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Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?
[FONT="Arial"]Hai ihr,
ich habe da mal eine Frage ;-) Ich bin gelegentlich Sonntags oder an einem Feiertag im Büro um Wartungsarbeiten an den Servern zu machen. Jetzt ist es ja so das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich verboten ist. Bin ich denn, wenn mir nun etwas passert, überhaupt Unfallversichert?][/FONT] |
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Ich hatte ja jahrelang in rollenden Schichten gearbeitet .. wer behauptet denn, daß man Sonn- und Feiertags nicht arbeiten darf?
Oder seid ihr ein "öffentlicher" Dienstleistungsbetrieb. Nja, wie dem auch sein ... Es ist deine Arbeitszeit und da solltest du auch versichert sein, egal welcher Tag grade ist. |
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Die Frage dürfte eine Berufsgenossenschaft wohl am besten beantworten können.
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Zitat:
//Edit: Selbst in der Autoindustrie werden teilweise Sonntags Schichten gefahren. Sonntag komplett dicht zu machen, können sich große Firmen heutzutage gar nicht mehr leisten. Insofern würde ich einfach mal bei deiner BG nachfragen. Der Arbeitgeber duldet das, oder? |
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Also ich hab immer wieder mal Bereitschaft und muss somit 24x7 erreichbar sein. Da passiert das öfter dass ich an Feiertagen oder Wochenenden arbeiten muss. Ich bin mir zu 99% sicher das ich dabei versichert bin!
Frage mich warum du denkst des es verboten ist am Sonntag oder an einem Feiertag zu arbeiten. Wenn du Arbeitnehmer bist kann es nur sein das es dir dein Chef verbietet oder dein Chef dich nicht einteilen darf (sollte alles im Arbeitsvertrag stehen). Wichtig ist nur das du Arbeits- und Ruhezeiten einhaltest. Diese sind glaube ich max. 60 Stunden in der Woche arbeiten, max. 12 Stunden am Tag, nach 6 Stunden eine Pause von min. 30 min, Ruhezeiten von 6 Stunden zwischen zwei Arbeitstage. Achtung ich bin Österreicher kann für Deutschland anderes sein ;) |
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"behaupten" tut dies das ![]() Und darum die Frage. Wenn ich ja nicht im Büro sein darf könnte die Berufsgenossenschaft ja auf die Idee kommen zu sagen das sie bei einem Unfall nicht zahlen. Zitat:
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Wenn wir also am Wochenende und Feiertage garnicht gearbeitet hätten, dann hätten wie maximal 2-3 Tage die Woche zum Arbeiten gehabt, was einfach nicht effektiv ist. PS: Die in der [google]Gläserne Manufaktur[/google] arbeiten nicht am Wochenende ... aber auch sonst arbeiten die recht wenig. :lol: Wie gesagt, wenn es in deinem Arbeitsvertrag drinsteht, daß du da arbeiten mußt, bzw. daß es mal vorkommen kann, dann bist du da eigentlich auch versichert. |
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Ich denke mal nicht, daß die Versicherungszeiten an irgendwelche Gesetze, sondern an die Arbeitszeiten gebunden sind. Wenn du arbeitest (inkl. Hin- und Rückweg), dann bist du auch versichert. PS: Selbst Pfacher arbeiten am Wochenende, wobei die Kirchen doch die sind, welche seit Jahren für ein arbeitsfreies Wochenende sind. :gruebel: |
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Na so ganz fit bin ich auf dem Gebietr nicht, aber wenn es keine explizite Anweisung gibt, diese Arbeiten am Wochenende zu erledigen, könnte es ein Problem geben.
Gruß K-H |
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Wenn dir dein Arbeitgeber sagt, dass du an Sonn- und Feiertagen arbeiten musst und dies so im Arbeitsvertrag drin steht, dann bist du auch versichert. Wenn du dich aber freiwillig, also in deiner Freizeit da hinsetzt und die Rechner wartest, dann wäre ich mir nicht mehr so sicher.
Und natürlich ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Alleine wenn ich schon an Krankenhäuser, Feuerwehr oder Polizei denke. Aber selbst der Bäcker hier hat Sonntag Vormittags auf. Und wenn der Brötchen am Sonntag verkaufen darf, dann darfst du auch Server warten, um den Betrieb am Wochenende oder für die kommende Woche sicherzustellen. Allerdings gelten für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gesonderte Vergütungsvorschriften, die etwas komplexer sind Da gibt es dann doppelten Lohn oder ab einer bestimmten Stundenzahl ist der Lohn steuerfrei und so was. |
AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?
Michael,
ich wurde auch schon drauf hingewiesen. Es steht im Gesetz, dass genau diese Berufsgruppen von der Regelung ausgenommen sind bzw. es angepasst werden kann. ;) |
AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?
Hallo,
in einem Unternehmen sind die Arbeitszeiten auch in der Betriebserlaubnis festgehalten, weil die Teil des Genehmigungsverfahrens sind und den Behörden mitgeteilt werden müssen. Das Unternehmen sagen wir der Bäcker von neben an, kann nicht so ohne weiteres die Öffnungszeiten auf Sonntag erweitern, wenn dies nicht ausdrücklich in der Betriebserlaubnis genehmigt worden ist. Bis bald Chemiker |
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Ich denke mal, dieses Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit soll primär verhindern, das z.B. Dein Nachbar Sonntagmorgen um 9 Uhr auf die Idee kommt, seinen 120m² Rasen zu mähen oder sein Bad renovieren zu lassen ;)
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