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Man braucht ja trotzdem ein umfassendes Konzept, die technische Umsetzung und eine Verfahrensdokumentation. Selbst mit einer Zertifizierung kann dir ein Steuerprüfer an den Karren fahren. Dem ist das Blatt Papier doch egal. |
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Ja, ist nur ein Vorschlag.
Wenn man ernsthaft Software in diese Bereiche vertreibt könnte so eine Unterstützung sinnvoll sein, auch weil die normalerweise genauer wissen was man darf und was nicht. Was das Ganze kosten kann habe ich keine Vorstellung, jedenfalls kann man vorher u.U. den Prüfumfang mit dem Institut festlegen. Allein schon eine Preis-Anfrage, bzw. Vorab-Diskussion mit solchen Experten, wirkt oft erhellend. |
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Es gibt keine Zertifizierung für ein Kassensystem o. ä. , man kann nur die Exportschnittstelle für einige Tausender zertifizieren lassen, aber auch nur von einer Firma, die die Software für die Prüfer macht.
Wird es wohl auch nach den neuen Richtlinien nicht geben, nur für die Sicherungseinrichtung. |
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Mag sein das es keine Zertifizierungen gibt, aber Prüfungen schon:
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Ich habe das Gefühl, ihr müsst euch erstmal mit dem Begriff "Rechtsweg" vertraut machen. Wenn man eine Software entwickelt und dann damit wirbt "Mein Programm kann A, macht B und verhindert C", dann ist das eine Zusicherung einer Produkteigenschaft gegenüber dem Erwerber. Kommt hier ein Kaufvertrag zustande, dann werden A, B und C Vertragsbestandteil.
Wenn der Erwerber nun Schindluder treibt und Steuern hinterzieht, dann wird sich das Steuerstrafverfahren gegen den Erwerber richten. Wenn derjenige dann eine hohe Strafzahlung auferlegt bekommt, sieht er sich womöglich motiviert, ein Zivilverfahren gegen dich als Softwareanbieter anzustrengen, weil dein Programm z.B. C nicht wie versprochen verhindert hat. (Strafrecht und Zivilrecht ist zweierlei) Möglicherweise kommt die Finanzbehörde auch direkt zu dir und klopft dir auf die Finger, weil C vllt. gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist dann als eine Art Aufforderung zur Nachbesserung zu verstehen, damit der Mangel an C nicht großflächig zur Steuerhinterziehung ausgenutzt wird. Etwas anderes ist es, wenn du vorsätzlich Funktionen einbaust, die Steuerhinterziehung ermöglichen (z.B. eine Azubi- oder Praktikantenfunktion in das Kassensystem). Anders als z.B. in den USA genügt es im deutschen bzw. europäischen Rechtsraum nicht, durch einen Hinweis in der Bedienungsanleitung wie "C darf nicht zur Steuerhinterziehung verwendet werden" die Verantwortung auf den Anwender abzuwälzen. Im Fall der Fälle musst du glaubhaft nachweisen können, dass du alles dir mögliche unternommen hast, um deine Software gesetzeskonform zu gestalten. Wie immer gilt: Ich nix Anwalt, alles nur Laienschauspiel! :-) |
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Der Unternehmer wird trotz 20+ Zertifikate sowieso immer selber verantwortlich sein, nur der Vorwurf eines Vorsatzes wird gemildert sein. Zertifikate und Prüfungen sind keine Versicherung gg. sonstige Probleme: Auch direkt nach einer TÜV-Untersuchung kann dein Auto die Hinterachse verlieren. Ich denke dafür kann keiner den TÜV haftbar machen. |
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Weil hier immer wieder auf den "Stand der Technik" Bezug genommen wird, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es hier definierte Begriffe und Abgrenzungen gibt, die auf den konkreten Einsatz Bezug nehmen:
![]() Sicherheit ist - was den Aufwand betrifft - ein nach oben offenes Thema, darum ist so eine Abgrenzung hilfreich. Hab ich auch erst im Zuge der DSGVO gelernt. |
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