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Gutschrift/Rechnungskorrektur
Hallo,
ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen... In ![]() Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet (z.B. ![]() konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Hallo,
keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss. Von meiner Seite nur ein paar Bemerkungen. Zitat:
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Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B. ![]() |
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Hallo,
ein solcher Hinweiss Zitat:
Also ich kann nicht sagen, ob die Beträge negativ ausgegeben werden müssen, ich tuen dies aber immer so. mfg frank |
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Und zur Frage was drauf stehen muss/kann/darf/soll: Auf einer umsatzsteuerlichen Gutschrift (Rechnung, die vom Leistungsempfänger geschrieben wird [auch als Gutschriftsverfahren bekannt]) MUSS das Wort Gutschrift stehen. Auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur / Storno) KANN das Wort Gutschrift stehen. Die Verwirrung kommt oft daher, dass die FAs immer noch EMPFEHLEN eine Rechnungskorrektur nicht als Gutschrift zu betiteln, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Eine Pflicht ist daraus aber nicht abzuleiten. |
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[QUOTE=Lemmy;1307462]
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Ich suche hier keine steuerliche Beratung, sondern lediglich eine konkrete Quellenangabe für die häufig auftauchende Behauptung, dass auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur) der Betrag negativ ausgewiesen werden muss, wenn der Beleg die Bezeichnung Gutschrift besitzt.
Fragt man 3 Steuerberater, bekommt man u.U. 3 verschiedene Antworten. Zitat:
Danke! |
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Irgendwelche Internetseiten von Steuerberatern oder sonstigen Gesellschaften/Verbänden usw. sind nicht rechtsverbindlich, und das ist es, worauf es letztendlich ankommt. Aber, ich halte jetzt mal dazu meine Klappe weil ich niemandem beweisen muss, was richtig und was nicht richtig ist. :) |
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![]() Seite 3... Ist von 2013. Sofern du also keine neuere Quelle hat, die das wieder negiert wäre das also geklärt. Und wenn man sich den Paragraphen selber anschaut: ![]() Dann ist da nur die Rede, dass bei Verwendung des Gutschriftsverfahrens (Rechungslegung durch Leistungsempfänger) "Gutschrift" drauf stehen muss. Davon, dass es auf einer Korrektur nicht draufstehen darf, steht da nix. |
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Hallo,
ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, aber "richtig" lesen sollte man schon, vor allem an der richtigen Stelle (also dem richtigen Paragrafen) und nicht irgendwelche Texte aus dem Zusammenhang reissen. Dem TE geht es darum, wen ER als Leistungserbringer an einen Leistungsempfänger eine Rechnung/Gutschrift/Stornorechnung oder was auch immer erstellt. Zitat:
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Möglicherweise ist so eine Frage in einem Forum für Software-Entwicklung auch nur bedingt gut aufgehoben.
Ich würde den Herren ja ein Bier spendieren, aber bei der Hitze hat das ja manchmal ungeahnte folgen. :drunken: |
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@Daniel: Absolut richtig :thumb: ....und was hab ich in #2 schon geschrieben (vorausahnend wie dieser Thread enden wird)
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@bernau: Absolut richtig :thumb: ... und vielleicht stolpert hier ja auch zufällig einer vorbei der die Frage auf meine Antwort weiß :lol:
@Daniel Ich würde ein Bier von dir nicht ablehnen - mich damit in die Sonne setzen und wäre dann auch ganz zahm :angel2: |
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Also ich würde ein Bier nehmen. Auf der anderen Seite wohne ich zwei Minuten vom Weinfest weg :-) Wer möchte ist herzlich eingeladen vorbeizukommen.
@mm1256: Schrieb ich doch, dass das die Vorgabe für die umsatzsteuerliche Gutschrift ist. Die Frage, ob eine kaufmännische Gutschrift (korrektur/Storno) automatisch zur umsatzsteurlichen wird, wenn der Begriff Gutschrift verwendet wird, wird im verlinkten Schreiben verneint. Damit darf ich dann auch Gutschrift auf die Korrektur schreiben, ohne dass es eine Folge hat. Oder habe ich jetzt deinen Einwand nicht verstanden? Direkt steht das nirgendwo, aber es lässt sich aus den anderen Infos schließen. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
@mquadrat gerade die Frage, ob ein §14c angewendet werden kann ist - übrigens auch aus Sicht meines Steuerberaters - nicht hinreichend geklärt, wenn der Begriff "Gutschrift" bei einer kaufmännischen Gutschrift verwendet wird.
@all: Das große Problem dabei ist, dass man bei den Gesetzestexten sehr weitreichende Querverbindungen zu anderen Gesetzen beachten muss. Durch den entstehenden Interpretationsspielraum bleiben selbst für Fachleute (Steuerberater) manchmal Zweifel, wie denn nun ein Gesetz umgesetzt werden soll bzw. muss. Das BMF versucht dann diese Ungereimtheiten durch Rundschreiben an die OFD's aufzuklären. Einige vorangegangene Links beziehen sich dann auf diese Rundschreiben. Bis die Empfänger den Inhalt in die Praxis umsetzen (OFD's, Betriebsprüfer) vergeht wieder Zeit, in der sich auch schon wieder Neuerungen/Änderungen oder neue Interpretationen ergeben können. Hinzu kommen dann noch die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern. Somit ist es nur eine logische Schlussfolgerung, dass die Betriebsprüfer (die ja bei den Ländern angestellt sind) zwangsläufig einem gewissen Handlungsspielraum unterliegen. Und genau das ist das ursächliche Problem für unsere Anwender/Kunden. Woraus sich aber wiederum die Verantwortung des Herstellers ableitet, seine Software so zu gestalten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die grundlegende Frage (und auch das Problem des TE) ist dann, welche Informationen im WEB sind noch aktuell. Selbst so einfache Fragen wie Plus- oder Minus-Beträge ist schwierig. Die Folgen fehlerhafter bzw. unvollständiger Belege können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema auch in einem öffentlich zugänglichen Klatsch-und-Tratsch-Thread mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte. Aus diesem Grund halte ich mich auch mit Links zum Thema (worüber ich weiter vorne kritisiert worden bin) weitgehend zurück. Worüber aber man vorzüglich und ohne weitreichende Folgen diskutieren kann, ist die Frage, wie wir Entwickler die Gesetze in der Software umsetzen? Ich habe das Thema Stornierung beispielsweise so gelöst: 1. Kompletter Storno einer Rechnung: Hierzu wird ein einfacher Stornobeleg mit allen Angaben des zu stornierenden Beleges erstellt. Auch, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde wird angegeben, Stichwort Ust nach vereinnahmten und vereinbarten Entgelten. Die Bezeichnung dieses Stornobeleges habe ich durch den Anwender frei definierbar gemacht. Er kann die Bezeichnung des Beleges frei wählen: Storno-Rechnung, Rechnungs-Stornierung...oder was auch immer. In Bezug auf das Thema dieses Threads: Der Benutzer kann einstellen, ob die Beträge positiv oder negativ ausgewiesen werden. Das ist letztendlich nur eine einfache Formularangelegenheit. Intern arbeite ich immer mit "minus". 2. Teilweiser Storno einer Rechnung: Erforderlich, wenn ein Kunde eine Rechnung teilweise reklamiert. Vorgehensweise wie unter 1) jedoch zusätzlich unter Angabe der zu stornierenden Leistungen/Lieferungen. Anmerkung: Ganz besonders in diesem Fall ist die Verwendung des Begriffes "Gutschrift" sehr umstritten bzw. fragwürdig. Prinzipiell läuft es also darauf hinaus, dass ich dem Anwender sehr viele Freiheiten und Einstellmöglichkeiten lasse. Somit kann er die Vorgaben seines Steuerberaters flexibel umsetzen, und ich habe einen Großteil der Verantwortung auf den Anwender übertragen. Meine Betriebs-Haftpflicht ist begeistert und ich hab Ruhe. Auch wenn mich mal wieder ein Steuerberater eines Kunden nervt, oder ein Kunde einen Betriebsprüfer im Haus hat. :thumb: Ach ja das Bier: Das genehmige ich mir jetzt. Feierabend.... |
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Ich habe übrigens eine eigene Meinung und kann sowohl zu juristischen als auch zu steuerrechtlichen Dingen meinen Senf dazugeben, ohne mich strafbar zu machen. Wieso sollte für juristische Belange verboten sein, was z.B. bezüglich Hopfenzugabe zur Bierbrauerei erlaubt ist?
Insofern sind alle Hinweise, das man kein Jurist sei, ganz nett, aber selbst wenn man einer wäre, und/oder Quellenangaben zum Erbrechen liefern würde, wäre jegliche Aussage hier nicht mehr als eine persönliche unverbindliche Meinung. Zitat:
Wieso meint man, das man das nur in juristischen Fragen machen soll? :gruebel: |
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@Dejan Vu: Dein Vergleich hinkt an mehreren Stellen.
Ausbildung: Deine private Entscheidung Karriere: ebenfalls Datenbank: Eine Datenbank auszuwechseln ist heutzutage ein Kinderspiel, die richtige Architektur vorausgesetzt Aber wenn dich deine Kunden verklagen, weil deine Software Mist baut, weil du die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllst, dann ist das eine ganz andere Liga. Dann kann die GMBH-Einlage oder dein Privatvermögen sehr schnell aufgebraucht sein. Du müsstest das doch eigentlich wissen. |
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Das Nebenthema führt Ihr bitte per PN weiter.
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema. |
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Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
Folgende Aussage:
Das ist Stand jetzt. Also Tagesaktuell und kann sich zu jedem Zeitpunkt wieder ändern. :) |
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Danke.
Und gut zu wissen, dass meine Rechnungs-Software dies offenbar automatisch korrekt behandelt, denn alle o.g. Punkte werden umgesetzt. |
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Deshalb sollte jeder seinen eigenen Steuerberater fragen um auf der gaaaaanz sicheren Seite zu sein und um ggf. jemanden zu haben, den er verantwortlich machen kann. :!: |
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#26 und #27, zwei User, zwei Steuerberater, zwei Meinungen. Ach tut das gut, vielleicht glaubt ihr mir ja jetzt langsam. Als SW-Entwickler sitzt du in diesem Metier fast permanent zwischen zwei Stühlen. Es sei den, man ist Jurist UND Steuerfachmann zugleich. Und dazu noch das Gehalt des Programmierers, so viel Gage kannst du nicht mal bei dieser Hitze versaufen. Aber wieder im Ernst, denkt mal über die von mir in #20 zitierte Flexibilität nach, dann seid ihr vielleicht auch auf der sicheren Seite 8-)
PS: Da fällt mir noch ein: Einen Steuerberater wirst du niemals zur Rechenschaft ziehen können, es sei denn, du weist ihm grobe Fahrlässigkeit nach, dann hat man vielleicht eine kleine Chance. |
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Ich seh das Problem nicht, wollen die Kunden etwa Gutschrift drauf schreiben? Schreibt Stornorechnung drauf und fertig. Oder lasst es den Anwender selbst entscheiden.
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Anyway, der zuverlässigste Weg, um an diese Information zu kommen, ist der Gang zum zuständigen FA. Dort lässt man sich schriftlich geben, was auf so einem gearteten Beleg stehen soll. Da kann man auch gleichzeitig die fortlaufenden Rechnungsnummern ansprechen und den Antrag für die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen stellen. |
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... Könnte vielleicht nicht sooo schlecht sein! Gruß K-H |
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Dummerweise ist der Ausbilder vor etwa 1 1/2 Jahren in Rente gegangen, und darum ist mein "heißer Draht" momentan kalt. Den muss ich erst wieder neu aufbauen. |
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Moin,
wenn man einen korrekten Buchungssatz in einem Kontenrahmen sucht ist das imho noch keine Steuerberatung. Aber wer dazu eine Auskunft gibt sollte trotzdem wissen was er tut, wenn in einem Forum ,dann ist man besser aufgehoben bei ![]() Ein geprüfter Bilanzbuchhalter kann wahrscheinlich auch helfen. Grüße in die Runde Martin Schaefer |
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