AW: Its time to say goodbye Windows XP
Wie wäre es mit einer (einmaligen) Warnung an den Benutzer:
"Dieses Programm wurde für Das Betriebssystem xy entwickelt. Unter anderen Betriebssystemen können Inkompatibilitäten auftreten, oder bestimmte Funktionen können nicht genutzt werden. Der störungsfreie Programmablauf kann nicht garantiert werden. |Trotzdem fortfahren| |Abbrechen|" Somit sind alle glücklich, oder nicht? |
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Das funktioniert aber nur, wenn Du sämtliche API-Aufrufe dynamisch linkst, sonst kommst Du u.U. erst gar nicht soweit.
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Zitat:
Daß eine Software auf einem Betriebsprogramm nicht laufen kann, wenn es Funktionen/Funktionsaufrufe benötigt bzw. zu benutzen versucht, die dieses nicht bietet (bieten kann), ist evident. Ergänzung: Folgendes geistert in den Delphi-Foren umher. Ich glaube nicht, daß diese Funktion nicht vollumfänglich ihren Zweck erfüllt.
Delphi-Quellcode:
// IsAdmin
// Autor: Nico Bendlin function IsAdmin: LongBool; var TokenHandle: THandle; ReturnLength: DWORD; TokenInformation: PTokenGroups; AdminSid: PSID; Loop: Integer; begin Result := False; TokenHandle := 0; if OpenProcessToken(GetCurrentProcess, TOKEN_QUERY, TokenHandle) then try ReturnLength := 0; GetTokenInformation(TokenHandle, TokenGroups, nil, 0, ReturnLength); TokenInformation := GetMemory(ReturnLength); if Assigned(TokenInformation) then try if GetTokenInformation(TokenHandle, TokenGroups, TokenInformation, ReturnLength, ReturnLength) then begin AdminSid := GetAdminSid; for Loop := 0 to TokenInformation^.GroupCount - 1 do begin if EqualSid(TokenInformation^.Groups[Loop].Sid, AdminSid) then begin Result := True; Break; end; end; FreeSid(AdminSid); end; finally FreeMemory(TokenInformation); end; finally CloseHandle(TokenHandle); end; end; |
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Zitat:
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Das auf OS-Ebene zu lösen wäre auch fatal. Dann würden Programm ohne Rücksicht darauf geschrieben, und wenn die geforderten Funktionen nicht da sind, hagelt es Ausnahmen an allen Ecken und enden. Ergebnis wäre, dass sowohl MS als auch der Hersteller des Programms unnötig schlechte Publicity bekommen, da ja "nix läuft". Dann lieber gleich drauf schreiben: "Hey, ich kann aber erst ab Version X".
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Und bevor ich dann viel Zeit hineinstecke frage ich dann halt ab, ob mindestens eine bestimmte Windowsversion da ist, und fertig. |
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Zitat:
Ja ich weiß, formal ist das ok, aber behagen tut's mir nicht. Gruß K-H |
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Zitat:
Die Mindestanforderungen an Hard- und Software (Betriebsprogramm inkl. Version) sollten schon vor dem Kauf klar erkennbar sein, wer nicht darauf achtet, begeht einen Irrtum (Vertrag anfechtbar). Wenn "unser Marketing" verspricht, was das Programm nicht hält, ist der Artikel grob mangelhaft. Wenn dieser grobe Mangel mangels eines Mindestbetriebsprogrammes zur eingeschränkten Benutzbarkeit oder gar zur völligen Unbenutzbarkeit des gekauften Programmes führt, ist der Vertrag nicht erfüllt, null und nichtig und damit Zug um Zug rückabzuwickeln. Wenn "unser Marketing" bei der Betriebsprogrammindestversion sogar lügt, liegt Betrug vor (den man allerdings kaum beweisen kann). |
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:roll:
Ihr fang nun an, Phantasie-Szenarien zu konstruieren, weil man sich daran so schön aufregen kann. Ja, wenn der Hersteller wissentlich und vorsätzlich eine Unwahrheit verbreitet mit der Absicht, den Kunden zu täuschen, so ist das ein beklagenswerter Zustand. Habt Ihr zu dem Thema nicht mittlerweile so gut wie alles gesagt? Wie lange wollt Ihr in dem Quark noch herumrühren? |
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