Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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CG2003 11. Nov 2005 11:16

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von dfried
Das kommt auf die Gesellschaftsform an, eine GBR bzw. Einzelpersonenfirma dar sich keinen "Phantasienamen" geben, da muss der eigentliche Name immer Bestandteil des Namens sein (und glaub auch vorne stehen).
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) darf sich einen frei wählbaren Namen ausdenken.

Das würde also bedeuten, das der Beispiel-Name "Sebastian Mundt Software" nutzbar bzw. erlaubt wäre?
Wie sieht es mit Zusätzen aus, wie z.B. so hier:

"Sebastian Mundt Software - Web-Entwicklung, Anwendungs-Programmierung, Service"

Wäre sowas akzeptabel / erlaubt?

Darf man sich ein eigenes Logo entwerfen?

dfried 11. Nov 2005 11:25

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von CG2003
Wie sieht es mit Zusätzen aus, wie z.B. so hier:

"Sebastian Mundt Software - Web-Entwicklung, Anwendungs-Programmierung, Service"

Wäre sowas akzeptabel / erlaubt?

Darf man sich ein eigenes Logo entwerfen?

Wäre auch OK, Logo darf man sich natürlich eines machen, hat mit der Gewerbeanmeldung nix zu tun!

Hansa 11. Nov 2005 12:49

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von CG2003
Aber ich denke mal, wenn ich mir einfach nur einen Gewerbeschein hole, reicht es halt nicht.

Jetzt habt ihr ihn endlich so weit, was ? :twisted: Und es werden jetzt auch tatsächlich objektiv falsche :mrgreen: Aussagen gemacht. Wie ich vorher schon sagte : wer viel frägt kriegt viele Antworten. Je mehr Fragen umso mehr falsche Antworten sind dabei. Der Firmenname muß also komplett ausgeschrieben werden ?

Zitat:

Zitat von rwachtel
..bist Du als Einzelunternehmung verpflichtet, zumindest einen Vornamen und Deinen Nachnamen jeweils vollständig auszuschreiben. Dein Beispiel war also vollkommen korrekt.

Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ? Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben. Nun ja, diese Abkürzung taugt nicht so richtig, wer weiß was die dann denken ? :mrgreen: Ich war jedenfalls noch nie in einem "Hotel Wolfgang-Eberhard Schmitt" oder im "Restaurant Karl Heinz" :lol: Jetzt verwirrt den armen Kerl nicht noch mehr.

dfried 11. Nov 2005 12:57

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ? Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben.

Als GbR darf er das auf jeden Fall nicht! Das muss der voll ausgeschriebene Vor- und Nachname immer Bestandteil des Firmennamens sein (zumindest nach dem Gesetz).
Was man nachher auf der Rechnung tatsächlich schreibt ist ne andere Sache, rein rechtlich muesste das gleiche draufstehen. :)

Hansa 11. Nov 2005 13:07

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ? Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.

dfried 11. Nov 2005 13:09

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ? Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.

Dann schau bitte mal ins BGB!
Es gibt halt leider immer noch ein Unterschied zwischen Theorie und wirklichkeit!

EDIT:
Hab grad mal bischen gestöbert.

Einzelunternehmen
Firmennamen ist der Vor- und Zuname des Existenzgründers, eventuell mit Branchen- oder Tätigkeitsbeschreibung. Unternehmer, die sich ins Handelsregister eingetragen haben, können auch einen Fantasienamen wählen, allerdings kombiniert mit der Bezeichnung eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K. oder ekfm).

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Für den Firmennamen gilt: Er muss die Nachnamen aller Gesellschafter enthalten sowie mindestens einen Vornamen.

rwachtel 11. Nov 2005 13:31

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
[...]Und es werden jetzt auch tatsächlich objektiv falsche :mrgreen: Aussagen gemacht.[...]

Welche?

Zitat:

[...] Der Firmenname muß also komplett ausgeschrieben werden ? [...]
Der Name, unter dem er handelt, ja. Dies ist genau genommen kein Firmenname, sondern der Name des Unternehmens.

Zitat:

Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ?
Ja, natürlich. http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...el=2&count=3.2.

Zitat:

Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben.
Nein, darf er definitiv nicht. Der Rechnungsempfänger braucht solche Rechnungen übrigens auch nicht zu begleichen, denn er könnte sie unter Umständen nicht von der Steuer absetzen. Google Pflichtangaben auf Rechnungen

Zitat:

Ich war jedenfalls noch nie in einem "Hotel Wolfgang-Eberhard Schmitt" oder im "Restaurant Karl Heinz" :lol:
Du warst aber schon oft in einem "Hotel zum goldenen Hirsch Inhaber Wolfgang-Eberhard Schmitt".

rwachtel 11. Nov 2005 13:35

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ?

Du glaubst also, dass im Internet alle nach Recht und Gesetz handeln? Nebenbei, das war ein schlechtes Beispiel. Schau bei denen mal ins Impressum.

Zitat:

Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun.

mschaefer 11. Nov 2005 14:14

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, moin,

Als Einzelperson kann man einen Fantasiefirmennamen eintragen lassen. Das läuft dann unter "http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann]Eingetragener Kaufmann.
Der Eintrag findet sich im Handelsregister, damit die Verknüpfung zur Person besteht, da hat dfreid ja schon hingewiesen.

Man kann aber auch seinen Programmen einen Gemeinsamen Fantasienamen geben und
diesen Namen schützen. Das behält die Konstanz, wenn die Rechtsfrom der Firma sich ändert.
Ein Markenname wird dann beim deutschen Patent und Markenamt eingetragen.

Grüße // Martin

Daniel G 11. Nov 2005 14:25

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
Ein Markenname wird dann beim deutschen Patent und Markenamt eingetragen.

Wobei das allerdings auch eine Zeit dauert, da es eine Frist gibt, in der gegen diese Patentierung Einspruch erhoben werden kann...

Warum, zum Henker, macht man es uns eigentlich so schwer? Ich will doch nur ein einziges Programm verkaufen, CG2003 ein paar mehr...
Ich habe doch nicht vor, das auf ewig zu machen....

Hansa 11. Nov 2005 16:50

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Daniel G
Warum, zum Henker, macht man es uns eigentlich so schwer?...

Du machst es Dir lediglich selber schwer. Der Name spielt nur eine Rolle für die Gewerbeanmeldung, Finanzamt usw. Unter welchem Namen die Tätigkeit nach außen hin ausgeübt wird, ist (fast) egal. Im Kleingedruckten muß lediglich der / Namen der Geschäftsführer und das dann wirklich mit richtigem Namen zu lesen sein, z.B. auf den Rechnungen. Das gilt allerdings nur für im Handelsregister eingetragene Firmen (GmbH,AG usw.) Zum "fast" : also gut, dann eben auch noch das : Patentrecht und geschützte Namen. War klar, daß das noch kommt. 8)

"SM-Software" kann man nur dann nicht nehmen, WENN der Name vorher bereits geschützt war. Falls nicht, dann kann man das verwenden. Wurde die Fa. HEUTE unter diesem Namen angemeldet und MORGEN läßt sich einer diesen Namen schützen, dann ist man selbst dann auf der richtigen Seite. Gegen "Sebastian Muth Software" kann überhaupt keiner was haben, wieviele "Bäcker Müller" gibt es wohl in D ? Sowas läßt sich definitiv nicht als Name/Marke schützen !

DXler 11. Mai 2006 21:49

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Ich habe mir die 4 Seiten durchgelesen und bin zu folgendem Schluß gekommen: "Pauschal" kann man nicht sagen, ob ein Gewerbeschein benötigt wird oder nicht! Ebenso kann man nicht pauschal sagen, das man zum Ordnungsamt oder zum Gewerbeamt oder wo auch immer hin muß.

Soweit ich mitbekommen habe ist es nämlich städteabhängig wo man was bekommt!

Beispiel: bei uns im Ort gibt es eine Einrichtung die sich "Bürgerbüro" nennt. Man muß also nicht die 20 km bis zur Stadt fahren (in der wir eingemeindet wurden), sondern kann im Ort bleiben, wenn es um Paßverlängerungen, diverse Anträge, Gewerbeanmeldungen (aha... :wink: ) usw. geht.

Die grundlegende Frage ist also: wo muß ich genau hin?

Als nächstes muß man klären, ob man eine Gewerbeanmeldung benötigt oder nicht! Als (kompetenten) Ansprechpartner hat sich in meinen Augen die "Industrie und Handelskammer" (kurz "IHK") bewährt. Entweder gibt es bei der IHK einen Ansprechpartner für den Bereich "Neugründung / sich selbständig machen" oder aber die IHK hat einen Mitarbeiter der sich damit auskennt und entsprechend berät.

Einige IHK's bieten auch entsprechende "Informationstage" an, wo man sich entsprechend austauschen kann (hilfreich wenn man ein Gewerbe anmelden will und man noch einige Fragen hat).

Bei der IHK die bei uns "vor Ort" ist braucht man keinen Beitrag zahlen, aber man wird dort "gerne" aufgenommen. :wink:

Das Thema "Finanzamt" ist auch nicht "pauschal abzuhaken": da wird auch jedes Finanzamt im Rahmen seiner Vorschriften selbstständig arbeiten! Es (könnte!) von Nutzen sein, wenn man sich mit dem Finanzamt "kurzschließt" und sich informiert, was auf einen zukommt, wenn man ein Gewerbe anmeldet.

Bei unserer Stadt ist es z. B. so, das die einem 3 - 4 Jahre Zeit geben, um Gewinn zu erwirtschaften. Ist danach kein Gewinn "in Sicht", fangen sie an darüber "nachzudenken" den Gewerbebetrieb als "Liebhaberei" einzustufen. Kommt es dann richtig "dick" ist eine "Vorort Besichtigung" angesagt...

Das heißt im Klartext: es kommt ein Herr (oder Dame) im Anzug und Aktentasche unterm Arm vorbei und schaut sich die Lokalität an, in der der Betrieb sich befindet. (An dieser Stelle weise ich mal auf was hin, was auf 4 Seiten NIE zur Sprache kam: die Räumlichkeit der Betriebsstätte => damit ist das Zimmer gemeint, wo man seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht!)

Hat man in dem Zimmer z. B. einen Fernseher, Spielekonsolen und Bett stehen, so hat man "gute Karten" das das Finanzamt das Gewerbe nicht anerkennt und dem Gewerbeinhaber "nahelegt" das Gewerbe abzumelden!

Entschließt sich dann der Gewerbetreibende seinen Gewerbeschein wieder abzugeben, so (zumindest bei uns!) ist er dazu verpflichtet 3 - 4 Jahre nach der Abmeldung seine Buchführung abzugeben! (irgendwie blödsinnig, aber auf der anderen Seite auch nachvollziehbar, denn er könnte ja ohne Gewerbeanmeldung munter weiter verkaufen und bringt das Finanzamt um seine Einnahmen!).

Ich hoffe mal das ich u. U. dem einem oder anderem Leser etwas "geholfen" habe und ihn wieder auf einen Weg gebracht habe, denn die letzten 3 Seiten sind mit Informationen so voll gestopft, das man beim Lesen "leichte Kopfschmerzen" bekommen konnte.

Eins ist auf alle Fälle klar: wenn ich eine Sache mehrmals verkaufe würde ich auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, damit man auf der rechtlich sicheren Seite steht und nicht irgendwann die Steuerfahndung im Haus hat die selbiges "auf den Kopf" stellt, nur weil man gedacht hatte, das man irgendwelche Sachen so verkaufen kann und das dann nicht gewerblich macht...

DXler 11. Mai 2006 22:03

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Nachtrag zum Firmennamen: es wird zwischen "Unternehmen" und "Firma" unterschieden. Das Unternehmen schließt den Gewerbetreibenden, die (mögliche!) Produktionsstätte und alles das, was mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, ein. Die Firma stellt lediglich das Unternehmen dar. Das heißt: im Internet, beim Schriftverkehr usw.

Für das Finanzamt und alle anderen Behörden ist das Unternehmen maßgebend! Der Name der Firma spielt eine "untergeordnete" Rolle. Wir haben z. B. ein Möbelgeschäft (Einzelunternehmung) und meine Eltern sind die Inhaber. Wenn sie Post von einer Behörde bekommen, steht ihr Vor- und Zuname in der Adresse.

Die Firma hat allerdings einen anderen Namen (hier: "Möbel Schwefer"). Bevor wieder die Sache mit dem Eintrag kommt: wir sind nicht im HR (Handelsregister) eingetragen!

Kurz gesagt: bei den Behörden muß der echte Vor- und Zuname angegeben werden (ist identisch mit dem Namen auf den die Gewerbeanmeldung läuft). Beim Schriftverkehr (Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) kann der Firmenname frei erfunden sein bzw. den Vor- und / oder Zunamen beinhalten!

So! :-D Damit dürfte das auch geklärt sein. :wink: :P

rwachtel 12. Mai 2006 09:30

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

[...] Eins ist auf alle Fälle klar: wenn ich eine Sache mehrmals verkaufe würde ich auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, damit man auf der rechtlich sicheren Seite steht und nicht irgendwann die Steuerfahndung im Haus hat die selbiges "auf den Kopf" stellt, nur weil man gedacht hatte, das man irgendwelche Sachen so verkaufen kann und das dann nicht gewerblich macht...
Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert. Es gibt ja schliesslich auch den Status des "Freiberuflers", also des Selbständigen ohne gewerbliche Leistung, wobei natürlich der Verkauf von "Standardsoftware" als gewerbliche Leistung einzustufen ist.

Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar. Die endgültige Auswahl (es gibt ja - sehr wichtig - auch umsatzsteuerrechtliche Dinge zu beachten) zum Wahl seines Status sollte in enger Abstimmung mit einem Steuerberater geschehen - hier kann man den einen oder anderen Euro in den Sand setzen.

Zitat:

Nachtrag zum Firmennamen: es wird zwischen "Unternehmen" und "Firma" unterschieden. Das Unternehmen schließt den Gewerbetreibenden, die (mögliche!) Produktionsstätte und alles das, was mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, ein. Die Firma stellt lediglich das Unternehmen dar. Das heißt: im Internet, beim Schriftverkehr usw.
Besser: die Firma im handelsrechtlichen Sinne bezeichnet das Unternehmen eines Kaufmanns, stellt also quasi den rechtsgeschäftlichen (!) Namen des Unternehmens dar. Die Führung einer Firma durch einen Kaufmann impliziert damit die Unterwerfung der Unternehmung unter das strengere Handelsrecht. Ansonsten können Gewerbetreibende eine Geschäftsbezeichnung führen - hier wird also nochmal unterschieden.

Zitat:

[...] Beim Schriftverkehr (Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) kann der Firmenname frei erfunden sein bzw. den Vor- und / oder Zunamen beinhalten!
Nein, das kann man so nicht stehen lassen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also Aussendarstellung, Schriftverkehr wie Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) sind diverse im BGB, HGB und Gewerberecht verankerte Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung der Bezeichnung zu beachten. Bei einer Einzelunternehmung zum Beispiel darf der zwingend zu nennende vollständige Name (d.h. mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname und der voll ausgeschrieben Nachname) des Gewerbetreibenden mit einem Namenszusatz versehen sein (also z.B. MultiMediaSoftware Johannes Müller).

Mittlerweile bietet auch WikiPedia einige gute Beiträge zu den Themen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung

P.S.: Achja, ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater. :wink:

shadowman2k 15. Mai 2006 11:23

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
@rwachtel:

Folgende Links sind kleine "FAQ"s, die grundlegende Fragen zur Gewerbeanmeldung, dem Finanzamt usw. beantworten:

- Gewerbeanmeldung,
- "Es geht los" als PDF-Datei,
- Gewerbetreibender1 als PDF-Datei

Alle Links sind von der Seite der "Shareware Autoren Vereinigung" (kurz: SAVe).


Tipp von mir: ich würde sie mir mal genau durchlesen... :wink:

rwachtel 15. Mai 2006 11:26

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von shadowman2k
@rwachtel [...] Tipp von mir: ich würde sie mir mal genau durchlesen... :wink:

Und jetzt verrate mir bitte, was dort anderes drinsteht als ich gesagt habe? :?:

shadowman2k 15. Mai 2006 13:05

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
@rwachtel:

Zitat:

Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert.
Also: "durcheinanderwürfeln" tue ich das bestimmt nicht, denn wenn ich hier in NRW ein Gewerbe anmelde, dann meldet sich das Finanzamt automatisch(!) bei mir und vergibt eine neue Steuernummer die ich ab dann anzugeben habe!

Zitat: (Gewerbeanmeldung.txt)

"Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig wird, muß ein Gewerbe bei der zuständigen Dienststelle seiner Gemeinde/Stadt anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Als Gewerbe zählt jede Art von Tätigkeit, die auf selbständiger Basis zur Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und die nicht ausdrücklich als "freiberufliche" Tätigkeit anerkannt ist. Insbesondere zählt
jede Form von Handel, Handwerk, Produktion oder Dienstleistung als Gewerbe."

Sieht man nun diesen Sachverhalt mit dem von mir oben angeführten Eingangssatz im Zusammenhang, so ergibt sich daraus, das das Finanzamt sehr wohl daran interessiert ist, ob ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht!

Ich weiß wovon ich spreche, da ich in 2001 selbst ein Gewerbe angemeldet habe.



Zitat:

Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar.
Das wurde hier auch nie in Frage gestellt!



Zitat:

Besser: die Firma im handelsrechtlichen Sinne bezeichnet das Unternehmen eines Kaufmanns, stellt also quasi den rechtsgeschäftlichen (!) Namen des Unternehmens dar. Die Führung einer Firma durch einen Kaufmann impliziert damit die Unterwerfung der Unternehmung unter das strengere Handelsrecht. Ansonsten können Gewerbetreibende eine Geschäftsbezeichnung führen - hier wird also nochmal unterschieden
Zitat: (Gewerbetreibender1.pdf)

"Firma

Da ich ja ein Unternehmen führe, muss ich das auch irgendwie bezeichnen. Nenne ich
meine Firma doch.... STOP

Oben habe ich festgestellt, das ich kein Kaufmann bin. Der Begriff Firma ist ein Begriff, den das Handelsgesetzbuch prägt (§§ 18,19 HGB) und nichts anderes bedeutet, als die Bezeichnung für das Unternehmen eines Kaufmanns. Da ich kein Kaufmann bin, gilt das Handelsgesetzbuch aber nicht für mich, also kann ich auch keine Firma haben!

Landläufig wird Firma zwar von jedem für den Namen eines Unternehmens als Synonym
verwendet, aber die beteiligten Kreise, nämlich andere Unternehmer, verstehen darunter
ganz etwas anderes. Und als Kaufmann will ich mich ja nicht ausgeben (das könnte ein
paar unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen....)."

Die Onlineausführung des Handelsgesetzbuches gibt es hier: Handelsgesetzbuch



Zitat:

Nein, das kann man so nicht stehen lassen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also Aussendarstellung, Schriftverkehr wie Mahnungen, Rechnungen, Bestellungen usw.) sind diverse im BGB, HGB und Gewerberecht verankerte Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung der Bezeichnung zu beachten. Bei einer Einzelunternehmung zum Beispiel darf der zwingend zu nennende vollständige Name (d.h. mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname und der voll ausgeschrieben Nachname) des Gewerbetreibenden mit einem Namenszusatz versehen sein (also z.B. MultiMediaSoftware Johannes Müller).
Zitat: (Gewerbetreibender1.pdf)

"Blätter, Blätter, schon was gefunden (Kommentar siehe oben § 1 Tz. 53).
Kleingewerbetreibende führen als Unternehmensbezeichnung ihren Namen oder sie können eine Geschäftsbezeichnung führen, die kann danach sogar firmenähnlich sein, darf aber natürlich keinen Kaufmannszusatz enthalten. Klingt super, vielleicht sollte ich mein Unternehmen in Dreamproducts umbenennen? Da angegeben ist, das dies streitig ist, werde ich mich jedoch darauf nicht verlassen und keine Phantasiebezeichnung führen, denn das jemand gegen mich gem. § 37 HGB vorgeht, will ich bei meinen Mini-Einnahmen nicht riskieren.... Also werde ich mich darauf beschränken wie bisher als
Geschäftsbezeichnung meinen Namen plus Beschreibung ‚Entwicklung und Vertrieb von Software‘ zu verwenden, sicher ist sicher."


Bezüglich "Wikipedia": an sich ist das eine gute Sache. Allerdings darf man nicht vergessen, das die Seiten von "Usern für User" gemacht wurden und somit die ein oder andere (unter Umständen) "falsche" bzw. "nicht ganz korrekte" Information beinhalten könnte. Daher würde ich mich auf Quellen berufen, die von entsprechenden Fachleuten erstellt worden sind bzw. die aktuellsten Vorschriften beinhalten.

Ich habe nichts gegen das Wikipedia, nur sollte man "abgrenzen", ab wann die Information u. U. zu weitreichenden negativen Konsequenzen führen kann.

rwachtel 15. Mai 2006 13:29

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von shadowman2k
@rwachtel:

Zitat:

Hier darf man Gewerberecht nicht mit fiskalischem Recht durcheinanderwürfeln. Dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht, wenn man seine Einkünfte nicht korrekt versteuert.
Also: "durcheinanderwürfeln" tue ich das bestimmt nicht, denn wenn ich hier in NRW ein Gewerbe anmelde, dann meldet sich das Finanzamt automatisch(!) bei mir und vergibt eine neue Steuernummer die ich ab dann anzugeben habe!

Ich habe auch nie behauptet, dass Du etwas durcheinanderwürfelst. Wieso fühlst Du Dich angesprochen?

Ich habe auch nie behauptet, dass sich das Finanzamt nicht meldet, wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Dies hat aber weder etwas mit fiskalischem noch mit Gewerberecht zu tun - dies ist einfach nur eine Erleichterung für den frischen Gewerbetreibenden.

Dein Zitat beinhaltet übrigen nur gewerberechtliche Belange.

Zitat:

Sieht man nun diesen Sachverhalt mit dem von mir oben angeführten Eingangssatz im Zusammenhang, so ergibt sich daraus, das das Finanzamt sehr wohl daran interessiert ist, ob ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht!
Nein.

Zitat:

Ich weiß wovon ich spreche, da ich in 2001 selbst ein Gewerbe angemeldet habe.
Na, das nenn ich mal ein tolles Qualifizierungsmerkmal...

Zitat:

Zitat:

Mit anderen Worten: egal ob gewerblich oder nicht, die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte ist unabdingbar.
Das wurde hier auch nie in Frage gestellt!
Habe ich das gesagt?

Zitat:

[Firma]
Komisch, hier schreibst Du dasselbe wie ich...

Übrigens: der Link zum Handelsgesetzbuch findet sich in den Wikipedia-Links. Ich wollte hier Redundanz vermeiden, aber wir könnten ja noch alle für einen Selbständigen relevanten Gesetze und Verordnungen aufzählen. Das überlasse ich aber Dir, ich habe die nächsten Tage besseres zu tun...

Zitat:

[Namenszusätze]
Und schon wieder wiederholst Du mich...

Zitat:

[Wikipedia]
Komisch, bei Wikipedia steht auch nichts anderes - sind Deine Informationen etwa auch "falsch" oder "nicht ganz korrekt"?

So, für mich ist hier jetzt EOT.

Puhbaehr 15. Mai 2006 15:07

Eigene Erfahrung
 
EOT := false;

Ok, meine eigenen Erfahrungen:

Da ich selbst am Anfang wenig Ahnung von Gewerbe hatte bin ich einfach (und so viel wusste ich) zum Gewerbeamt marschiert und hab mir einen Gewerbeschein geholt.

Tätigkeit als: Ersteller von Software, Handel mit Hard- und Software
Firmennamen wollten die gar keinen wissen. Lediglich Vor- und Zuname, Anschrift und ob es sich um ein Neben- oder Hauptgewerbe handelt. Ich hatte vorerst ein Nebengewerbe angemeldet und später ein Hauptgewerbe.
Von Finanzamt usw. wusste ich so ziemlich nichts.

Nach ein paar Tagen flatterte ein Brief mit meiner Steuernummer vom Finanzamt ins Haus. Wieder ein paar Tage Unterlagen zur Angabe der Besteuerrungsart usw.. Das Ausfüllen hat zwar etwas gedauert, war aber, da Anleitung usw. dabei lag, nicht wirklich kompliziert. Auf Deutsch: Es war zu meistern.
Wichtig hierbei: Alle Unterlagen die man bekommt sorgfältig und sofort abheften! Alle Unterlagen die man versendet (Post) oder persönlich abgibt 1 zu 1 kopieren und ebenfalls abheften! So kann man später immer nachvollziehen was man gemacht hat.

Ab da führte ich Buch, nein falsch, ich nahm ein Blatt Papier und schrieb mir alle Einnahmen und Ausgaben auf die ich für dieses Geschäft tätigte. Bsp.:
Also ich brauche Blätter und Stifte um mein Programm auf Blatt Papier zu entwerfen, um Notizen zu machen, um die Ein- und Ausgaben fest zu halten: Gekauft und Kassenzettel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (wichtig!!) beim Einkauf verlangt und den zusammen mit einer Notiz für was es gebraucht wird abgeheftet. Auch eine Notiz drunter welche Steuer (Höhe) für was abgezogen werden soll.
Die wird später in die, sofern man sie machen muss, in die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und später in die Umsatzsteuererklärung eingetragen und zwar:
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen - hier kommt alles rein was später weiter verkauft wird. Bsp.: Ich kaufe von einem Händler 95 Softwarepakete (Spiele etc.) und will sie an meine Kunden weiter verkaufen.
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen - hier kommt alles rein was ich brauche um das Unternehmen führen zu können. Bsp.: Papier, Schreibmaterial, Gegenstände wie Regale, Tische, Rechner, sogar Rechnungen wie Telefonrechnung lassen sich teilweise abrechnen, die Software die man benötigt um zu Programmieren, selbst die Bonbons die man seinen Kunden als Geschenk mit gibt.
Dabei wird jedesmal die Mehrwertsteuer (um die geht es hier) die man wenn man etwas kauft eingetragen.

Wichtig: Man sollte sich angewöhnen immer nach einem Kassenzettel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu verlangen. Wenn man das eine Weile macht hat man das drin und versäumt es so nicht Rechnungen aufzuheben um, und das ist der Sinn, die Mehrwertsteuer zurück holen zu können.

Nachdem das Finanzamt die ausgefüllten Unterlagen bearbeitet und geantwortet hatte wurde ich als Kleinunternehmer eingestuft. D.h. ich musste lediglich mindestens täglich die Einnahmen und Ausgaben notieren (Rechnung aufheben reicht).
Und ich musste fürs erste Jahr jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen und abgeben. Wenn man keinen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt so muss diese pünktlich zum Ende des Monats beim Finanzamt sein. Und zudem muss, sofern man Steuer bezahlen muss, die Steuer auf das Konto des Finanzamtes entrichtet werden.
Am Ende des Jahres werden die Summen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen gerechnet und in die Umsatzsteuererklärung geschrieben. Die wird zusammen mit den abgehefteten Rechnungen beim Finanzamt abgegeben.
Wichtig ist, dass das Finanzamt nachvollziehen muss warum eine Rechnung beigelegt worden ist.
Unter Umständen lassen sich sogar Essen im Restaurant abziehen (zu 70 %) sofern es sich dabei um ein Geschäftsessen handelte (bei dem z.B. über den Verkauf gesprochen wird).
Nachdem am Ende des Jahres das Finanzamt festgestellt hat, dass die Umsatzsteuer nicht mehr als 512 Euro war brauchte ich nur noch die Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres zu machen.

Nützlich ist es hier sich zwei aktuelle Gesetzbücher zu holen. Umsatzsteuerrecht und Einkommenssteuerrecht. Ein Buch kostet etwa 10 Euro. Selbst die Steuer die man für die Bücher bezahlt lässt sich absetzen.

So, mehr ist das ganze eigentlich nicht. Am Anfang scheint das ganze ziemlich kompliziert. Aber wenn man das einmal gemacht hat ist das ruckzuck drin. Es ist nicht kompliziert. Es ist lediglich viel Arbeit.
Aber solange man immer gleich die Rechnungen abheftet und dahinter oder irgendwo hinschreibt für was es gebraucht wurde und welche Steuer es betrifft hält sich die Arbeit im Grenzen.
Theoretisch würde es ausreichen jede Rechnung in einer Lättabox zu sammeln und die beim Finanzamt abzugeben.
Wer sich das alles sparen will, geht nachdem er beim Gewerbeamt war, zum Steuerberater und lässt den die Arbeit machen (was entsprechend Geld kostet). Hier hat man den Vorteil: Hat man doch mal einen Fehler gemacht so muss er dafür haften. Und er ist Berater in allen Steuersachen.

Übrigens: Firmenname bestand damals aus Nachname und Fantasiename mit dem Zusatz Inhaber Vorname Nachname. Als Firmenname hätte auch ein Fantasiename gereicht. Wichtig ist nur, dass der Inhaber dahinter oder darunter steht!
Das reicht aus. Will man jetzt eine Domain beantragen so reicht ein Fantasiename aus. Allerdings muss irgendwo auf der Seite, oder im Impressum, dass von jeder Seite erreichbar ist, der vollständige Firmenname mit Vor- und Zunamen, sowie die Anschrift, e-Mail-Adresse und wenn vorhanden die Umsatz-Ident-Nummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer!) eingetragen sein. In den Rechnungen die man für seine Verkauften Produkte oder Waren ausstellt muss ebenfalls Firmenname, Vor-, Nachname, Anschrift sowie hier Steuernummer und (wenn vorhanden) Umsatz-Ident-Nummer, sowie das aktuelle Datum, Seitenzahl, laufende Rechnungsnummer (die man selbst für jede Rechnung vergibt) und die Überschrift "Rechnung" drauf stehen. Auf der Rechnung müssen die Artikel, Menge bzw. Gewicht, Mehrwerststeuer und Endbetrag drauf stehen.
Eine Umsatz-Identnummer benötigt man nur dann wenn man mit dem Ausland handelt sprich dorthin Waren verkauft.

So wegen IHK: Die kamen auch von selbst. Allerdings sendeten die mir lediglich immer nur ein paar aktuelle Informationen zu sowie irgendso ein Heft. Nach einem Jahr wollten sie dann für dieses Heft Geld haben oder man sagt denen man will es nicht mehr und gut ist. Mehr wollte die IHK nicht von mir.

Ok...das wars dazu.
Gruß, Robert

EOT := true;

rwachtel 15. Mai 2006 16:51

Re: Eigene Erfahrung
 
Zitat:

Zitat von Puhbaehr
EOT := false;

Hehe, damit meinte ich nur meine Konversation mit shadowman2k :wink:

Darf ich ein paar Kleinigkeiten anmerken?

Zitat:

[Gewerbeamt] Firmennamen wollten die gar keinen wissen. [...]
Ja, weil Du eben als selbständiger Gewerbetreibender per se keine Firma verkörperst.

Zitat:

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen - hier kommt alles rein was später weiter verkauft wird. Bsp.: Ich kaufe von einem Händler 95 Softwarepakete (Spiele etc.) und will sie an meine Kunden weiter verkaufen.

Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen - hier kommt alles rein was ich brauche um das Unternehmen führen zu können. Bsp.: Papier, Schreibmaterial, Gegenstände wie Regale, Tische, Rechner, sogar Rechnungen wie Telefonrechnung lassen sich teilweise abrechnen, die Software die man benötigt um zu Programmieren, selbst die Bonbons die man seinen Kunden als Geschenk mit gibt.[...]
:!: VORSICHT: innergmeinschaftlicher Erwerb bezeichnet im Gemeinschaftsgebiet bezogene Leistungen, d.h. aus einem der EG-Mitgliedsstaaten (nicht EU). Siehe hierzu auch Steuerlexikon Online. Die von Dir genannte Unterscheidung ist nicht korrekt.

Zitat:

Nützlich ist es hier sich zwei aktuelle Gesetzbücher zu holen. Umsatzsteuerrecht und Einkommenssteuerrecht.
Das würde ich noch um ein aktuelles BGB ergänzen. Wobei ganz klar gesagt werden sollte, dass das deutsche Steuerrecht nicht zu den einfachsten auf der Welt gehört. Je nach Umfang der Unternehmung gibt es Begrifflichkeiten, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Beispielhaft seien hier Abschreibungsmöglichkeiten, Rücklagen, Steuerverschiebungen, Abgrenzungen usw. usf. genannt. Daher sollte bei entsprechenden Umsatz meiner Meinung nach ein Steuerberater unbedingt hinzugezogen worden.

Zitat:

Theoretisch würde es ausreichen jede Rechnung in einer Lättabox zu sammeln und die beim Finanzamt abzugeben.
Wobei ich glaube, dass dies nicht mehr viel mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gemein hat :mrgreen:

Zitat:

[...] Steuerberater [...] Hier hat man den Vorteil: Hat man doch mal einen Fehler gemacht so muss er dafür haften.
Zumindest theoretisch :mrgreen:

Zitat:

[Rechnung] Steuernummer und (wenn vorhanden) Umsatz-Ident-Nummer [...]
...oder...

Zitat:

Eine Umsatz-Identnummer benötigt man nur dann wenn man mit dem Ausland handelt sprich dorthin Waren verkauft.
Genauer: Leistungen aus dem Ausland erhält oder dort erbringt.

Zitat:

So wegen IHK: Die kamen auch von selbst. Allerdings sendeten die mir lediglich immer nur ein paar aktuelle Informationen zu sowie irgendso ein Heft. Nach einem Jahr wollten sie dann für dieses Heft Geld haben oder man sagt denen man will es nicht mehr und gut ist. Mehr wollte die IHK nicht von mir.
Das ist unterschiedlich geregelt. Bei vielen IHKs wird man Zwangsmitglied, kann sich aber als Selbständiger mit entsprechendem Umsatznachweis von der Beitragspflicht freistellen lassen.

AirJordan 29. Nov 2006 14:22

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
Ein Markenname wird dann beim deutschen Patent und Markenamt eingetragen.

Ich kram den Beitrag noch mal nach vorne. :) Thema Markenname = Softwarename. Folgende Situation. Mein Programm hat einen von mir erstellten, wie ich finde, passenden und pfiffigen Namen bekommen. Meine Domain habe ich schon so gesichert und die Webseite steht zu 80%.

Nun gibt es von dieser Art Software zwei große Hersteller (also Firmen) die diese Art Software vertreiben. Insgesamt ist diese Software nur für eine bestimmte Personengruppe. Also eingeschränkter potentieller Kundenkreis.

Jetzt folgendes angenommen: Das Programm findet einen ersten guten Anfangskundenkreis und wird langsam größer. Es wird also Geld damit verdient. Was würde passieren, wenn in den ersten Monaten, sozusagen ohne das man etwas über Erfolg oder Misserfolg sagen kann, der Software/Markenname von einer der Konkurrenzfirmen eingetragen wird! Dann mache ich doch ein "dummes Gesicht". Auf der anderen Seite habe ich keinerlei rechtlichen Handhabe dagegen. Oder? Nur die Domain nützt ja nichts.

Wie gesagt, ist nur eine schöne Vision, aber wenn nicht für die, hätte ich das alles programmieren sollen. :mrgreen:

Was kostet das Eintragen des Markennamen eigentlich? 300 Euro?? oder mehr.

mschaefer 29. Nov 2006 17:23

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, moin Holger

DPMA-Formulare enthält die Formulare für die Markenanmeldung und die Klassenlisten, da die Marke immer nur in den angemeldeten Klassen gültig ist.

Zum Preis: Wenn Du dich selber darum kümmerst kostet es etwa 300 Euro. Allerdings ist das nur eine Ausprägung der Marke. Du kannst eine reine Textmarke eintragen lassen (sowas wie "Delphi-PRAXiS")(kannn nur Daniel aufgurnd des Bekanntheitsgrades) oder eine Bildmarke, dann gilt das gesamte Logo. Es gibt auch Audiomarken wie das Telekom Jingle. Du solltest ca. 4 bis 6 Monate für die Eintragung einplanen. Kann schneller gehen, aber die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen.

Zur Sicherung der Makre mußt Du sie nutzen. Mit welchem witschaftlichen Erfolg Du sie nutzt ist minder wichtig, aber die wirtschaftliche Nutzung muß angestrebt sein. Aus meiner Sicht besteht die Nutzung sobald Dein Programm die heimischen Wände verlassen hat und in einer Unternehmung eingesetztz wird. Das kann auch zunächst im Testbetrieb sein. Sollte Dein Programm überhaupt keine Einsatzreife erreichen, dann ist es allerdings auch mit der Marke nichts.

Grüße // Martin

AirJordan 29. Nov 2006 19:28

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Hallo Martin,

ok, dann ist der Aufbau solcher etwas "unfreundlichen" Hürden um unliebsame, kleine Wettbewerber auszubremsen nicht
ganz so einfach möglich. Wenn sich dann tatsächlich mehr tuen sollte, kann man den Bürokratieapparat ja noch anwerfen.

Danke für die kurze und schnelle Antwort. :thumb:

Jürgen Thomas 30. Nov 2006 08:47

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zum Teil-Thema Markenrecht

Mein Programm heißt VS-Polis als Abkürzung für "Verlags-Software / POst-LIeferungs-System" und ist seit 1986 auf dem Markt. "Mein" Markt ist also Anwender-Software für den Bereich Verlage.

Nun gibt es seit einigen Jahren ein Produkt, das mit der Abkürzung VS gehandelt wird (und auch in verschiedenen Programmierer-Foren häufig angesprochen wird). Dessen Markt ist also Software für Entwickler.

Vor einiger Zeit hatte ich überlegt, mein Programm nur noch als VS zu bezeichnen, weil der Post-Bereich nur ein Teilbereich ist. Um Auseinandersetzungen mit der bekannteren Firma aus München (bzw. Redmond) zu vermeiden, verzichte ich darauf. Ich habe aber vorsorglich Unterlagen herausgesucht, dass ich bereits 1989 Werbung mit der Bezeichnung VS-POLIS gemacht habe.

Zusammenfassung: Die Marke "VS-Polis" könnte ich schützen lassen, die Marke "VS" nur mit Schwierigkeiten. Ich rechne mir aber gute Chancen aus, dass ich meine Produktbezeichnung auch dann benutzen dürfte, wenn die andere Firma sich auch die Abkürzung "VS" schützen lassen und diese Buchstaben mir untersagen wollte; denn unsere Märkte unterscheiden sich hinreichend, und ich hätte eindeutig die älteren Rechte.

Jürgen

mschaefer 30. Nov 2006 16:42

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Hallo Jürgen,

das sehe ich auch so. Wahrscheinlich muß eine Textmakre auch eine Mindestlänge haben, da sie sonst zu vielen Abkürzungen ähnlich ist. Habe meine Zweifel ob "VS" als Textmarke überhaupt geschützt werden kann.

Grüße // Martin

Pfoto 30. Nov 2006 16:56

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Von wegen Mindestlänge hatte ich gehört, dass der Anbieter der bekannten Telefon-CDs das "D-" sich hatte schützen lassen. Und da machte es auch nichts, dass die Deutsche Bahn schon lange einen D-Zug hatte.
Ich hoffe selbst, dass das nur ein Aprilscherz war, sonst wären wir wirklich ein armes Deutschland

Gruß
Pfoto


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