Forum: Cross-Platform-Entwicklung
by Jens01,
20. Sep 2014
Das sehe ich auch so, zumal fast immer irgendwelcher Quellcode von Emba mit einkompiliert ist.
Forum: Cross-Platform-Entwicklung
by Jens01,
20. Sep 2014
Natürlich kann ich damit machen, was ich will!
Forum: Cross-Platform-Entwicklung
by Jens01,
20. Sep 2014
@Robert
Ob gegen die Lizenzbestimmungen der Emba-Software selbst verstoßen wird, ist ja noch fraglich. Wenn Du in der Schule einen Code erstellst. Dann ist das ja kein Verstoß -so verstehe ich es gerade-.
Der selbst erstellte Code des Schülers ist aber seiner und er kann damit machen, was er will. Sonst würde es heißen, dass Emba das Urheberrecht auf das mit Delphi erstellte Werk hat.
Forum: Cross-Platform-Entwicklung
by Jens01,
19. Sep 2014
Damit kann nicht der selbst erstellte Code gemeint sein. Wie soll Emba plötzlich zugriff auf mein Werk haben, wenn ich es mit Ihrer Software schreibe. (Wie sollten sie es auch nachweisen, es könnte auch mit einen Texteditor geschrieben sein).
Das wäre so, als wenn Druckerhersteller sagen würden, die Ausdrucke dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Das einzige, worüber Emba bestimmen darf,...
Forum: Cross-Platform-Entwicklung
by Jens01,
19. Sep 2014
Den selbst erstellten Quellcode aber schon! Das ist dein geistiges Eigentum!