Forum: Sonstige Fragen zu Delphi
by Delphi-Laie,
11. Okt 2010
Wir kommen hier zwar völlig vom Thema ab, aber nein, das darf er nicht! Man ist allerdings auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen, doch diese darf er nur in begründeten Fällen, also nicht pauschal verweigern. Man kann diese Zustimmung deshalb auch einklagen und ggf., falls der Vermieter verliert, die entgangenen Untermieteinnahmen sogar als auszugleichenden Schaden bei jenem geltend machen....
Forum: Sonstige Fragen zu Delphi
by Delphi-Laie,
11. Okt 2010
Durchaus möglich, daß ich fkerbers Beitrag dahingehend mißverstand (ich las das vorherige nicht oder nur flüchtig, Asche auf mein Haupt). Ich faßte es so auf, daß das Programm Delphi als solches gemeint sei.
Daß man damit erstellte Compilate nicht verkaufen darf, auch das halte ich für fraglich. Inwieweit das Urheberrecht einem eine solche Erlaubnis explizit einräumen muß, ist mir unbekannt....
Forum: Sonstige Fragen zu Delphi
by Delphi-Laie,
10. Okt 2010
Das ist doch aber etwas ganz anderes, als einen Eigentümerwechsel zu untersagen.
Die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen ist zudem auch fraglich, und erst recht, ob die beliebig weit vertraglich "transportiert" werden. Es gibt auch in Deutschland ein Urheberrecht, das die Softwareproduzenten ausreichend schützt.
Forum: Sonstige Fragen zu Delphi
by Delphi-Laie,
10. Okt 2010
Aber Markus, ob man ein Produkt verschenkt, verkauft oder sonstwas, hat doch überhaupts nichts mit seiner Nutzung zu tun! Ergo greifen die Nutzungsbedinungen für den Eigentumswechsel gar nicht. Sollten jene tatsächlich solche Klauseln enthalten, dann gehen sie über die eigentliche Nutzung hinaus und sind - ich werde stereotyp, aber es ist dennoch so - unwirksam.
Forum: Sonstige Fragen zu Delphi
by Delphi-Laie,
10. Okt 2010
Mag sein, meine Aussage gilt aber auch dafür: Niemand kann - selbst, wenn die "Vereinbarung" als solche wirksam ist - den Weiterverkauf eines Geschenkes untersagen, bzw. man kann sich dieses Recht nicht vertraglich beschneiden.
Forum: Sonstige Fragen zu Delphi
by Delphi-Laie,
10. Okt 2010
Eine solche Einschränkung ist/wäre rechtswidrig und damit null und nichtig, auch wenn sie tausendmal in irgendwelchen - ohnehin in den seltensten Fällen rechtskräftigen - sog. "Lizenzvereinbarungen steht, auch dann nicht, wenn die Lizenzvereinbarung tatsächlich wirksam sein sollte, denn dann wäre sie eine unbillige Benachteiligung des Käufers. Sie verstößt zudem gegen den sog....