AW: Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln
Das heraus zu kriegen ist schwierig/langwierig. ;-)
Ein Gesprächstermin wurde kurzfristig abgesagt und einen neuen gibt es noch nicht. Vorabinfo bezüglich ein paar technischer Fragen habe ich auch noch nicht. Es zieht sich halt immer etwas in dem Bereich... |
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Was ihr Partnergesellschaft nennt, und was es rechtlich im Alltagsgeschäft dann ist, das sind schon 2 verschiedene Sachen, die WorstCase nicht von euch entschieden werden. Ob Finanzamt, Gewerbeamt, IHK, Mitbewerber,... Tut euch den Stress nicht an, es als 2 Partner "Freier Berufe" zu versuchen. Sobald ihr egal ob alleine oder gemeinsam eine Software erstellt und verkauft ist das ein "Produkt", was im Verkauf dem Handelsrecht unterliegt.
Also ist wenn nix anderes rechtzeitig auf dem Papier steht es eine GBR mit allen rechtlichen Konsequenzen. Eine Gbr habt ihr auch aktuell schon, denn ihr seid ja schon "gemeinsam" gegenüber einem potentiellen Kunden aufgetreten. Ich weiß ja nicht, was ihr für teure Steuerberater habt, aber "so viel teurer" ist eine UG Bilanz nicht. (Ich habe eine GmbH und eine GmbH&Co.KG und ne echte GmbH ist zur UG auch kaum ein Unterschied) Körperschaftssteuer rechnet sich ja bei der Einkommensteuer an, also ist das halb so wild. Gewerbesteuer muss halt wie die Bilanzkosten einkalkuliert werden. Wenn ihr sagen wir ab 10000Euro Umsatz im Jahr plant, rechnet sich das locker... wenn es nur um ein 1000Eur MiniProjekt geht, dann macht eurem Kunden den Vorschlag, das einer von euch alleine GU ist und der andere ist einfacher SUB-Unternehmer. => Das ist haftungstechnisch und handelsrechtlich die aus meiner Sicht vernünftigste Lösung => bei der GU Lösung muss aber euer Kunde mitspielen |
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OK, danke erstmal.
Ich glaube wir haben nun erstmal vielfältigen Stoff zum Nachforschen und Klären. Der Kunde muss seine Forderungen auch noch konkret äußern. Danach sehen wir dann weiter. Trotzdem nochmal zur Info für alle kleineren Einzelentwickler, die sich (ggf. unnötig) gewerbesteuerpflichtig abmelden wollen oder bereits haben ... Das Finanzamt entscheidet, ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Ich bin dort damals mit meinem Krempel hingelaufen, habe denen gesagt was ich programmiere, für welchen Kundenkreis und welchen Umfang das Ganze hat. Die haben mich problemlos als Freiberufler eingestuft. Geschrieben steht dazu: Kurzfassung Beschluss Bundesfinanzhof: https://www.jurion.de/de/document/sh...18,0/0:416102? Absatz 11 des vollständigen Urteils: Neben den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausdrücklich genannten sog. Katalogberufen gehören zu der freiberuflichen Tätigkeit auch die den Katalogberufen ähnlichen Berufe. Ein Beruf ist einem Katalogberuf ähnlich, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem verglichen werden kann. Dazu gehört die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit. Das gilt auch für einen dem Katalogberuf des Ingenieurs ähnlichen Beruf. Nicht erforderlich ist der Abschluss einer nach den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebenen Ausbildung. Verfügt der Steuerpflichtige nicht über einen Abschluss als Absolvent einer Hochschule oder Fachhochschule, muss er eine vergleichbare Tiefe und Breite seiner Vorbildung nachweisen. Diesen Nachweis kann er durch Belege über erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen. Soll der Nachweis anhand praktischer Arbeiten geführt werden, müssen diese einen der Ingenieurtätigkeit vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Außerdem ist nachzuweisen, dass die derart qualifizierten Arbeiten den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 4/01, BFHE 199, 176, BStBl II 2002, 475, m.w.N.). Diese Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit sind im Streitfall erfüllt. Vom Anwalt interpretiert: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewe...---f99020.html |
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Zitat:
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