Delphi-PRAXiS
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Reinhard Kern 11. Jan 2007 00:09

Re: LptAccess-Treiber/API - Betatester gesucht.
 
Zitat:

Zitat von Olli
Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
Das ist nicht gerade mein Spezialgebiet, aber du solltest dich da VORHER genauer informieren.

Und selber? :zwinker:

Allerdings wird eine Binärdatei, welche den Treiber als Daten oder in einer Ressource einbindet, nicht automatisch von der GPL erfaßt werden (dies gilt nur für die Orginal-Distro!).

... und hier.

Dir ist klar, dass im Sinne der GPL ein Treiber als DLL oder eigenstaendiges Programm gaelte?! ...

Nachtrag: Vielleicht sollte ich erwaehnen, dass das bei weitem nicht mein erstes OpenSource-Projekt ist und ich auch mit verschiedenen Lizenzen arbeite ... hier jene, die ich im Moment als fuer mich am wichtigsten erachte: [1], [2], [3], [4] (siehe auch in der Signatur).

Noch'n Nachtrag: Dir ist klar, dass es nicht gerade als hoeflich gilt Auslassungen in Zitaten nicht ordentlich zu markieren. Da war doch noch einiges vor "Gruß," was genau deine Argumentation entschaerft haette ... bspw.: "Die APIs zum Ansprechen werden als C und Delphi-Modul mitgeliefert. Dieser Usermode-Teil steht dann unter der ZLIB-Lizenz." ... die ZLIB-Lizenz ist am ehesten mit PUBLIC DOMAIN (dt: "gemeinfrei") zu vergleichen ... macht also Sinn.

Hallo,

nein, ist mir nicht klar: du kannst nicht einfach eigene Zusätze und Ausnahmen zur GPL dazudefinieren, das lässt die GPL nicht zu und meiner Meinung nach ist alles, was du als Erweiterung in deine Lizenzbedingungen einfügst, von vornherein rechtlich unwirksam.

Nach Meinung von Linus Torvalds steht z.B. jegliches Programm, das unter Linux läuft, automatisch unter GPL, egal ob der Ersteller damit einverstanden ist oder nicht. Das ist zwar nicht ganz unumstritten, aber da ich damit rechnen muss, dass diese "Infektionstheorie" von einem Gericht anerkannt wird, kann ich keine GPL-Software für ein professionelles Projekt verwenden.

Ob es zulässig ist, verschiedene Teile einer Software unter verschiedene Lizenzen zu stellen, übersteigt meine juristischen Kenntnisse, aber auf solche zweifelhaften Tricks würde ich mich lieber nicht verlassen. Unter harten GPL-Verfechtern gilt wohl allgemein die Vorstellung, eine Zeile GPL -> ganzes Softwarepaket GPL.

Aber unter uns brauchen wir das nicht weiter zu diskutieren, ich benutze die Software halt nicht. Es könnte aber sein, dass dich mal jemand verklagt, wenn sich herausstellt, dass du ihm Lizenzrechte gewährt hast, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, und er deswegen nachträgliche Lizenzgebühren an irgendjemand zahlen muss. Oder er bekommt eine Abmahnung von einem selbsternannten GPL-Interessenvertreter. Eine Industriefirma, die dein Interface für eine Steuerung benutzt, könnte dadurch eine in der Höhe kaum begrenzten Schaden erleiden.

Gruss Reinhard

Olli 11. Jan 2007 00:55

Re: LptAccess-Treiber/API - Betatester gesucht.
 
Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
nein, ist mir nicht klar: du kannst nicht einfach eigene Zusätze und Ausnahmen zur GPL dazudefinieren, das lässt die GPL nicht zu und meiner Meinung nach ist alles, was du als Erweiterung in deine Lizenzbedingungen einfügst, von vornherein rechtlich unwirksam.

Offenbar nicht, wenn du dir die offizielle GPL-FAQ durchgelesen hättest (verlinkt s.o.).

Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
Nach Meinung von Linus Torvalds steht z.B. jegliches Programm, das unter Linux läuft, automatisch unter GPL, egal ob der Ersteller damit einverstanden ist oder nicht. Das ist zwar nicht ganz unumstritten, aber da ich damit rechnen muss, dass diese "Infektionstheorie" von einem Gericht anerkannt wird, kann ich keine GPL-Software für ein professionelles Projekt verwenden.

Die Meinung von Herrn Torvalds interessiert mich erstmal nicht die Bohne. Würde seine - viel weiter hergeholte - Theorie zutreffen, müßte ja - enger gefaßt - auch ein jedes Programm daß mit einem Compiler, der unter GPL steht, kompiliert wurde, automatisch auch unter der GPL stehen, was nicht der Fall ist.

Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
Ob es zulässig ist, verschiedene Teile einer Software unter verschiedene Lizenzen zu stellen, übersteigt meine juristischen Kenntnisse, aber auf solche zweifelhaften Tricks würde ich mich lieber nicht verlassen. Unter harten GPL-Verfechtern gilt wohl allgemein die Vorstellung, eine Zeile GPL -> ganzes Softwarepaket GPL.

Wovon in der GPL aber so nichts drin steht. Die Grenze existiert bei einem (gelinkten) Binärmodul. Eine DLL unter GPL macht nicht automatisch ein Programm GPL, weil es die DLL benutzt, das ist Quark. (Es sei denn natürlich, der Header des Interfaces steht unter GPL, was ich aber oben schon ausgeschlossen habe, daher ja ZLIB-Lizenz)

Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
Aber unter uns brauchen wir das nicht weiter zu diskutieren, ich benutze die Software halt nicht. Es könnte aber sein, dass dich mal jemand verklagt, wenn sich herausstellt, dass du ihm Lizenzrechte gewährt hast, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, und er deswegen nachträgliche Lizenzgebühren an irgendjemand zahlen muss.

Genau dies wäre ja ebenfalls ausgeschlossen.

Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
Oder er bekommt eine Abmahnung von einem selbsternannten GPL-Interessenvertreter.

Kleiner Tip, ich bin auch einer von "denen" (Veröffentlichung folgt in Kürze).

Zitat:

Zitat von Reinhard Kern
Eine Industriefirma, die dein Interface für eine Steuerung benutzt, könnte dadurch eine in der Höhe kaum begrenzten Schaden erleiden.

Eine Industriefirma könnte auch einfach mal ganz lieb ihre Juristen fragen, ob sie mit mir eine eigene Lizenz aushandeln, so daß sie sich keine Sorgen um die GPL machen müssen. Als Copyright-Inhaber kann ich meine Software nämlich an jeden so lizensieren wie es mir paßt.

Nachtrag: Wenn die keinen Support wollen, wäre die Lizenz u.U. sogar genauso kostenlos wie die GPL, nur eben ohne deren Haken.


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