Delphi-PRAXiS
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Gausi 23. Okt 2011 13:46

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Ok, dass das deutsche Recht da so verkorkst ist, war mir nicht bewusst. Danke für die Klarstellung. :)

Ändert aber auch nichts daran, dass ich mir weiterhin keine Apple-Produkte kaufe. Das Bedienkonzept finde ich (zumindest bei iPhone & Co.) richtig prima, einige andere Dinge nicht (z.B. die Geschichte mit "einfach mal Daten rüberkopieren"). Und da andere die Bedienung mittlerweile auch sehr gut hinbekommen, bleibe ich bei der Konkurrenz. ;-)

jaenicke 23. Okt 2011 13:58

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132003)
Ok, dass das deutsche Recht da so verkorkst ist, war mir nicht bewusst. Danke für die Klarstellung. :)

Nicht das deutsche, sondern allgemein das Markenrecht weltweit.

Ich mag Apple auch nicht und habe einen Mac auch nur zum Testen (und zum Herumärgern wie ich feststellen musste), aber dass Apple wie andere Firmen auch versucht die rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen (oder es in Fällen wie diesem sogar muss), ist dafür nicht der Grund. (Der Mac Pro liefert mir seit ich den bei mir stehen habe schon genug Gründe, aber das gehört nicht in diesen Thread. ;-))

stahli 23. Okt 2011 14:00

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Zitat:

Zitat von Phoenix (Beitrag 1131997)
Unser deutsches Markenrecht *verpflichtet* Apple dazu, es zumindest zu versuchen, wenn sie den Anspruch auf Ihre Marke nicht verlieren wollen. ... Denn wenn es keinen Dokumentierten Fall gibt, dass sie versucht haben Ihre Marke zu schützen (= durchzusetzen), kann der nächste der das Original-Apple-Logo verwenden will dies Anmelden und wenn Apple dann (berechtigterweise) widerspricht sagen: "Bei denen da [Apfelkind] habt ihr auch nicht reagiert, also habt ihr Euren Anspruch aufgegeben, also darf ich das" - und bekommt vor Gericht sogar Recht. Und das Apple das verhindern will ist durchaus verständlich, und meiner Meinung nach auch berechtigt.

Ok, in der Rechtsprechung ist vieles möglich, aber so ganz kann ich das nicht glauben. Wenn 2 Jahre lang niemand einen Apfel im Logo verwenden würde müsste Apple mal wenigstens zwischendurch ein Fußball-Logo verklagn???
Dann wäre Apple also ein Opfer des Gesetzgebers...

Ich bin ja nicht grundsätzlich gegen Apple-Produkte, aber m.E. überschreitet die Firma (inzwischen) einige Grenzen.

Hansa 23. Okt 2011 14:32

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Zitat:

Zitat von Jacques Murell (Beitrag 1131984)
Wenn man sich nur minimal mit Markenrecht auskennt erübrigt sich die Diskussion hier.

Ne, mit minimal ist das nicht getan. Das kann aus diversen Gründen ganz schön kompliziert sein. Da gibts eine Reihe Beispiele : der Name "Apple". Keine Chance den komplett zu schützen. Jeder kann Äpfel verkaufen und die auch so nennen. :lol: D.h. für Amerika z.B. "Apple (1000 g) 3$". Da kann Apple gar nichts machen. Allerweltsnamen/Begriffe lassen sich nicht schützen. Der Begriff Apple ist auch nicht geschützt. Ausser vielleicht im Zusammenhang mit elektronischen Geräten, also einem eng umrissenen Zusammenhang.

Da gabs mal einen Importeur, der wollte sich den Erfolg von "Chiquita"-Bananen zunutze machen. Schlauerweise sollte dazu der Name "Banane", also nicht Kunstname wie "Chiquita" für die eigenen Bananen geschützt werden. Aus oben genannten Gründen ging das aber nicht.

Selbst wenn man einen Kunstnamen verwendet, so lässt sich der nur unter bestimmten Bedingungen schützen. Deshalb nächster Fall, der Name "Eurocity". Das ist zwar ein Kunstname, aber er ist zusammengesetzt aus 2 Allerweltsnamen. Liess sich nicht schützen. Und das weiss ich nicht von irgendwem, sondern von einem bundesweit bekannten Patentanwalt. Der hat mir folgendes erklärt : Euro hat jeder in der Tasche und fährt vielleich in die City zum einkaufen. Toll, was ? :mrgreen: Jedenfalls hätte die Bahn versucht, den Namen "Eurocity" schützen zu lassen und wäre gescheitert. Er hat aber auch gesagt, selbst bei nicht geschützen Namen müsse man aufpassen. Wenn ein anderer Bahnbetreiber plötzlich auch Eurocitys fährt, dann bekäme er Ärger.

Zurück zu Apple. Da der Name schlecht geschützt werden kann, haben sie ja das Apple-Logo und das ist eben geschützt. Ob das Apfelkind-Logo dem von Apple jetzt zu nahe kommt, das hängt vom Gericht ab.

Zitat:

Zitat von stahli (Beitrag 1132008)
Wenn 2 Jahre lang niemand einen Apfel im Logo verwenden würde müsste Apple mal wenigstens zwischendurch ein Fußball-Logo verklagn???

Ne, damit ist folgendes gemeint : wieder Beispiel. Pizzeria "Don Giovanni". Davon gibts wohl etliche in D. Aber der Name ist seit glaube 1994 geschützt. Bei mir in der Nähe ist auch eine. Der bekam eines Tages bösen Brief, er solle erklären, dass er es in Zukunft unterlässt den Namen zu nutzen und eine Entschädigung in Höhe von 800 EUR bezahlt usw. Der hatte aber Glück, denn er konnte nachweisen, dass dieser Name bereits 1988 verwendet wurde. Also bereits bevor er eingetragen wurde. Wäre die eine Pizzeria erst im Jahr 1995 so genannt worden, dann habe ich auch meine Zweifel, dass der Abzocker durchgekommen wäre, sofern er erst im Jahr 2011 reklamiert, dass einer "seinen" Namen benutzt. Schätze in dem Fall die Chancen 50:50 wer da Recht bekommen würde.

Phoenix 23. Okt 2011 20:12

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1132017)
Selbst wenn man einen Kunstnamen verwendet, so lässt sich der nur unter bestimmten Bedingungen schützen. Deshalb nächster Fall, der Name "Eurocity". Das ist zwar ein Kunstname, aber er ist zusammengesetzt aus 2 Allerweltsnamen. Liess sich nicht schützen. Und das weiss ich nicht von irgendwem, sondern von einem bundesweit bekannten Patentanwalt.

Korrekt. Ich konnte meinen Firmennamen 'smartDev' auch nicht als Marke eintragen lassen, da Smart als Allgemeinbegriff und Dev als Abkürzung für 'Development' auch zu allgemein ist. Aber allein der Versuch der Eintragung gibt mir nun zwei Vorteile:

a) Wenn jemand anderes das Eintragen will kann ich das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich Anfechten mit der nachweisbaren Begründung "ich durfte vorher auch nicht" und
b) ist meine Firma unter dem Namen ja dennoch im Handelsregister Eingetragen, und es darf keine zwei Firmen mit gleichem Namen im gleichen Geschäftsgebiet geben.

Bei Restaurants oder Cafés ist das Geschäftsgebiet natürlich etwas lokaler als bei IT-Dienstleistern, das heisst eine zweite Firma 'smartDev' - ggf. auch in anderen Schreibweisen sind dennoch durch meinen Handelsregistereintrag schon im Nachsehen.

Medium 23. Okt 2011 21:44

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Gabs da nicht auch eine Klausel, durch die ein (auch trivialer) Name durch reine Nutzung (über längeren Zeitraum, und von vielen Menschen (relativ zum Fachgebiet)) einen gewissen Schutz zugesprochen bekommt? Oder war das im Rahmen "Geschmackssmuster", nicht Marken? Ich weiss nur noch, dass ich während der IT-Recht Vorlesung damals nicht selten kopfschüttelnd da saß - insbesondere bei so manchem Beispiel.
Dennoch bleibe ich dabei: Man hat sich eine nette Kooperation madig gemacht. Okay, Verwässerung ist durchaus eine Sache, aber sowas ließe sich im Vorfeld "auf kurzem DIenstweg" verhandeln, und dann pro forma anmahnen, im gegenseitigen Wissen darum um dieser Klausel zu entsprechen. Dann hätte man davon vermutlich auch nie gehört. Die Publicity wäre zwar auch nicht da, dafür aber Werbung im kleinen Kreis - und Apple ist nun nicht auf "even bad publicity IS publicity" angewiesen, denke ich mal so mutig heraus hier. Man hätte es einfach netter und kooperativer angehen können, wenn unser Gesetzgeber einen schon zu Schlammschlachten zwingt :?

jaenicke 23. Okt 2011 22:20

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Zitat:

Zitat von Medium (Beitrag 1132096)
und Apple ist nun nicht auf "even bad publicity IS publicity" angewiesen

Darauf angewiesen wäre Apple wohl nicht, handeln tun sie aber offensichtlich dennoch nach diesem Prinzip. ;-)

Hansa 23. Okt 2011 22:32

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Zitat:

Zitat von Phoenix (Beitrag 1132083)
Korrekt. Ich konnte meinen Firmennamen 'smartDev' auch nicht als Marke eintragen lassen, da Smart als Allgemeinbegriff und Dev als Abkürzung für 'Development' auch zu allgemein ist. Aber allein der Versuch der Eintragung gibt mir nun zwei Vorteile:

Haha, Smart. :mrgreen:

Domaininhaber: Daimler AG
Adresse: Mercedesstr. 137
PLZ: 70320
Ort: Stuttgart
Land: DE

Smart.com/.de wurde geschützt. Der jetzige Inhaber Daimler hat sich das eine 6-stellige Summe kosten lassen. Und als Beigabe noch einen Smart zusätzlich dazu. :mrgreen: Der hats eben richtig gemacht. :lol:

Matze 5. Nov 2011 22:55

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Tja, auch andere klagen: http://www.golem.de/1111/87544.html

Luckie 5. Nov 2011 23:10

AW: Apple ärgert das Apfelkind
 
Man sollte aber vorsichtig sein. Jemand hat hier geschrieben warum Apple geklagt hat, weil sie es mussten um nicht das Recht an der Marke zu verlieren in Zukünftigen Prozessen. Das hätte auch jede andere Firma so gemacht.


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