Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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Rollo62 28. Nov 2024 12:15


Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Hallo zusammen,

es kommt wie immer, fast wöchentlich, neues Ungemach aus Brüssel.
Wer hat sich schonmal mit der PLD Richtlinie beschäftigt, die ist wohl durch.
https://www.trade-e-bility.de/news/p...ngsrichtlinie/

https://www.nomos.de/wp-content/uplo..._GesamtPDF.pdf

und hier die eigentlich Richtlinie
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...OJ:L_202402853

Das Fazit ist eigentlich:
- Jede Software ist ein "Produkt", auch freie Software, nur OpenSource-Code ist davon nicht betroffen.
- Hersteller wird jeder, wer das in der EU anbietet, also ein USA-Tool hier auf einer Webseite un zack: "Du bist Hersteller"
- Der Hersteller ist voll für Fehler haftbar, egal ob der Fehler aus einer eingebauten Komponente kommt
- Wird aus OpenSource ein ausführbarer Code, ist es ein Produkt.
- Schadenersatz ist generell anzusetzen, keine Klassifizierung in Risikogruppen, jede App kann beliebige Risiken haben
- Vertragliche Haftungsausschlüsse gibt es nicht mehr, es hafter der, den man zu fassen kriegt
- Haftungsgrenzen und Bagatellgrenzen sind aufgehoben
- Meiner Meinung nach ist auch eine Beweislastumkehr eingebaut, denn es kann jeder mit irren Behauptungen Schaden vorgeben
- Es werden die hyperkritischen Softwareprodukte, mit den allgemeinen Tools einfach in einen Topf geworfen

Was ich mich dazu Frage:
Wie ist das mit den ganzen freien Tools am Markt ( Node.js, PDF24, Gimp, XnView, Joomla, Wordpress, Vogelgeräusche-App, usw. usw. ) ?

Meiner Meinung nach wird es in Zukunft düster auf dem EU-Markt aussehen, mit den freien Tools, denn keiner kann und will sich solchen Risiken ausseten, für umsonst.
Das können am Ende nur sehr große Player, die eine eigene Rechtsabteilung haben, KMU und Hobbyanbieter fallen hinten runter.

Dass dies kein Unsinn ist, das sieht man villeicht schon an den KI-Tools, von denen einige nicht für die EU freigegeben sind,
und das ist von sehr großen Playern.
(Software mit KI-Bestandteilen ist da übrigens auch schon geregelt).

Trocknen wir uns hier sehenden Auges selber aus und werden technologisch links und rechts im Ferrari überholt?
Mein Gott, ich kann mit das Hohn-Gelächter über die EU aus USA, China, Indien und allen anderen schon gar nicht mehr vorstellen.

Ja, es gab und gibt schwarze Schafe, aber das ist die Minderheit.
Die meisten Firmen arbeiten redlich und versuchen das Beste anzubieten, was in ihren Möglichkeiten ist.
Für mich ist das ein Frontalangriff auf alle redlichen Unternehmen, nur um eine Minderheit von schwarzen Schafen auszumerzen.
Für einen kleinen, meiner Meinung nach ziemlich unnötigen und unklar definierten Gewinn, gegen ein paar böse Buben,
werden wieder alle Redlichen Mitbürger in Sippenhaft genommen, und für ihre Redlichkeit abgestraft.

Was meint Ihr dazu, müsste es da nicht eigentlich einen "Bauernprotest" gegen diesen Schwachsinn der EU Bürokraten geben,
oder findet Ihr das alles super und total notwendig?

Am Ende wird dadurch alles weniger Vielfältig, dafür aber wesentlich teurer, ist das das Ziel?

sh17 28. Nov 2024 12:33

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Kurze Antwort: Sehe ich genauso wie du.

D.h. heisst, wenn ich auf Open Source mache und der Nutzer sich es selbst kompiliert, dann hafte ich nicht?

Und wenn ich mein Open Source Produkt kompiliert anbiete, bin ich Hersteller?

AuronTLG 28. Nov 2024 12:41

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Artikel 2

(2) Diese Richtlinie gilt nicht für freie und quelloffene Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder
bereitgestellt wird
Das würde freie Software doch ausschließen, oder habe ich irgendwas anderes übersehen?

Uwe Raabe 28. Nov 2024 12:51

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von AuronTLG (Beitrag 1543629)
Das würde freie Software doch ausschließen, oder habe ich irgendwas anderes übersehen?

Eventuell das und zwischen freie und quelloffene.

Redeemer 28. Nov 2024 12:57

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Ich habe die Auffassung, dass das Kompilieren einen Unterschied macht, bisher auch nicht gelesen.

Problem ist bloß, dass die englische Standardsprache nicht fähig ist, freie Software und Freeware zu unterscheiden. Gilt die Ausnahme für Freeware oder nur für freie Software? Da freie Software und Open Source i.a.R. dasselbe sind, könnte sogar Freeware gemeint sein.

Außerdem müsste man auch erst mal die Adresse von 0p3nS0u2c3L0v3r1258235283 herauszufinden, der das Ding auf Github hochgeladen hat. Viel Spaß dabei.

Rollo62 28. Nov 2024 12:58

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von sh17 (Beitrag 1543628)
Kurze Antwort: Sehe ich genauso wie du.

D.h. heisst, wenn ich auf Open Source mache und der Nutzer sich es selbst kompiliert, dann hafte ich nicht?

Und wenn ich mein Open Source Produkt kompiliert anbiete, bin ich Hersteller?

Genau, so ist es wohl gedacht, aber das wird sich wohl erst in der Zukunft zeigen.
Aus den Erwägungsgründen
Zitat:

(14) Freie und quelloffene Software, deren Quellcode offen geteilt wird und auf die Nutzer frei zugreifen und die sie frei nutzen, verändern und weitergeben können, auch in veränderter Form,
kann zu Forschung und Innovation auf dem Markt beitragen.
Software dieser Art unterliegt Lizenzen, die jedermann die Freiheit einräumen, die Software auszuführen, zu kopieren, weiterzugeben, zu untersuchen, zu verändern und zu verbessern.
Um Innovation und Forschung nicht zu behindern, sollte diese Richtlinie nicht für freie und quelloffene Software gelten, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder
bereitgestellt wird, da Produkte, die auf diesem Wege entwickelt oder bereitgestellt werden, per definitionem nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Entwicklung einer solchen Software oder die Mitwirkung an einer solchen Software sollten nicht als Bereitstellen auf dem Markt verstanden werden. Die

Bereitstellung einer solchen Software in offenen Speicherorten sollte nicht als Bereitstellen dieser Software auf dem Markt betrachtet werden, es sei denn, die Bereitstellung erfolgt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Grundsätzlich sollte die Bereitstellung freier und quelloffener Software durch Organisationen ohne Erwerbszweck nicht als in einem geschäftsbezogenen Kontext erfolgend betrachtet werden, es sei denn, eine solche Bereitstellung erfolgt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
Wird Software jedoch gegen einen Preis oder gegen personenbezogene Daten, die auf andere Weise als ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der
Software verwendet werden, bereitgestellt und wird sie daher im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bereitgestellt, sollte die vorliegende Richtlinie Anwendung finden.

(15) Wenn freie und quelloffene Software, die nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bereitgestellt wird, anschließend von einem Hersteller im Rahmen einer Geschäftstätigkeit als Komponente
in ein Produkt integriert und damit in Verkehr gebracht wird, sollte es möglich sein, diesen Hersteller für Schäden haftbar zu machen, die durch die Fehlerhaftigkeit einer solchen Software
verursacht werden, nicht aber den Hersteller der Software, weil der Hersteller der Software die Bedingungen für das Inverkehrbringen eines Produkts oder einer Komponente nicht erfüllt hätte.
Wenn Du aber eine Firma hast, was in 99% der Fälle wohl so sein wird, hast Du dann eine Geschäftstätigkeit, oder nicht?
Auch wenn die freie Software nur ein Image- Werbeträger für dein sonstiges Geschäft ist,
halte ich das für eine Geschäftstätigkeit in diesem Sinne.
Zumindest ist nichts konkret ausgeschlossen, das müssen erst noch die Gerichte klären, hoffentlich nicht zuerst bei mir :pale:

Uwe Raabe 28. Nov 2024 13:03

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Auch interessant:
Zitat:

(22) Im Einklang mit dem Ziel dieser Richtlinie, ausschließlich natürlichen Personen den Zugang zu Schadensersatz zu
ermöglichen, sollte für Schäden an Sachen, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, auf der
Grundlage dieser Richtlinie kein Schadensersatz geleistet werden.

himitsu 28. Nov 2024 13:04

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

das sieht man villeicht schon an den KI-Tools, von denen einige nicht für die EU freigegeben sind,
Das liegt aber am Datenschutz und nicht an der Produkthaftung.

Rollo62 28. Nov 2024 13:17

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Also, wem das noch nicht reicht, für den habe ich auch noch die Cybersicherheits-Verordnung, die auch gerade raus ist.
Da wird auch auf opensource eingegangen, aber ansonsten fallen alle "Produkte" darunter, egal was es ist.
Gemünzt ist es vielleicht aud freie Betriebsysteme, Linux-Derivate werden demnächst wohl weniger werden,
aber nirgends wird ausgeschlossen, was irgendwie sonstige Software ist.
Alles wird gleichermaßen hart behandelt.

Hier im Original
https://www.ibf-solutions.com/filead...24-2847-de.pdf

Zitat:

CRA: Richtlinientext: VERORDNUNG (EU) 2024/2847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)

...

CRA: KAPITEL II - PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE UND BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF FREIE UND QUELLOFFENE SOFTWARE
CRA: Artikel 13 - Pflichten der Hersteller

(1) Wenn sie ein Produkt mit digitalen Elementen in den Verkehr bringen, gewährleisten die Hersteller, dass dieses Produkt gemäß den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen
in Anhang I Teil I konzipiert, entwickelt und hergestellt worden ist.

(2) Für die Zwecke der Erfüllung von Absatz 1 führen die Hersteller eine Bewertung der Cybersicherheitsrisiken durch, die ein Produkt mit digitalen Elementen birgt, und berücksichtigen
das Ergebnis dieser Bewertung in der Planungs-, Konzeptions-, Entwicklungs-, Herstellungs-, Liefer- und Wartungsphase des Produkts mit digitalen Elementen, um die Cybersicherheitsrisiken
zu minimieren, Sicherheitsvorfälle zu verhindern und die Auswirkungen solcher Sicherheitsvorfälle, auch in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer, so gering wie möglich zu halten.

(3) Die Bewertung des Cybersicherheitsrisikos wird während eines gemäß Absatz 8 festzulegenden Unterstützungszeitraums dokumentiert und gegebenenfalls aktualisiert. Diese Bewertung des
Cybersicherheitsrisikos umfasst mindestens eine Analyse der Cybersicherheitsrisiken auf der Grundlage der Zweckbestimmung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung des
Produkts mit digitalen Elementen, wie der Betriebsumgebung oder der zu schützenden Anlagen, wobei die voraussichtliche Nutzungsdauer des Produkts berücksichtigt wird. In der Bewertung
des Cybersicherheitsrisikos wird angegeben, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Teil I Nummer 2 auf das einschlägige Produkt mit digitalen
Elementen anwendbar sind und wie diese Anforderungen auf der Grundlage der Bewertung des Cybersicherheitsrisikos umgesetzt werden. Ferner ist anzugeben,
wie der Hersteller Anhang I Teil I Nummer 1 anzuwenden hat und welche Anforderungen an die Behandlung von Schwachstellen in Anhang I Teil II festgelegt sind.

(4) Wenn er ein Produkt mit digitalen Elementen in den Verkehr bringt, nimmt der Hersteller die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken gemäß Absatz 3 in die gemäß Artikel 31 und Anhang VII
vorgeschriebene technische Dokumentation auf. Bei Produkten mit digitalen Elementen gemäß Artikel 12, die auch anderen Unionsrechtsvorschriften unterliegen, kann die Bewertung der
Cybersicherheitsrisiken auch Teil der in den betreffenden Unionsrechtsvorschriften geforderten Risikobewertungen sein. Sind bestimmte grundlegende Cybersicherheitsanforderungen nicht auf
das Produkt mit digitalen Elementen anwendbar, so nimmt der Hersteller eine klare Begründung hierfür in diese technische Dokumentation auf.

(5) Für die Zwecke der Erfüllung der in Absatz 1 festgelegten Pflicht lassen die Hersteller die gebotene Sorgfalt walten, wenn sie von Dritten bezogene Komponenten in ihre Produkte mit digitalen
Elementen integrieren, sodass solche Komponenten die Cybersicherheit des Produkts mit digitalen Elementen nicht beeinträchtigen, auch nicht bei der Integration von freier und quelloffener
Software, die nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt wurde.


(6) Sobald der Hersteller eine Schwachstelle in einer in das Produkt mit digitalen Elementen integrierten Komponente, einschließlich einer quelloffenen Komponente, feststellt, meldet er die
Schwachstelle der Person oder Einrichtung, die diese Komponente herstellt oder wartet, und behandelt und behebt die Schwachstelle gemäß den in Anhang I Teil II festgelegten
Anforderungen an die Behandlung von Schwachstellen. Haben Hersteller eine Software- oder Hardware-Änderung entwickelt, um die Schwachstelle in dieser Komponente zu beheben, teilen
sie den betreffenden Code oder die einschlägigen Unterlagen der Person oder Stelle, die die Komponente herstellt oder wartet, gegebenenfalls in einem maschinenlesbaren Format mit.

(7) Der Hersteller dokumentiert systematisch und in einer der Art der Cybersicherheitsrisiken angemessenen Weise alle relevanten Cybersicherheitsaspekte des Produkts mit digitalen Elementen,
einschließlich der Schwachstellen, von denen er Kenntnis erlangt, und aller von Dritten bereitgestellten einschlägigen Informationen und aktualisiert gegebenenfalls die Bewertung der
Cybersicherheitsrisiken des Produkts.

(8) Wenn sie ein Produkt mit digitalen Elementen in den Verkehr bringen und während der erwarteten Produktlebensdauer und des Unterstützungszeitraums stellen die Hersteller sicher, dass
Schwachstellen dieses Produkts, einschließlich seiner Komponenten, wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II behandelt werden.

Die Hersteller legen den Unterstützungszeitraum so fest, dass er die Dauer der voraussichtlichen Nutzung des Produkts widerspiegelt, wobei sie insbesondere angemessenen Erwartungen der
Nutzer, der Art des Produkts, einschließlich seiner Zweckbestimmung, sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zur Festlegung der Lebensdauer von Produkten mit digitalen
Elementen Rechnung tragen. Bei der Festlegung des Unterstützungszeitraums können die Hersteller auch die Unterstützungszeiträume für Produkte mit digitalen Elementen mit einer ähnlichen
Funktion, die von anderen Herstellern in den Verkehr gebracht werden, die Verfügbarkeit der Betriebsumgebung, die Unterstützungszeiträume für integrierte Komponenten, die Kernfunktionen
erbringen und von Dritten bezogen werden, sowie die einschlägigen Leitlinien der gemäß Artikel 52 Absatz 15 eingesetzten besondere Gruppe zur administrativen Zusammenarbeit (ADCO) und
der Kommission berücksichtigen. Die zur Bestimmung des Unterstützungszeitraums zu berücksichtigenden Aspekte werden in einer Weise berücksichtigt, die die Verhältnismäßigkeit
gewährleistet.

Unbeschadet Unterabsatz 2 beträgt der Unterstützungszeitraum mindestens fünf Jahre. Wird davon ausgegangen, dass das Produkt mit digitalen Elementen weniger als fünf Jahre im Betrieb
ist, muss der Unterstützungszeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechen.

Unter Berücksichtigung der ADCO-Empfehlungen gemäß Artikel 52 Absatz 16 kann die Kommission gemäß Artikel 61 delegierte Rechtsakte erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung
des Mindestunterstützungszeitraums für bestimmte Produktkategorien zu ergänzen, wenn die Marktüberwachungsdaten auf unangemessene Unterstützungszeiträume hindeuten.
Die Hersteller nehmen die Informationen, die bei der Bestimmung des Unterstützungszeitraums eines Produkts mit digitalen Elementen berücksichtigt wurden, in die technische Dokumentation
gemäß Anhang VII auf.
Die Hersteller haben geeignete Strategien und Verfahren, darunter eine Strategie für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen gemäß Anhang I Teil II Nummer 5, um potenzielle
Schwachstellen in dem Produkt mit digitalen Elementen, die von internen oder externen Quellen gemeldet werden, zu bearbeiten und zu beheben.

(9) Die Hersteller gewährleisten, dass jede Sicherheitsaktualisierung gemäß Anhang I Teil II Nummer 8, die den Nutzern während des Unterstützungszeitraums zur Verfügung gestellt wurde, nach
ihrer Bereitstellung für mindestens zehn Jahre oder für die verbleibende Dauer des Unterstützungszeitraums, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, verfügbar bleibt.

(10) Hat ein Hersteller nachfolgende wesentlich geänderte Versionen eines Softwareprodukts in den Verkehr gebracht, so kann er die Sicherstellung der Einhaltung der in Anhang I Teil II Nummer 2
festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderung auf die Version beschränken, die der Hersteller zuletzt in den Verkehr gebracht hat, sofern die Nutzer der zuvor in den Verkehr
gebrachten Version kostenlos Zugang zu der zuletzt in den Verkehr gebrachten Version haben und ihnen keine zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Hardware- und Softwareumgebung
entstehen, in der sie die Originalversion dieses Produkts verwenden.

(11) Die Hersteller können öffentliche Softwarearchive unterhalten, die den Nutzern den Zugang zu historischen Versionen erleichtern. In diesen Fällen werden die Nutzer klar und in leicht
zugänglicher Form über die Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung nicht unterstützter Software informiert.

(12) Bevor sie ein Produkt mit digitalen Elementen in den Verkehr bringen, erstellen die Hersteller die in Artikel 31 genannte technische Dokumentation.
Sie führen die gewählten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 32 durch oder lassen sie durchführen.
Ist mit diesem Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen worden, dass das Produkt mit digitalen Elementen den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil I
genügt und die vom Hersteller festgelegten Verfahren den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II genügen, so stellen die Hersteller die EU-Konformitätserklärung
gemäß Artikel 28 aus und bringen die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 30 an.

(13) Die Hersteller bewahren die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen des Produkts mit digitalen Elementen mindestens zehn Jahre lang oder
für die Dauer des Unterstützungszeitraums, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, für die Marktüberwachungsbehörden auf.

(14) Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass die Konformität von Produkten mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung bei einer Serienherstellung sichergestellt bleibt.
Die Hersteller berücksichtigen in angemessener Weise etwaige Änderungen am Entwicklungs- und Herstellungsverfahren oder an der Konzeption oder den Merkmalen des Produkts mit
digitalen Elementen sowie Änderungen der harmonisierten Normen, der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung oder der in Artikel 27 genannten gemeinsamen
Spezifikationen, die bei der Erklärung der Konformität des Produkts mit digitalen Elementen zugrunde gelegt oder bei der Überprüfung seiner Konformität angewandt wurden.

(15) Die Hersteller gewährleisten, dass ihre Produkte mit digitalen Elementen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen, oder, falls
dies nicht möglich ist, dass die diese Informationen auf der Verpackung oder in den dem Produkt mit digitalen Elementen beigefügten Unterlagen angegeben werden.

(16) Die Hersteller geben den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse oder andere digitale
Kontaktangaben sowie, soweit vorhanden, die Website, unter der der Hersteller zu erreichen ist, entweder auf dem Produkt mit digitalen Elementen selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf
der Verpackung oder in den dem Produkt mit digitalen Elementen beigefügten Unterlagen an. Diese Informationen werden auch in die in Informationen und Anleitungen für den Nutzer gemäß
Anhang II aufgenommen. Die Kontaktangaben sind in einer Sprache abzufassen, die von den Nutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann.

(17) Für die Zwecke dieser Verordnung benennen die Hersteller eine zentrale Anlaufstelle, die es den Nutzern ermöglicht, direkt und schnell mit ihnen zu kommunizieren, auch um die Meldung von
Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen zu erleichtern.


Rollo62 28. Nov 2024 13:22

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1543636)
Auch interessant:
Zitat:

(22) Im Einklang mit dem Ziel dieser Richtlinie, ausschließlich natürlichen Personen den Zugang zu Schadensersatz zu
ermöglichen, sollte für Schäden an Sachen, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, auf der
Grundlage dieser Richtlinie kein Schadensersatz geleistet werden.

Das stimmt, aber an anderer Stelle wird auch das "Weitergeben von Rechten" an andere Organisation explizit erlaubt,
sprich Abmahnvereine, Sammelklagen, usw. ...

Die Zukunft sieht düster aus, endlich werden die Dystopischen 80er Filme Realität :-D
Da hofft man quasi, dass eine intelligente KI endlich die Weltherrschaft übernimmt. :stupid:

TigerLilly 28. Nov 2024 14:54

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Die Verordnung gilt ab November 2027 und ist ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder umsetzen müssen.
Die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung selbst ist den Ländern vorbehalten.

So empfiehlt es sich zB hier
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...OJ:L_202402847
(5) und (6) zu beachten.

Wir haben mit der DSGVO schon erfahren, dass die Umsetzung einer EU Verodnung stattfindne kann, ohne alle KUs in den Ruin zu treiben. Ich halte die Verordnung und den Grund, warum es sie gibt, für sinnvoll. Sich jetzt einzelne Punkte rauszupicken und maximale Bedrohung und Einschränkung zu interpretieren halte ich weder für zielführend noch notwendig.

Sinspin 28. Nov 2024 15:09

AW: Das neue Produkthaftungs-Richtlinieder EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1543640)
Da hofft man quasi, dass eine intelligente KI endlich die Weltherrschaft übernimmt. :stupid:

Schon lange passiert. Die lebt von der Ernegie die frei wird wenn wir uns über solchen Irrsinn aufregen müssen.

Ich sehe immer öfter das es Sinn macht ausgewandert zu sein.

Jens01 28. Nov 2024 15:34

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Junge, dass Ihr so ein juristischen Text in Kleinschrift lesen und interpretieren könnt.
Hat sich schon mal jemand die Texte von MPL, GPL usw durchgelesen und genau analysiert?

Ich würde hier erst mal abwarten, was genau bei der Umsetzung rauskommt.
Ich glaub, da ändert sich für uns fast nichts.

Danach können alle hier den EU-Austritt beantragen.

Rollo62 28. Nov 2024 15:43

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von TigerLilly (Beitrag 1543643)
Die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung selbst ist den Ländern vorbehalten.

Ja, und Deutschland steht da immer für Maximalforderungen.
Da wünscht man sich direkt nach Österreich oder in die Schweiz umzuziehen :gruebel: :-D

Zitat:

Zitat von TigerLilly (Beitrag 1543643)
Wir haben mit der DSGVO schon erfahren, dass die Umsetzung einer EU Verodnung stattfindne kann, ohne alle KUs in den Ruin zu treiben.

Genau, Alles kann und Nichts muss, dafür aber mit drakonischen Strafen wenn es den Behörden gerade mal in den Kram passt.
Früher wurden Gesetze sauberer formuliert, als Rahmen für die gewünschte Zielrichtung, und nicht als maximales Bürokratie- und Abschreckmonster, das alles über einen Kamm schert.

Ursprünglich mal für Amazon, TEMU, Shein und Co. gedacht, aber jetzt für alle in gleicher Weise.
Es stehen zwar ein paar "Goodwill" Ausnahmen für KMU drin, die aber nicht die ganzen Bürden wegnehmen.
Egal ob klein, groß oder TEMU und Shein, alle haben die gleichen Pflichten aber kaum Rechte.
Das ist eine ziemlich einseitige Regelung für die Großkonzerne, um den lästigen Mittelstand loszuwerden.

Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1543646)
Junge, dass Ihr so ein juristischen Text in Kleinschrift lesen und interpretieren könnt.
...
Ich würde hier erst mal abwarten, was genau bei der Umsetzung rauskommt.

Das ist teilweise mein Job, diese ganzen Verordnungen zu kennen, und das ist nur die Spitze des Eisberges.
Abwarten ist eigentlich keine Option, denn es ist bereits beschlossen.

Papaschlumpf73 28. Nov 2024 15:50

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Letztens habe ich an einer NIS-2 Schulung teilgenommen. Quasi die B2B-Sicherheits-Lieferkettenverordnung für IT-Kram. Da dürfte auch Schluß sein, mit OpenSource usw.

Rollo62 28. Nov 2024 15:55

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Papaschlumpf73 (Beitrag 1543650)
Letztens habe ich an einer NIS-2 Schulung teilgenommen. Quasi die B2B-Sicherheits-Lieferkettenverordnung für IT-Kram. Da dürfte auch Schluß sein, mit OpenSource usw.

Ja, es ist für sonstige Produkte schon lange, so seit 2016, ein totaler Tsunami an Regelungen aus der EU unterwegs.
Software wurde bisher verschont, aber damit ist jetzt Schluss.
Damit sollte sich mal besser Jeder beschäftigen, das ist alles andere als lustig.

Wir machen Produkte, die quasi permanent upgedatet werden müssen, weil es ständig neue Regelungen und Änderungen zu Verpackung, Elektro, Batterie, Lieferketten, CO2, usw. gibt, und das ist nur ein Teil des Ganzen.
Das heisst wir stecken mittlerweilse 25-35% unserer Energie nicht in bessere Produkte, sondern in Bürokratie und sonstigen Kram und stehen trotzdem immer mit einem Fuß im Kittchen.

Das kann nicht richtig und effizient sein, egal wie gut das alles gemeint ist.

sh17 28. Nov 2024 16:03

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Öfter wünscht man sich, man hätte mit etwas simplen sein Geld verdient, wie etwa mit der App https://en.wikipedia.org/wiki/I_Am_Rich oder
der One Million Dollar Page http://www.milliondollarhomepage.com/

Jens01 28. Nov 2024 16:37

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
@Rollo62
Darf ich kurz nachfragen, bist Du Jurist und/oder kennst Du Dich genau mit dem Produkthaftungsgesetz aus?

Jens01 28. Nov 2024 16:47

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Ich hab mir mal eins rausgegriffen:
"Der Hersteller ist voll für Fehler haftbar, egal ob der Fehler aus einer eingebauten Komponente kommt"

Was ist daran jetzt so ein Skandal? Du mußt doch für Dein Produkt gerade stehen. Müssen alle anderen auch, die etwas herstellen.
Das war eher vorher ein Skandal.

Rollo62 28. Nov 2024 17:24

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Nein, Jurist bin ich nicht,
muss aber viele Richtlinien, Rechtsanwaltnewsletter, Infos, Seminare und auch reale Fälle mit der Marktüberwachung bearbeiten (meist BNetzA bei uns).
Da kommt über die Jahre schon ein bischen Erfahrung zusammen, wenn man nicht direkt bei jeder Beanstandung einknicken will.
Und es wird jedes Jahr schlimmer und absurder.

Ich kenne auch andere, größere Vertreiber, die mehr als 400 Fälle mit der Marktüberwachung pro Jahr haben, Tendenz steigend.

Jens01 28. Nov 2024 17:54

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Nein, Jurist bin ich nicht,
Ich will nicht Deine Kompetenz anzweifeln. Die hast Du ganz sicher, wie ich und jeder andere hier.
Diese Gesetze würde ich mal etwas wirken lassen. Wenn ichs richtig verstanden habe, dann müssen die noch in die nationalen Gesetzte gegossen werden.
Die Auswirkung auf die freie Software, muß erst mal geguckt werden. Da werden sich noch viele Juristen zu äußern.

Und mal kurz zum Auswandern. Da gibt es jetzt ja eine schöne, neue Welt ohne (EU-)Gesetze. Wenn nichts geregelt ist, dann regelt man das eben unter sich. Und im Zweifen wird auch mal die Kalaschnikow dazu genommen.

BlueStarHH 28. Nov 2024 20:07

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Gilt das ganze auch im B2B-Bereich oder nur gegenüber Privatkunden? Im B2B-Bereich kann man die Haftung ja vertraglich ausschließen (ja ist schwer, Anwalt hilft). Auch haben die Kunden im B2B-Bereich kein Interesse daran, den Anbieter einer Software, die sie nutzen, durch Schadenersatz in die Insolvenz zu treiben. Das hat mir so auch schon mal ein Kunde (Weltkonzern) bestätigt. Der Kunde müsste dann nämlich in Zukunft auf die Software verzichten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung hilft auch.

Rollo62 29. Nov 2024 06:26

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von BlueStarHH (Beitrag 1543662)
Gilt das ganze auch im B2B-Bereich oder nur gegenüber Privatkunden?

Gerade für die ist es gemacht, es gibt die neue Produktsicherheitsverordnung, für B2C und jetzt die passenden ProdHaftRL.
Überall werden jetzt nicht nur normale Produkte drunter fallen, sondern zusätzlich Software, KI, mit Diensten verbundene Produkte.
Also Software ist normales Produkt, wie jedes andere auch.

Jurist hin oder her, ich kenne genug EU Richtlinien und Verordnungen im Detail, deren Auslegung heutzutage sehr schwierig ist,
weil meistens gar nicht klar drin steht was genau gemacht werden soll und was nicht.
Das kommt dann erst viel später in "Durchführungsbeschlüssen", die dann diese Verordnungen beliebig ergänzen können.
Man muss eigentlich nur lesen können, und ich kann Dir sagen, so ist es auch gemeint.
Zitat:

Artikel 11 - Haftungsausschluss
(1) Ein Wirtschaftsakteur nach Artikel 8 haftet nicht für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden, wenn er einen der folgenden Umstände beweist:
a) als Hersteller oder Importeur, dass er das Produkt nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen hat;

b) als Lieferant, dass er das Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt hat;

c) dass es wahrscheinlich ist, dass die Fehlerhaftigkeit, die den Schaden verursacht hat, zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, der Inbetriebnahme oder — bei einem Lieferanten — des Bereitstellens auf dem Markt noch nicht bestanden hat oder dass diese Fehlerhaftigkeit erst nach dem betreffenden Zeitpunkt entstanden ist;

d) dass die Fehlerhaftigkeit, die den Schaden verursacht hat, darauf zurückzuführen ist, dass das Produkt rechtlichen Anforderungen entspricht;

e) dass die Fehlerhaftigkeit nach dem objektiven Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme des Produkts oder in dem Zeitraum, in dem sich das Produkt unter der Kontrolle des Herstellers befand, nicht erkannt werden konnte;

f) als Hersteller einer fehlerhaften Komponente nach Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b, dass die Fehlerhaftigkeit des Produkts, in das diese Komponente integriert wurde, auf die Gestaltung dieses Produkts oder auf die Anweisungen des Herstellers dieses Produkts an den Hersteller dieser Komponente zurückgeht;

g) im Falle einer Person, die ein Produkt gemäß Artikel 8 Absatz 2 verändert, dass die Fehlerhaftigkeit, die den Schaden verursacht hat, mit einem Teil des Produkts zusammenhängt, der von der Änderung nicht betroffen ist.

(2) Abweichend von Absatz 1 Buchstabe c wird ein Wirtschaftsakteur nicht von der Haftung befreit, wenn die Fehlerhaftigkeit eines Produkts auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist, sofern sie der Kontrolle des Herstellers unterliegt:
a) einen verbundenen Dienst,
b) Software, einschließlich Software-Updates oder -Upgrades,
c) ein Fehlen von Software-Updates oder -Upgrades, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich sind,
d) eine wesentliche Änderung des Produkts.

Wenn Dir diese Aussagen nicht klar genug sind, und Du meinst diese weicher auslegen zu können, dann raten Dir alle Rechtsanwälte dazu das besser nicht zu tun.
Das Damoklesschwert hängt immer dicht über Dir, als Hersteller, zu dem man übrigens auch als "Importeur" oder "Händler" in der EU wird, wenn es keinen besseren gibt.
Also mit anderen Worten, Amazon und Co gelten als Hersteller, mit all seinen Pflichten zur Konformität, Meldungen, Registrierungen, wenn es keinen anderen gibt, so demnächst wohl auch für GitHub und Co.

Die sehr harten Regelungen für normale Produkte, wie Elektrogeräte, Spielzeuge, usw. gelten nun auch erstmal auch für alle Arten von Software und ich rate jedem das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich damit zu befassen.

In den Regelungen geht es auch wieder um Konformitätsbewertungsstellen, was notifizierte Prüfinstitute sind, wie TÜV, SGS, usw.
Um das Milliardengeschäft dahinter zu verstehen, man ist verpflichtet je nach Gefährdungsstufe diese notifizierte Stellen einschalten, die dann unter Umständen aufwendige Prüfungen machen müssen und regelmäßige Audits.
Die alleine wird eine Großzahl jetzt noch freier Produkte, allein durch hohen Kostenzwang, zum Aufgeben zwingen.

Ganz abgesehen von den sonstigen Haftungsrisiken, die man beliebig auslegbar sind, wie zum Beispiel "Verlust von Daten",
das wird ja mittlerweile höher bestraft als Körperverletzung und Mord.
Klar kannst Du versuchen im Fall der Fälle dagegen Widerspruch einzulegen oder zu Klagen, die Kosten liegen wieder bei Dir,
bei unklarem Ausgang.

Es ist richtig, dass in den meisten Fällen wohl kleinere Formfehler passieren werden, wie bei den jetzigen "normalen" Produkten auch, was dann durch Abmahnvereine abgestraft wird und teure Recall-Aktionen nach sich ziehen kann.
Bei normalen Produkten gibt es die RAPEX-Meldestelle, wo gefährliche Produkte gemeldet werden, also ein unsicherer Fön, usw.
diese Stelle wird aber gerade auch umgebaut und umbenannt, vermutlich um weitere unsichere Produktkategorien wie Software mit einzuschließen.

Was meinst Du, warum sich alle Firmen über überbordende Bürokratie beschweren, von den realen Fakten hört man nichts in den Medien, da gibt es dann immer nur das Beispiel vom Bauern und Bäcker.
Nein, alle Firmen sind davon massiv betroffen.

Zitat:

Zitat von BlueStarHH (Beitrag 1543662)
Im B2B-Bereich kann man die Haftung ja vertraglich ausschließen (ja ist schwer, Anwalt hilft).

Ist klar geregelt, siehe oben, da steht nichts von vertraglich möglich.
Genau gegen alle diese Taschenspeilertrickst richten sich die neuen Verordnungen und überziehen dabei heftig.

Zitat:

Zitat von BlueStarHH (Beitrag 1543662)
Auch haben die Kunden im B2B-Bereich kein Interesse daran, den Anbieter einer Software, die sie nutzen, durch Schadenersatz in die Insolvenz zu treiben.

Kunden und Anbieter spielen für die EU keine Rolle, das sind nur die Spielfiguren auf deren Schachbrett, da wird vom Elfenbeiturm aus regiert.

Zitat:

Zitat von BlueStarHH (Beitrag 1543662)
Eine Betriebshaftpflichtversicherung hilft auch.

Die wird das natürlich einpreisen und sich selbst z.B. vertraglich durch höhere Anforderungen an teure Konformitätsbewertungsstellen und notifizierte Stellen aus der Affäre ziehen.

Rollo62 29. Nov 2024 06:45

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1543656)
Ich hab mir mal eins rausgegriffen:
"Der Hersteller ist voll für Fehler haftbar, egal ob der Fehler aus einer eingebauten Komponente kommt"

Was ist daran jetzt so ein Skandal? Du mußt doch für Dein Produkt gerade stehen. Müssen alle anderen auch, die etwas herstellen.
Das war eher vorher ein Skandal.

Nein ist kein Skandal, aber welche Softwarekomponenten setzt Du ein?

Ms Server, Interbase, Firebird, MySql?
TMS, DevExpress, Jedi, JVCL?
Andere GitHub Komponenten?
OpenSSL Verbindung zu deinem Server?
Delphi-Libraries? (garantiert fehlerfrei :stupid: )

In jeder der Komponenten könnte ein kritischer Fehler sein, Du bist natürlich immer dafür verantwortlich,
wie vorher auch, nun aber noch mit drakonischen Strafen.
Denk mal nur an die Log4j, OpenSSL Schwachstellen in der Vergangenheit, die Sicherheitslücken in zig Produkten betrafen.

Meiner Meinung nach gibt es keine Fehlerfreie Software, höchstens in einem abgeschlossenen Embedded System, ansonsten ist dies hochdynamisch und MUSS immer Fehler enthalten.
Die einzige Möglichkeit ist damit proaktiv umzugehen und schnelle, sofortige Beseitigung zu veranlassen.
Das machen auch 95% der Firmen auch sicher so, nach bestem Wissen und Gewissen, vielleicht 5% schwarze Schafe machen das nicht.

Nutzt Du nachweislich Unit-Tests, statische Programmanalyse, sonstige Software-Qualitätstools, gibt es eine Software-Stückliste?
Dann bist Du schonmal einen Schritt in die richtige Richtung gegangen.

sh17 29. Nov 2024 07:05

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Das gilt jetzt für die EU. Aber gibt es so etwas in den USA auch? Oder leben die komplett frei von solchen Forderungen? Dort wird man dann sofort auf Millionen verklagt, wenn man ein Produkt nicht ausreichend im Handbuch erklärt hat und es missbräuchlich verwenden kann (Hamster in der Mikrowelle trocknen z.B.)

Rollo62 29. Nov 2024 07:48

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Damit kenne ich mich nicht aus, die haben sicher ähnliche Vorgaben.
Ob da Software irgendwie reglementiert ist glaube ich eher nicht, siehe KI, Selfdriving, usw.
Die EU reglementiert hier alles, schon bevor eine Innovation überhaupt marktfähig ist, in der USA kochen aber je gerade die Innovationen ungehindert hoch und werden erst dann nachträglich belangt, erst dann wenn konkrete Probleme auftreten.

Das ist aber nur meine Meinung dazu, das sind wohl unterschiedliche Denkweisen.
Wir packen vorher alles in Watte und behindern Innovation, woanders lassen die den Dingen freien Lauf und kleben das Pflaster erst dann drauf, wenn damit etwas passiert.

Rollo62 29. Nov 2024 08:01

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Hier noch eine schöne Zusammenfassung zu dem Thema.
https://www.ibf-solutions.com/fachbe...ungsrichtlinie

IBF ist zwar stark Maschinenorientiert, aber das heisst nur, die kennen sich sehr gut mit der Materie aus,
(weil die neue Maschinenverordnung auch erheblich überarbeitet wurde).

Man muss nur immer im Kopf behalten, wenn es um "Produkt" geht, das ist jetzt auch immer Software.

Edit:

Ach ja, und zum Author, für alle Skeptiker :-D
Zitat:

Dr. Carsten Schucht
Rechtsanwalt Dr. Carsten Schucht ist Partner der Produktkanzlei am Standort Berlin. Er ist spezialisiert auf die Beratung in den Bereichen des Produktsicherheits-, Produkthaftungs- und Arbeitsschutzrechts.

Papaschlumpf73 29. Nov 2024 08:57

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1543671)
Damit kenne ich mich nicht aus, die haben sicher ähnliche Vorgaben.
Ob da Software irgendwie reglementiert ist glaube ich eher nicht, siehe KI, Selfdriving, usw.
Die EU reglementiert hier alles, schon bevor eine Innovation überhaupt marktfähig ist, in der USA kochen aber je gerade die Innovationen ungehindert hoch und werden erst dann nachträglich belangt, erst dann wenn konkrete Probleme auftreten.

Das ist aber nur meine Meinung dazu, das sind wohl unterschiedliche Denkweisen.
Wir packen vorher alles in Watte und behindern Innovation, woanders lassen die den Dingen freien Lauf und kleben das Pflaster erst dann drauf, wenn damit etwas passiert.

Das sehe ich ähnlich. Aber auch innerhalb der EU wird das völlig unterschiedlich gehandhabt. Ich habe das Glück knapp 180 Tage im Jahr in Spanien leben zu können. Da kümmert sich (gefühlt) niemand um die DSGVO. Beim Thema Digitalisierung sind uns die Spanier aber weit voraus. Ich habe dort einen Glasfaseranschluss und kann z.B. online meinen Strom- und Wasserverbrauch stündlich ablesen und bekomme eine E-Mail, wenn mehr als xy qm Wasser am Tag durch die Leitung geht - Warnung wg. Rohrbruch. Wir haben dort Bio-Tonnen, die sich nur mit einer personenbezogenen Chipkarte öffnen lassen. Wenn man dort nach den Datenschutzrichtlinien fragt, gibts jedoch nur Schulternzucken.

Wir Deutschen sind bei diesen Themen vielleicht auch ein bisschen überkorrekt.

Rollo62 29. Nov 2024 09:19

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Ach, Du lebst im Paradies :angel:

Zitat:

Zitat von Papaschlumpf73 (Beitrag 1543673)
Wir Deutschen sind bei diesen Themen vielleicht auch ein bisschen überkorrekt.

Ich würde das Pseudo-Überkorrekt nennen.
Denn das ist gewünscht überkorrekt, aber dabei komplett ineffektiv und überhaupt nicht zielführend :-D

Jens01 29. Nov 2024 11:10

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
@Rollo62
Zitat:

Delphi-Libraries? (garantiert fehlerfrei )
Das Problem hast Du aber immer.
Wenn Du ein Haus als Firma für Kunden baust. (Habe ich schon oft gemacht) Da kaufst Du als Hersteller Material und Bauleistungen ein. Als Hersteller haftest Du dafür, für alles.

Jens01 29. Nov 2024 11:18

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Und zu den USA, da gibt es ein anderes Wirtschaftssystem.
Dort kannst Du alles auf den Markt werfen, was und wie Du willst. Sollte sich aber irgendwann herausstellen, dass Dein Produkt nicht funktioniert, dann werden erhebliche Strafen fällig. Beispiele sind VW mit dem Abgasskandal und Bayer mit Roundup (monsanto)

Rollo62 29. Nov 2024 12:28

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Ja natürlich.
Es gibt aber fünf große Unterschiede, mindestens ...

1. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten sind in der Regel nicht so komplex und fehleranfällig und können den Zustand kaum dynamisch verändern.
2. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten werden in der Regel nicht ständig aktiv von Hackern angegriffen
3. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten stellen in der Regel keine fatalen Sicherheitsrisiken dar, selbst wenn sie sich verändern
4. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten, selbst wenn sie gefährlich sind, werden in der Regel nur punktuell eingesetzt und nicht millionenfach im Web kopiert
5. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten werden in der Regel nicht Opensource als freie Komponenten angeboten, deren Hersteller hat auch immer gewerbliches Interesse und Verantwortung

himitsu 29. Nov 2024 12:28

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Drüben kannst du aber auch alles und jeden verklagen, mit exorbitanten Schadensforderungen (Milliarden Dollars)
Gut, hier sind die "Anbieter" jetzt mehr haftbar, aber wenn, dann zum Glück nicht so extrem, wie anderswo.

Es gibt Länder, da wird Taschendieben noch die Hand abgehackt (spätestens nach dem zweiten Mal unterlassen sie es freiwillig).

Wenn die hier an einer Parkbank die Nylonstrumphose aufreist, mußt du die Stadt verklagen, welcher der Park gehört, in welcher diese Bank steht, aber da drüben kannst du auch direkt die Bank verklagen.
Der Fall, als jemand Gott verklagt hatte, wegen Terrorismuß, Nötigung usw. (der bedroht dich ja ständig "wenn du nicht, dann ...", also Gewaltandrohung und auch mindestens tätlicher Angriff ala Massenmord, sowie durch ihn verursachten Inzest uvm.)

Zitat:

2. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten werden in der Regel nicht ständig aktiv von Hackern angegriffen
Da behauptet der Specht was anderes.

Redeemer 29. Nov 2024 12:38

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1543693)
3. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten stellen in der Regel keine fatalen Sicherheitsrisiken dar, selbst wenn sie sich verändern
4. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten, selbst wenn sie gefährlich sind, werden in der Regel nur punktuell eingesetzt [...]

Also es gibt recht viele Häuser mit Fenstern. Quelle: Wir verkaufen Fenster und wir haben doch so einige Kunden.

Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1543694)
Zitat:

2. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten werden in der Regel nicht ständig aktiv von Hackern angegriffen
Da behauptet der Specht was anderes.

Bei uns sind es Krähen, die diesen Sommer den Mörtel aus dem First gepickt haben. Die Steine sind dann runtergerollt aber zum Glück nicht auf die Autos gefallen.

Rollo62 29. Nov 2024 12:39

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Ok, es gibt viele lustige Beispiele.
Bevor das hier aber komplett abdriftet ... :-D

Ich wollte eigentlich nur wissen und diskutieren wie Ihr mit dem Thema umgeht.
Wie weist ihr nach, das Eure Software sicher ist.
Wie zertifiziert Ihr Eure Softwre, falls die mit Kundendaten arbeitet.
Wie zertifiziert und sichert Ihr eure Lieferketten ab, wenn Ihr Fremdkomponenten einsetzt.
Wie sichert Ihr Eure Lieferketten ab, die aus dem Ausland kommen ab?
Wie sichert Ihr Eure Lieferketten gegen Kinderarbeit? :-D ( Ok, Ok, Scherz ... oder doch nicht :gruebel: ? )

Wegducken ist KEINE Option, soviel sei mal sicher, es werden ähnliche Pflichten für uns alle kommen, wie bei normalen Produkten auch.
Es ist nur den wenigsten bewusst, was da bereits alles gefordert wird.

Das alles wird wohl auch demnächst durch Zertifizierer usw. teuer eingekauft werden müssen,
die dann jährlich beim Vorlieferanten durch die Bude gehen, einen Kaffee trinken, wie Könige behandelt werden und dann einen schönen Bericht schreiben ( und immer was finden müssen, um ihre Rechtfertigung zu bestätigen ).

Edit:

Ach ja, und ganz wichtig, die Verpflichtung zur Risikoanalyse gehört auch dazu.
Wie macht Ihr das?

Sinspin 29. Nov 2024 13:42

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Papaschlumpf73 (Beitrag 1543673)
Beim Thema Digitalisierung sind uns die Spanier aber weit voraus. Ich habe dort einen Glasfaseranschluss und kann z.B. online meinen Strom- und Wasserverbrauch stündlich ablesen und bekomme eine E-Mail, wenn mehr als xy qm Wasser am Tag durch die Leitung geht - Warnung wg. Rohrbruch.

Das ist hier in den Emiraten nicht anders.
Alles geht digital, wenn man will. Man kann aber auch alles face to face erledigen ohne sich einem gelangweilten verstaubten Beamten gegenüber zu sehen.

Glasfaser liegt auch hier bis in jede Wohnung. Dazu ist noch an 360 Tagen im Jahr Sommer...

Musste mitte des Jahres meinem Vater (in Deutschland) eine neue bleibe, Friedwald, suchen. Unglaublich was das für ein Affentanz war.
Wenn das mit der EU / Deutschland so weitergeht dann ist dort bald Entwicklungsland und der Rest der Welt zuckt die Schultern wenn China in ganz Europa nur noch Reis anbauen lässt.

Jens01 29. Nov 2024 13:46

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Nein. Das ist ein vergleichbares Beispiel:

Zitat:

Es gibt aber fünf große Unterschiede, mindestens ...

1. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten sind in der Regel nicht so komplex und fehleranfällig und können den Zustand kaum dynamisch verändern.
2. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten werden in der Regel nicht ständig aktiv von Hackern angegriffen
3. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten stellen in der Regel keine fatalen Sicherheitsrisiken dar, selbst wenn sie sich verändern
4. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten, selbst wenn sie gefährlich sind, werden in der Regel nur punktuell eingesetzt und nicht millionenfach im Web kopiert
5. Ein Ziegel, Fenster, Heizung, Mörtel und andere Komponenten werden in der Regel nicht Opensource als freie Komponenten angeboten, deren Hersteller hat auch immer gewerbliches Interesse und Verantwortung
Zu1 Doch, diese Komponenten sind sehr komplex.
Zu2 richtig.
zu3 Doch, sogar ein sehr hohes.
zu4 Doch, wenn es Produkt entwickelt wurde, wird es tausendfach produziert.
zu5 Doch, Konstruktionsweisen, werden ebenso verbreitet.

Das war auch nur ein Beispiel. Das könnte man auch mit Autos oder anderen Maschinen machen.

Rollo62 29. Nov 2024 13:55

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Sinspin (Beitrag 1543698)
Das ist hier in den Emiraten nicht anders.

Schon das nächste Paradies :angel:

Du meinst jetzt vielleicht Dubai, oder ist das etwa flächendeckend überall so?
Naja, wundern würde es mich nicht, DE und EU glauben nur, sie wären noch vorne mit dabei.

Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1543699)
Nein. Das ist ein vergleichbares Beispiel:

Zitat:

zu5 Doch, Konstruktionsweisen, werden ebenso verbreitet.

Das war auch nur ein Beispiel. Das könnte man auch mit Autos oder anderen Maschinen machen.
zu5. Konstruktionsweisen sind wohl mehr wie QuellCode, aber keine 1:1 Produkte. Keiner verschenkt echte Produkte, nur virtuell im Web.

Wie auch immer, bisher war Software frei, nur bestimmte Bereiche wurden reguliert (Maschinen, Medizin, Sicherheitstechnik, ...),
eben da wo es auch sinnvoll und gerechtfertigt ist.
Jetzt wird halt alles reguliert was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Es geht mir ja nicht um die "Software-Produkte", sondern eben um die "freien Software-Tools" die jeder von uns nutzt
(Audacity, Gimp, Inkscape, LibreOffice, Mozilla, ...).

Wenn starke Organisationen dahinterstehen mag das funktionieren, aber z.B. ächzt Mozilla jetzt schon aus dem letzen Loch.
Bei Chrome wird mit Sicherheit Google voll unterstützen.

Genau den Unterschied meine ich, der hochproblematisch ist, wenn Du nicht in Zukunft nicht mehr als nur noch 5 freie Tools finden kannst.

Sinspin 29. Nov 2024 16:29

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1543700)
Zitat:

Zitat von Sinspin (Beitrag 1543698)
Das ist hier in den Emiraten nicht anders.

Schon das nächste Paradies :angel:

Du meinst jetzt vielleicht Dubai, oder ist das etwa flächendeckend überall so?

Alle 7 Emirate sind da sehr weit. Nicht erst seit Corona. Dubai war bei einigen Sachen nichtmal die ersten.
Hier klotzt man ordentlich ran. Auch was erneuerbare Energien angeht. Speicherung und Wiederverwendung von Prozessabwärme, da ist die neuste Technologie im Einsatz.
Abwasser wird zum Bewässern verwendet. Die festen Sachen werden zu Dünger. Strom Erzeugung via GUD, deren Abwärme noch zur Meerwasserentsalzung verwendet wird.
Strom kostet, zumindest seit mehr als 10 Jahren, das gleiche. 23 Fils, etwa 6 Cent. Strom und Wasser werden monatlich nach dem echten Verbrauch abgerechnet.
Regenwasser wird seit neustem in gewaltigen Zisternen gesammelt und soll zur Bewässerung weiter Teile der Wüste verwendet werden.

Wenn man in Deutschland nicht über allen Kram 30 Jahre streiten würde ... sondern einfach machen. Ist es nicht gleich gut, bessert man nach (so läuft das hier) ... dann würde sich was tuen. Aber so sehe ich keine Chance.
Man sieht ja an anderen Ländern in Europa dass die EU nicht generell Schuld ist an dem Zustand in Deutschland. Es kommt mir manchmal vor als wenn die Regierung, egal welche, mit Absicht alles gegen die Wand fährt. Sachte nimmt der Einfluss in der EU auch noch zu und sie machen da weiter.

sh17 30. Nov 2024 06:45

AW: Die neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU - Ist es das Ende freier Software?
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1543697)
Bevor das hier aber komplett abdriftet ... :-D
Ich wollte eigentlich nur wissen und diskutieren wie Ihr mit dem Thema umgeht.

Ja, bitte zurück zum Thema.

Wie weist ihr nach, das Eure Software sicher ist.
Wie zertifiziert Ihr Eure Software, falls die mit Kundendaten arbeitet.
Wie zertifiziert und sichert Ihr eure Lieferketten ab, wenn Ihr Fremdkomponenten einsetzt.
Wie sichert Ihr Eure Lieferketten ab, die aus dem Ausland kommen ab?
Wie sichert Ihr Eure Lieferketten gegen Kinderarbeit? :-D ( Ok, Ok, Scherz ... oder doch nicht :gruebel: ? )

Also alle Zertifizierungen, die ich bisher so kenne, kosten richtig viel Geld und gelten dann immer nur für die jeweils zertifizierte Version. Neues Update da -> neue Zertifizierung. Das kann also nicht die Lösung sein.
Ich denke der erste Weg ist die Minimierung der Fremdkomponenten. Erst die mit Closed Source, dann die anderen.
Ansonsten der Ausbau von Unit-Tests für Geschäftsregeln, was sehr viel Arbeit bedeutet.
Das sind so meine naiven Vorstellungen.

Was ist denn z.B. mit der genutzten Datenbank? Die wird man in der Regel ja nicht selbst entwickeln, gehört aber sicher zum "Produkt". Für Fehler in dieser muss ich dann wohl auch gerade stehen?


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