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AW: FireDac Lizenz
Also wenn ich ein Programm kaufe und dessen Funktionaltät nutze, ist das bestimmt keine Straftat.
@Lemmy: Ja, technisch ist das machbar, aber es ist sicherlich nicht so einfach wie das Deaktivieren von Software. Bist du der Meinung, dass der Mietwagen und die Benutzung der Delphi Komponenten in dem hier diskutierten Fall sinnvoll vergleichbar sind? |
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Zitat:
Ich bin erst 17, aber ich glaube ihm. |
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Zitat:
Wenn aber Teile ohne Lizenz sind!? Okay, will das nicht weiter diskutieren und hoffe, dass meine Überspitzung der Sachlage erkannt wurde. Gruss Jens |
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Das glaube ich auch. Aber ein Mietwagen für 25000 EUR ist dann doch eine andere Klasse.
Aber die Diskussion bringt uns von der eigentlichen Thematik weg. Die Frage ist, ob das Nutzen einer aktivierten Software eine Straftat oder zumindest illegal ist. Sagen denn die Lizentbedingungen zu XE5 oder XE6 explizit, dass Firedac nur zum Zugriff auf lokale Datenbanken benutzt werden darf? Oder ist es nur die Feature Matrix, die behauptet, dass es technisch nicht geht? |
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Zitat:
Und das Weitergeben von urheberrechtlich geschützten Material ohne Lizenz könnte eine Straftat sein. Grundsätzlich wird das aber wohl auch nicht so einfach zu klären sein. Wenn man mir die Möglichkeit einer Funktion gibt und ich nicht so einfach erkennen kann, ob ich das nutzen darf oder nicht, kann das nach meinem Rechtsgefühl weder illegal noch eine Straftat sein. Nach meiner Meinung wäre das dann Problem des Herstellers. Und ich betone noch mal dahingehend meine Überspitzung von zuvor. |
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Bindend ist nach Deutschem Recht der Lizenzvertrag, der festlegt, was du mit der gekauften Software machen darfst und was nicht. Dabei ist vollkommen egal, was du eventuell mit der Software machen kannst (solange du das machen kannst, was zugesichert war).
Es gibt viele Programme, die für den privaten Gebrauch frei sind und bei gewerblicher Nutzung kostenpflichtig. Bis auf eine eventuelle Lizenzangabe im Info-Fenster unterscheidet sich das nicht voneinander. Es ist aber technisch durchaus möglich die freie Version zu installieren und auch gewerblich zu nutzen - legal ist das aber nicht. Wenn die FireDAC-Lizenz den Zugriff auf lokale Datenbanken erlaubt, den auf andere Rechner aber verbietet, dann ist das eine legitime Nutzungseinschränkung. Fällt dabei eine Datenbank in einer VM auf einer lokalen Maschine unter erlaubt, dann ist es gar nicht so einfach, dies von einer Datenbank auf einem anderen Rechner zu unterscheiden. Die Überprüfung wäre sicher ziemlich aufwändig, wirkt sich womöglich negativ auf die Performance aus und wäre dank der mitgelieferten Sourcen auch vollkommen wirkungslos. Ehrlich gesagt ist mir eine solche weiche Lizenzeinschränkung viel lieber als eine hart forcierte, die womöglich noch mit echten Nachteilen für die legitime Nutzung verbunden ist. Die Delphi-IDE lässt grüßen. |
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Zitat:
Die Ersteller des Programms müssten doch sicherstellen, daß die Lizenzen zu enthaltenen Teilen vorhanden sind. (außer von Teilen, die durch eine kleinere Lizenz "deaktiviert" wurden) Aber er umgeht doch keine Sperren? Oder zählt sein Vorgehen schon als Crack? Wenn ich ein Auto kaufe und darin befindet sich ein Teil, der hier nicht erlaubt ist (z.B. Importembargo), dann kann ich doch nichts dafür, sondern der Autohändler/Importör ist Schuld. Gut, man darf mir auch einen Radarwarner verkaufen (das ist irrsinniger Weise nicht verboten), aber benutzen darf ich den nicht, denn das ist ja verboten. Hmmmmmmmm, wenn ich ein Auto gekauft hab, daß 380 fährt. Wer ist dann Schuld, wenn ich damit auf in einer Fußgängerzone so schnell gefahren bin? Wobei hier ja nicht der Mangel am Anto lag, sondern an den externen Verkehrtzeichen. :stupid: Ich hab 'ne 1 kg Tüte Zucker gekauft. Es sind aber 1,1 kg drin. Darf ich die zusätzlichen 100 Gramm nutzen, oder mach ich mich dann strafbar? Oder ein Legospielsett mit zuvielen Steinen, als auf der Verpackung steht. Wie ist das in den Delphis ohne Komandozeilenkompiler (DCC32). Ist es da verboten das eigene Programm via Komandozeile zu kompilieren? Schließlich kann man ja auch dem BDS via Komandozeile sagen, daß kompilieren soll. |
AW: FireDac Lizenz
Mich würde bei diesem Thema in erster Linie interessieren, wo genau im Lizenzvertrag geschrieben steht, daß es verboten sei, mit der Pro-Version auf Remote Databases zuzugreifen. In der Feature-Matrix kann ich höchstens lesen, daß die Pro-Version diesen Zugriff angeblich nicht unterstützt, aber nicht ausdrücklich verbietet.
![]() In einem ähnlichen Thread hatte man mir ausdrücklich zugesichert, daß die Verwendung von z.B. IbDac für den Zugriff auf Remote-Firebird-DBs nicht verboten wäre. |
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Die Pro-Version kann ja mit dem FireDAC C/S Add-on-Paket für Professional auf nicht lokale Datenbanken zugreifen (Erweiterung der Lizenz). Sowohl die Einschränkung als auch die Erweiterung betrifft aber ausschließlich FireDAC und ist nicht technisch sondern lizenzrechtlich zu betrachten.
Und so schwer zu verstehen ist das doch alles gar nicht, oder versteht jemand die Einschränkung der Starter Edition auch nicht: Zitat:
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Moin, du schreibst:
Zitat:
![]() Zitat:
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