Forum: Arbeiten als Freelancer
by p80286,
12. Dez 2014
Nicht ganz, das Unternehmen haftet mit allem was es hat, der/die Eigentümer aber nur mit ihrer Einlage. Bei Personengesellschaften haftet der Eigentümer mit allem was er hat, wobei es da interessante Konstrukte wie die KG oder die KG auf Aktien gibt.
Wenn der Softwarekäufer darauf aus ist, einen Lieferanten mit einem guten finaziellen Background zu haben, dann wird er um jedes kleinere...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by p80286,
12. Dez 2014
Für alle Lizenzhanseln
http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz
nur weil Microsoft und Adobe und ... es machen muß es ja nicht richtig sein.
Übrigens bei IBM (360/370 /1 etc.) war das anders, da gehörte die Software zum Rechner, da hat der Kunde ein Paket erworben, nicht wie beim PC, sich alles zusammen gesucht.
Gruß
K-H
Forum: Arbeiten als Freelancer
by p80286,
19. Mai 2011
Zum einen besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, d. h. Du kannst in deinen Vertrag hineinschreiben was Du willst, solange die Gegenseite das akzeptiert.
Du solltest aber auf jeden Fall einen RA konsultieren was passiert, wenn Deine Software z.B. ein Editor, auf einem Steuerungsrechner installiert wird, und sie nicht nur eine Datei Deines Kunden zersägt, sondern z.B. ein ganzes Kraftwerk...