Delphi-PRAXiS

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-   -   Donationware und das deutsche Steuerrecht... (https://www.delphipraxis.net/163994-donationware-und-das-deutsche-steuerrecht.html)

Mithrandir 24. Okt 2011 20:16

Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Hallöle,

dem geneigten Bürger ist ja mittlerweile klar, dass man in Deutschland auf alles eine Abgabe zahlen muss.

Wenn ich jetzt meine Programme als Donation- oder Mindware anbiete, benötige ich dann ein Gewerbe? Interessant wird es ja imho erst, wenn ich mit all meinen Einkünften den Steuerfreibetrag überschreite. Außerdem würde ich jetzt Donationware nicht unbedingt als regelmäßiges Einkommen bezeichnen. Wisst ihr dazu Näheres?

himitsu 24. Okt 2011 21:11

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Über den Verkauf von Software hatten wir schon irgendwo einen Thread, wo mal erklärt wurde ab wann (Gewinn) man was braucht. (den müßte man nur noch wiederfinden :stupid: )

Es kommt hier erstmal auf die Menge an, wieviel reinkommt.
Unter einem gewissen Limit isses quasi steuerfrei. Darüber mußt du es versteuern. (einfach als zusätliche Einnahmen bei der Steuererklärung mit angeben)
Und ab wann man dann noch ein Gewerbe anmelden muß. (ich denke mal, wenn es nicht grade hunderte Euro pro Monat sind, kommt man auch ohne aus)


Bei Google suchenSpendenrecht
Hier im Forum suchenSpenden

Gausi 24. Okt 2011 21:17

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Mit verkaufen hat das hier glaube ich wenig zu tun. So wie ich das bisher verstanden habe, sind solche "Spenden" rechtlich einfach "Schenkungen" oder können als solche betrachtet werden.

Da wäre dann ggf. eine Schenkungssteuer zu zahlen - aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

himitsu 24. Okt 2011 21:26

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132333)
aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

Ich dachte unsere Politiker werden extra "Vorstandsvorsitzende" dubiöser Firmen (also quasi ein Gewerbe angemeldet), damit es mit den "Spenden" keine Probleme gibt. :roll:

Man muß das Programm nur vollständig nutzen können, auch ohne Spende ... sonst wäre es ja Shareware und somit ein Kauf und keine Spende.

cookie22 24. Okt 2011 23:33

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132333)
Mit verkaufen hat das hier glaube ich wenig zu tun. So wie ich das bisher verstanden habe, sind solche "Spenden" rechtlich einfach "Schenkungen" oder können als solche betrachtet werden.

Da wäre dann ggf. eine Schenkungssteuer zu zahlen - aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

Ich glaube, da vertust du dich gewaltig. "Donations" mußt du versteuern, genau wie andere Einkünfte auch. Wenn die Einahmen ein gewisses Maß übersteigen wird man dich fragen, warum du das nicht als Gewerbe angemeldet hast.

Hansa 25. Okt 2011 01:30

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132333)
...So wie ich das bisher verstanden habe, sind solche "Spenden" rechtlich einfach "Schenkungen" oder können als solche betrachtet werden.

Da wäre dann ggf. eine Schenkungssteuer zu zahlen - aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

Was heisst hier "einfach" oder "ggf." ? Hört sich jedenfalls sehr gefährlich an, weil der Eindruck suggeriert wird, Schenkung etc. wäre so nebenbei abzuwickeln. Schön wärs. :mrgreen: Ich will jedenfalls mal das Finanzamt sehen, das 12 Mio. im Jahr einfach mal so als Schenkung ansieht und einmalig versteuert. :lol: Lass Dir doch mal einfach jeden Monat das Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000.000 EUR "schenken". Aber dann nicht über die monatlichen Steuerbescheide und den demnächst pflichtmässigen Wirtschaftsprüfer wundern, der 365/30/24 da jeden Beleg kontrolliert. Mann, mann. :wall:

Furtbichler 25. Okt 2011 06:20

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Ein Gewerbe, auch ein Kleingewerbe, ist eine selbständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung und Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht gegründet wird.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn regelmäßig Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnabsicht angeboten werden.

Und bei Donationware wirst Du ein Problem bekommen, wenn Du dem Finanzbeamten erzählen willst, das Du die Software ohne Gewinnabsicht verteilst. Das die Einkünfte auf "Schenkungen" beruhen, könnte ein Irrtum sein.

Ob Du Steuern zahlen musst, steht auf einem anderen Blatt.

Übrigens hat Steuerzahlen nichts mit Gewerbe zu zun. Jede auch noch so kleine Einkunft musst Du dem Finanzamt gegenüber anzeigen. Ob die dann die Hand aufhalten, ist deren Sache. Und das man das beim Flohmarkt verticken vergisst, deine.

Tipp: Dein Finanzamt hat eine Beratungspflicht, nutze sie. Und denke bloß nicht, das der Finanzbeamte dir nach der Beratung die Fisi (abgel. von 'Stasi', hier: Finanzsicherheit :mrgreen:) auf den Hals hetzt.

Mithrandir 25. Okt 2011 06:30

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Ok, ich denke, wenn ich soweit bin, frage ich mal beim örtlichen Finanzamt nach. Danke. :)

Gausi 25. Okt 2011 06:47

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Ok, dann hab ich mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Bei Donationware ist eine Spende etwas anderes als eine Spende für z.B. Opfer von Naturkatastrophen. Letztere kann der Spender (meistens) von der Steuer absetzen, wenn er von dem Empfänger eine Spendenquittung erhält. Die kann man als Hobbyprogrammierer natürlich nicht ausstellen.

Bei Schenkungen gibt es afaik einen Freibetrag von 20.000€ in 10 Jahren. Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du? Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?

himitsu 25. Okt 2011 07:37

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Meine, bei mir so bisher eingegangenen 40€ an Spenden in den 3-4 Jahren, hab ich auch noch nicht gemeldet. :oops:

Das sollte noch lange unter dem "Freibetrag" liegen und ich glaub der Aufwand im amt wäre da schon teurer (schließlich beschätigt sich dann ein Beamter stundenlang mit meiner Steuererklärung und es kommt eh nix bei raus :stupid: )

Mist, das liest jetzt bestimmt einer und in 10 Minuten steht die Fisi vor meiner Tür.

p80286 25. Okt 2011 08:51

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Eh
rein theoretisch muß JEDES Einkommen angegeben werden. Auch Schenkungen und Spenden; die sind ja nur bei ..wie hießdasnoch.. abzugsfähig.

Gruß
K-H

Mithrandir 25. Okt 2011 12:02

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132360)
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?

Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.

cookie22 25. Okt 2011 16:12

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1132426)
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132360)
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?

Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.

Vergiss den Freibetrag, du mußt das versteuern. Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.

Mithrandir 25. Okt 2011 20:04

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1132495)
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.

Darf ich fragen, von wem du die Info hast?

BUG 25. Okt 2011 20:30

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Also von allem was ich bisher so zu dem Thema gelesen habe, lief es immer auf: "Das ist keine richtige Spende." hinaus.

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Spende#Nicht_abzugsf.C3.A4hige_.E2.80.9ESpenden.E2.80.9C
Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme.

Hier gibt es eine nette Erklärung.

Disclaimer: Ich habe keine Ahnung.

himitsu 25. Okt 2011 20:38

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Häng auf jeden Fall die Spende nicht an das Programm
(Spenden für dieses Programm)

Sondern halte sie allgemein und erwähne sie quasi nur so nebenbei, in der Nähe deiner Programmvorstellung.
(Unterstützen sie mich bei meinem Schaffen Hobby oder so)


Wie wäre es mit Cardware und Co.?
Weniger Streß mit dem Fiskus und mehr Spaß mit den erfreuten Nutzern. (es sei denn dir schickt einer 'ne Karte mir der Blauen Mauritius)

Hansa 25. Okt 2011 20:39

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132360)
...Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?

@Gausi : das geht jetzt nicht gegen Dich, aber was eindeutig falsch oder für Mitleser definitiv gefährlich werden könnte, das kann ich so nicht stehen lassen. Ne, unmöglich. :mrgreen:

Die Pralinenschachtel nennt sich für das Finanzamt "geldwerter Vorteil". Bei Beamten sogar "Vorteilsannahme", auf deutsch : Bestechung.

Letzter Fall ist einfach : der Beamte wird gefeuert oder kriegt bei geringen "Spenden" eine Abmahnung, dann ist er eben das nächste mal weg.

Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.

Sogenannte Incentiv-Reisen sind noch gefährlicher. Siehe Hamburg-Mannheimer. Arbeitgeber lädt einige Mitarbeiter nach Budapest ein. Nicht gehört was die da gemacht haben ? :lol: Der Arbeitgeber setzt das dann "von der Steuer ab". Die mitfahrenden Arbeitnehmer müssen dafür allerdings dann Steuern zahlen. Damit das alles nicht ausartet gibts ja Freigrenzen oder Pauschbeträge, aber die sind wirklich eventuell sehr mickrig bemessen, wenn sie sich überhaupt nutzen lassen.

nh. 25. Okt 2011 20:44

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Es ist eh erschreckend zu sehen wieviele sich von so etwas abschrecken lassen.
Macht es doch den ganzen Reichen nach ....
bitcoin

Gausi 25. Okt 2011 20:52

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Moment. Ich wollte keinem Beamten beim Finanzamt eine Pralinenschachtel schenken, sondern ich habe von der Pralinenschachtel gesprochen, die man selbst von Bekannten/Freunden/Familie zu Weihnachten geschenkt bekommt. Oder zu Ostern. Oder zum Geburtstag. Ich habe noch nie gehört, dass man seine Weihnachtsgeschenke auf der Steuererklärung angeben muss. ;)
In dem verlinkten Forum klingt das ja auch so, als wären solche Kleinsteinnahmen dem Finanzamt egal.

Dass Schenkungen bei Beamten anders aussehen, ist mir klar (und finde das auch gut so), aber ich gehe mal davon aus, dass Mithrandir nicht verbeamtet ist, oder zumindest seine Software nichts damit zu tun hat.

Aber es den Reichen nachmachen ist gar keine gute Idee. Die können sich nämlich auch gute Anwälte leisten, die einen dann wieder raushauen können. So viel lässt sich durch Spenden für kleine Programme unter Garantie nicht verdienen. :D

cookie22 25. Okt 2011 21:00

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1132532)
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1132495)
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.

Darf ich fragen, von wem du die Info hast?

Von meinem Steuerberater. Unsere Donations wurden als normales Einkommen versteuert. Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.

Das kannst du keinem Finanzbeamten klar machen, dass es sich dabei um Schenkungen handelt.

Mithrandir 25. Okt 2011 21:10

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Hm, ok. Wenn man das alles so liest, dann sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ein Kleingewerbe anzumelden. Aber ich hab das bei meiner besseren Hälfte gesehen: Was man sich da an Papierkrieg aufhalst. Und wofür? Ich bin momentan Azubi und mit meinem Einkommen deutlich unterhalb der Steuerfreigrenze. Mit anderen Worten: Ich zahl gar keine Einkommensteuer, ergo brauch ich auch keine Erklärung. Dazu kommt noch BAB. Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?

Leute, is' das alles unnötig kompliziert...

himitsu 25. Okt 2011 21:21

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1132548)
Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.

Darum sagte ich ja ... Freeware + "externe" Spendenmöglichkeit


Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1132552)
Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?

Die würden sich freuen.

kuba 26. Okt 2011 07:52

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1132542)
Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.

Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.

KUBA

cookie22 27. Okt 2011 06:32

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von kuba (Beitrag 1132579)
Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.

Wenn du Glück hast geht das einmal beim Finzanzamt durch, spätestens den zweiten Rechner wird man dir gegenrechnen und du darfst Steuern zahlen. ;)


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