Delphi-PRAXiS
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TiGü 12. Apr 2019 15:04

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1430172)
Evtl. wäre ein Ausweg die Software einfach entsprechend zertifizieren zu lassen ?
Dann läge die Verantwortung der richtigen Einschätzung bei dem Prüfer, und es muss womöglich keine offene Schnittstelle geben.

Wenn man nicht weiß wohin mit dem Geld, klar...warum nicht?

Man braucht ja trotzdem ein umfassendes Konzept, die technische Umsetzung und eine Verfahrensdokumentation.
Selbst mit einer Zertifizierung kann dir ein Steuerprüfer an den Karren fahren. Dem ist das Blatt Papier doch egal.

Rollo62 12. Apr 2019 15:25

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Ja, ist nur ein Vorschlag.
Wenn man ernsthaft Software in diese Bereiche vertreibt könnte so eine Unterstützung sinnvoll sein, auch weil die normalerweise genauer wissen was man darf und was nicht.
Was das Ganze kosten kann habe ich keine Vorstellung, jedenfalls kann man vorher u.U. den Prüfumfang mit dem Institut festlegen.
Allein schon eine Preis-Anfrage, bzw. Vorab-Diskussion mit solchen Experten, wirkt oft erhellend.

Neumann 12. Apr 2019 16:22

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Es gibt keine Zertifizierung für ein Kassensystem o. ä. , man kann nur die Exportschnittstelle für einige Tausender zertifizieren lassen, aber auch nur von einer Firma, die die Software für die Prüfer macht.

Wird es wohl auch nach den neuen Richtlinien nicht geben, nur für die Sicherungseinrichtung.

Codehunter 12. Apr 2019 17:16

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Di.../faq_node.html

Rollo62 12. Apr 2019 17:17

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Mag sein das es keine Zertifizierungen gibt, aber Prüfungen schon:
https://www.tuev-sued.de/produktprue...twarequalitaet
https://www.tuev-sued.de/produktprue...twarequalitaet
http://www.sqpov.de/pruefstelle.html
https://www.sgs-tuev-saar.com/de/fun.../software.html
https://www.scopevisio.com/unternehm...izierung/#gref

Frickler 15. Apr 2019 09:31

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1430172)
Evtl. wäre ein Ausweg die Software einfach entsprechend zertifizieren zu lassen ?
Dann läge die Verantwortung der richtigen Einschätzung bei dem Prüfer, und es muss womöglich keine offene Schnittstelle geben.

In der GoBD ist das unter Punkt 12 explizit ausgeschlossen! Dort steht
Zitat:

„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Codehunter 15. Apr 2019 10:25

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Ich habe das Gefühl, ihr müsst euch erstmal mit dem Begriff "Rechtsweg" vertraut machen. Wenn man eine Software entwickelt und dann damit wirbt "Mein Programm kann A, macht B und verhindert C", dann ist das eine Zusicherung einer Produkteigenschaft gegenüber dem Erwerber. Kommt hier ein Kaufvertrag zustande, dann werden A, B und C Vertragsbestandteil.

Wenn der Erwerber nun Schindluder treibt und Steuern hinterzieht, dann wird sich das Steuerstrafverfahren gegen den Erwerber richten. Wenn derjenige dann eine hohe Strafzahlung auferlegt bekommt, sieht er sich womöglich motiviert, ein Zivilverfahren gegen dich als Softwareanbieter anzustrengen, weil dein Programm z.B. C nicht wie versprochen verhindert hat. (Strafrecht und Zivilrecht ist zweierlei)

Möglicherweise kommt die Finanzbehörde auch direkt zu dir und klopft dir auf die Finger, weil C vllt. gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist dann als eine Art Aufforderung zur Nachbesserung zu verstehen, damit der Mangel an C nicht großflächig zur Steuerhinterziehung ausgenutzt wird.

Etwas anderes ist es, wenn du vorsätzlich Funktionen einbaust, die Steuerhinterziehung ermöglichen (z.B. eine Azubi- oder Praktikantenfunktion in das Kassensystem).

Anders als z.B. in den USA genügt es im deutschen bzw. europäischen Rechtsraum nicht, durch einen Hinweis in der Bedienungsanleitung wie "C darf nicht zur Steuerhinterziehung verwendet werden" die Verantwortung auf den Anwender abzuwälzen.

Im Fall der Fälle musst du glaubhaft nachweisen können, dass du alles dir mögliche unternommen hast, um deine Software gesetzeskonform zu gestalten.

Wie immer gilt: Ich nix Anwalt, alles nur Laienschauspiel! :-)

Rollo62 15. Apr 2019 12:36

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Zitat:

Zitat von Codehunter (Beitrag 1430321)
Im Fall der Fälle musst du glaubhaft nachweisen können, dass du alles dir mögliche unternommen hast, um deine Software gesetzeskonform zu gestalten.

Genau das machen Zertifikate und Prüfungen, nicht mehr und nicht weniger.
Der Unternehmer wird trotz 20+ Zertifikate sowieso immer selber verantwortlich sein,
nur der Vorwurf eines Vorsatzes wird gemildert sein.

Zertifikate und Prüfungen sind keine Versicherung gg. sonstige Probleme:
Auch direkt nach einer TÜV-Untersuchung kann dein Auto die Hinterachse verlieren.
Ich denke dafür kann keiner den TÜV haftbar machen.

jaenicke 19. Apr 2019 05:43

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Zitat:

Zitat von Codehunter (Beitrag 1430321)
Etwas anderes ist es, wenn du vorsätzlich Funktionen einbaust, die Steuerhinterziehung ermöglichen (z.B. eine Azubi- oder Praktikantenfunktion in das Kassensystem).

Eine Möglichkeit, dass ein Bediener im Trainingsmodus arbeitet ohne dabei echte Umsatzdaten zu erzeugen, ist ja nicht verboten. Man muss sie nur korrekt umsetzen.

TigerLilly 19. Apr 2019 08:24

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
 
Weil hier immer wieder auf den "Stand der Technik" Bezug genommen wird, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es hier definierte Begriffe und Abgrenzungen gibt, die auf den konkreten Einsatz Bezug nehmen:
https://www.sachverstand-gutachten.d...kklauseln.html

Sicherheit ist - was den Aufwand betrifft - ein nach oben offenes Thema, darum ist so eine Abgrenzung hilfreich. Hab ich auch erst im Zuge der DSGVO gelernt.


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