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Honorar-Dozent Rechnung
Hat einer hier schon mal als Honorar-Dozent gearbeitet? Ich hätte da eine Frage: mal von den üblichen Angaben, wie z. B. die Kontonummer, muss auf die Rechnung auch die Steuernummer drauf?
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Alles was auf eine Rechnung muss findet sich im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
Google nach Rechnungsangaben Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz z.b. ![]() |
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Du kannst auch noch prüfen, ob du überhaupt Umsatzsteuer berechnen/ausweisen/abführen musst
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Ich denke die Umsatzsteuer kann man sich als einfacher Honorar-Dozent sparen, muss aber noch mal nachgucken. Die Steuernummer ist anscheinend inzwischen Pflicht, habe ich früher nicht angegeben.
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Zitat:
Es könnte dir ansonsten passieren, dass du diese Mehrwertsteuer (obwohl nicht ausgewiesen und wohl auch nicht eingerechnet) trotzdem an das Finanzamt abführen musst. |
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Vielleicht noch mal zu den Thema Steuern auf de Rechnung. Ich hab mich mit jemandem unterhalten der gelegentlich auch als Honorardozent gearbeitet hat. So wie ich das verstanden habe ist man als Honorardozent, soweit das gelegentlich vorkommt, von der Umsatzsteuer befreit. Da kommt nur ein Hinweis auf § 19 UStG auf die Rechnung.
Was ist aber MwSt? Wird die Ausgewiesen, oder nicht? Laut meinem Bekannten nicht. Nicht auf einer Rechnung eines Dozenten. Kann das einer bestätigen? Im Internet finde ich nichts darüber. |
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Wenn Du im Rahmen der Kleinunternehmerregelung des §19 UStG von Deinem Wahlrecht Gebrauch machst und zur Umsatzsteuerbefreiung optierst, dann darfst Du diese natürlich auch nicht ausweisen.
![]() ![]() ![]() ![]() Die Tätigkeit als Dozent ist dabei erst einmal unerheblich. Disclaimer: Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt noch stellt dies eine wie auch immer geartete beratende oder gar rechtsverbindliche Aussage dar. Demnach kann ich weder eine Gewähr noch eine Haftung übernehmen. Die Konsultierung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts zur Erlangung einer Rechtssicherheit muss ich demnach dringend empfehlen. |
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Die landläufig beim Endverbraucher bekannte Mehrwertsteuer ist bei (vorsteuerabzugsberechtigten) Unternehmen als Vorsteuer und Umsatzsteuer bekannt.
Vorsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen Umsatzsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Ausgangsrechnungen Die Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet, die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt gegeben. Das erfolgt in einem Rutsch, indem man die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abzieht (vorsteuerabzugsberechtigt) Der Endverbraucher kennt nur die Eingangsrechnung mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer, ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und darum heißt das dort ganz lapidar Mehrwertsteuer. |
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Wenn du sichergehn willst, wie das mit der MwSt ist, dann solltest du am Besten mal jemanden fragen, der sich mit Steuerrecht auskennt. (gewisse Anwälte und Hilfsorganisationen)
Oder einfach mal beim Finanzamt vorbeischauen und die fragen. Und es gibt bestimmt auch einige Foren für Finanz-/Steuerrecht, wo sich die Leute hoffentlich besser auskennen. |
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Das ist ja das Problem, jeder sagt was anderes. Hätte ich das bloß nicht angesprochen (nicht hier, an einer anderen Stelle). Jeder hat anscheinend eine Meinung. Das ist wie bei dem Mann mit zwei Uhren (Lebensweisheit): der Mann mit einer Uhr weiß immer ganz genau wie spät es ist, der mit zwei Uhren nicht.
Anscheinend habe ich früher alles falsch gemacht, nur wusste ich es nicht. |
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Zitat:
Und der Vorschlag von himitsu ist die logische Konsequenz daraus: Suche dir jemanden, der sich damit auskennt und die richtige Vorgehensweise für deine Situation erarbeitet. |
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Das ist ja das Problem - die Leute die ich gefragt habe sollten sich eigentlich damit auskennen. Eigentlich kannte ich mich damit auch aus, nur schon sehr lange nicht mehr gemacht, so dass sich seit dem einiges geändert hat (siehe z. B. die Steuernummer die inzwischen Pflicht ist). Trotzdem, dafür, dass ich das bei einigen angesprochen habe und mir jeder etwas anderes erzählt, zeigt, dass sich anscheinend keiner von denen richtig auskennt und jeder macht was er glaubt. Und ein Steuerberater? Meine Güte, bevor ich da paar hundert Euro für eine simple Frage stelle, versuche ich es zuerst selbst herauszufinden. Denn im Grunde gilt ja für einen freien Programmierer, der gelegentlich als Nebentätigkeit einen Auftrag annimmt, oder Dozenten der gelegentlich als Nebentätigkeit einen Auftrag annimmt, das Gleiche: a) die Steuernummer gehört inzwischen drauf, b) als Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer nicht erhoben (wenn eine bestimmte Summe nicht überschritten wird) und c) bleibt die Frage mit der MwSt auf der Rechnung. Ich denke bei der Menge an Freelancern hier, müsste sowas zu klären sein ohne einen Steuerberater zu kontaktieren.
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b) ist falsch, denn das muss man entsprechend beim FA beantragen
und c) resultiert aus b) Ist b) zugestimmt worden, dann darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, weil keine Mehrwertsteuer enthalten ist, weil man auch keine Mehrwertsteuer an das FA abführen muss. Deinen Status zu b) solltest du kennen, somit wie in c) zu verfahren ist. Auf der Rechnung zitierst du den USt Paragraph, der sich auf dem Bescheid vom FA befindet, warum du keine MwSt ausweist. Warum kann dir also keiner eine vernünftige Aussage geben? Kennen wir deinen Status zum Punkt b)? - Nein Haben wir den Bescheid vom FA gesehen, warum du keine MwSt ausweisen brauchst? - Nein Wie denn also :roll: Und du hast dich auch nicht geäußert in welcher Art und Weise du bei der Rechnungslegung/Arbeitsausübung in Erscheinung trittst. Als Privatperson Als Kleinunternehmer Als .... |
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Die Kleinunternehemerregelung (also Ohne USt) hat aber den Nachteil dass es auch keinen Vorsteuerabzug für die Kosten/Arbeitsmittel/Geräte gibt die im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallen , das kann je nachdem (z.b. neuer Laptop, Teure Fachbücher, lange Anfahrtsweg, Parktickets ) einen ziemlichen Unterschied machen.
Also meine ich dass 100-150 Euro für eine Qualifizierte Beratung beim Steuerberater, wie es besser ist, sich sehr schnell auszahlen kann. |
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Darf ich zwischenzeitlich noch einmal auf
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@vagtler
Danke für die Links. Teil habe ich schon vorher angelesen, Teil habe ich nach deinem ersten Post angelesen, den Rest lese ich noch durch. @Sir Rufo Ich will dir nicht widersprechen, aber entweder du machst es komplizierter als es ist oder ich mache es mir zu einfach. Ich spreche nicht von der allgemeinen Selbstständigkeit, mit all dem was dazugehört, sondern von gelegentlicher Tätigkeit. Nach meiner Kenntnis ruft man beim Finanzamt an (kann auch Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit sein) und sagt denen, dass man jetzt etwas macht. Und gut ist es. |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Wenn du von Kleinunternehmen sprichst, dann gehört dazu
a) Beantragung eines Gewerbescheins b) evtl. Befreiung nach §19 UStG Wenn du jetzt von Privatpersonen sprichst, dann stellen die einfach eine Privatrechnung. (passiert jeden Tag tausendfach bei ebay) Ab einer gewissen Umsatzsumme, Häufig- und/oder Regelmäßigkeit, kann das FA dir ein gewerbsmäßiges Handeln unterstellen (siehe dazu auch diverse Fälle bei ebay). BTW: Was hat denn das FA zu deiner Anfrage gesagt? |
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Also, eigentlich wollte ich wissen ob man neuerdings die Steuernummer auf die Rechnung schrieben muss. Meine zweite Frage war bezüglich MwSt. Das war's. Den Rest schreibe ich morgen, ist schon spät.
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Ok, der Vollständigkeitshalber, falls hier einer auch mal nebenbei etwas verdienen möchte:
Auf die Rechnung gehört eine Steuernummer. Mit der Umsatzsteuer auf der Rechnung kann es jeder halten wie er es will, d. h. man kann es auch sein lassen. In dem Fall wäre ein Vermerk auf § 19 UStG nicht schlecht. Gilt für Kleinunternehmer (was das ist siehe Wikipedia). Die MwSt kommt dann auch nicht auf die Rechnung. Natürlich muss man deswegen auch eine Steuererklärung machen, auch wenn man nur 1 Euro verdient hat. Und damit alles legal bleibt, bei Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebes holen und ausfüllen. Edit: Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Wer ganz sicher sein will, bei Finanzamt anrufen, die geben Auskunft. |
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ist zwar ein uralter Beitrag, aber mich würde mal interessieren, welchen Grund ihr seht sich von der MwSt. befreien zu lassen? Ausser der Arbeitsersparnis.
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Jupp, nur bei Endverbrauchern. Ich hatte nur deine Frage gelesen; nicht den ganzen Beotrag.
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Stimmt nicht so ganz. In der Regel sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (Behörden, Krankenkassen usw.) nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auch hier gäbe es einen Wettbewerbsvorteil.
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Ausserdem fällt ja dabei auch MEIN Vorsteuerabzug weg, der nicht unerheblich ist. |
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