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Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
Guten Abend,
meine Delphi Kundenverwaltung wird bei einem Großkunden erfolgreich als Mehrplatzumgebung eingesetzt. Die zentrale Datenbank ist eine Oracle Datenbank auf der neben meiner auch die Datenbanken anderer Projekte liegen. Mein Kunde möchte nun für meine Software ein Webfrontend entwickeln. Es hat gegenüber meiner Delphi-Software einen eingeschränkten Funktionsumfang - aber manche Webdesign HTML Masken sehen meinen Fenstern sehr ähnlich und sind teilweise sogar gleich. Er kontaktiert auch meine Datenbank (schreibender Zugriff) sodass auf der Webseite eingegebene Daten auch in der Delphi Maske erscheinen. Frage. Darf er die Delphi Formulare von mir einfach als HTML Seite "kopieren"? Darf er auf meine Datenbank einfach zugreifen oder kann man das Urheberrechtlich irgendwie unterbinden? Er argumentiert, die eingegebene Kundendaten sind seine. Technisch funktioniert es so einwandfrei aber ich möchte dies eigentlich nicht! Viele Grüße, Robert |
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Die Frage wird u.a. sein ist die Anwendung eine Kundenentwicklung oder ein Standard-Produkt das so auch bei zig anderen Kunden läuft?
Und was wurde vertragstechnisch vereinbart? |
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Vom Bauchgefühl her würde ich jetzt einfach mal sagen: Klar darf er das, wieso nicht? Zumindest das mit der Datenbank. Er ist dann halt nur selbst verantwortlich, wenn es zu Problemen kommt.
Was die Eingabemasken angeht: Solange deine GUI jetzt nicht super-originell ist bzw. du ein Geschmacksmuster darauf hast, glaube ich nicht, dass du eine Chance oder ein Recht hast, das zu unterbinden. IANAL |
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Danke für die schnelle Antwort.
Denke mir fast dass ich da nicht viel machen kann. Die Formulare sind "standard". Klar hat man sich was dazu überlegt. Aber es sind halt sinnvoll die Felder nebeneinander. Jeder würde die Hausnummer beispielsweise neben die Straße setzen. Und ob jetzt die Historie drunter, drüber rechts oder links ist, ist im Prinzip egal. Er macht es in HTML natürlich gleich, damit sich die Benutzer schneller zurecht finden. Die vorhandene Lösung wird weiter eingesetzt. Zitat:
Gruß, Robert |
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Zitat:
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Laut meiner Kenntnis, weiß aber nicht ob sie immer noch aktuell ist, sind das Design und Funktionen eines Programms nicht geschützt. Wenn man will kann man ein Programm sogar 1:1 kopieren, man muss nur den Namen ändern. Man darf natürlich nicht den Code klauen, aber das Konzept als solches darf man kopieren.
Prüfe ob die an einer anderen Stelle unvorsichtigerweise gegen deine Rechte verstoßen haben, z. B. Textpassagen und Grafiken übernommen haben. |
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Wenn GUI und Funktionen nachbauen irgendwie anfechtbar wären (soweit es nicht durch entsprechende Patente geschützt ist, wozu es aber einer gewissen Schöpfungshöhe bedarf, die eine normale Wald- Feld- und Wiesen-Kunden-DB nicht im Ansatz erreichen dürfte), dann hätte z.B. Adobe mit Sicherheit schon die Macher von GIMP zu Grunde geklagt. So lange aber kein Code-Klau an sich nachweisbar ist (oder Kopien längerer Texte wie z.B. das Hilfs-Werk), ist die Grundidee zwar nicht mehr originell, die Umsetzung aber 100% autark und rechtens.
Ein wenig anders wäre es, wenn die DB z.B. nicht ohne weiteres so zugänglich wäre, und vielleicht auch noch vertraglich festgehalten ist wer wie auf diese zugreifen darf. Ob so ein Produkt verkaufbar ist darf angezweifelt werden, aber dann könnte man zumindest für die "Öffnung" zu anderen Tools eine entsprechende Gebühr erheben, oder es auch ganz untersagen. Aber dem genannten Status Quo nach, glaube ich nicht, dass hier viel Machbar ist ausser dulden und als Erfahrungswert verbuchen. Da ich aber nicht Recht-Fester bin als jeder andere Nicht-Anwalt, begründet sich meine Aussage nur auf subjektiven Einschätzungen. Wenn die potenzielle Summe groß genug ist, könnte sich zumindest eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt lohnen. Viele bieten diese sogar kostenlos an, oder wirklich günstig. |
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@Medium
Schöpfungshöhe :thumb: Genau das ist der springende Punkt, andernfalls würde ich ein Programm mit mehreren Edit-Feldern bauen und jeden verklagen, der in seiner Anwendung ein Edit-Feld verwendet mit den gleichen Dimensionen wie in meinem Programm (und mein Programm würde viele Edit-Felder haben) :mrgreen: Nur der reine Aufbau der Masken hat auf den ersten Blick nicht genügend Schöpfungshöhe. |
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Zitat:
Zitat:
Auf jeden Fall wäre es sinnvoll hier einmal einen Fachanwalt zu kontaktieren. Soweit ich weiß gibt es beim DPMA ( ![]() Gruß K-H P.S. Der Hinweis auf das Geschmacksmuster ist nicht von der Hand zu weisen. P.P.S Zitat:
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Softwaredesign im Sinne von Auf-/Verteilung der Funktionalität in Masken ist zu 99,999% "nix besonderes"
Wenn das pure Datenbankdesign(Tabellenstruktur,Felder,Index) offen zugänglich war&ist, kann da jeder auf die Daten lesend(meist als Reports) und wenn es "zu einfach" gemacht ist auch schreibend frei drauf zugreifen. Ich sähe zwei Ansatzpunkte, wo man genau hinsehen muss: (also notfalls Fachanwalt) - Wenn in der nativen Mehrplatzumgebung ein Lizenzmodell "pro Arbeitsplatz" vertraglich vereinbart und abgerechnet wurde, dann wäre das WebInterface ein Umgehungstatbestand, z.B im Sinne der Schaffung zusätzlicher Eingabeplätze, welche nicht bezahlt sind, aber deren Daten von der nativen Applikation in Vollfunktion dann verarbeitet werden.. - Wenn in der Datenbank wie in diesem Umfeld eigentlich üblich (z.B. zur Rechteverwaltung, Lizenz-&Multiuserverwaltung) ein transaktionssicheres "ViewModell", also lesender Zugriff über Views, schreibender Zugriff über Trigger/StoredProcs erfolgt, dann wäre die externe Nutzung dieser ProgrammCodes wohl nicht lizenziert... (ich darf auch nicht die DLL eines anderen Programms mit anderer Software nutzen, wenn ich dafür keine API Lizenz habe) Es ist kommerziell "dumm" eine 100% offen dokumentierte Datenstruktur auszuliefern. Lesezugriff und eine 1:1 Backupfunktion sind normal, aber in eine revisionssichere Software gehört pro Datensatz auch ein Prüffeld, was eine transaktionssichere "Checksumme" enthält... nur so kann erstens die Authentizität der Daten und deren "Herkunft" auf technischem Weg garantiert werden. (z.B. ne einfache Fahrtenbuchsoftware hat schon steuerrechtlich relevante Daten) Ob man sowas in die native Software als Business-Logik/Appserver/N-Tier packt, oder im Datenbanksystem per Trigger/StoredProcs realisiert ist dann letztendlich egal. Es kommt auf den erkennbaren Willen an, hier KEINE schreibende Fremdzugriffe verhindern zu wollen, erstmal egal aus welchen Gründen. Dann wäre die rechtliche Lage sehr einfach: Dem Kunden gehören die Daten, also Lesen+1:1Backup "ja"... dem Anbieter gehört die Logik, also fremdes Schreiben/Ändern "nein" oder nur gegen/mit Interfacelizenz. |
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Eine halbwegs sichere Antwort, wirst du nur von einem (Fach-)Anwalt bekommen. Ich kann nur meine Meinung dazu abgeben, die nicht juristisch fundiert ist.
Zitat:
Zitat:
Ich würde aber sofort (schriftlich) mitteilen, dass jede Verantwortung für die korrekte Funktionalität deiner Anwendung abgelehnt wird. Du weißt doch gar nicht, ob die Daten so in die Datenbank kommen, dass deine Anwendung weiterhin so funktioniert, wie du es geplant hast. Plausibilitätsprüfung können ausgehebelt sein, Berechnungen können fehlen, ... . Im Extremfall wirft die Anwendung Auswertungen raus, die dazu führen, dass die Firma Pleite geht, weil die Planungen darauf beruhen. |
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Wenn man jetzt mal Trigger und Proceduren der DB außen vor lässt, ist die DB ja nur eine Möglichkeit, Daten zu speichern. Genauso wie das Wordformat ein Format zur Datenspeicherung ist. Und trotzdem gibt es schon ewig Open Office. Was nicht nur vom Funktionsumfang, der Programmintention, etc. praktisch deckungsgleich mit Word ist, es kann auch schon gefühlt "immer" unter anderem mit dem Wordformat umgehen.
Da sehe ich große Parallelen zu Deinem Fall, von daher würde ich mir nicht zu viel Hoffnung machen. Dein Ansatzpunkt/Hebel wäre, dass Du natürlich jeglichen Support verweigern kannst, wenn mit Fremdsoftware in "Deine" DB geschrieben wird, da Du die Plausibilität der Daten nicht mehr garantieren kannst. Außerdem kannst Du die Programmteile, die die Daten schreiben nicht auf Fehler prüfen. |
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Zitat:
Die machen sich doch total abhängig von Dir (TE), wenn die auf Deine Arbeit draufprogrammieren. |
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Man muss nur aus der Gewährleistung draußen sein. Sonst hat er TE nun das Problem, as die andere SW vielleicht Murks speichert und seine SW dafür verantwortlich gemacht wird bzw. wäre er dann in der Nachweispflicht, das bei ihm alles ok ist. Äh, das gilt -glaube ich- nur, wenn es eine Auftragsarbeit ist.
In jedem Fall ist das kundenseitig einerseits vollkommen ok, andererseits fördert das nicht gerade die Zusammenarbeit und zeigt auch, was man vom TE hält. Normalerweise fragt man nach, bittet um Support oder sagt einfach Bescheid. Ok, Microsoft werde ich auch nicht kontaktieren, wenn ich deren API oder DOC-Format verwende, aber hier ist es ja doch ein anderer Fall. |
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Interessant wäre noch, wie die Datenbank lizensiert ist.
Bei "Named User" wird mit solchen zusätzlichen HTML-Lösungen eventuell "geschlampt". |
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Zitat:
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Oder er macht es wie Skype mit seinen Daten (Netzwerk) ... Man baut intern regelmäßig alles um und schon gucken die mit ihrer eigenen Anbindung in die Röhre.
Vielleicht auch noch bissl die Namen der Tabellen und Spalten obfuskieren und die Datenbank verschlüsseln. Zitat:
Immerhin haben die sich ja in die DB gehackt und verändern wild die Daten (nicht nur "harmloses" Auslesen). Sollen die erstmal beweisen, daß sie da nichts kaputt gemacht haben, bevor sie die Schuld auf den Entwickler der DB und dessen Programm schieben. |
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Was ggf. noch relevant sein könnte, wäre Referenzdaten in der Datenbank die dem Kunden zur vertraglich eingeschränkten Nutzung überlassen werden. Das gibt es in vielen Branchen, in denen die Softwarelieferanten in ihren DB's Datenbestände mit ausliefern (z.B. in einer KFZ-Software KBA-Nummern, Teilekataloge oder Arbeitswerte).
Diese Daten sind mitunter auch nur zugekauft und unterliegen meist auch bestimmten Nutzungsbedingungen. Allerdings darf dann der Softwarelieferant diese dann auch dem Kunden nicht frei zugänglich machen (hängt natürlich von dem Vertrag ab, mit dem er die Daten eingekauft hat). Wenn du z.B. PLZ-Verzeichnis mit drin hast, und das zugekauft hat, müsstest du auch mal in die Nutzungsbedingungen schauen. |
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Zitat:
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Ja Hallo,
hab da was gefunden.Ob es passt oder nicht:shock: Aber bemerkenswert...:shock: Auszug EuGH: Insoweit betonte der EuGH mehrfach, dass die Übertragung der Nutzungsrechte und die Weitergabe/der Download des Programms als eine Einheit zu betrachten seien. Der "Käufer" ist - wie auch bei physischen Gegenständen, wie etwa einem Buch - berechtigt, das Software-Programm sein Leben lang zu nutzen. Entscheidet er sich irgendwann dafür, das Programm nicht mehr nutzen zu wollen, so soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, dieses erworbene Nutzungsrecht auf andere zu übertragen, ohne dass der Softwarehersteller ein weiteres Mal dafür vergütet werden muss. Neu war außerdem die bemerkenswerte Deutlichkeit, mit der das höchste Europäische Gericht seine Aussagen getroffen hatte. Die Grundsatzentscheidung hat außerdem zur Konsequenz, dass Softwarehersteller nicht mehr - das war die bisherige Praxis - im Rahmen ihrer Vertragsautonomie den Handel mit gebrauchter Software durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den "Lizenzvertrag" ausschließen dürfen. Insoweit wurde klargestellt, dass der Rechteinhaber sich, auch wenn der Vertrag eine solche Verbotsklausel enthält, dem Weiterverkauf nicht widersetzen darf. Kurz gesagt: Herstellerseits in den Vertrag aufgenommene Weiterveräußerungsverbote und Abtretungsverbote sind unbeachtlich! ... Mit freundlichen Grüßen |
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@blondervolker
Ich weiß nicht, ob du schon weißt, dass dieses Forum im Zusammenspiel mit dem Browser eine Zeile umbricht, wenn die nicht mehr auf die zur Verfügung stehende Anzeigenbreite passt. Solche von Hand eingefügten Zeilenumbrüche (aus welcher Intention ist sowieso fragwürdig) lassen den Text dann sehr zerpflückt aussehen. Anhang 41601 |
Softwarepatent auf Datenbankstrukturen
Zwar schon 11 Jahre alt, aber lesenswert:
![]() Auszug: Die neunzigseitige Patentschrift hebt insbesondere die Datenstruktur der Software hervor, die eine riesige Anzahl zusammenhängender Dateneinträge beherrscht und deren Extraktion aus der Datenbasis mittels so genannter Queries ermöglicht. Start- und Enddaten bezüglich eines Eintrags indizieren dabei dessen Gültigkeitsdauer. Ähnliche Meldungen: ![]() ![]() ![]() ![]() Zitat:
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Es wurden schon vorgeschlagen, aber trotzdem: Ein zusätzliches Feld in allen wichtigen Tasbellen, welches eine Prüfsumme über die Daten des Datensatzes enthält, würde zuverlässig unbefugtes Verändern erkennen.
Das, zusammen mit dem ActionLog, wäre doch ziemlich brauchbar. Zitat:
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Nur mal so ins Blaue:
Man könnte jede Tabelle mit einem Hashfeld erweitern. Die eigene Anwendung erzeugt beim Schreiben jedes Records den Hashwert mit einem privaten Schlüssel. Ändert jemand anders die Daten oder erzeugt zusätzliche Records, passt der Hashwert nicht ohne Kenntnis des Schlüssels und des Hash-Algorithmus. Im eigenen Programm wird dann beim Lesen jedes Records (zumindest sporadisch) der Hashwert überprüft und das Programm meldet eine manipulierte Datenbank. Andere Reaktionen sind denkbar (z.B. automatische Rücksicherung der letzten Datensicherung :twisted:). Damit ist die Datenbank immer noch für alle anderen Anwendungen lesbar, aber eine unerlaubte Manipulation der Daten wird zumindest bemerkt. |
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Zitat:
wo ist denn das her? Das widerspricht evtl. dem Deutschen Urheberrechtsgesetz. Und soweit ich weiss, wurde das noch nicht abgeschafft. Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde. |
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Zitat:
Mit deiner Aussage "Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde" willst du das machen was MS/Oracle/Adobe gerne machen aber schon hundertfach von Gerichten abgewatscht wurden. |
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Was wäre denn wenn der Kunde seine Web basierte Lösung immer weiter ausweiten würde bis er die Funktionalität für seine Bedürfnisse komplett übernommen hat?
Sozusagen ein unauthorisierter Fork. Dann könnte er die ursprüngliche Software deinstallieren und mit seiner Lösung weiterarbeiten. Er könnte seine Lösung z.B. auch an ein Tochterunternehmen weitergeben. |
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An und für sich völlig legitim. Ein funktioneller Klon ohne Quellcode-Kopien dürfte komplett in Ordnung gehen. Sonst wären, wie schon angerissen, Dinge wie OpenOffice und Gimp schon lange im TOR-Netz versenkt und ein Risiko in der Benutzung für öffentlich geführte Projekte jeglicher Art. Auch Linux, als weitgehend funktioneller Unix-Klon (wenn mittlerweile auch weit darüber hinaus weiter entwickelt) hätte weit mehr Probleme gehabt bzw. hätte sie noch heute. Und selbst wenn Reverse-Engineering betrieben würde, so wäre das zumindest in Deutschland noch zumindest in einer tendenziell eher hellen Grauzone. Ein Fork wäre es nur dann, wenn tatsächlich (nachweislich!) originaler Quellcode als Basis dienen würde. So lange alles komplett selber gebaut wurde - auch bei nachempfundener GUI - würde ein Rechtsstreit vermutlich eher ungünstig für den TE ausgehen. Es sei denn im Vertrag wurden entsprechende Klauseln formuliert und diese würden vom Gericht als für wirksam angesehen werden. Das sind ja auch noch mal zwei Paar Schuhe.
Ich würde hier zwei Dinge tun: 1) Fachanwalt. So bald wie möglich. Fragen was geht und Details abklären. Da geht nichts dran vorbei. 2) Wenn vom Anwalt als aussichtsreich angesehen, jegliche Gewähr gegenüber der eigenen Software und der DB wegen des offenen und dann genutzten Schreibzugriffs als nichtig erklären, und im Problemfall die üblichen Ingineurssätze voll ausschöpfen. (Wenn es ganz düster aussieht, dann bleibt hier nur ein bitterer Nachgeschmack, und die Vermeidung solcher Dinge in der Zukunft. Life is a bitch.) Und dann alsbald dran gehen das Programm bzw. die DB so anpassen, dass ein solcher Schritt nicht ohne meine technische Unterstützung möglich wäre, und dies auch im Kaufvertrag entsprechend ausführen. Natürlich immer mit der Option für den Kunden, dass so etwas nach Absprache und Einigung im gegenseitigen Einvernehmen auch auf freundlicher Basis zu machen ist. Ihm die Möglichkeit ganz verbauen würde ich nicht, das macht mein Produkt unattraktiv. |
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Hallo,
Zuvor hatte in einer Grundsatzentscheidung der EuGH (Rs. C-128/11 vom 3. Juli 2012),also das höchste europäische Gericht,den Handel mit "gebrauchter Software" für zulässig erklärt,und zwar unabhängig davon, auf welchem Wege die Weitergabe der Softwareprogramme erfolgt (ist). Hier ist ein Link wo es herstammt: ![]() :shock::cyclops: Ich hab genu so blöd geschaut...:-D |
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Die Frage, die ich mir gerade stelle ist, warum denn der Großkunde ein Webfrontend erstellt? Wenn er z.B. Erfassung per Tablet realisieren will, um seine Abläufe zu optimieren, so handelt er ja unter unternehmerischen Gesichtspunkten, und nicht, um den TE aus seinem Geschäft zu drängen. Und solange er eben keine Lizenzbestimmungen verletzt, kann man ihn ja schlecht daran hindern.
Wäre allergings für den TE dann interessant, eine solche App für z.B. Android selbst zur Verfügung zu stellen oder zu vermarkten. Oder vielleicht selbst ein Web-Frontend qualifiziert zu erstellen. |
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Volker, mit dem Weiterverkauf von gebrauchter Software hat das hier überhaupt gar nichts zu tun. Null.
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Ja das habe ich schon vorher gerafft.Jemanden hat es schon interessiert.
Darum auch der Link. Tschau |
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Einfach
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Zumal sie ja nicht nur die Struktur der Datenbank nutzen, sondern in der Theorie auch ein reverse engineering durchgeführt haben müssen. "Wenn ich x anlege muss auch y angelegt werden, Wert z ist Pflicht, etc) |
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Hallo? Ich schaue mir eine Datenbank an. Großartige Hürden musste ich als Kunde offensichtlich nicht überwinden (wenn ja, wäre das ein Ansatzpunkt). Jeder Erstsemesterstudent kann eine Datenbank verstehen (sofern er den Kurs belegt hat). Wenn die DB nicht vollkommen obskur ist oder gemacht wurde, hat sie schöne Tabellen- und Feldnamen sowie Foreign Keys und Primary Keys. Von 'reverse engineering' kann da keine Rede sein.
Wenn die Daten korrupt sind, kann der Kunde behaupten, was er will. Er kann auch behaupten, er hätte gar kein eigenes Programm, das die Daten verändert und alles läge nur an der Software vom TE. Wer ist nun hier in der Beweispflicht? Der Dumme ist der TE (falls der Kunde ein A***loch ist). |
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Ich weiss ja nicht wie komplex die DB des TE ist. Aber ohne Doku in einer großen DB-Struktur die Zusammenhänge fehlerfrei zu erkennen halte ich für schwierig.
Der TE weiss jetzt sogar, das der Kunde Software-Externe Änderungen vornimmt. Da würde ich keinen Finger krum machen, wenn etwas dabei schief geht, oder für einen ordentlichen Lohn. Und nachweißen kann der TE schon, wenn da Daten fehlen, die gar nicht fehlen können, wenn die DB mit der Software des TE bearbeitet wurde. |
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Die DB gehörte zum Produkt eines renommierten Software-Hauses. Wir (mein damaliger Auftraaggeber und ich) entwickelten lediglich eine Erweiterung für seinen Kunden, um aus den DB-Daten quasi mit einem Klick Katalog- und Webdaten machen zu können, weshalb wir die Datenstruktur in Erfahrung bringen mußten. Vom Hersteller des WaWi- und Buchhaltungsprogramm waren keine Auskünfte zu erhalten, die antworteten nicht einmal auf die Anfrage. In dieser DB enthielten übrigens alle Id-Felder Hash-Werte. |
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Schwer ist das natürlich. Aber dazu ist man eben Spezialist und wird bezahlt. Wir haben hier gerade die DB einer Bankensoftware auseinandergenommen. Alle Tabellen (ca. 300) sehen gleich aus: Zwei Spalten:
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Da könnten die auch gleich alles in eine Tabelle schmeißen und schon hat man noch mehr Spaß. :D
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