Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Die Delphi-IDE (https://www.delphipraxis.net/62-die-delphi-ide/)
-   -   Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version. (https://www.delphipraxis.net/154187-wartungsvertrag-legal-immer-die-neuste-delphi-version.html)

himitsu 2. Sep 2011 08:56

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Eigene Erfahrungen: Die Fehlerchen in den Generics und den Recordmethoden (vorallem Internal Error und Co.) wurde fast ausschließlich immer erst in der nächsten Version verkauft, obwohl sie zu großen Teilen gleich zu Anfang auffiehlen.

Delphi-Laie 2. Sep 2011 10:54

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Zitat:

Zitat von MEissing (Beitrag 1121120)
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1121033)
Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt.

Starker Tobak.

Richtig. Allerdings kümmern sich honorigen Herren sicher nicht darum, und es dürfte auch kaum Anzeigen geben, zumal es ja auch zivilrechtlich zu klären geht.

Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach. Fehlerkorrekturen nur kostenpflichtig in einer Nachfolgeversion (oder Update o.ä.) anzubieten, ist, sehr gelinde formuliert, nicht in Ordnung.

Zitat:

Zitat von MEissing (Beitrag 1121120)
Kleiner Tipp: Setzt dich mal mit einem Anwalt deines geringsten Misstrauens zusammen und Frage ihn (sofern er/sie davon Ahnung hat) nach Produkthaftung im Softwareumfeld.

Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht. Damals ging es aber nicht um eine Programmierumgebung, sondern ein Produkt des Redmonder Weltkonzerns.

jaenicke 2. Sep 2011 11:45

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1121214)
Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach.
[..]
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht.

Und dennoch schreibst du zwar Produkthaftung (nach dem Produkthaftungsgesetz), schreibst aber von Sachmängeln (nach §434 BGB). Das sind zwei grundverschiedene Sachen, da es bei der Produkthaftung explizit nicht um Nachbesserungen am Produkt, sondern um Folgeschäden geht. :roll:

Daniel 2. Sep 2011 11:55

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
ehm - ich denke, dass wir das nicht weiter verfolgen müssen. Ich fürchte, dass uns die Diskussion um die Begrifflichkeiten "Produkthaftung" und "Sachmängeln" nicht weiter bringt, wenn schon der Software-Wartungsvertrag an sich als "Betrug im allgemeinen Sinne" angesehen wird. Das Thema hat, so provokant, wie es hier steht, beachtliches Potential zur Eskalation und darauf habe ich keine Lust.

jaenicke 2. Sep 2011 12:20

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1121252)
Das Thema hat, so provokant, wie es hier steht, beachtliches Potential zur Eskalation und darauf habe ich keine Lust.

Deshalb hatte ich auch keine Lust direkt dazu etwas zu schreiben...

himitsu 2. Sep 2011 12:41

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Um es nochmal kurz abzuschließen.


Wer sich XE2 kauft, kann/sollte über den Kauf des Support & Maintenance nachdenken
- somit bekommt man das XE3 dann vergünstigt gratis (egal us welchen Gründen)

Delphi-Laie 2. Sep 2011 15:23

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Hätte keiner mehr reagiert, hätte ich auch geschwiegen.

Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1121252)
wenn schon der Software-Wartungsvertrag an sich als "Betrug im allgemeinen Sinne" angesehen wird.

Nein, Daniel, Du verkürzt, machst es Dir zu einfach, und das schrieb nach meiner Beobachtung auch niemand.

Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.

Und das ist die eigentliche Schäbigkeit!

HeikoAdams 2. Sep 2011 15:46

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1121325)
Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.

Also meines Wissens hat der Anbieter die Wahl zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass) oder Nachbesserung. Es gibt sogar Firmen, da gibt es erst nach z.B. 3 Versuchen der Nachbesserung das Geld zurück, was auch zulässig ist.

Delphi-Laie 2. Sep 2011 15:56

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Zitat:

Zitat von HeikoAdams (Beitrag 1121329)
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1121325)
Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.

Also meines Wissens hat der Anbieter die Wahl zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass) oder Nachbesserung. Es gibt sogar Firmen, da gibt es erst nach z.B. 3 Versuchen der Nachbesserung das Geld zurück, was auch zulässig ist.

Nein, zunächst existiert das Vorrecht (und eben auch die Pflicht) zur Nachbesserung, wenigstens der ernsthafte Versuch dazu. Die komplexen Verflechtungen Zwischen Kunde und Händler einerseits als auch - über den Umweg über den / die Händler - zwischen Kunde und Produzenten andererseits vermag ich hier jedoch nicht aufzudecken.

Erst wenn diese kostenlose Nachbesserung scheitert (egal, aus welchen Gründen), kann sein, daß dafür sogar 3 Versuche frei sind, setzen weitergehende Rechte des Kunden ein - ein angemessener Preisnachlaß oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

TBx 2. Sep 2011 16:21

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
 
Um es mal deutlich zu sagen: Die Debatte, was nun rechtens ist und was nicht (seitens Emba) ist hier absolut offtopic.
Also: Bitte back to topic oder das Thema ist dicht!


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