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Pos info ???
kann ich pos sagen das er erst ab einer gewissen stelle sucht ???
lg, Gigant02 |
Re: Pos info ???
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Re: Pos info ???
@SubData: Falsch, gibt es in Delphi 5 noch nicht :roll: Aber in der CodeLib findest Du
![]() ...:cat:... |
Re: Pos info ???
Zitat:
Delphi-Quellcode:
substr := 'A';
s := 'ABCABC'; Anfang := 2; i := pos(substr, copy(s, Anfang, length(s))); j := i + Anfang - 1; // i = 3 weil pos('A','BCABC') = 3; // j = 4 weil das 2. A in 'ABCABC' an der 4. Stelle ist |
Re: Pos info ???
:wall: Ich sollte mir angewöhnen auf die Delphi Versionen zu achten...
Aber die Lösung mit dem Copy ist natürlich auch gut :) |
Re: Pos info ???
Zitat:
...:cat:... |
Re: Pos info ???
die löhsung mit dem Copy ist sehr gut die hat mir weiter geholfen
besten dank |
Re: Pos info ???
Zitat:
Der Orginal Quelltext von Borland sieht so aus:
Delphi-Quellcode:
{ *********************************************************************** }
{ Delphi Runtime Library } { Copyright (c) 1995-2001 Borland Software Corporation } { *********************************************************************** } ... { PosEx searches for SubStr in S and returns the index position of SubStr if found and 0 otherwise. If Offset is not given then the result is the same as calling Pos. If Offset is specified and > 1 then the search starts at position Offset within S. If Offset is larger than Length(S) then PosEx returns 0. By default, Offset equals 1. } ... function PosEx(const SubStr, S: string; Offset: Cardinal = 1): Integer; var I,X: Integer; Len, LenSubStr: Integer; begin if Offset = 1 then Result := Pos(SubStr, S) else begin I := Offset; LenSubStr := Length(SubStr); Len := Length(S) - LenSubStr + 1; while I <= Len do begin if S[I] = SubStr[1] then begin X := 1; while (X < LenSubStr) and (S[I + X] = SubStr[X + 1]) do Inc(X); if (X = LenSubStr) then begin Result := I; exit; end; end; Inc(I); end; Result := 0; end; end; ... |
Re: Pos info ???
Darf man das so einfach online stellen? Is das nicht copyrighted?
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Re: Pos info ???
Denke mal solange es Delphi Intern bleibt, wird da keiner was sagen :)
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Re: Pos info ???
Zitat:
...:cat:... |
Re: Pos info ???
Zitat:
In der Wikipedia steht dazu folgendes Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Sowohl belletristische Werke als auch mündliche Vorträge sind hier zitierfähig. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein. Nach zulesen bei: ![]() Wenn man nicht zitieren dürfte, hätte jeder bei einer Fachlichen Arbeit (z.B. Diplomarbeit) ein Problem. |
Re: Pos info ???
Zitat:
UrhG § 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
Bei remus kann man sich nochmal Komentare zu dem UrhG durchlesen. remus - Grundwissen Urheberrecht V - Inhaltliche Schranken a) Verfassungsrechtliche Grundlagen. aa) Auch wenn das Urheberrecht verfassungsrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG als Eigentum geschützt ist, so ist dieses Recht nicht unbeschränkt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden nämlich gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG durch Gesetze bestimmt. Hierzu heißt es in Art. 14 Abs. 2 GG ferner: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." ... 3) Das US-amerikanischen Urheberrecht kennt zwar auch einen Katalog mit Schrankenbestimmungen, unterscheidet sich aber vom deutschen Urheberrecht durch die generalklauselartige Schranke des "Fair Use" (17 U.S.C. § 107). Als Beispiel für einen derartigen "Fair Use" nennt das Gesetz insbesondere "teaching (including multiple copies for classroom use)". Dem entsprechend ist bei der Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall ein "Fair Use" vorliegt, unter anderem von Bedeutung, ob die Nutzung nichtgewerblich zu Bildungszwecken erfolgt ("for nonprofit educational purposes"). ... bb) Kleinzitate Gemäß § 51 Nr. 2 UrhG ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. ... 1) Das zitierte Werk muß anders als beim Großzitat und beim Musikzitat nicht erschienen sein (§ 6 Abs. 2 UrhG), die Veröffentlichung (§ 6 Abs. 1 UrhG) ist ausreichend. Sofern die angeführten Stellen aufgrund ihres geringen Umfangs nicht selbst als Werkteile urheberrechtsschutzfähig sind, ist das Zitatrecht nicht erforderlich. Hier nachzulesen: ![]() Ich verstehe das so: Ein Thread ist ein selbstständiges Werk. Es werden nicht ganze Werke zitiert, sondern nur kleine Ausschnitte -> Kleinzitate. Meistens sind die Zitate so klein, das diese nicht als Werksteile urheberrechtsschutzfähig sind. Dem amerikanischen Recht tun wir schon zu genüge, weil wir hier nur nichtgewerblich zu Bildungszwecken zitieren. Ich sehe also keine Probleme ;-) Zumal Borland dem zitieren zugestimmt hat. Euer MaBuSE ps: Mich darf man natürlich auch zitieren :mrgreen: Dazu gibt es ja den [quote="MaBuSE"] BBCode. |
Re: Pos info ???
Zitat:
...:cat:... Okay, war OT, aber der verlangte danach :roll: |
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