Delphi-PRAXiS

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Lemmy 16. Aug 2010 09:43


Berufshaftpflicht notwendig?
 
Hi,

in wie weit ist eine Berufshaftpflichtversicherung als Freiberufler im Bereich Softwareentwicklung PFLICHT? Bei Ärzten, Rechtsanwälten und beratenden Ingenieuren ist diese wohl Pflicht. Wo hört der beratende Ingenieur auf und wo fängt die Softwareentwicklung an?

GRüße

HeikoAdams 16. Aug 2010 09:50

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Ob eine Berufshaftpflicht Pflicht ist, weiß ich nicht. Aber man sollte sie trotzdem abschließen. Oder hast Du Lust, Schäden, die Dein Programm aufgrund von Programmierfehlern verursacht hat, aus der eigenen Tasche zu bezahlen?

Dezipaitor 16. Aug 2010 09:54

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Man kann die Kosten solcher Schäden beschränken oder gar ausschließen. Was man nicht machen kann ist, ist vom Vorsatz, Missbrauch usw. zurückzutreten. Muss man halt alles im Vertrag regeln.
Nur werden die Anwaltskosten bei einer Klage eben doch Geld verschlingen.

BTW:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsh...htversicherung

Lemmy 16. Aug 2010 09:57

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Hi,

es geht mir hier nicht um sinnvoll oder nicht, sondern ausschließlich um die Pflicht eine solche zu haben...
Und klar, vieles kann durch AGB, Vertrag usw ausgeschlossen werden.


@Dezipiator: Kenne ich, beantwortet aber meine Frage nicht... Falle ich als freiberuflicher SOftwareentwickler in den Bereich "Beratender Ingenieur"?

HeikoAdams 16. Aug 2010 10:16

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Lemmy (Beitrag 1042488)
Falle ich als freiberuflicher SOftwareentwickler in den Bereich "Beratender Ingenieur"?

Das hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob Du Informatiker (Uni/FH) oder Fachinformatiker bist.

Aber: Was hält Dich davon ab, Dich z.B. bei der örtlichen IHK schlau zu machen?

mjustin 16. Aug 2010 11:06

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Lemmy (Beitrag 1042483)
Hi,

in wie weit ist eine Berufshaftpflichtversicherung als Freiberufler im Bereich Softwareentwicklung PFLICHT? Bei Ärzten, Rechtsanwälten und beratenden Ingenieuren ist diese wohl Pflicht. Wo hört der beratende Ingenieur auf und wo fängt die Softwareentwicklung an?

GRüße

Nicht direkt zur Berufs- aber Beriebshaftpflicht gibt es hier eine

http://de.nntp2http.com/etc/beruf/se...3ced99a2a.html

Es lohnt sich aber auch bei Einpersonenunternehmen bei der Privathaftpflichtversicherung nachzufragen, ob darin auch z.B. Vermögensschäden und andere betriebliche Risiken abgedeckt sind (und die Vertragsbedingungen zu lesen).

simmi 16. Aug 2010 11:40

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Hallo Lemmy,

die Berufshaftpflicht ist keine Pflichtversicherung für Dich. Gleiches trifft für Geschäftsinhalt u.ä. zu.

Es ist empfehlenswert eine solche Versicherung zu haben um möglichen Schadensersatzansprüchen begegnen zu können. Bitte auch die Höhe der Versicherungssummen beachten. In diese kannst Du dann Deine private Haftpflicht einschließen. Im Regelfall lässt sich so noch etwas Geld sparen.

Die Konditionen der verschiedenen Versicherer sind sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass Du Dir bei den Angeboten die Versicherungsbedingungen durchlesen musst. In dem Kleingedruckten stehen Ausschlüsse u.ä.

Ebenfalls ganz wichtig, sofern Du eine solche Versicherung abschließt, achte auf das dazugehörige Beratungsprotokoll. In diesem sollten alle Deine Wünsche und auch Fragen stehen. Das biete Dir im Fall einer Falschberatung die nötige Rechtssicherheit. Zusätzlich beachten, jeder Versicherungsvermittler muss Dir seinen Status schriftlich aushändigen. Heißt in normal deutsch ein Blatt auf dem steht, bei welcher IHK er als Versicherungsvermittler registriert ist.

Seine Registrierung bei der IHK bekommt er nur, wenn er seine beruflichen Qualifikationen dort nachweist.

Insider2004 5. Okt 2010 14:54

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Für Softwerker ist eine GmbH ein Muss. Ansonsten zahlt man bis zum Lebensende bei einem Schaden. Schönes Beispiel: z.b. grosse Datenbank kaputtgeschrieben, 5 Mio Schaden. Als GmbH solltem na dann noch eine Produkthaftungs-Versicherung haben. Sonst geht die Gmbh über den Jordan, sprich 25.000,-€.

Assarbad 5. Nov 2010 19:24

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Insider2004 (Beitrag 1053932)
Für Softwerker ist eine GmbH ein Muss. Ansonsten zahlt man bis zum Lebensende bei einem Schaden. Schönes Beispiel: z.b. grosse Datenbank kaputtgeschrieben, 5 Mio Schaden. Als GmbH solltem na dann noch eine Produkthaftungs-Versicherung haben. Sonst geht die Gmbh über den Jordan, sprich 25.000,-€.

Eine "UG (haftungsbeschränkt)" tut's auch. Das ist ebenfalls im GmbH-Gesetz geregelt und wird manchmal als Mini-GmbH bezeichnet.

Das einzig nervige ist der sperrige Name. Bei GmbH darf man es voll abkürzen, bei "UG (haftungsbeschränkt)" darf man nicht UGh oder so schreiben, sondern das "haftungsbeschränkt" muß immer ausgeschrieben werden. Hat man die (vom Gesetz) angepeilten 25000 EUR Stammkapital angesammelt, kann in eine GmbH umgewandelt werden.

IHK-Kosten usw. kommen aber auch bei UGs dazu, wenn man sich in dem Bereich betätigt bei dem die IHK-Mitgliedschaft Pflicht ist.

nachti1505 5. Nov 2010 20:49

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Insider2004 (Beitrag 1053932)
Für Softwerker ist eine GmbH ein Muss. Ansonsten zahlt man bis zum Lebensende bei einem Schaden. Schönes Beispiel: z.b. grosse Datenbank kaputtgeschrieben, 5 Mio Schaden. Als GmbH solltem na dann noch eine Produkthaftungs-Versicherung haben. Sonst geht die Gmbh über den Jordan, sprich 25.000,-€.

Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen, dass Stammkapital greift doch nur bei wirtschaftlicher Mißwirtschaft oder??? Ich kann mich doch aus Haftungsgeschichten nicht drücken, nur weil ich ne GmbH habe? Sprich bei einem wirklich großen Schaden ist es egal, ob GmbH oder nicht -> weil zahlen muss ich in jedem Fall!

mkinzler 5. Nov 2010 20:53

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
GmBH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt.

Assarbad 5. Nov 2010 20:55

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von nachti1505 (Beitrag 1059963)
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen, dass Stammkapital greift doch nur bei wirtschaftlicher Mißwirtschaft oder??? Ich kann mich doch aus Haftungsgeschichten nicht drücken, nur weil ich ne GmbH habe? Sprich bei einem wirklich großen Schaden ist es egal, ob GmbH oder nicht -> weil zahlen muss ich in jedem Fall!

Da hast du absolut recht. Und wenn jemand was einzuwenden hat, wendet euch bitte vertrauensvoll an den Justiziar eurer ortsansässigen IHK, der wird das bestätigen ;)

Der Geschäftsführer haftet nochmal für diverse Dinge anders ...

Hansa 5. Nov 2010 21:33

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
alles zu kurz...

Zitat:

Zitat von nachti1505 (Beitrag 1059963)
..Stammkapital greift doch nur bei wirtschaftlicher Mißwirtschaft oder??? Ich kann mich doch aus Haftungsgeschichten nicht drücken, nur weil ich ne GmbH habe? Sprich bei einem wirklich großen Schaden ist es egal, ob GmbH oder nicht -> weil zahlen muss ich in jedem Fall!

Misswirtschaft ? Bist Du etwa in der Politik tätig ? :mrgreen: Anders als dort gilt : Du haftest bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz etc. auch privat. Liegt der gemachte Fehler unterhalb dieser Schwelle, dann (zumindest bei GmbH usw.) wird nur in Höhe des Stammkapitals gehaftet. Konsequenz ist z.B. folgende : Du schreibst Virus (wird ja hier auch oft danach gefragt 8-) ), dann ist der verursachte Schaden Vorsatz. GmbH hin oder her : du blechst ALLES. Zuerst ist das Stammkapital dran und dann eventuell sogar das Häuschen vom "Alten".

Anderer Fall : das Programm rechnet falsch und verursacht deshalb einen Schaden. Das wäre leichte Fahrlässigkeit, weil Du es nicht genau genug überprüft hast. Sagen wir : Schaden 1.000.000 EUR. Bei GmbH wäre dann bei 25.000 EUR Schluss. Mehr gibts dann eben nicht. Ohne ist 1.000.000 fällig. Hört sich vielleicht gut an, aber : GmbH ist teuer, lukrativ für Steuerberater, Finanzamt etc., aber wer zahlt das ?

Um beim Thema zu bleiben : bei Berufshaftpflicht gilt ähnliches. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind wohl kaum zu versichern. Wäre ja noch schöner : schreibe Keylogger um Passwörter auszuspähen oder irgendwas, um fremde Programme zu manipulieren (beides beliebte Themen hier) und vorher wird Versicherung gemacht, um den eigenen Schaden zu begrenzen. In diesen Fällen wird Dir wohl die Versicherung "Vorsatz" unterstellen und nicht bezahlen. "Vorsatz" ist übrigens IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".

Piethan 5. Nov 2010 21:47

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Deine Gesellschaft haftet mit deinem Stammkapital, deshalb gibt es letztlich die Haftungsbeschränkung. Dies ist der Grund, warum häufig Banken bei GmbH die Gesellschafter mit in die Kreditverträge nimmt, damit gerade dort wo es um große Summen geht die persönliche Haftung besteht.

Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.

Jedoch hat auch der Geschäftsführer Risiken zu beachten, hier insbesondere Bereiche der bekannten Risiken und besonders die Insolvenzverschleppung, oder auch Dinge wie Sozialversicherungen und Krankenkassen. Aber wenn du auch noch Personal hast, solltes du dieses sowieso schon beachten.

Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.

Neben der Haftungsbeschränkungen kommen also auch weitere Themen hinzu, jedoch halte ich eine GmbH aus Haftungsgründen für sinnvoll.

LG
Dirk

Assarbad 5. Nov 2010 22:12

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Piethan (Beitrag 1059977)
Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.

Gut, daß es erwähnt wurde. Bei einer UG geht das nicht! Ist eine der spezifischen Einschränkungen.

Übrigens ist das mit dem Erhalt des Stammkapitals relativ. Kaufst du ein Auto für - da es sich einfach rechnet - 25000 EUR, würde das reichen, aber schon am ersten Tag an Wert verlieren. Uns wurde es so erklärt, daß in diesem Fall ohnehin die Gesellschafter entsprechend ihres Anteils "haften".

Zitat:

Zitat von Piethan (Beitrag 1059977)
Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.

Der Geschäftsführer muß meines Wissens nach keinesfalls Angestellter sein, aber wenn er es ist, gelten obige Aussagen. Abgesehen davon scheint es steuerliche Vorteile zu bieten, wenn der GS auch Angestellter ist. Zumindest hat unser Steuerberater das so empfohlen, so daß ein Vertrag mit vorläufiger unentgeltlicher Tätigkeit gemacht wurde (als ich noch GS war) ...

Kleiner Nachtrag:
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1059973)
"Vorsatz" ist übrigens IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".

Im Zweifelsfall wird das aber eben im Nachhinein von einem Gericht entschieden. Und "vor Gericht und auf hoher See" ... :zwinker:

chefdackel 23. Dez 2010 09:30

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Ich möchte jetzt keine Endlos-Diskussion lostreten, aber meiner Meinung nach gilt gerade für finanziell nicht allzu gut ausgestattete Firmen: Die GmbH ist ein schwerfälliges Verwaltungsmonster und vor allem für den Steuerberater lukrativer als eine Ein-Mann-Personengesellschaft. Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen? Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.

Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.

Wie gesagt, nur als Geankenanstoss für die Mitleser, die sich in Zukunft in Bezug auf die Gesellschaftsform verändern möchten.

Assarbad 23. Dez 2010 11:22

AW: Berufshaftpflicht notwendig?
 
Zitat:

Zitat von chefdackel (Beitrag 1070111)
Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen?

Das muß man ohnehin nur auf rechtsverbindlichen Dokumenten angeben (Rechnungen bspw. oder diversen Schreiben). Die Domain der Webseite muß das nicht enthalten.

Nervig ist aber das ä im Namen wg. mangelnder Internationalität. Da müßte meiner Meinung nach nochmal nachgebessert werden, bspw. als UGmbH oder UGh oder UGhb.

Zitat:

Zitat von chefdackel (Beitrag 1070111)
Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.

Das Prinzip ist exakt das gleiche wie bei der "normalen" GmbH. Es muß die Gesellschaftsform angegeben werden. Nicht mehr und nicht weniger. Abmahnungen drohen bei der GmbH auch wenn dort die Gesellschaftsform verschleiert wird. Nervig ist nur, daß es für die UG keine vernünftige Abkürzung gibt.

Zitat:

Zitat von chefdackel (Beitrag 1070111)
Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.

Es bestehen gegenüber den britischen/irischen Aufsichtsbehörden dann gewisse Pflichten, zu deren Erbringung man entweder viel Zeit und sehr gute Englischkenntnisse benötigt, oder eben die Delegation an eine der darauf spezialisierten Firmen (ging ab ca. 200 EUR/a los, als ich geguckt hatte).


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