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AW: Wie lange sind Datenbank-Lizenzen gültig
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Andere wichtige Frage, die sogar wichtiger als der Herstellername ist, ist die Anzahl von Kunden oder ob die Datenbank generell auch bei anderen im Einsatz ist und auch aktuell bei neuen Kunden genutzt wird. Dementsprechend kann man abschätzen, wie die Position gegenüber dem Hersteller ist. Ich schätze mal eher eine kleine übersichtliche Anzahl von Kunden... Jetzt bin ich mal gemein und bin der "Hersteller" der Datenbank. Wenn mich ein kleiner Kunde zu sehr nerft, würde ich dem einfach keine neuen Lizenzen mehr verkaufen. Es gibt keine Pflicht, einen Kunden zu akzeptieren. Bei der alten Datenbank würde ich die Standardantwort nehmen: Ist nicht mehr im Support da veraltet, entsprechende Tools und Dienste sind nicht mehr vorhanden, technisch keine Möglichkeiten mehr vorhanden. |
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BTrive war gut, bis es Pervasive war. Würde mich persönlich nicht wundern, wenn die alle alten Versionen entsorgt haben. Ich hatte mal vor ewiger Zeit auf einer Security Veranstaltung mit einem Entwickler bei einer Firma für kaufmännische Software gesprochen. Die hatten sich schon vor Jahren über Pervasive geärgert und haben alles auf SQLAnywhere geändert. Wäre vom Entwicklungsaufwand am geringsten gewesen. |
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Jo, dem ist so.
Es handelt sich um Btrieve. Das wurde später zu Pervasive und diese wurden vor ein paar Jahren von Actian verschluckt. Die Actian-Preiserhöhung vom Juni ist jetzt der Hammer. Ziemlich zeitgleich hat ein Kunde seinen Server durch eine kaputte SSD verloren. Es war alles gesichert, aber die Keys sind direkt über den Lizenzserver von Actian verknüpft. Bisher genügte eine Mail dorthin und man konnte die Keys wieder eintragen. Jeden Key kann man insgesamt 30 Mal neu autorisieren. Beim Neueintrag kommt dann der Hinweis über die verbleibende Anzahl. Dort hätten wir noch 28 gehabt. |
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Mal abgesehen von dem kundenunfreundlichen Verhalten des Herstellers der DB - kann nicht aus dem Backup eine VM erstellt werden (evtl kann das Backup-Prog sogar ein Bare-Metal-Restore)? Damit sollte das Problem der Aktivierung doch behoben sein?
Hartmut |
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Wenn Du das gut vorbereitest, also den Vertrag erst durchliest, dich an die Situation errinnerst in der Du den Vertrag geschlossen hast und auf diese Art konkrete Fragen, evtl. auch die vorher notieren, stellen kanst, dann ist das finanzielle Risiko, zumindest für die Erstberatung, eben auch auf diesen Betrag begrenzt. Allerdings solltest Du jemanden suchen der tatsächlich auf IT und/oder Softwareprodukte, und/oder ggf. Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Danach kannst Du entscheiden, ob es Sinn macht, sich weiter damit auseinanderzusetzen. Oft ist es so das Konzerne die multinational arbeiten sich am US Recht orientieren, und vergessen oder vergessen wollen das anderswo anderes Recht gilt. In so einem Fall reicht normalerweise schon der Brief eines RAs aus. Dann gibt es noch die Wettbewerbszentralen an die man sich, unter Umständen, paralell wenden kann. Wenn Du sehr konkrete Hinweise hast das das Verhalten des Herstellers unrechtmäßig ist, beispielsweise durch die Erstberatung, dann kannst Du auch die Wettbewerbszentrage einschalten. Denn dann bedeutet das Verhalten des Herstellers ja auch, sich einen Vorteil gegenüber anderen, im gleichen Markt tätigen zu verschaffen. Du hast zu jeder Zeit alle Möglichkeiten. Du kannst auch erst mit einem RA über die Sache sprechen, dir die Argumente die der RA dir gibt selbst in einem Schreiben zusammenfassen, darauf hinweisen das Du dich durch einen RA hast beraten lassen und Dir dieser eine Klage und/oder das du dich an die Wettbewerbszentrale wendest, empfohlen hat. cu Ha Joe |
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