AW: Anwendungsdesign: WO Dateianhänge speichern?
Ich glaube ich muss meinen Gedankengang doch noch mal ein bisschen erläutern. Den Inhalt von GoBD kenne ich soweit ich ihn kennen muss (also nur den technisch relevanten Teil, nicht den buchhalterischen).
Die ursprüngliche Frage dieses Threads war: Wie soll man elektronische Dateianhänge (z.B. eingescannte Lieferscheine von Zulieferern) GoBD-konform ablegen? Wenn ich eure Ausführungen richtig verstehe ist es anwendungsseitig gar nicht vollständig zu erreichen, dass solche Dokumente 100% revisionssicher gespeichert werden. Nicht alle, wenn nicht gar nur die großen und teuren, Scansysteme unterstützen PDF-A. Wenn nun also JPEG- oder TIFF-Dateien eingeliefert werden und das originale Papierdokument dann geshreddert wird, kann die kundenseitige Implementierung des Systems die GoBD nicht erfüllen. Nur soll ich dann anwendungsseitig einen Filter einbauen der PDF-A bei den Importen erzwingt? Wäre das dann nicht schon wieder wettbewerbsrechtlich verboten? Oh man, ist man einmal in dem Paragrafenmoloch drin... :-( Ich könnte mir vorstellen, dass es Branchen gibt bei denen die praktische Umsetzung der GoBD noch richtig Schwierigkeiten machen wird. Ich kenne schon fünf Unternehmen, die wegen GoBD von rein elektronischer Belegführung wieder zurück auf Papier umgestellt haben nachdem Steuerprüfer ihnen die rein elektronischen Systeme madig gemacht hatten. |
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Also ich bin im Großhandel tätig, wir sind Mittelständler und über einen Einkaufsverband organisiert, der ungefähr 500 Mitglieder hat und wo
alles sehr straff organisiert ist und auch darauf geachtet wird, dass alles gesetzeskonform vonstatten geht, denn so Vorstände möchten ja auch kein Risiko eingehen. Wir bekommen alle Dokumente per Schnittstelle im ASCII-Format, XML etc..(die Daten) dazu jeweils Belege im PDF-Format (Rechnungen) Lieferscheine Ein- und Ausgang scannen wir ein, auch im PDF, damit Unterschriften und händische Einträge auch vorhanden sind. Lohnbuchhaltung machen wir per Lexware..Da ist auch alles im PDF-Format. Das wichtigste ist eben dann die Datensicherung :) Alle Belege vernichten wir nach dem Scanner, außer Eingangsrechnungen. Da hat uns mal ein Steuerberater geraten, die in Papierform aufzubewahren um evtl. Diskussionen wegen dem Vorsteuer-Abzug mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen. Wir machen das seit einigen Jahren so, mittlerweile gabs auch einige Routine-Prüfungen vom Finanzamt..Es gab darüber niemals Beanstandungen. Es wurde ja auch in den letzten Jahren gesetzlich gelockert, dass PDF-Dateien anerkannt werden, eine zeitlang war das wohl nur mit elektronischer Signatur der Fall, das ist soweit ich weiß, entfallen.. Man sollte Bedenken, dass auch das Finanzamt grossen Wert darauf legt, dass sie alles elektronisch bekommen, also müssen sie es auch uns ermöglichen. Davon unberührt sind natürlich solche Sachen wie, GOB, dass z.B. Stornobuchen erkennbar sein müssen etc. Nummernkreise vollständig sein müssen etc. das übliche halt. |
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Dem Finanzamt geht es eher weniger darum, das gar nichts geändert werden kann (WORM), sondern das alles nachvollziehbar ist. Und die Manipulation dem Anwender so schwer wie möglich gemacht wird. Mit genug Energie ist alles änderbar, das wissen wir alle. Da schießt die GoBD-Beschreibung technisch auch gern über das Ziel hinaus und relativ praxisfern.
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nichts für ungut K-H [/OT] |
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Wie so oft - wenn´s einen selber betrifft, ist jammern und klagen und sich beschweren angesagt. Aber wehe irgendwo passiert etwas, dann ist die Entrüstung groß, warum es da keine Prüfungen und Kontrollen und Richtlinien gibt. |
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