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AW: Berufshaftpflicht notwendig?
GmBH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt.
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AW: Berufshaftpflicht notwendig?
Zitat:
Der Geschäftsführer haftet nochmal für diverse Dinge anders ... |
AW: Berufshaftpflicht notwendig?
alles zu kurz...
Zitat:
Anderer Fall : das Programm rechnet falsch und verursacht deshalb einen Schaden. Das wäre leichte Fahrlässigkeit, weil Du es nicht genau genug überprüft hast. Sagen wir : Schaden 1.000.000 EUR. Bei GmbH wäre dann bei 25.000 EUR Schluss. Mehr gibts dann eben nicht. Ohne ist 1.000.000 fällig. Hört sich vielleicht gut an, aber : GmbH ist teuer, lukrativ für Steuerberater, Finanzamt etc., aber wer zahlt das ? Um beim Thema zu bleiben : bei Berufshaftpflicht gilt ähnliches. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind wohl kaum zu versichern. Wäre ja noch schöner : schreibe Keylogger um Passwörter auszuspähen oder irgendwas, um fremde Programme zu manipulieren (beides beliebte Themen hier) und vorher wird Versicherung gemacht, um den eigenen Schaden zu begrenzen. In diesen Fällen wird Dir wohl die Versicherung "Vorsatz" unterstellen und nicht bezahlen. "Vorsatz" ist übrigens IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht". |
AW: Berufshaftpflicht notwendig?
Deine Gesellschaft haftet mit deinem Stammkapital, deshalb gibt es letztlich die Haftungsbeschränkung. Dies ist der Grund, warum häufig Banken bei GmbH die Gesellschafter mit in die Kreditverträge nimmt, damit gerade dort wo es um große Summen geht die persönliche Haftung besteht.
Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss. Jedoch hat auch der Geschäftsführer Risiken zu beachten, hier insbesondere Bereiche der bekannten Risiken und besonders die Insolvenzverschleppung, oder auch Dinge wie Sozialversicherungen und Krankenkassen. Aber wenn du auch noch Personal hast, solltes du dieses sowieso schon beachten. Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen. Neben der Haftungsbeschränkungen kommen also auch weitere Themen hinzu, jedoch halte ich eine GmbH aus Haftungsgründen für sinnvoll. LG Dirk |
AW: Berufshaftpflicht notwendig?
Zitat:
Übrigens ist das mit dem Erhalt des Stammkapitals relativ. Kaufst du ein Auto für - da es sich einfach rechnet - 25000 EUR, würde das reichen, aber schon am ersten Tag an Wert verlieren. Uns wurde es so erklärt, daß in diesem Fall ohnehin die Gesellschafter entsprechend ihres Anteils "haften". Zitat:
Kleiner Nachtrag: Zitat:
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AW: Berufshaftpflicht notwendig?
Ich möchte jetzt keine Endlos-Diskussion lostreten, aber meiner Meinung nach gilt gerade für finanziell nicht allzu gut ausgestattete Firmen: Die GmbH ist ein schwerfälliges Verwaltungsmonster und vor allem für den Steuerberater lukrativer als eine Ein-Mann-Personengesellschaft. Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen? Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.
Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft. Wie gesagt, nur als Geankenanstoss für die Mitleser, die sich in Zukunft in Bezug auf die Gesellschaftsform verändern möchten. |
AW: Berufshaftpflicht notwendig?
Zitat:
Nervig ist aber das ä im Namen wg. mangelnder Internationalität. Da müßte meiner Meinung nach nochmal nachgebessert werden, bspw. als UGmbH oder UGh oder UGhb. Zitat:
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