Delphi-PRAXiS

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Daniel 9. Jul 2012 09:35

Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Moin,


folgende Situation:

Kunde X benutzt jahrelang Software X, um seinen Betrieb zu organiseren. Man könnte sagen, dass "alle" relevanten Kunden- und Produktinformationen in der Datenbank dieser Software stecken. Die Datenbank selbst befindet sich auf dem Rechner des Kunden, ist jedoch per Passwort geschützt - unter Anderem, weil sie in Form von Prozeduren, Triggern etc. einen Teil der Business-Logik beinhaltet. Der Kunde hat also keinen direkten Zugang zur Datenbank.

Kunde X kündigt seinen Lizenzvertrag fristgerecht.


In welchen Pflichten steckt man nun als Software-Anbieter, hier dem Kunden seine Stamm-Daten zu Verfügung zu stellen? Sprich: Welche Rechte hat der Kunde an den von ihm selbst eingegebenen Daten? Ausdrucken (und sei es als PDF) könnte der Kunde sämtliche Daten, die Option hat er - wenngleich sie offen gestanden für eine weitere Verwendung dieser Daten in einer anderen Software nur mäßig hilfreich sein mag.



Mir geht es dabei nicht um persönliche Meinungen, was in einer idealen Welt schön wäre, sondern um belegbare Gesetze und Urteile.

dunningkruger 9. Jul 2012 09:56

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Schau einfach mal im Vertragstext (vom Kunden hoffentlich per S-Mail/Briefpost unterschrieben worden) nach. Dort sollten die "harten" Verpflichtungen dokumentiert sein!

iANAL

Daniel 9. Jul 2012 09:57

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Danke, das habe ich getan, doch der Lizenz-Vertrag macht hierüber keinerlei Aussage. Es ist damit weder etwas zugesichert noch ausgeschlossen worden.

Sir Rufo 9. Jul 2012 09:58

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Für mich würde sich das wie folgt darstellen:

Dem Kunden gehören die erfassten Daten ohne Wenn und Aber -> Urheberrecht
Der Kunde kann den Export der Daten beauftragen, also gegen Bezahlung

Ob er ein Rechtsanspruch auf diese Dienstleistung hat ist eher fraglich.

Einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des DB Kennwortes hat er mE nicht.

Ein möglicher Ausweg aus der Situation wäre die Einrichtung eines rein lesenden Zugriffs direkt auf die Daten, dann kann der Kunde diese auch selber exportieren oder einen Dienstleister seiner Wahl damit beauftragen.

Daniel 9. Jul 2012 10:06

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Es wird wohl auf den "Export gegen Bezahlung" hinauslaufen - wenngleich der Kunde genau das verhindern möchte.

Urheber der Daten mag er im technischen Sinne sein - das Urheberrecht jedoch gilt NICHT für Dinge wie z.B. Adress-Stammdaten, weil sie reine "Informationen" damit und keinerlei persönliche geistige Schöpfung darstellen.

Bummi 9. Jul 2012 10:07

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
http://dejure.org/gesetze/UrhG/4.html

himitsu 9. Jul 2012 10:09

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Wenn er nichts explizit da angegeben hatm dann hatter halt Pech (je nach dem, wie friedlich ihr auseinander geht)

Zitat:

Prozeduren, Triggern etc. einen Teil der Business-Logik
Das gehört doch bestimmt mehr zum Programm, als zu den Daten?

Also würde ich mal ausgehn, daß man Diese dem Kunden nicht zugänglich machen muß.
Eventuell abgesehn von den Dingen, die für den Kunden extra und in dessen Auftrag erstellt wurden.

Den Rest, als den Inhalt der wichtigsten Tabellen, könnte man ihm ja als CSV/SQL-Export bereitstellen. :gruebel:
(wenn er davon was in einer neuen Software haben will, kann er sich ja an den neunen Softwareanbieter wenden, oder eben gegen ausreichend Kohle an dich)

wichtigsten Tabellen/Daten = die eigenen Daten des Kunden, welche er selbst irgendwie eingegeben hat und nicht unbedingt das, was z.B. von deinem Programm berechnet wurde.

dunningkruger 9. Jul 2012 10:12

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Zitat:

Zitat von dunningkruger (Beitrag 1174055)
Schau einfach mal im Vertragstext (vom Kunden hoffentlich per S-Mail/Briefpost unterschrieben worden) nach. Dort sollten die "harten" Verpflichtungen dokumentiert sein!

iANAL

Dann biete dem Kunden gefälligst *keine Vertragsänderung* an, sondern ein "Nachverhandeln" für die DatenMakroOderSonstwas"!

Ein guter Kunde, der eigentlich bei Dir bleiben will...

Solange es nur um etwas Geld geht...

Daniel 9. Jul 2012 10:17

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Nun, es ist nicht mein eigener Kunde. Der Kunde möchte zu einem anderen Software-Produkt wechseln und "verlangt" einen Zugang zur Datenbank. Im ersten Schritt müsste man diesen Wunsch konkretisieren und feststellen, dass er einen Weg zu seinen eigenen Daten sucht und nicht zur gesamten Datenbank - die Trigger etc. sind ihm tatsächlich relativ egal.

Natürlich kann man ihm das via CSV oder dgl. zu Verfügung stellen - doch das ist Aufwand, der von irgendwem zu bezahlen sein wird. Und nur um die Frage geht es im Endeffekt. Nachdem das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter eine Idee frostig ist, kommt eine Kulanz-Leistung des Software-Hauses zumindest nicht als erste Option in Betracht.

mkinzler 9. Jul 2012 10:19

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Welches DBMS? Mach den Export der Datentabellen als SQLDump (inkl. DDL).

Nersgatt 9. Jul 2012 10:22

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Zitat:

Zitat von mkinzler (Beitrag 1174065)
Welches DBMS? Mach den Export der Datentabellen als SQLDump (inkl. DDL).

Klärt aber nicht die (interessante) Frage, wer den Aufwand zahlt. Auch der Dump kostet Zeit. Evtl. muss das beim Kunden vor Ort gemacht werden. Reisekosten, etc.
Und gerade bei frostigen Verhältnissen wird niemand bereit sein, die Kosten zu tragen.

r2c2 9. Jul 2012 10:36

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Zitat:

Zitat von Bummi (Beitrag 1174060)

Ist hier nicht anwendbar. Bei den Daten handelt es sich nicht um eine persönliche geistige Schöpfung. Also ist es kein Sammelwerk und kein Datenbankwerk. Es ist aber vermutlich eine Datenbank im Sinne von §87a UrhG [1]. Aber das hilft dem X auch nicht wirklich weiter. Das Schutzrecht ist kein Anspruch auf Programmfunktionalität. Es ist nur ein Ausschlussrecht. Das UrhG erlaubt nichts. Es gibt nur die Möglichkeit, etwas zu verbieten. Die DB darf nicht vervielfältigt, verbreitet, etc. werden (im konkreten Fall wäre das zusätzlich auch noch ein wettbewerbsrechtliches Problem). Das alles steht hier aber gar nicht zur Debatte. ==> X kann sich auf das UrhG und die verwandten Schutzrechte nicht wirklich berufen.

Eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Export der Daten wäre mir nicht bekannt.


[1] Zumindest dem Wortlaut nach. Der Sinn des Gesetztes ist ein anderer (es geht um sowas wie die IMDB, Bilddatenbanken, o.ä.), also könnte ein Richter der DB die Eigenschaft "DB im Sinne von $87a UrhG" absprechen.

mfg

Christian

P.S.: IANAL brauche ich ja nicht erst noch zu erwähnen. Eine rechtssichere Antwort wirst du nur von nem Anwalt erhalten.

Daniel 9. Jul 2012 10:41

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
@Christian: Ja, ich verstehe das auch so.


Nachdem das Softwarehaus auch die Tabellen nur ungern exportieren würde, habe ich eben einen View als Option ins Gespräch gebracht. Da könnte man ja die reinen Adressdaten zusammenfassen und diesen dann als CSV oder was auch immer exportieren. Natürlich macht das auch Arbeit - aber es scheint mir insgesamt ein (sehr) überschaubarer Aufwand zu sein. Wobei ich nur die Rechnung stelle - die Entscheidung liegt nicht bei mir.

Iwo Asnet 9. Jul 2012 11:57

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Nochmal Senf:

Die Software bietet die Möglichkeit, an die Daten ranzukommen, von mir aus per PDF oder (sollte gehen) als TXT-Datei per generischem TTY-Treiber. Oder PDF->TXT oder PDF->DOC oder was-weiss-ich.

Der Softwareanbieter hat also seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Gäbe es diese Option nicht, wäre eine Schadensersatzklage denkbar. Andererseits hat der Kunde das fehlen der "Export"-Funktion gedultet und damit auch abgenommen (Par. 614 irgendwas, Abnahme durch Inbetriebnahme usw.)

Einem Softwareanbieter, der z.B. eine 'Write-Only-DB' implementiert, kann die Abnahme verweigert werden, da es der Grundfunktionalität einer Datenbank widerspricht, Daten nur zu speichern, aber nie lesen zu können. Auch eine 'Auflistfunktion' ist in so einer Anwendung zu erwarten.

All dies hätte/könnte man bei der ABNAHME (und innerhalb der Gewährleistung) als Mangel anzeigen, die im Rahmen des Vertrages kostenfrei nachzubessern ist. Ein Auto ohne Räder ist kein Auto, ebensowenig wie ein Haus ohne Tür kein Haus ist. Wenn ich also ein Auto zum Fahren kaufe, muss es fahrbereit sein. Habe ich das Auto ohne Räder und Lenkrad gekauft und möchte damit 3 Jahre später eine Spritztour machen, kann ich den Anbieter nicht mehr haftbar machen. Logisch irgendwie

So, das nur mal so am Rande.

Der Kunde hat keinen Bock auf Mehrarbeit, kündigt den Vertrag und hätte gerne seine Daten auf dem Präsentierteller. Wo man da ableiten soll, das der Lizenzgeber verpflichtet ist, den goldenen Teller kostenfrei zur Verfügung zu stellen, frage ich mich gerade...

user0815 9. Jul 2012 12:15

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
http://www.recht.de/ ein sehr gutes Forum dazu.

Evtl. gibt es dort ja bereits eine allgemeine Antwort
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=13

p80286 9. Jul 2012 13:18

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Zitat:

Zitat von Iwo Asnet (Beitrag 1174076)
All dies hätte/könnte man bei der ABNAHME (und innerhalb der Gewährleistung) als Mangel anzeigen, die im Rahmen des Vertrages kostenfrei nachzubessern ist. Ein Auto ohne Räder ist kein Auto, ebensowenig wie ein Haus ohne Tür kein Haus ist. Wenn ich also ein Auto zum Fahren kaufe, muss es fahrbereit sein. Habe ich das Auto ohne Räder und Lenkrad gekauft und möchte damit 3 Jahre später eine Spritztour machen, kann ich den Anbieter nicht mehr haftbar machen.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Als Kunde kann man sich nicht jahrelang auf die faule Haut legen und dann auf einmal Zeter und Mordio schreien. Schließlich handelt es sich um einen Vertrag unter Vollkaufleuten. Aus eigener Erfahrung weiß ich das ein zusätzlicher Datenexport auf jeden Fall kostet. Wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen, bzw. nicht schön genug sind.

Und was spricht gegen den Vorschlag von MKinzler? Es sollte beim Kunden ja doch wohl jemanden geben, der dazu in der Lage ist?


Gruß
K-H

mquadrat 9. Jul 2012 13:31

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Da gab es mal was mit "technisch möglich". Ergo entweder muss der Hersteller Leserechte einräumen oder exportieren. Ich bin mir aber grad gar nicht sicher, ob das in unseren Verträgen drin steht. *mal den Kollegen frag*

nahpets 9. Jul 2012 13:40

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1174084)
Und was spricht gegen den Vorschlag von MKinzler? Es sollte beim Kunden ja doch wohl jemanden geben, der dazu in der Lage ist?

Auch unter diesen Bedingungen?
Zitat:

Zitat von Daniel
Die Datenbank selbst befindet sich auf dem Rechner des Kunden, ist jedoch per Passwort geschützt

(siehe Eingangspost).

Damit dürfte der Kunde kaum die Möglichkeit haben, ohne den Softwarelieferanten, an die Daten direkt aus der Datenbank zu kommen (sei es Export, Dump...).
Die vorrangige Frage dürfte daher sein: Sind es seine Daten und hat er ein Recht auf ihre weitere, ungehinderte Nutzung?
Oder: Gehören alle Daten dem Softwarelieferanten, auch wenn sie vom Kunden erfasst wurden?

p80286 9. Jul 2012 14:03

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
 
Das mit dem Passwort hatte ich auf eine, wie auch immer geartete Oberfläche bezogen.
Wenn der Kunde da mitgespielt hat, ..................
Die Daten, auch die "berechneten", gehören dem Kunden, und wenn er darauf zugreifen kann ist auch alles in Ordnung.
(In dem Rahmen der durch die Funktion der DB vorgegeben wird. Fehlt die Exportfunktion, Pech gehabt)
Wie gesagt, da saßen zwei Vollkaufleute am Tisch, die sollten eigentlich wissen was sie tun.

So nebenbei, wer hat eigentlich die DB gepflegt?
Da sollten doch wohl Patches etc. eingespielt worden sein?

Gruß
K-H


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