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Um die genaue Anzahl geht es doch gar nicht direkt. Es geht bei dem Gesetz ja vor allem darum, dass Kopien nicht an Fremde, flüchtige Bekannte, Kollegen, ... weitergegeben werden, sondern eben nur im engsten Freundeskreis. Und der besteht meistens ja ohnehin nicht aus dutzenden von Leuten. Inofern nutzen dir auch mehr Kopiermöglichkeiten nichts, wenn nicht genug potentielle Empfänger da sind ;-)
Davon abgesehen ist es nach derzeitiger Rechtsauffassung auch möglich von einer Privatkopie eines Freundes wiederum Privatkopien anzufertigen. Da sollte es mit der Anzahl also wohl kaum Probleme geben. ;-) |
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Doch, genau das wird behauptet.
Die sieben Kopien stehen in keinem Gesetz, sondern werden aus einem Urteil des BGH interpretiert. Was deine Anwälte vielleicht meinen ist, dass das Urteil aus Zeiten der Audiokopie stammt, es also kein vergleichbares Urteil zu Digitalkopie gibt. Aber letztendlich ist hier nur die Qualität anders. Und wenn man statt CD MP3 Files nimmt, schon hat man eine mindere Qualität. |
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Nicht nur die Qualität, auch und insbesondere der Verbreitungsweg ist es ebenfalls... den über das Internet gab es zur Zeit dieses Urteils z.B. noch nicht.
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No Risk, no fun. Es gibt Software für Tauschbörsen die keine Regeln beachten und hier sind paar Regeln aufgezählt an die noch keiner gedacht hat. Es ist nur eine Idee, ob sich einer dadurch inspiriert fühlt, bleibt jedem selbst überlassen. |
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Ich versuche gerade mit Texte schreiben paar Euro zu verdienen, aber die Entgelte bei Textbroker und Contentworld sind geradezu lächerlich. Und bei Textbroker gebe ich noch meine Eigentumsrechte am Text aus der Hand und dann kommt das Gesetz noch mit Urheberrecht. Was aber nützt mir das dann? Doch nur, wenn der geschriebene Text immer und ewig mir gehört und ich den dann auch beleibig oft verkaufen kann. Aber hier gewinne ich mehr und mehr den Eindruck, das diese "Urheberrechte" mit dem heutigen Gesetz zum Schleuderpreis an die Verwertungsgesellschaften (GEMA, Textbroker,...) abgegeben werden. Der dumme ist der wirkliche Autor. Bitte korrigiert mich, wenn das für die GEMA nicht stimmt! Zitat:
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Es ginge also, um auf das Ausgangsproblem zurückzukommen, darum, was man in einer Tauschbörse beachten muss. Und da schauen wir vielleicht auch tendenziell gerne auf die falsche Seite. Das herunterladen ist sehr unproblematisch: Ist die Quellkopie legal, darf ich mir da eine Kopie von ziehen. Viel problematischer ist das hochladen. Ich darf es nicht öffentlich zugänglich machen. Punkt. Das heisst, biete ich die Datei generell allen an, dann ist das illegal, auch wenn ich nur 7 Downloads zulasse. Andersrum könnte ich aber sagen "Hey, ich hab das, das, das und das in meinem Musikregal, und ich hätte gerne noch das, das und das." Wenn sich da einer drauf meldet, und wir tauschen ganz privat gegenseitig die Dateien aus, dann haben wir die Probleme im Prinzip überwunden. Man steht da mit Sicherheit auch ziemlich auf Glatteis, aber das wäre eine Struktur, in der Musik "tauschen" prinzipiell legal ist. Übrigens, pianofiles.com funktioniert genau so. Nun ist das keine deutsche Seite und auch kein rechtlich abgesichertes Beispiel, aber als Illustration dieses Beispiels geeignet. |
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