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Wie lange sind Datenbank-Lizenzen gültig
Hallo,
ich bin derzeit mit einem Datenbankanbieter über Kreuz und möchte einmal fragen, ob jemand Erfahrung mit verweigerten Support hat. Kurz zusammengefasst: Die Datenbank hat verschiedene Versionen, alle X Jahre kommt eine neuere Version heraus. Nennen wir diese 12, 13, 14, 15. Wenn ich vor ein paar Jahren (nicht gerade preiswerte) Datenbank-Lizenzen für Version 13 gekauft habe, kann ich diese theoretisch so lange benutzen, wie die Datenbank sich unter meiner Systemumgebung installieren lässt und läuft. Die Lizenzen kann man bei Bedarf mit einem Tool deautorisieren und dann wieder auf einer anderen Maschine eintragen. Falls der Rechner völlig abgeschmiert ist, kann man die Lizenzen beim Hersteller resetten lassen und wieder neu autorisieren. Jetzt hat dieser Anbieter den Support für 12 und 13 eingestellt und weigert sich, Lizenzen für diese Versionen zu resetten. Man wird praktisch gezwungen, Lizenzen der aktuellen Version zu erwerben. Diese kosten jedoch inzwischen das 3fache. Die alte Datenbank 12/13 ist installierbar, funktioniert auch bestens. Erweiterte Funktionen der neueren Versionen werden nicht benötigt. Meine Frage ist, darf der Anbieter seinen Support überhaupt mit der Lizenzverwaltung koppeln? Für den Hersteller ist das Resetten eine Sache von wenigen Sekunden. Ich sehe das ziemlich kritisch, weiß jetzt auch nicht, wie ich die Tatsache meinen Kunden beibringen soll. |
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cu Ha-Jö |
AW: Wie lange sind Datenbank-Lizenzen gültig
Die Lizenzen kauft man bei einem rennomierten Anbieter in DE.
Die Datenbank wird installiert und läuft zuerst 4 Wochen ohne Lizenz. In der Zeit kauft man einen passenden Lizenz-Key und und autorisiert ihn. Damit ist die Datenbank bis St. Nimmerlein frei für die gekaufte Anzahl User. Wenn ich den gleichen Key woanders eintragen will, wird dieser nicht angenommen "... use in a diffrent machine". Beim gezielten Wechsel auf eine andere Maschine kann ich ihn selbst im alten System deautorisieren und dann neu eintragen. Sobald mein Server jedoch unerwartet das Zeitliche segnet, kann ich den Key auf diesem nicht mehr deautorisieren und bin auf den Reset-Service des Lizenzgebers angewiesen. Und das verweigert dieser. |
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Das ist also eine Lizenzierung im B2B Umfeld? Dann greifen keine Verbraucherschutzregelungen. Bei solchen Verträgen ist sehr viel möglich. Steht denn im Vertrag in irgendeiner Form eine Einschränkung des Resets der Lizenz drin?
Letztlich bleibt da nur eine Beratung durch einen Fachanwalt. Nur der kann und darf dir da verbindlich weiterhelfen. |
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"Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören." was in diesem Forum vermutlich die allermeisten qualifiziert. Früher war Voraussetzung, um als Nichtanwalt rechtlich beraten zu dürfen, dass die berufliche Haupttätigkeit ohne die Rechtsdienstleistung nicht sachgerecht erledigt werden konnte. Nun reicht es aus, dass die Rechtsdienstleistung eine zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehörige Nebenleistung darstellt. Ob die Beratung dann in der, vermutlich, gewünschten Qualität stattfindet steht auf einem anderen Blatt. cu Ha-Jö |
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Der Käufer kann ja nix für den Kopierschutz... |
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Wobei man früher ja wirklich die Lizenz kaufte und es dann irgendwann zusätzlich noch eine Subscription gab.
Aktuell kauft man ja eigentlich nur noch die Subscription und die endet irgendwann. Ab dann gehen im Portal die Downloads auch nicht mehr. (dass man das dennoch laden kann, wenn man die URLs kennt, sei mal unabhängig davon) Und alles vor 2007 (abgesehn von der 7) wurde von Embarcadero/Idera nicht mit gekauft. |
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Es kommt noch der Cyber Resiliance Act, gilt nur für bestimmte sicherheitsbedenkliche Bereiche, glaube ich.
![]() Da müssen Hersteller von Hardware und Softwareprodukten meines Wissens verpflichtend Sicherheitsupdates für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach dem Verkauf bereitstellen. Aus eigener Erfahrung mit Behörden wurde bei Ausschreibungen im Sicherheitsbereich früher auch mal locker eine Supportpflicht für 15 Jahre vertraglich eingefordert, was schon ziemlich grenzwertig ist in der heutigen Zeit. Ob es das heute auch noch so gibt, keine Ahnung. |
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Hier scheint das zu funktionieren. Der Ausfall der Hardware, solange die Software auf dieser Hardware installiert ist, ist der Grund für das nicht mehr funktionieren der Software. Bzw. die Tatsache, dass du das Tool zum übertragen, nicht auf einem kaputten Rechner ausführen kannst. Das funktionieren fremder Hardware ist aber vollkommen außerhalb der Verantwortung des Herstellers. Das der Hersteller für einen bestimmten Zeitraum trotzdem eine Lösung anbietet, mag nett sein oder den Vetragsbedingungen geschuldet sein, aber mit Sicherheit kannst Du niemanden zwingen die Infrastuktur (den Rechner auf dem das Tool installiert ist) über alle Supportgrenzen des zugrundegelegten Betriebssystems (z.B. Windows 7) im Netz zu halten (Sicherheitsrisiko). Nur um das klarzustellen. Ich will nicht behaupten das das Verhalten des Herstellers in Ordnung ist, dazu müsste ich den Vertrag kennen, aber es ist ganz sicher anders als das Verhalten von Embarcadero. Zitat:
Damals gab es die Möglichkeit Delphi über Zwischenhändler zu kaufen. Meist als Download. Das heist das der Kaufvorgang und auch die Bezahlung bei der Installation bereits abgeschlossen war. Der bei der Installation angezeigte Lizenztext war damit im Grunde für die Tonne und die Einschränkungen dieses Lizenztextes haben den Käufer nicht gebunden. Das jetzige Modell (von dem ich kein Freund bin) ist in dieser Beziehung deutlich besser (für Emba) Zitat:
cu Ha-Jö |
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Zitat:
Andere wichtige Frage, die sogar wichtiger als der Herstellername ist, ist die Anzahl von Kunden oder ob die Datenbank generell auch bei anderen im Einsatz ist und auch aktuell bei neuen Kunden genutzt wird. Dementsprechend kann man abschätzen, wie die Position gegenüber dem Hersteller ist. Ich schätze mal eher eine kleine übersichtliche Anzahl von Kunden... Jetzt bin ich mal gemein und bin der "Hersteller" der Datenbank. Wenn mich ein kleiner Kunde zu sehr nerft, würde ich dem einfach keine neuen Lizenzen mehr verkaufen. Es gibt keine Pflicht, einen Kunden zu akzeptieren. Bei der alten Datenbank würde ich die Standardantwort nehmen: Ist nicht mehr im Support da veraltet, entsprechende Tools und Dienste sind nicht mehr vorhanden, technisch keine Möglichkeiten mehr vorhanden. |
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Zitat:
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Zitat:
BTrive war gut, bis es Pervasive war. Würde mich persönlich nicht wundern, wenn die alle alten Versionen entsorgt haben. Ich hatte mal vor ewiger Zeit auf einer Security Veranstaltung mit einem Entwickler bei einer Firma für kaufmännische Software gesprochen. Die hatten sich schon vor Jahren über Pervasive geärgert und haben alles auf SQLAnywhere geändert. Wäre vom Entwicklungsaufwand am geringsten gewesen. |
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Jo, dem ist so.
Es handelt sich um Btrieve. Das wurde später zu Pervasive und diese wurden vor ein paar Jahren von Actian verschluckt. Die Actian-Preiserhöhung vom Juni ist jetzt der Hammer. Ziemlich zeitgleich hat ein Kunde seinen Server durch eine kaputte SSD verloren. Es war alles gesichert, aber die Keys sind direkt über den Lizenzserver von Actian verknüpft. Bisher genügte eine Mail dorthin und man konnte die Keys wieder eintragen. Jeden Key kann man insgesamt 30 Mal neu autorisieren. Beim Neueintrag kommt dann der Hinweis über die verbleibende Anzahl. Dort hätten wir noch 28 gehabt. |
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Mal abgesehen von dem kundenunfreundlichen Verhalten des Herstellers der DB - kann nicht aus dem Backup eine VM erstellt werden (evtl kann das Backup-Prog sogar ein Bare-Metal-Restore)? Damit sollte das Problem der Aktivierung doch behoben sein?
Hartmut |
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Wenn Du das gut vorbereitest, also den Vertrag erst durchliest, dich an die Situation errinnerst in der Du den Vertrag geschlossen hast und auf diese Art konkrete Fragen, evtl. auch die vorher notieren, stellen kanst, dann ist das finanzielle Risiko, zumindest für die Erstberatung, eben auch auf diesen Betrag begrenzt. Allerdings solltest Du jemanden suchen der tatsächlich auf IT und/oder Softwareprodukte, und/oder ggf. Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Danach kannst Du entscheiden, ob es Sinn macht, sich weiter damit auseinanderzusetzen. Oft ist es so das Konzerne die multinational arbeiten sich am US Recht orientieren, und vergessen oder vergessen wollen das anderswo anderes Recht gilt. In so einem Fall reicht normalerweise schon der Brief eines RAs aus. Dann gibt es noch die Wettbewerbszentralen an die man sich, unter Umständen, paralell wenden kann. Wenn Du sehr konkrete Hinweise hast das das Verhalten des Herstellers unrechtmäßig ist, beispielsweise durch die Erstberatung, dann kannst Du auch die Wettbewerbszentrage einschalten. Denn dann bedeutet das Verhalten des Herstellers ja auch, sich einen Vorteil gegenüber anderen, im gleichen Markt tätigen zu verschaffen. Du hast zu jeder Zeit alle Möglichkeiten. Du kannst auch erst mit einem RA über die Sache sprechen, dir die Argumente die der RA dir gibt selbst in einem Schreiben zusammenfassen, darauf hinweisen das Du dich durch einen RA hast beraten lassen und Dir dieser eine Klage und/oder das du dich an die Wettbewerbszentrale wendest, empfohlen hat. cu Ha Joe |
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