeit noch einmal unterstützt. Sie würde als Studentin aber auch keine Lohnsteuererklärung abgeben, weil sie kein Geld verdient. Sie ist zwar auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, aber hat auch noch nichts.
Albert
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mm1256

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#7

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 12:22
Nur daran denken, Rechnung OHNE Mehrwertsteuer

Abgesehen davon noch ein Wort zur vorgeschlagenen Minijob-Variante: Damit fährt man bei einmaligen oder sehr seltenen Aushilfen dieser Art am schlechtesten, weil hier noch der (Zeit-)Aufwand für die Meldungen und die Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger dazu kommt. Und das ist nicht ganz ohne. Rechnet man den Zeitaufwand hierfür dagegen, hätte man die Arbeit auch gleich selber erledigen können.

EDIT: Da fällt mir beim nochmaligen Lesen ein:
Zitat:
Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
Du könntest deiner Tochter demnach auch eine Gutschrift ausstellen. Wäre sogar die elegantere Lösung, weil du wahrscheinlich über eine entsprechende SW verfügst, und somit die Mindestangaben automatisch erfüllt wären, und für deine Buchhaltung ist es auch besser.
Gruss Otto
Wenn du mit Gott reden willst, dann bete.
Wenn du ihn treffen willst, schreib bei Tempo 220 eine SMS

Geändert von mm1256 (30. Okt 2015 um 12:31 Uhr)
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MrSpock
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#8

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 12:42
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?
Albert
Live long and prosper


MrSpock
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Benutzerbild von Phoenix
Phoenix
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#9

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 12:47
Ich bin zu Faul das komplett im Detail zu lesen und zusammenzufassen, aber da steht so ziemlich alles wichtige drin: http://www.iww.de/gstb/steuerrecht-a...alismus-f68569
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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mkinzler
(Moderator)

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#10

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten

  Alt 30. Okt 2015, 13:05
Da der Vorgang sowieso USt frei sein wird, ist es eigentlich egal, ob Gutschrift oder Rechnung. Der Hauptvorteil einer Gutschrift ist es, dass der Empfänger selber für die Voraussetzungungen des Vorsteuerabzugs sorgen kann.
Markus Kinzler
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