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Vielleicht hilft da der Project Magician weiter:
![]() Da gibt es ein Häkchen zum Hinzufügen von versteckten Plattformen. |
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In der Projektverwaltung "Zielplattform" - rechte Maustaste - "Plattform hinzufügen"
Wenn dort kein 64-Bit angeboten wird, kann wie schon gesagt der Project Magician helfen. |
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Der Projekt Magician konnte leider nicht helfen und nein die 64-Bit Plattform habe ich nicht zur Auswahl sie hinzuzufügen :(
XD Habs beim Magician gefunden, musste den Haken bis auf Projektebene setzen, nun kann ich auch x64 auswählen. |
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Zitat:
Ich trete also immer auch als Unternehmer auf. Die Kernfrage ist, ob eine Lizenz mich als Privatperson verpflichten kann kein Einzelunternehmen zu besitzen. Aber wie gesagt, ich frage mal bei Embarcadero nach... |
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Zitat:
Man sollte sich nur darüber im Klaren sein, dass die CE ein großes Entgegenkommen von Emba an die Community ist. Wird das zu sehr lizenzwidrig kommerziell genutzt, können wir sicher davon ausgehen, das die CE früher oder später wieder verschwinden wird. Also bitte fair bleiben. |
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CEO von AG ist aber etwas komplett anderes als ein Einzelunternehmen.
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Zitat:
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Der Preis für die Community Edition beträgt 0,00 € 😎
Ist sicher auch unglücklich übersetzt, im Englischen steht dort Zitat:
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Zitat:
Ich, als natürliche Person, habe ein Einzelunternehmen, was Umsatz erzielt. Ergebnis: Ich kann die CE privat nicht verwenden... |
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Es soll ja auch Leute mit gespaltener Persönlichkeit geben...
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Zitat:
bei gings es, nachdem die *.dproj Datei neu erzeugt habe. Gruß |
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Zitat:
Wenn Du deine Brötchen mit in Delphi entwickelter Software verdienst, ist es nur fair wenn Du dafür zahlst. Wenn Du Gebäudereiniger bist, würde ich das (Delphi) unter Privatvergnügen abhaken. Unklar ist es meiner Meinung nach, wenn Du eine Software für die Einsatzpläne unter Delphi entwickelst. Da solltest Du auf jeden Fall Emba kontaktieren. Gruß K-H |
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Grundsätzlich ist "interne" Nutzung auch "kommerziell".
P.S.: Imho sollte EMBA hier die Grenzen etwas weniger eng ziehen. |
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IMHO ist die CE ja gar keine Kauf- sondern eine 0-Euro-Mietsoftware. Nur mal am Rande bemerkt.
Davon abgesehen: Wenn man derart komplizierte Überlegungen anstellen muss, ob JA oder NEIN, dann stellt sich doch schon irgendwie die Frage ob eine Delphi-Pro-Subscription wirklich so unangemessen bzw. unerschwinglich ist. Man kann die Subscription ja einfach nicht verlängern, die Pro läuft ja trotzdem weiter. Wenn einem die Update-Verfügbarkeit dann aber doch zu geschäftskritisch ist, wär die CE mit Sicherheit die falsche Wahl gewesen. |
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Ich glaube, hier werden einige Problemstellungen durcheinander gewürfelt.
Ich verdiene mit Delphi überhaupt kein Geld und wollte damit auch keine Software schreiben, die in irgend einem kommerziellen Umfeld eingesetzt wird. Mir ging es nur darum, ob ich rein privat, einfach aus Spaß, wieder mit Delphi arbeiten kann, ohne, dass ich damit die Lizenz verletzen würde. |
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Zitat:
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Zitat:
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Moin...8-)
[Aus den Lizenzbedingungen] Zitat:
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Du bist mal die Privatperson. Damit ist die Diskussion erledigt.
Du trittst erst als Unternehmer auf wenn du Güter verteilst. Ein Werkzeug das nicht zum Umsatz beiträgt wird nicht dem Betrieb zugerechnet und damit wird es nicht im Rahmen des Unternehmens verwahrt. Du kannst auch ein bezahlte Delphi Lizenz nicht im Rahmen deines Unternehmens abschreiben, wenn du diese privat nutzt. Wieviel diese Lizenz kostet ist vollkommen unerheblich. Die vorherrschende Form eines Produktionsbetriebs ist mal die Kapitalgesellschaft. Sobald du eine Maschine hast und daraus folgend Mitarbeiter, jene die mit der Maschine mitarbeiten und nicht Arbeiter gilt an sich mal GesmbH als die kleinste Rechtsform. Als andere sind so Gründungsgesellschaften und in denen gilt sowieso das Aktivierungsverbot für Eigenleistung usw... Handwerker bist du rechtlich gesehen nicht. Du bist im deutschen Serivcesektor lt. vorherrschender Kostenrechnung ein Unternehmer ohne Maschine :-D. Der Paradefall für die Lizenzeinschränkung von CE wäre ein unselbstständig Erwerbstätiger der die Ergebnisse des ambitionierten Bastelns kommerziell verwertet. Am Flohmarkt aka. AppStore? CE ist mal ein Schnupperversion. Aber frage einen kleinen Dackel der jeden Tag auf der selben Wiese an denselben Blumen sich ergötzend neue Abenteuer in seinem Kopf besteht oder was so sich jeden Tag aufs Neu so höchst interessant am After der herzallerliebsten Dackeldame aus der Nachbarschaft ausnimmt. Der Chilli vermutlich, aber wer weiß das schon so genau. Die EMB will vermutlich viel eher vermeiden, dass RAD Studio sich zu stark außerhalb des Software Engineerings oder größerer Organisationen verbreitet. Das hatten wir schon mal vor 20 Jahren und das hat Delphi in unseren Breitengraden den Ruf gekostet, auch wenn Delphi von einem hohen Maß an Kollateralschaden aus anderen Ecken genauso betroffen waren. Mit dem Quellcode kommt eben auch ein hohes Maß an Verantwortung auf den Lizenznehmer selbst zu. Zitat:
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Hier haben wohl einige keine Ahnung von dem Unterschied zwischen einem (Einzel-)Unternehmen und einer Firma. Und Michael - du wirfst die Lizenzbedingungen und das deutsche Steuerrecht in einem Topf.
Ich sehe - ohne jetzt genau die Nutzungsbedingungen gelesen zu haben (finde ich gerade nicht) - die gleichen Bedenken wie SubData. Ein "Damit ist die Diskussion erledigt." hilft da nicht weiter. |
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Ich verstehe das Problem nicht. Die offizielle FAQ von Embarcadero behandelt doch genau diese Frage, oder etwa nicht?
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Schon, widerspricht aber damit Ihren eigenen "ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE COMMUNITY EDITION" (die ich inzwischen gefunden habe)
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Ja.
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Und welcher Part daraus meinst du widerspricht aktiv dem Eintrag in der FAQ?
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So. Meine Bedenken sind nicht unberechtigt, da es genau genommen so formuliert ist, wie ich ja schon geschrieben habe.
Ich habe allerdings eine E-Mail erhalten, die die private Nutzung in dem Fall erlaubt. Zitat:
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"Die Community Edition-Lizenz ist nur dann gültig, wenn die kumulierten Jahreseinnahmen des Lizenznehmers (des Unternehmens, der staatlichen Einrichtung oder des Einzelentwickler ) ... nicht übersteigen (der "Grenzwert")"
Lizenznehmers ist z.B. SubData. Wenn er ein Untenehmen hat (keine Firma) die z.B. Gebäude reinigt mit einem Umsatz von 100.000 Euro darf er demnach die CE nicht benutzen, auch nicht für ein Programm zu seiner privaten Modeleisenbahn. SubData ist eine einzige (natürliche) Person. Wenn sein Unternehmen eine GmbH und damit eine Firma wäre, dann wäre das eine eigene (juristische) Person. (Bei e.K und GbR bin ich mir nicht sicher.) Nachtrag: dann ist ja gut. Die E-Mail würde ich aber gut aufbewahren :-) |
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Umgekehrt ist aber auch seltsam, oder?
Wenn ich ein Einzelunternehmen bin, darf ich dann alles was ich mache von den Steuern absetzen? Wohl kaum. Also sollte doch alles was ich privat mache nichts mit meinem Unternehmertum zu tun haben? |
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Zitat:
Wenn ich als Privatperson einer Lizenz zustimme, dass ich kein Unternehmen besitze, mit dem ich X Umsatz mache, dann hat das Unternehmen damit nur sekundär zutun. Ich, als natürliche Person, habe einer Lizenz zugestimmt, und dabei ist es egal, ob ich das als Unternehmer oder als Privatperson mache. Davon abgesehen, werden alle deine Einnahmen aus deinem Einzelunternehmen dir als Privatperson zugeordnet und demnach auch die Steuer dafür berechnet. Also ja, das Finanzamt fasst dich als Einzelunternehmen und Privatperson zusammen. |
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Wann bin ich denn "Privatperson", zuhause auf dem Sofa ?
Oder bin ich als Unternehmen in der Firma auch "Privatperson", wenn ich mit der Software NICHT für ein Unternehmen arbeite, sondern nur zum eigenen Vergnügen ? Ohne dabei Gewinnerzielungsabsicht zu haben. Das wäre schon interessant zu klären, auch für ganz andere Fälle. |
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Als regulärer Angestellter bist du immer dann Privatperson, wenn du nicht im Namen des Unternehmens handelst,
für das du tätig bist. Gehst du dir Mittags einen Kugelschreiber kaufen, den du selbst bezahlst, dann hast du den als Privatperson gekauft. Gehst du den aber im Namen und auf Rechnung der Firma kaufen, dann eben nicht. Als Einzelunternehmer ist diese Grenze ab und an verschwimmend und nicht immer eindeutig. Ich kann mir als Einzelunternehmer einfach eine Lampe kaufen und ins Büro stellen und diese ganz regulär abschreiben. Ich könnte diese Lampe aber auch, weil mir das besser gefällt, in mein Wohnzimmer stellen. Für den Händler habe ich diese Lampe dann als Unternehmer gekauft und habe demnach auch kein Rückgaberecht, etc. Das Finanzamt könnte aber bei einer Prüfung durchaus entscheiden, dass ich diese Lampe nicht für mein Unternehmen nutze und diese daher nicht abschreiben kann.... Aber zurück zu deiner Frage: Wenn du im Büro auf deinem privaten Laptop Delphi CE installiert hast und damit ausschließlich in deiner Pausenzeit etwas machst, dann ist das dein Privatvergnügen. Wenn du Delphi CE auf dem Firmenrechner installierst, dein Chef da nichts gegen hat und du damit ebenfalls nur in deiner Pause für dich privat Dinge machst, dann bist du das theoretisch immer noch, allerdings wird es hier natürlich schwerer zu beweisen, dass du das auch wirklich nur privat genutzt hast. Man würde dir das wahrscheinlich einfach nicht glauben... Beantwortet das deine Frage zufriedenstellend? :-D Edit: Besitzt du zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage, die ins Stromnetz einspeist und du dafür eine Vergütung bekommst, dann bist du schon Unternehmer. So schnell kann das gehen... |
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Ja so ähnlich sehe ich das auch, aber die Frage mit dem Nachweis betrifft eigentlich nur das Finanzamt.
Als Unternehmen bin ich sozusagen das "Quantenteilchen" unter den Privatpersonen: Als Wellenfunktion gleichzeitig Unternehmer und Privatperson. Ich werde erst dann zum "Teilchen" (Unternehmer oder Privatperson), wenn einer hinschaut. Das Finanzamt mal ausgenommen, welcher sonstige Vertragspartner könnte denn so tief hinschauen das es für einen Unternehmer problematisch wird ? Da müsste schon Gefahr im Verzug sein. |
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Bei einem Einzel-Unternehmer bzw. Gesellschafter einer OHG, Komplementär einer KG oder "Gesellschafter" einer GbR/Sozietät ist die natürliche Person Rechtsobjekt.
Für die Schulden eines solchen Unternehmens haftet er persönlich. Eine "gesonderte" Privatperson als gesondertes Rechtsobjekt existiert in diesem Fall nicht. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus (bzw. bei den Kommanditisten einet KG), hier ist die juristische Person "Unternehmen" das Rechtsobjekt und der Gesellschafter handelt nur in deren Namen oder als natürliche Person. |
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Hallöle...8-)
Zitat:
[Aus den Lizenzbedingungen] Zitat:
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Das Problem ist aber das man sich bei EMBT nicht einig ist, was jetzt wirklich gilt. Gesamtumsatz ist nicht nur der Ertrag mit mit dieser Delphiversion erstellten Anwendungen.
Zitat:
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Zitat:
Es geht hier aber doch um die Privatperson. Wenn jemand z.B. für seine Hausautomation CE privat verwendet und womöglich damit erstellte Komponenten bei GitHub einstellt, und trotzdem eine größere Firma hat sähe ich da immer noch wenig Probleme. Wie gesagt, da müsste jemand erstmal genau hinschauen (von Behörden mal abgesehen, die das Szenario aber gar nicht interessiert). Natürlich könnte Emba auf die Idee kommen das diese Privatperson unrechtmäßig CE nutzt. Dann müsste sie erstmal eine Klage einreichen, und dann ? Die Privatperson könnte nachweisen das CE nicht in der Firma genutzt wird, EMBA könnte aber nicht das Gegenteil beweisen. Wer hat hier die Beweispflicht, ich denke der Kläger. Geht das aus wie das Hornbacher Schießen ? |
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Die Idee der CE ist doch die: Wer sich´s nicht leisten kann, kann die CE benutzen. Wer sich´s leisten soll die Kaufversion erwerben. Das "sich´s leisten können" ist mit 5.000 USD quantifiziert.
Das ist nicht so schwer zu verstehen. All die Konstrukte wie "ich bin eine Firma aber eigentlich doch keine und den Umsatz > 5.000 USD mach nicht ich weil Hobby, sondern ich als Firma" find ich scheinheilig. Siehe oben: Die Idee der CE ist die Leistbarkeit. Ob das wer anderer überprüfen kann oder möchte ist eh eine ganz andere Frage. |
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Zitat:
Wenn ich ein Produkt in einem kommerziellen Umfeld nutzen möchte, dann zahle ich dafür natürlich. Wenn ich das Produkt aber nur als Hobby benutzen möchte, dann ist eine Lizenz, die mir kommerzielle Verwendung gestattet völlig überdimensioniert. Gerade deswegen gibt es ja die Abstufung nach Verwendungsart. Tante Edit sagt: Bei Embarcadero scheint man diese Ansicht ja zu teilen, sonst hätte Herr Hölzer diese Mail wahrscheinlich nicht geschrieben. |
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Zitat:
Dagegen wiederum kann keiner klagen, oder wenn doch, dürften seine Chancen sehr schlecht stehen. |
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An sich der Fall den du beschreibt sonnenklar. Hobby.
Für mich wäre eine Entwicklung einer App für Mitarbeiter und Kunden nicht durch die CE Lizenz abgedeckt, auch wenn kein Umsatz damit direkt erwitschaftet wird. Sobald die Anwendung in Betrieb geht ... Einfaches Beispiel das Übergang besser zeigt wäre ein Arbeitspsychologe der Apps entwickelt und die gewonnenen Erkenntnisse in Seminaren verbreitet. Das wäre ein Fall in dem die 'anderen Einnahmen' schlagend werden. Rechnungen können in unseren Breitegraden nur von Unternehmen geschrieben werden und jeder eine Rechnung schreibt tritt als Unternehmer auf. Rolle. Schein und Sein sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Für die Haftung sind die gewerberrechtlichen Aspekte relevant und mit der einher geht die Frage nach der Maßgeblichkeit im betrieblichen Einsatz. Die EMB kann die Haftung nicht so leicht ausschließen. EMB wird genauso fällig, wenn bei der Verwendung einer vom Programmierer hergeschenkten Software ein Fehler auftritt und ein Schaden verursacht wird. Das Problem des Fragestellers ist eher, dass er Softwareentwickler ist. Bei Apps in einem Appstore wird auf einmal dieser Sonderfall akut. Ist jemand der eine App in einen Appstore stellt eine gewerblicher Softwareentwickler und stellt er oder sie App im Rahmen eines Unternehmens in einen Appstore. Zitat:
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