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AW: Delphi Community Edition
Als regulärer Angestellter bist du immer dann Privatperson, wenn du nicht im Namen des Unternehmens handelst,
für das du tätig bist. Gehst du dir Mittags einen Kugelschreiber kaufen, den du selbst bezahlst, dann hast du den als Privatperson gekauft. Gehst du den aber im Namen und auf Rechnung der Firma kaufen, dann eben nicht. Als Einzelunternehmer ist diese Grenze ab und an verschwimmend und nicht immer eindeutig. Ich kann mir als Einzelunternehmer einfach eine Lampe kaufen und ins Büro stellen und diese ganz regulär abschreiben. Ich könnte diese Lampe aber auch, weil mir das besser gefällt, in mein Wohnzimmer stellen. Für den Händler habe ich diese Lampe dann als Unternehmer gekauft und habe demnach auch kein Rückgaberecht, etc. Das Finanzamt könnte aber bei einer Prüfung durchaus entscheiden, dass ich diese Lampe nicht für mein Unternehmen nutze und diese daher nicht abschreiben kann.... Aber zurück zu deiner Frage: Wenn du im Büro auf deinem privaten Laptop Delphi CE installiert hast und damit ausschließlich in deiner Pausenzeit etwas machst, dann ist das dein Privatvergnügen. Wenn du Delphi CE auf dem Firmenrechner installierst, dein Chef da nichts gegen hat und du damit ebenfalls nur in deiner Pause für dich privat Dinge machst, dann bist du das theoretisch immer noch, allerdings wird es hier natürlich schwerer zu beweisen, dass du das auch wirklich nur privat genutzt hast. Man würde dir das wahrscheinlich einfach nicht glauben... Beantwortet das deine Frage zufriedenstellend? :-D Edit: Besitzt du zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage, die ins Stromnetz einspeist und du dafür eine Vergütung bekommst, dann bist du schon Unternehmer. So schnell kann das gehen... |
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Ja so ähnlich sehe ich das auch, aber die Frage mit dem Nachweis betrifft eigentlich nur das Finanzamt.
Als Unternehmen bin ich sozusagen das "Quantenteilchen" unter den Privatpersonen: Als Wellenfunktion gleichzeitig Unternehmer und Privatperson. Ich werde erst dann zum "Teilchen" (Unternehmer oder Privatperson), wenn einer hinschaut. Das Finanzamt mal ausgenommen, welcher sonstige Vertragspartner könnte denn so tief hinschauen das es für einen Unternehmer problematisch wird ? Da müsste schon Gefahr im Verzug sein. |
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Bei einem Einzel-Unternehmer bzw. Gesellschafter einer OHG, Komplementär einer KG oder "Gesellschafter" einer GbR/Sozietät ist die natürliche Person Rechtsobjekt.
Für die Schulden eines solchen Unternehmens haftet er persönlich. Eine "gesonderte" Privatperson als gesondertes Rechtsobjekt existiert in diesem Fall nicht. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus (bzw. bei den Kommanditisten einet KG), hier ist die juristische Person "Unternehmen" das Rechtsobjekt und der Gesellschafter handelt nur in deren Namen oder als natürliche Person. |
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Hallöle...8-)
Zitat:
[Aus den Lizenzbedingungen] Zitat:
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Das Problem ist aber das man sich bei EMBT nicht einig ist, was jetzt wirklich gilt. Gesamtumsatz ist nicht nur der Ertrag mit mit dieser Delphiversion erstellten Anwendungen.
Zitat:
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Zitat:
Es geht hier aber doch um die Privatperson. Wenn jemand z.B. für seine Hausautomation CE privat verwendet und womöglich damit erstellte Komponenten bei GitHub einstellt, und trotzdem eine größere Firma hat sähe ich da immer noch wenig Probleme. Wie gesagt, da müsste jemand erstmal genau hinschauen (von Behörden mal abgesehen, die das Szenario aber gar nicht interessiert). Natürlich könnte Emba auf die Idee kommen das diese Privatperson unrechtmäßig CE nutzt. Dann müsste sie erstmal eine Klage einreichen, und dann ? Die Privatperson könnte nachweisen das CE nicht in der Firma genutzt wird, EMBA könnte aber nicht das Gegenteil beweisen. Wer hat hier die Beweispflicht, ich denke der Kläger. Geht das aus wie das Hornbacher Schießen ? |
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Die Idee der CE ist doch die: Wer sich´s nicht leisten kann, kann die CE benutzen. Wer sich´s leisten soll die Kaufversion erwerben. Das "sich´s leisten können" ist mit 5.000 USD quantifiziert.
Das ist nicht so schwer zu verstehen. All die Konstrukte wie "ich bin eine Firma aber eigentlich doch keine und den Umsatz > 5.000 USD mach nicht ich weil Hobby, sondern ich als Firma" find ich scheinheilig. Siehe oben: Die Idee der CE ist die Leistbarkeit. Ob das wer anderer überprüfen kann oder möchte ist eh eine ganz andere Frage. |
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Zitat:
Wenn ich ein Produkt in einem kommerziellen Umfeld nutzen möchte, dann zahle ich dafür natürlich. Wenn ich das Produkt aber nur als Hobby benutzen möchte, dann ist eine Lizenz, die mir kommerzielle Verwendung gestattet völlig überdimensioniert. Gerade deswegen gibt es ja die Abstufung nach Verwendungsart. Tante Edit sagt: Bei Embarcadero scheint man diese Ansicht ja zu teilen, sonst hätte Herr Hölzer diese Mail wahrscheinlich nicht geschrieben. |
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Zitat:
Dagegen wiederum kann keiner klagen, oder wenn doch, dürften seine Chancen sehr schlecht stehen. |
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An sich der Fall den du beschreibt sonnenklar. Hobby.
Für mich wäre eine Entwicklung einer App für Mitarbeiter und Kunden nicht durch die CE Lizenz abgedeckt, auch wenn kein Umsatz damit direkt erwitschaftet wird. Sobald die Anwendung in Betrieb geht ... Einfaches Beispiel das Übergang besser zeigt wäre ein Arbeitspsychologe der Apps entwickelt und die gewonnenen Erkenntnisse in Seminaren verbreitet. Das wäre ein Fall in dem die 'anderen Einnahmen' schlagend werden. Rechnungen können in unseren Breitegraden nur von Unternehmen geschrieben werden und jeder eine Rechnung schreibt tritt als Unternehmer auf. Rolle. Schein und Sein sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Für die Haftung sind die gewerberrechtlichen Aspekte relevant und mit der einher geht die Frage nach der Maßgeblichkeit im betrieblichen Einsatz. Die EMB kann die Haftung nicht so leicht ausschließen. EMB wird genauso fällig, wenn bei der Verwendung einer vom Programmierer hergeschenkten Software ein Fehler auftritt und ein Schaden verursacht wird. Das Problem des Fragestellers ist eher, dass er Softwareentwickler ist. Bei Apps in einem Appstore wird auf einmal dieser Sonderfall akut. Ist jemand der eine App in einen Appstore stellt eine gewerblicher Softwareentwickler und stellt er oder sie App im Rahmen eines Unternehmens in einen Appstore. Zitat:
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