AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Zitat:
Und gerade bei frostigen Verhältnissen wird niemand bereit sein, die Kosten zu tragen. |
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Eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Export der Daten wäre mir nicht bekannt. [1] Zumindest dem Wortlaut nach. Der Sinn des Gesetztes ist ein anderer (es geht um sowas wie die IMDB, Bilddatenbanken, o.ä.), also könnte ein Richter der DB die Eigenschaft "DB im Sinne von $87a UrhG" absprechen. mfg Christian P.S.: IANAL brauche ich ja nicht erst noch zu erwähnen. Eine rechtssichere Antwort wirst du nur von nem Anwalt erhalten. |
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@Christian: Ja, ich verstehe das auch so.
Nachdem das Softwarehaus auch die Tabellen nur ungern exportieren würde, habe ich eben einen View als Option ins Gespräch gebracht. Da könnte man ja die reinen Adressdaten zusammenfassen und diesen dann als CSV oder was auch immer exportieren. Natürlich macht das auch Arbeit - aber es scheint mir insgesamt ein (sehr) überschaubarer Aufwand zu sein. Wobei ich nur die Rechnung stelle - die Entscheidung liegt nicht bei mir. |
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Nochmal Senf:
Die Software bietet die Möglichkeit, an die Daten ranzukommen, von mir aus per PDF oder (sollte gehen) als TXT-Datei per generischem TTY-Treiber. Oder PDF->TXT oder PDF->DOC oder was-weiss-ich. Der Softwareanbieter hat also seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Gäbe es diese Option nicht, wäre eine Schadensersatzklage denkbar. Andererseits hat der Kunde das fehlen der "Export"-Funktion gedultet und damit auch abgenommen (Par. 614 irgendwas, Abnahme durch Inbetriebnahme usw.) Einem Softwareanbieter, der z.B. eine 'Write-Only-DB' implementiert, kann die Abnahme verweigert werden, da es der Grundfunktionalität einer Datenbank widerspricht, Daten nur zu speichern, aber nie lesen zu können. Auch eine 'Auflistfunktion' ist in so einer Anwendung zu erwarten. All dies hätte/könnte man bei der ABNAHME (und innerhalb der Gewährleistung) als Mangel anzeigen, die im Rahmen des Vertrages kostenfrei nachzubessern ist. Ein Auto ohne Räder ist kein Auto, ebensowenig wie ein Haus ohne Tür kein Haus ist. Wenn ich also ein Auto zum Fahren kaufe, muss es fahrbereit sein. Habe ich das Auto ohne Räder und Lenkrad gekauft und möchte damit 3 Jahre später eine Spritztour machen, kann ich den Anbieter nicht mehr haftbar machen. Logisch irgendwie So, das nur mal so am Rande. Der Kunde hat keinen Bock auf Mehrarbeit, kündigt den Vertrag und hätte gerne seine Daten auf dem Präsentierteller. Wo man da ableiten soll, das der Lizenzgeber verpflichtet ist, den goldenen Teller kostenfrei zur Verfügung zu stellen, frage ich mich gerade... |
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http://www.recht.de/ ein sehr gutes Forum dazu.
Evtl. gibt es dort ja bereits eine allgemeine Antwort http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=13 |
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Und was spricht gegen den Vorschlag von MKinzler? Es sollte beim Kunden ja doch wohl jemanden geben, der dazu in der Lage ist? Gruß K-H |
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Da gab es mal was mit "technisch möglich". Ergo entweder muss der Hersteller Leserechte einräumen oder exportieren. Ich bin mir aber grad gar nicht sicher, ob das in unseren Verträgen drin steht. *mal den Kollegen frag*
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Damit dürfte der Kunde kaum die Möglichkeit haben, ohne den Softwarelieferanten, an die Daten direkt aus der Datenbank zu kommen (sei es Export, Dump...). Die vorrangige Frage dürfte daher sein: Sind es seine Daten und hat er ein Recht auf ihre weitere, ungehinderte Nutzung? Oder: Gehören alle Daten dem Softwarelieferanten, auch wenn sie vom Kunden erfasst wurden? |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Das mit dem Passwort hatte ich auf eine, wie auch immer geartete Oberfläche bezogen.
Wenn der Kunde da mitgespielt hat, .................. Die Daten, auch die "berechneten", gehören dem Kunden, und wenn er darauf zugreifen kann ist auch alles in Ordnung. (In dem Rahmen der durch die Funktion der DB vorgegeben wird. Fehlt die Exportfunktion, Pech gehabt) Wie gesagt, da saßen zwei Vollkaufleute am Tisch, die sollten eigentlich wissen was sie tun. So nebenbei, wer hat eigentlich die DB gepflegt? Da sollten doch wohl Patches etc. eingespielt worden sein? Gruß K-H |
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