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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
So ists richtig Peter's cars. Und im Übrigen: Das Wort "CDs" bzw "CD's" wäre sowieso falsch, so oder so ;) An Akronyme wird üblicherweise kein Mehrzahl-S angehängt :zwinker: Aber ich denke grammatikalische Diskussionen gehören nicht wirklich hierher ;) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Peter's Cars.
Da schreibste es doch selbst. Das ' signalisiert hier kein fehlendes Zeichen. Oder doch? ^^ Und na gut, CD war ein blödes Beispiel =) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Klaueralarm: Eigentlich CD'n - es sind ja Kompakt-ScheibeN und nicht Kompakt-Scheibens. :mrgreen:
Aber back to topic: Software fällt in Deutschland prinzpiell zwangsläufig unter das Urheberrecht. Dagegen kann man sich gar nicht wehren. Und das Urheberrecht sieht nur vor, anderen ein Nutzungsrecht einzuräumen. Das geht in Deutschland ausschliesslich mit einer Lizenz. Selbst wenn Du ein Stück Software als quelloffen unentgeltlich verteilst, so ist dies letzlich ein Lizenzvertrag mit jedem Nutzer. In dem Vertrag steht dann drin dass Du dem Nutzer sämtliche Nutzungsrechte ohne Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung stellst. Genausgut kann ich diese Nutzung aber einschränken und sagen: Wenn Du damit Geld verdienst, dann will ich auch was haben. Wenn Du kein Geld damit verdienst, dann benutz es halt. Aber es geht ja eigentlich um die Haftung: Wie schon gesagt: Vorsatz ist immer in der Haftung. Soweit ich weiss grobe Fahrlässigkeit aber auch. Grob Fahrlässig wäre es z.B., wenn ein Format-Programm eine Partition ohne Rückfrage einfach kommentarlos platt machen könnte. Baue eine Sicherheitsabfrage ein und Du als Entwickler handelst bewusst so, dass ohne das ausdrückliche Einverständnis des Benutzers nichts passiert und bist auch hier aus der Haftung raus. Ansonsten wie immer mein Rat: Lizenzbedingungen schreiben und vom Anwalt prüfen lassen. Das kostet etwas, sollte aber i.D.R. wohl nicht über 150 € rausgehen, und damit seid ihr auf der sicheren Seite. Tipp: Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat und die Software auch NICHT verkauft sondern wirklich als Hobbyentwickler als Freeware kostenlos verteilt - bei dem fällt diese Vertragsprüfung normalerweise unter die kostenfreie Rechtsberatung. Also da einfach mal anrufen und nachfragen. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Dir ist der Unterschied zwischen deiner und meiner Aussage aber aufgefallen, oder? :gruebel: Der Apostroph steht bei mir nicht in der Mehrzahl-Form (wo du ihn hingesetzt hast), sondern beim Genitiv ;) Und da ist das Apostroph grundsätzlich auch nur im Englischen erlaubt, im Deutschen nur bei Namen die mit einem s enden, also zB Markus: "Markus' Auto". |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
In welchem Land ist die Homepage registriert, bzw. welche Endung hat sie? .de? :stupid:
Edit: Für OldGrumpy: In welch'em Land is' die Home'page registriert, bzw. welch'e End'ung hat sie :mrgreen: |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
In meinen Lizenzbedingungen (also bei Freeware) steht auch immer noch ein Satz, wie etwa:
"Dem Programmautor steht es frei, das Lizenzmodell jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Bereits erschienene Freeware-Versionen bleiben davon aber unberührt und behalten ihren 'freien Status'". In einigen Lizenztexten oben, gehe ich als Kunde davon aus, daß alles immer und bei jeder Version (inkl. Updates) frei bleibt. Wenn dann doch Shareware, oder was auch immer daraus wird, hat man quasi gegen seine eigene Lizenz verstoßen. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
In Deutschland ist es glaub ich so, dass eine EULA, also ein Lizenzvertrag, der dem Benutzer erst NACH dem herunterladen der Software bzw. nach dem Kauf eines Datenträgers, wo die EULA und das Programm drauf sind, "vorgelegt" wird, keine rechtliche Gültigkeit hat.
Es gibt aber noch keine Präzedenzfälle für sowas, also auch keine 100%-ige Rechtssicherheit. Fazit: Wenn du dein Programm im Internet zum Download anbietest, musst du auf die zugehörige Internet-Seite deine Lizenz stellen und klar machen, das durch einen download die Lizenz angenommen wird. ach ja: diese EULA-Sache bewirkt, dass auch in Installation-Programmen eingebaute Lizenzen mit einem "Ich nehme die Bedingungen der Lizenz an"-Button nicht Gültig sind. Bindend ist nur die Lizenz beim Erwerb der Software. ICH BIN ABER KEIN JURIST und habe das nur mal irgendwo aufgeschnappt! |
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