-=ZGD=- |
6. Sep 2014 11:04 |
AW: Spitzenverdiener
Zitat:
Zitat von Darlo
(Beitrag 1271236)
Zitat:
Zitat von jaenicke
(Beitrag 1271228)
Zitat:
Zitat von -=ZGD=-
(Beitrag 1271214)
Außerdem ist meine Frau Beamtin in München. Effektiv beträgt der Unterschied IV/IV zu III/V ~450€.
Warum sollte ich aufgrund der Erklärungseinschränkung darauf verzichten?
|
Du verzichtest ja nicht darauf, sondern bekommst es nur hinterher ausgezahlt. ;-)
Herauskommen tut am Ende genau das gleiche.
|
Es ist nur die Frage ob man ein kostenlosen Kredit haben möchte, oder diesem den Behörden gibt.
- Steuerklasse 3 | 5 kann, wenn beide arbeiten, zu einer Steuernachzahlung führen
- Steuerklasse 4 | 4 kann eher zu einer Steuerrückerstattung führen
- Steuerklasse 4 | 4 mit Faktorverfahren kommt, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind, die nicht an der Quelle besteuert werden, am ehesten hin.
Aber wie jaenicke schon geschrieben hat. Am Ende des Jahres, bzw. im Zuge der EkSt-Erklärung kommt alles aufs selbe raus.
|
Das mag sein, ich spreche hier nur von der persönlichen Erfahrung. Eine Rückzahlung unsererseits war nie nötig. Und ich habe doch lieber im Monat etwas mehr, als "plötzlich" einen ganzen Haufen so zu bekommen.
Verallgemeinert bitte meine Posts nicht. Diese sind wirklich nur auf meinen Fall zugeschnitten.
|