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Suche in Thema: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
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Es liegen Ergebnisse in folgenden Bereichen vor:

  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 8. Jan 2020
    Dabei kann man bei Haushaltsnahen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen doch 20% des Arbeitslohn bis maximal 1.200,- € direkt von der Steuer abgesetzt werden. Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen sind es sogar nochmal bis zu 4.000,- €. Das kann in manchen Fällen sogar günstiger sein, als beim Handwerker vielleicht lediglich die Mehrwertsteuer einzusparen....
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 8. Jan 2020
    Es genügt also, eine solche in das Kassensystem zwar einzubauen, diese aber nicht zu verwenden? :gruebel:
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 8. Jan 2020
    Ich glaube kaum, daß ein solches Kassensystem als zertifiziert durchgehen würde.

    Aber ja, 100% sicher wird man es wohl nie hinbekommen. Man kann es den Betrügern nur deutlich schwerer machen.
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 8. Jan 2020
    Ja, das sehe ich auch so. Es muss halt möglich sein, zu Prüfzwecken den Bon entweder zusätzlich noch auszudrucken oder anderweitig zu speichern. Das genau wurde ja in dem verlinkten Beitrag beschrieben. Hier noch ein weiterer Artikel dazu: Papierloser Bon gefragt
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 8. Jan 2020
    Genau dafür gibt es ja die Pflicht zur Bonausgabe. Das erfordert ja eine Eingabe an der Kasse. Selbst wenn man an dieser Stelle (mit einer manipulierten Kasse) lediglich Fake-Bons erzeugen würde, besteht halt das Risiko, daß sich ein solcher Fake-Bon bei einer späteren Prüfung keiner Transaktion zuordnen ließe. Dann wäre der Betrug aufgeflogen. Von einer Überprüfung der (manipulierten) Kasse mal...
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 7. Jan 2020
    Vermutlich nicht länger als das Thermopapier zum Verbleichen benötigt. :-D

    Es geht vermutlich gar nicht um die Aufbewahrung, sondern lediglich darum überhaupt einen Bon zu erzeugen. Damit ist der Vorgang in der Kasse eingegeben worden und die verhindert ja per Deklaration schon eine Mauschelei (Stichwort Sicherheitsmodul).
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 4. Jan 2020
    Genau dafür gibt es ja die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die laut zugehörigen Anwendungserlass folgende Schutzziele erreichen soll:


    Wer also mauscheln will, muss erstmal diese Sicherheitseinrichtung irgendwie umgehen. Ich will ja gar nicht behaupten, daß das unmöglich ist, aber es wird wohl schon deutlich erschwert.

    Ein Umgehen wäre natürlich sehr einfach möglich, wenn...
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 2. Jan 2020
    Als Folge davon gehen nun all deine Kunden zum verbleibenden Geschäft. Mangels Konkurrenz braucht der Betreiber die Preise nun auch nicht mehr zu senken und macht somit 7000 Euro Gewinn, zahlt aber insgesamt nur genau soviel Steuern wie du vorher alleine schon bezahlt hast. Das Steueraufkommen sinkt demnach auf 50% des dem Umsatz entsprechenden Werts und es fehlt das nötige Geld z.B. für Kitas...
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 2. Jan 2020
    Diesen Faktor wage ich zu bezweifeln:

    Steuerbetrug: Streit um die neue Bonpflicht


    Börsenblatt: Amazon verdreifacht Gewinn


    Somit entspricht der vermutete Umsatzsteuerausfall in etwa dem 2018er Jahresgewinn von Amazon. Selbst bei Hinzunahme der unter & Co laufenden Firmen, wird es wohl schwierig werden den genannten Faktor zu erreichen.
  • Forum: Klatsch und Tratsch

    AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

     
      by Uwe Raabe, 30. Dez 2019
    Ich würde den Kassenbon ja einfach auf die Brötchentüte drucken - oder auf die Bratwurstpappe. Notfalls ginge auch antackern. Dann hat man das mit dem Aushändigen schon mal abgehakt.


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