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FireDac Lizenz
Hallo zusammen,
bisher verwende ich für Firebird die IBDAC Komponenten (D2010). Da ich jetzt auf XE5 PRO Umsteige müsste ich auch bei den IBDAC nachlegen. Habe spaßeshalber mal versucht mit den FireDac Komponenten von XE5 auf Firebird zuzugreifen (TCPIP Protokoll auf [virtuellen] Server) was anstandslos funktioniert hat. Gemäß ![]() dürfte das ja eigentlich nicht gehen weil in der Pro Version nur lokaler Host unterstützt wird, und Client/Server nur mit Add-on-Paket. Oder verstehe ich da was falsch, bzw. kommen da noch an anderer Stelle die Probleme? |
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Auch wenn es geht. Du hast keine entsprechende Berechtigung (Lizenz!)
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Wenn man ohne Manipulation oder Angabe falscher Daten eine Funktion im Programm nutzen kann, würde ich diese auch nutzen. Da soll mir erst einmal jemand zeigen, wo in den Lizenzbedingungen steht, dass ich diese Funktionaltät nicht nutzen darf.
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Im aufgeführten Link ist die Möglichkeit zum online Chat gegeben.
In diesem Chat habe ich obige Frage ebenfalls gestellt. Allerdings musste ich meine e-mail Adresse hinterlegen, da im Augenblick niemand verfügbar ist zur Beantwortung der Fage. Ca. 1h später wurde ich von Embarcadero tel. kontaktiert !!! Die Frage wurde wie folgt beantwortet: Auch wenn das (Server-) System virtualisiert ist, geht das deshalb, weil beide Systeme auf der gleichen Hardware laufen und somit eine lokale Anbindung vorliegt (was in der pro-Lizenz ja inbegriffen ist). Wenn ich aber getrennte Hardware für Server und Client nutze geht das nicht mehr. Ich könnte aber gerne auf XE6 updaten und dort ist dann FireDac kostenfrei mit dabei.... ... wo wir dann bei dem eigentlichen Grund des Rückrufes angekommen sind. Ich habe dankend abgeleht! Die eigentliche Begründung des "Verkäufers" ist natürlich vollkommen unsinnig und läßt jede Form von Sachkenntnis vermissen. (Ich habe es, um jedes Restrisiko meiner Einschätzung auszuschließen, mit dem Laptop als Client ausprobiert. Es funktioniert immer noch trotz ungleiche Hardware) An diesem Punkt angelangt ist mir die Sache mit der Berechtigung, ob ich das jetzt darf oder nicht, eigentlich vollkommen egal. Es geht -> ich nutze es, auch wenn die Funktionalität nur auf einer Fehlfunktion basiert. Ich hätte dabei noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Allerdings kann ich alle aufgeschreckten Ordnungswächter dahingehend beruhigen, dass ich mir trotzalledem IBDAC updaten werde, weil es mir zu aufwändig ist alles auf Firedac umzustellen. Ausserdem liegt mir die Art und Weise (s.o.) (Rückruf/WERBUNG kombiniert mit unqualifizierter Aussage). nicht so sehr |
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Bei Mietwagen ist die Benutzung meistens auf bestimmte Länder begrenzt. Rein technisch gesehen, kann man mit denen aber überall fahren.
Die libmysql.dll kann man frei herunterladen und weitergeben (rein vom technischen Aspekt). OpenSource unter der GPL kann man in einem Produkt verwursten und kann (rein technisch gesehen) auf jeglichen Hinweis oder Veröffentlichung seiner Quellen verzichten. All dieses funktioniert ohne Veränderungen oder Angaben von falschen Daten, trotzdem kann man Probleme bekommen, wenn man das einfach so macht. Ganz wichtig, wenn es zu Beschwerden kommt, sollte man mit der gleichen Selbstverständlichkeit und Gelassenheit für einen entsprechenden Ausgleich sorgen. |
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Hallo Sir Rufo,
der Vergleich hinkt aber. Wenn ich mir eine xe(n) Version kaufe und ich erhalte Komponenten dazu, die ich verwenden kann, dann interessiert mich die Feature Matrix, die sagt, dass IB oder Firebird nur auf dem lokalen Server läuft, nicht, wenn es tatsächlich auch in einer CS Archiektur funktioniert. Bei SW kann ich diese Einschränkung ja einstellen bzw. einprogrammieren. Das kann ich beim Mietwagen nicht. :stupid: Übrigens gilt diese Einschränkung auch bei XE6, oder? |
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"Interessant" finde ich hier die Begründungen.... Kein Wunder, dass die Softwarehersteller immer ristriktiver mit dem Lizenzschutz werden. |
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Wenn man keine Lizenz für Teile des Codes besitzt, dürfte das Einkompilieren und Weitergeben schon eine Straftat sein. Oder? :gruebel:
Also Finger weg von zugekauften Komponenten! |
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Im vorliegenden Fall habe ich wenig Möglichkeiten, auf die Menge an FireDAC-Code einzuwirken, die am Ende in der EXE landet.
Die Lizenz erlaubt es offenbar nicht, diesen Code in bestimmter Weise zu nutzen - das ist auch schon alles. |
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Also wenn ich ein Programm kaufe und dessen Funktionaltät nutze, ist das bestimmt keine Straftat.
@Lemmy: Ja, technisch ist das machbar, aber es ist sicherlich nicht so einfach wie das Deaktivieren von Software. Bist du der Meinung, dass der Mietwagen und die Benutzung der Delphi Komponenten in dem hier diskutierten Fall sinnvoll vergleichbar sind? |
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Ich bin erst 17, aber ich glaube ihm. |
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Wenn aber Teile ohne Lizenz sind!? Okay, will das nicht weiter diskutieren und hoffe, dass meine Überspitzung der Sachlage erkannt wurde. Gruss Jens |
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Das glaube ich auch. Aber ein Mietwagen für 25000 EUR ist dann doch eine andere Klasse.
Aber die Diskussion bringt uns von der eigentlichen Thematik weg. Die Frage ist, ob das Nutzen einer aktivierten Software eine Straftat oder zumindest illegal ist. Sagen denn die Lizentbedingungen zu XE5 oder XE6 explizit, dass Firedac nur zum Zugriff auf lokale Datenbanken benutzt werden darf? Oder ist es nur die Feature Matrix, die behauptet, dass es technisch nicht geht? |
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Und das Weitergeben von urheberrechtlich geschützten Material ohne Lizenz könnte eine Straftat sein. Grundsätzlich wird das aber wohl auch nicht so einfach zu klären sein. Wenn man mir die Möglichkeit einer Funktion gibt und ich nicht so einfach erkennen kann, ob ich das nutzen darf oder nicht, kann das nach meinem Rechtsgefühl weder illegal noch eine Straftat sein. Nach meiner Meinung wäre das dann Problem des Herstellers. Und ich betone noch mal dahingehend meine Überspitzung von zuvor. |
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Bindend ist nach Deutschem Recht der Lizenzvertrag, der festlegt, was du mit der gekauften Software machen darfst und was nicht. Dabei ist vollkommen egal, was du eventuell mit der Software machen kannst (solange du das machen kannst, was zugesichert war).
Es gibt viele Programme, die für den privaten Gebrauch frei sind und bei gewerblicher Nutzung kostenpflichtig. Bis auf eine eventuelle Lizenzangabe im Info-Fenster unterscheidet sich das nicht voneinander. Es ist aber technisch durchaus möglich die freie Version zu installieren und auch gewerblich zu nutzen - legal ist das aber nicht. Wenn die FireDAC-Lizenz den Zugriff auf lokale Datenbanken erlaubt, den auf andere Rechner aber verbietet, dann ist das eine legitime Nutzungseinschränkung. Fällt dabei eine Datenbank in einer VM auf einer lokalen Maschine unter erlaubt, dann ist es gar nicht so einfach, dies von einer Datenbank auf einem anderen Rechner zu unterscheiden. Die Überprüfung wäre sicher ziemlich aufwändig, wirkt sich womöglich negativ auf die Performance aus und wäre dank der mitgelieferten Sourcen auch vollkommen wirkungslos. Ehrlich gesagt ist mir eine solche weiche Lizenzeinschränkung viel lieber als eine hart forcierte, die womöglich noch mit echten Nachteilen für die legitime Nutzung verbunden ist. Die Delphi-IDE lässt grüßen. |
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Die Ersteller des Programms müssten doch sicherstellen, daß die Lizenzen zu enthaltenen Teilen vorhanden sind. (außer von Teilen, die durch eine kleinere Lizenz "deaktiviert" wurden) Aber er umgeht doch keine Sperren? Oder zählt sein Vorgehen schon als Crack? Wenn ich ein Auto kaufe und darin befindet sich ein Teil, der hier nicht erlaubt ist (z.B. Importembargo), dann kann ich doch nichts dafür, sondern der Autohändler/Importör ist Schuld. Gut, man darf mir auch einen Radarwarner verkaufen (das ist irrsinniger Weise nicht verboten), aber benutzen darf ich den nicht, denn das ist ja verboten. Hmmmmmmmm, wenn ich ein Auto gekauft hab, daß 380 fährt. Wer ist dann Schuld, wenn ich damit auf in einer Fußgängerzone so schnell gefahren bin? Wobei hier ja nicht der Mangel am Anto lag, sondern an den externen Verkehrtzeichen. :stupid: Ich hab 'ne 1 kg Tüte Zucker gekauft. Es sind aber 1,1 kg drin. Darf ich die zusätzlichen 100 Gramm nutzen, oder mach ich mich dann strafbar? Oder ein Legospielsett mit zuvielen Steinen, als auf der Verpackung steht. Wie ist das in den Delphis ohne Komandozeilenkompiler (DCC32). Ist es da verboten das eigene Programm via Komandozeile zu kompilieren? Schließlich kann man ja auch dem BDS via Komandozeile sagen, daß kompilieren soll. |
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Mich würde bei diesem Thema in erster Linie interessieren, wo genau im Lizenzvertrag geschrieben steht, daß es verboten sei, mit der Pro-Version auf Remote Databases zuzugreifen. In der Feature-Matrix kann ich höchstens lesen, daß die Pro-Version diesen Zugriff angeblich nicht unterstützt, aber nicht ausdrücklich verbietet.
![]() In einem ähnlichen Thread hatte man mir ausdrücklich zugesichert, daß die Verwendung von z.B. IbDac für den Zugriff auf Remote-Firebird-DBs nicht verboten wäre. |
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Die Pro-Version kann ja mit dem FireDAC C/S Add-on-Paket für Professional auf nicht lokale Datenbanken zugreifen (Erweiterung der Lizenz). Sowohl die Einschränkung als auch die Erweiterung betrifft aber ausschließlich FireDAC und ist nicht technisch sondern lizenzrechtlich zu betrachten.
Und so schwer zu verstehen ist das doch alles gar nicht, oder versteht jemand die Einschränkung der Starter Edition auch nicht: Zitat:
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Moin, du schreibst:
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Kannst du mir folgen? |
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Aber würde ich das wirklich brauchen? Bevor ich mir da einen Fachanwalt nehme, der diese Lizenz auf den Kopf stellt und dort Passagen findet die rechtlich nicht haltbar sind, da nehme ich einfach einen Bruchteil (€519,00 zzgl. MwSt) der zu erwartenden Anwaltskosten in die Hand und erwerbe ganz einfach dieses AddOn und der Drops ist gelutscht. Alternativ würde ich aber wohl den Erwerb von alternativen Komponenten (z.B. UniDAC Professional/Source Single Developer $399,95) erwägen. |
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Ja, es steht drin. Ausdrücklich.
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer als dem lizenzierten Benutzer des Produkts das eingeschränkte Recht, die als "dbExpress" und "FireDAC" bezeichneten Komponenten des Produkts ausschließlich in ausführbarer Form zu verwenden, um auf eine lokale Datenbank zuzugreifen, die auf demselben Computer wie die erstellten Programme installiert ist. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die als "dbExpress" oder "FireDAC" bezeichneten Komponenten des Produkts zusammen mit einer Datenbank zu verwenden, die auf einem anderen Computer als die erstellten Programme installiert ist. Hier ist - lustigerweise - nur von den Rechten die Rede, nicht davon, ob es auch anders ginge. Was muss man da noch weiter reden? Ich halte diese Passage und die Intention dahinter für klar kommuniziert. Ob man das nun gut findet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. |
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Das separate Angebot (AddOn) zur Erweiterung dieser Lizenz verstärkt diese Intention auch noch. Kann bei einer ![]() |
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Zumindest habe ich das so verstanden. Es sei denn, dieses Add-On-Paket fügt den FireDac-Komponenten keine weitere Funktionalität hinzu, sondern hebt lediglich die entsprechen, von Daniel oben zitierten Lizenzbestimmungen auf (jetzt "darf" man, auch wenn man zuvor schon hätte "können" können), nicht aber irgendwelche technischen Sperren (jetzt "kann" man). Laut Feature-Matrix unterstützen die FireDac-Komponenten der Pro-Versionen aber gar keinen Remote-Zugriff (sie "können" nicht). Würden sie es dennoch unterstützen, wäre die Feature-Matrix fehlerhaft. Ist die Feature-Matrix dagegen korrekt und die Pro-Versionen der FireDac-Komponenten sind technisch gar nicht dafür ausgelegt, auf Remote-Datenbanken zuzugreifen, dann wäre der von Daniel zitierte Auszug aus den Lizenzbestimmungen eigentlich überflüssig. Genau dieser Sachverhalt ist mir noch nicht wirklich klargeworden: Geht es von Haus aus und ist lediglich verboten? Oder ist es erst gar nicht möglich und die lizenzrechtliche Einschränkung verbietet damit eine technisch unmögliche Nutzungsweise? |
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Wenn man den Satz so aus dem Absatz und damit aus dem Kontext herausreißt, ja, dann kann man tatsächlich dieses herauslesen was du da jetzt hinein interpretierst.
So ist der aber nicht gemeint und wird mit dem daran anfolgendem Satz erklärt. Nur so zur Auffrischung: Das Thema ist FireDAC Lizenz und meine Aussage war Zitat:
Somit bezieht sich das kann auf das Thread-Thema FireDAC Lizenz und auf (Erweiterung der Lizenz) und auf lizenzrechtlich zu betrachten. |
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Bitte entschuldige, es war nicht meine Absicht, deine Ausführungen aus dem Zusammenhang zu reißen. Jetzt ist klar, daß du nicht behauptet hast, man kann ohne Add-On-Paket nicht, sondern man darf ohne Add-On-Paket nicht.
Ergo kann die Pro-Version auch ohne "FireDAC C/S Add-on-Paket für Professional auf nicht lokale Datenbanken zugreifen", was man lizenzrechtlich aber nicht darf. Somit wäre die ![]() Lediglich bei > Pro ist ein Kreuz verzeichnet, wenn es um nicht-lokale DBs geht. |
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Das ist doch völlig unerheblich! Man darf es nicht und basta!
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Sorry, aber deine offensichtliche Verärgerung (basta!) ist für mich nicht nachvollziehbar: Natürlich ist jetzt klargeworden, daß man's nicht darf. Aber man darf doch darauf hinweisen, daß die Feature-Matrix offensichtlich fehlerhaft ist, oder darf man das jetzt auch nicht?
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Wenn ich die Pro Version habe und ich auf eine Remote-Datenbank zugreifen möchte, dann sagt mir die Feature-Matrix, dass ich das nur Optional mit Erwerb von FireDAC C/S Add-on-Paket für Professional bekomme. Somit ist es unerheblich ob man es trotzdem (aus technischer Sicht) kann, wenn es (aus lizenzrechtlicher Sicht) nicht erlaubt ist. |
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Ob es wohl sein kann, dass die Feature-Matrix einen schnellen Überblick über die Schnittmenge der technischen und lizenzrechtlichen Aspekte gibt?
Also, was kann ich effektiv (unter Berücksichtigung technischer und lizenzrechtlicher Aspekte) benutzen? Das ist ja mal eine schlaue Matrix :roll: PS: Man sollte nochmal durchdiskutieren, welche Aspekte da noch berücksichtigt sein könnten. |
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