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AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Ich bin zuversichtlich, dass wir den Thread wieder auf Kurs bekommen.
:cheers: |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Na dann will ich mal am Steuerrad schrauben...
Durch die zur Verfügungstellung der Trialversionen, kann die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Software eingesehen werden. Jeder Kauf erfolgt damit unter Möglichkeit die Stärken und Schwächen der Software vor Kauf kennenzulernen. Damit dürfte die Sache rechltich weitgehend in trockenen Tüchern sein. Wer will kann so auf Updates warten und dann kaufen. Zum Thementitel würde ich feststellen, dass nur wegen der Vergünstigten Neuversion sich der Wartungsvertrag nicht lohnt. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass man in einem Projekt aufgrund eine VCL-Macke so feststeckt, dass es nur unter erheblichem eigenen Aufwand möglich wäre hier auszubessern und in dem Fall ist Hilfestellung von den Orginalentwickern ein hoher Wert. Vielleicht kann man den Wartungsvertrag, aber nach Bedarf nachbestllen. Wie sieht das Embra. ? Grüße in die Runde |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Zitat:
500 € neues Delphi :gruebel: |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Zitat:
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Zitat:
Ist sie gewiß nicht. Erstens reichen 30 Tage nimmer, um eine solch komplexe Software wirklich allumfassend zu testen, und zweitens besteht keine Verpflichtung, vor dem Kauf eine Probierversion zu installieren, also kann sich der Hersteller darauf nicht berufen. Schließlich muß man auch keine Probefahrt mit einem Fahrzeug machen, um sich Reklamationsrechte wegen evtl. Mängel zu erhalten. Es gibt ja schließlich jetzt schon Bestellungen bzw. Einkäufe des neuen XE2s zuhauf. Zitat:
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AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Du hast nun an mehrere Stellen sehr deutlich gemacht, dass Du dieses Lizenzmodell ablehnst. Das ist legitim - aber eben Deine Meinung, die Du hier wieder und wieder schreibst. Ich denke, die Botschaft ist angekommen. Ein Software-Hersteller überlässt Dir die Software in der Architect-Edition als Demo und zur Not holst Du Dir mit einer anderen Email-Adresse die nächsten 30 Tage Testzeit. Wenn Du Dich dann immer noch nicht in der Lage fühlst, eine Kaufentscheidung zutreffen, ist das im Endefekt eigentlich auch eine Art Entscheidung: Nämlich gegen das Produkt.
Wie auch immer: Für Deinen privaten Feldzug gegen gängige Lizenzmodelle, mit denen Embarcadero ja nicht allein dasteht, empfehle ich Dir die Einrichtung eines privaten Blogs. Diese wiederholte Diskussion führt zu nichts und ich habe nicht vor, Dir für diese Thematik in der DP weiter eine Plattform zu bieten. Sachfragen - jederzeit; weitere Beispiele, warum Du das Lizenzmodell ablehnst, künftig woanders. |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Zitat:
Noch nicht ausprobiert, aber angeblich sollen die ganz Nett sein und verlängern schonmal die Zeit. |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Ich verstehe die Einwände hier nicht mehr. MEissing hat doch ausführlich geschildert, das Embarcadero offenbar bemüht ist, die Fehler, die nun mal in Software enthalten sind, durch Updates auch der nicht mehr aktuellsten Versionen zu beheben.
Wenn man warten müsste, bis ein Produkt (so gut wie) fehlerfrei ist, bevor es auf den Markt kommt, dann gäbe es Firmen wie Emba nicht, die wären nämlich pleite. Delphi gäbe es damit auch nicht. Ebensowenig wie Windows, iPods, Autos usw. Solange der Hersteller seiner Pflicht nachkommt, das veröffentlichte und verkaufte Produkt kostenfrei nachzubessern, und das weit über die Veröffentlichung der Folgeversion hinaus auch tut, ist die Welt doch in Ordnung. Ich verstehe auch nicht, wie man mehr als 30 Tage(!) benötigt, um ein Produkt zu testen. Mir ist oft schon nach einem Tag klar, ob es was taugt, bzw. ob es Müll ist oder nicht. Ach was red ich, eine Stunde reicht da schon. Bezüglich des Originalthemas mal mein Senf: Firmen werden diese Wartungsverträge gerne kaufen, denn die damit verbundenen Kosten sind fix und damit kalkulierbar (für das Budget). Gleichzeitig ist die Qualität sichergestellt. Wartungsverträge gibt es für den Fuhrpark, die Telefonanlage, PC-Arbeitsplätze usw. Wer hier spart, macht was falsch. Bei Software ist das etwas anderes. Hier geht ja nix kaputt, hier geht es um die fixen Kosten, die sich leichter im Jahresbudget unterbringen lassen. Wobei hier das Wort "Wartungsvertrag" totaler Quatsch ist. Da Software eher selten tendiert, sich abzunutzen, muss hier nix gewartet werden. "Abonnement" wäre besser. Im Englischen heißen diese Verträge auch "Subscription", was der Sache einfach näher kommt. Als Freiberufler hechle ich jedoch nicht jeder neuen Version hinterher, dafür fehlt mir die Zeit. Ich muss mich ja ausführlich mit den ganzen Neuerungen beschäftigen (sonst hätte ich die Version ja nicht gekauft). Der Freiberufler oder engagierte Privatmann wird sich vielleicht jede zweite oder dritte Version kaufen. Einfach, um nicht total hinterher zu hinken. Hier lohnt ein Wartungsvertrag/Abo einfach nicht. |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Zitat:
Auch um neue Funktionen ordentlich ausprobieren zu können (die wollen erstmal gefunden werden), braucht man etwas Zeit. Aber ja, oftmals reichen 30 Tage (4 Wochenende) und, wie gesagt, für größeren Aufwand/Zeitverbrauch, kann man nett fragen und bekommt vielleicht noch 'nen Monat. Zusätzliche Hardwarekosten, paar aktuelle Reisekosten und die "nötigen" Zusatzkosten für das Maintenance lassen mich zwar noch 2-3 Monate warten, aber beruflich hab ich mich schon an ein paar XE-Features gewöhnt (nein, damit meine ich nicht SVN und Co.), auf die 64 warte ich eh schon ewig, also es wird bestimmt kommen :angle2: |
AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.
Zitat:
Mit Abonnement geb ich dir recht,das wäre hier die bessere Bezeichnung. (leicht OT: Es gibt durchaus "Abnutzung" z.b bei Lohn/Buchhaltungssoftware wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern.Hier ist ein Softwarewartungsvertrag sehr nützlich.) |
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