AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
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Davon abgesehen ist das wiederholt off topic, bleib doch bitte beim Thema :!: |
AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
Tragt das per PN aus.
:roll: |
AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
Könntet ihr beide bitte die Diskussion, sofern noch Bedarf besteht das Thema weiter zu betrachten, auf PNs verschieben? :roll:
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AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
:cheers: @ MrSpock
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AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
:cheers: Meine Mutter hat in solchen Fällen immer gesagt: "Zwei Doofe, ein Gedanke." :stupid:
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AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
[OT]Als doofe würde ich Euch zwar nicht gerade bezeichnen, aber :thumb:[/OT]
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AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
Meine Herren, da stellt man eine Frage, wie das in Wirklichkeit in Österreich ist, so, mit den Löhnen) und dann wird man sofort von der einen als 'kannste nicht lesen?' und vom Admin als BILD-Titelautor bezeichnet (bzw. verglichen. anstatt mal etwas Konstruktives beizutragen...) und der nächste vergisst, das es um Softwareentwicklung geht.
Ernüchternd. So "richtig lesen" ist wohl out. PS: Ein "Hungerlohn", ist ja weder Lohn fürs Hungern, noch ein Lohn, bei dem man hungert, sondern ein Lohn, der weit unterhalb der Leistung ist, die man erbringt. Der Duden hat dafür die einfache Definition parat: "sehr geringer Lohn". In Anbetracht der Tatsache, das -obwohl es in Wien offenbar teurer als in Berlin ist- ein Entwickler laut Standard (wenn ich das richtig interpretiere) nur 1/3 des deutschen Lohns verdient, deute ich diese Perspektive als "sehr gering". Bei den Angeboten aus AUT ist mir das nur schon öfters aufgefallen, das die offensichtlich per Gesetz vorgegebene Angabe eines Standards (welcher?) überhaupt nicht attraktiv ist. |
AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
Bevor hier weiter spekuliert wird, habe ich mir die Freiheit genommen, die Userin Daniela.S auf die hiesige Diskussion hinzuweisen und darum gebeten, die Sache doch bitte aufzuklären: Was bedeutet "deutliche Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts" genau?
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AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
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AW: Arbeiten in Österreich zum 'Hungerlohn'?
Guten Morgen,
@Perlsau: Danke, dass du mich auf diese Diskussion aufmerksam gemacht hast. Natürlich nehme ich hier gerne Stellung und bringe Licht ins Dunkel. Ich bin überrascht, welch Aufregung dieses Inserat entfacht. Inserate aus Österreich sind hier selten und ich nehme an, die gesetzlichen Gegebenheiten, die solche Inserate betreffen, sind euch nicht bekannt. In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Mindestgehalt ausgewiesen werden muss. Mindestgehalt ist, wie der Name schon sagt, die Grenze nach unten (nach oben gibt es in dem Inserat keine Grenze), darunter darf man nicht entlohnt werden. Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmen. Da sich Unternehmen normalerweise nicht schon im Vorfeld auf die Höhe des Gehaltes festlegen, ohne den Bewerber und seinen Qualifikationen zu kennen, wird bevorzugt der vereinbarte Kollektivvertrag angegeben. Das betreffende Unternehmen ist im Handel tätig und unterliegt daher gesetzlich dem Kollektivvertrag für den Handel. Den jeweils gültigen Kollektivvertrag kann man sich nicht aussuchen. Auf den betreffenden Vertrag wird auch im Inserat hingewiesen. Der angegebene Mindestverdienst entspricht daher dem vereinbarten im Kollektivvertrag des Handelsgewerbe. Im IT-Kollektivvertrag ist das Mindestgehalt geringfügig höher, aber es handelt sich eben um ein Handelsunternehmen. Es gibt natürlich auch Unternehmen, die einen Gehaltsrahmen mit Ober- und Untergrenze angeben und sich dabei festlegen. Ich kann euch versichern, dass, wenn eine Grenze nach oben angegeben wird und ihr mehr verlangt, ihr den Job garantiert nicht bekommt. Hier ist die alleinige Angabe einer Untergrenze deutlich zu bevorzugen. In Österreich werden weiters ein 13. und 14. Monatsgehalt (auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt) ausbezahlt. Diese sind zwar nicht steuerfrei, aber geringer besteuert. Mein Mann ist aus Bayern. Er verdient in Österreich monatlich weniger als in Deutschland, aber jährlich gesehen durch die beiden Monatsgehälter in Summe mehr. Ich kann euch versichern, dass niemand in diesem Bereich zum vereinbarten Endgeld laut Kollektivvertrag arbeitet. Im Inserat steht "deutliche Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts". Es sollte daher doch offensichtlich sein, dass das tatsächliche Endgeld höher liegt? Um wie viel? Nun, das tatsächliche Gehalt ist von mehreren Faktoren abhängig:
Niemand verhungert hier! Falls ihr doch der Meinung seid, dann könnt ihr mir gerne ein Carepaket mit etwas Schoki schicken :roll: Noch etwas persönliches: Ich bin seit 20 Jahren in dem Unternehmen tätig und ich kann euch versichern, es ist ein innovatives Unternehmen und eine Bewerbung lohnt sich! Es haben sich bereits einige Beworben. Ich kann euch wirklich nur raten, nützt die Chance in einem sicheren Weltkonzern abwechslungsreiche und interessante Aufgaben zu übernehmen. Und Delphi Kenntnisse braucht man dafür :thumb: |
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