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Entwickeln für iOS ohne MAC?
Moin,
wennn ich für Android entwickeln will, brauche ich nur eine Android Gerät zum Debug und Deploy. Wenn sieht das bei iOS aus? Reicht ein iPhone S4 oder S5 zum entwickeln oder braucht man einen Mac? Gruß HEiko |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Hallo Heiko,
für iOS benötigst Du auf jedenfall einen Mac, da das RAD Studio zum Erstellen der App das XCode benötigt. |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Moin,
gibt es keine Hintertür über z.B. ein VM? Gruß Heiko |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Apple verbietet das, es scheint aber grundsätzlih zu funktionieren. Es git aber Anbieter, welche Dir einen virtuellen Mac in der Cloud bereitstellen.
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AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Verbietet Apple das generell, oder nur mit Windows als Host?
Weil VMWare Fusion (die Mac-Version von VMWare) ja offiziell Mac OS X als Client-OS zu unterstützen scheint... |
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AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Apple verbietet die Ausführung von OSx auf nicht Apple-Hardware. D.h. mit OSx als Host kannst Du OSx auch virtualisieren mit anderer Hardware eben nicht.
Zu Zeiten der Installationsmedien konnte man dieses Verbot noch umgehen, da die Lizenzvereinbarung erst bei der Installation (d.h. nach Kauf und Öffnen der Versiegelung) bekannt gegeben wurde. Allerdings gibt es neuere OSx nur noch im Store als Download - da ist das so nicht mehr möglich. |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Apple verbieter das Betreiben ihres Betriebsystems auf Nicht-Apple-Hardware. Virtualsiert darf man nur die Servervariante betreieben.
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Auch die Client-Varianten von OS X darf man mittlerweile virtualisieren....seit 10.7
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AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Hallo Matthias, darf man das auch unter Windows? Wenn ja, kann man sich VMs bei Apple runterladen?
Gruß Heiko Zitat:
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Das Update ist kostenlos nicht OSX an sich. Apple ist ein Hardwareproduzent und vertreibt Hardware, die Software bekommt man als Teil der gekauften Hardware. Früher waren Updates günstig, seit ein paar Versionen verlangt Apple nichts mehr für diese. D.H. aber nicht das das Betriebssystem an sich kostenlos ist.
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Und bekommst Du da auch alle Updates kostenlos ( Navi usw.?)
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Kurz: Nein. |
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Ein Windows-OS auf apple-Hardware und darauf eine VM mit OSX ist kein Problem - mE aber völlig sinnbefreit :) |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Letztendlich zählen die Lizenzbedingungen. Da schreibt Apple:
(iii) to install, use and run up to two (2) additional copies or instances of the Apple Software within virtual operating system environments on each Mac Computer you own or control that is already running the Apple Software,..... ![]() Also auch Virtualisierung nur auf einem Apple OS :-) |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Ich habe eben mal im Internet etwas recherchiert, da mich diese Frage auch interessiert.
So wie es ausschaut verbietet Apple laut den AGB die Nutzung von OS X auf anderer Hardware als der von Apple. Allerdings basiert diese Regelung auf keiner Gesetzesgrundlage weswegen man sich nicht wirklich gesetzlich strafbar machen kann, da es zumindest innerhalb der EU kein Gesetz gibt, welches das Brechen von AGB verbietet. Womit man rechnen kann, ist, dass Apple eine Zivilanzeige gegen den Nutzer erhebt, allerdings ist dies noch nie vorgekommen. Was allerdings wirklich illegal ist, ist ein Verstoßen gegen das Urheberrecht, d.h. wenn man keine gültige Lizenz der Software besitzt, aber das gilt ja immer. Inzwischen gibt es ja auch bereits einen kleinen internationalen Kreis von sog. " ![]() ![]() Also so richtig klar ist es nicht, viele machen's, aber wenn man auf Nummer sicher gehen will, unterlässt man es besser. Achso, natürlich bin ich auch kein Rechtsexperte, deswegen sind alle Angaben ohne Gewähr! (Um es rechtlich sicher auszudrücken :wink:) |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Entwickeln für iOS ohne ein Appleprodukt.
Jain.
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AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
@TForm1: es braucht in Deutschland kein spezielles AGB-Gesetz, da Deutschland ein Rechtsstaat ist.
AGB - soweit vor Vertragsabschluß bekannt - sind Teil des Vertrages. Eventuell meinst Du die strafrechtliche Komponente. Die da vermutlich schwerer zu finden wäre. Ändern aber nichts daran, dass auch das Vertragsrecht geltendes Recht ist. Wenn Du dazu was recherchieren willst - im BGB findest Du ganz viel dazu. Ausnahmen wären Vertragsbestandteile, die gegen geltendes Recht verstoßen und daher nichtig sind. Ein Beispiel war ja schon genannt - wenn die AGB erst nach Kauf mitgeteilt werden, können sie schlecht Teil des Vertrages sein. Ob eine Einschränkung auf spezielle Hardware nun rechtens ist oder nicht, mag von der Hackintosh-Community bezweifelt werden. Solange es dazu keine klare Rechtssprechung gibt, würde ich mich hüten, das als "nicht wirklich gesetzlich strafbar" zu bezeichnen... überhaupt, was ist im Gesetzeskontext "nicht wirklich"? :stupid: @Himitsu: Compiler & Linker gibt es auf dem iOS-Gerät selber, und zumindest für alte SDKs gab es komplette Windows-Build-Chains. Nicht unbedingt komfortabel, aber machbar. Ich glaube nur das Signieren geht "gar nicht". Ansonsten gibt es aber noch diverse Nicht-Delphi-Umgebungen, wo man teilweise wohl in der Could kompilieren lassen kann (siehe z.B. ![]() |
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