Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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vagtler 29. Jun 2015 09:54

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1306997)
[...] Das soll sich mal einer trauen: Eine Rechnung, die er nicht bezahlt hat, als steuermindernde Ausgabe geltend machen. Das wäre Betrug und er würde sich damit selbst ins Knie schießen. Deshalb muß ich damit nicht wirklich rechnen, und schon gar nicht jederzeit. [...]

Natürlich musst Du das. Bei einer doppelten Buchführung kann z.B. der Aufwand schon erfasst worden sein bevor kurz darauf die Zahlungsunfähigkeit eintritt. In diesem Fall würdest sogar Du mit dieser Verschleierung eine strafbare Handlung begehen, da Du hier Deine Steuerlast zu kürzen versuchst.

bernau 29. Jun 2015 09:55

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307000)
Die Beiträge #21 und #22 sind aus diesem Grund als spekulativ anzusehen, denn Perlsau hat geschrieben "Ergo storniere ich die Rechnung...". Wenn man davon ausgeht, dass er eine Rechnung "ordnungsgemäß" storniert (ich gehe mal davon aus, dass die hier Schreibenden wissen, wie man eine Rechnung seit Januar 2013 ordnungsgemäß stornieren muss), dann ist die Vorgehensweise absolut in Ordnung.

Lies noch mal, was Perlsau schrieb

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1306989)
Wenn ich eine Rechnung ausstelle, die nicht bezahlt wird, kann ich diese Rechnung nicht beim Finanzamt als Beleg für meine Einnahmen einreichen (Kleingewerbler = nur Einnahmen-Überschuß-Rechnung). Ergo storniere ich die Rechnung und weise die freigewordene Nummer der nächsten Rechnung zu. So habe ich stets fortlaufende Rechnungs- und Belegnummern und hatte noch nie irgendwelche Nachfragen oder Einwände vom Finanzamt.

Er storniert für sich die Rechnung und reicht diese erst garnicht beim Finanzamt ein (Ich Spekuliere mal auf Papierkorb). Die Rechnungsnummer wird erneut verwendet.

Ob das ein korrekter Storno ist, wage ich zu bezweifeln.

vagtler 29. Jun 2015 09:57

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1307009)
[...] Ob das ein korrekter Storno ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich befürchte, jeder Prüfer auch. Und dann ist die Ka..e am Dampfen...

Auf jeden Fall ist das ganz dünnes Eis und ich würde das an Perlsaus Stelle ganz dringend überdenken wollen...

bernau 29. Jun 2015 10:09

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1307006)
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1306993)
Du spielst mit dem Feuer ;-)
Wenn du die Rechnung versendet hast, dann musst du immer damit Rechnen, daß diese auch beim Finanzamt von der Gegenseite eingereicht wird. Selbst wenn die nicht bezahlt wurde. Damit hast du dann zwei Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer ausgestellt. Uiuiui.

Das soll sich mal einer trauen: Eine Rechnung, die er nicht bezahlt hat, als steuermindernde Ausgabe geltend machen. Das wäre Betrug und er würde sich damit selbst ins Knie schießen. Deshalb muß ich damit nicht wirklich rechnen, und schon gar nicht jederzeit.

Als GmbH (Beispiel) musst du die Umsatzsteuer abführen sobald die Rechnung ausgestellt ist. Dazu muss kein Gled fliessen. Umgekehrt kannst du erhaltene Rechnungen steuermindernd geltend machen. Auch wenn kein Geld geflossen ist. Er macht da keinen Fehler und auch kein Betrug. Spricht ja nichts dagegen, daß er irgendwann mal bezahlt. Du aber machst einen Fehler, indem du eine Rechnung versendest und die darauf stehende Rechnungsnummer erneut verwendest.

mkinzler 29. Jun 2015 10:14

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Bei Einnahmen-/Überschuß-Rechnung ist die Zahlung massgebend.

Perlsau 29. Jun 2015 10:19

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Posting gelöscht wegen eben via anonymer Email erhaltener Drohung vermutlich von einem hiesigen User, mich bei meinem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

bernau 29. Jun 2015 10:19

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von mkinzler (Beitrag 1307013)
Bei Einnahmen-/Überschuß-Rechnung ist die Zahlung massgebend.

Das zweifelt keiner an.

vagtler 29. Jun 2015 10:35

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1307016)
[...] Keine doppelte Buchführung, da Kleingewerbler und daher nur Einnahmen-Überschuß-Rechnung erforderlich [...]

Es ging nicht um Dich. Es ging in diesem Beispiel um den Rechnungsempfänger.

Zitat:

Zitat von vagtler (Beitrag 1307011)
[...] Da ist kein dünnes Eis, wie mir ein studierter Betriebswirt versicherte. [...]

Nun, dann hat Dir jetzt schon mindestens ein anderer studierter Betriebswirt das Gegenteil versichert.

Aber letztendlich kannst Du machen was Du für richtig hältst. Das muss sich nicht mit geltendem Recht decken.

Mavarik 29. Jun 2015 10:42

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307005)
Bleibt doch bitte bei der Sachlage:

Hier herrscht ja wieder ein Ton im Thread...:oops:

Für die älteren unter uns is dat ne jutschrift

Dass da jetzt Storno drüber steht und das Vorzeichnen andersrum ist... Ändert nix an der Vorgehensweise...

rapante 29. Jun 2015 10:48

AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307000)
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1306988)
.....Es ist dann müßig ihm zu erklären, dass er erst eine Gutschrift erzeugen und eine neue Rechnung erstellen muss, weil es im Nummernsystem keine Lücken geben darf...

Die Formulierung "eine Gutschrift erzeugen..." zeigt schon, dass es mit deinem Kenntnisstand, wie eine Rechnung zu stornieren ist, nicht weit her ist. Um die Mitlesenden nicht zu verwirren und dem Thread nicht ein Minimum an Wahrheitsgehalt zu nehmen, sollte man wenigstens die Gesetzeslage kennen.

Nenne es von mir aus auch Storno-Rechnung - wichtig ist nicht die Bezeichnung sondern der Inhalt.
Siehe BMF Schreiben vom 25.10.2013 auf Seite 3, letzter Absatz:

"Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen
Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) ist keine Gutschrift im
umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Wird in einem solchen Dokument der Begriff „Gutschrift“
verwendet, obwohl keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne nach § 14 Abs. 2
Satz 2 UStG vorliegt, ist dies weiterhin umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Die Bezeichnung
als „Gutschrift“ führt allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG."


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