Delphi-PRAXiS
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CG2003 9. Nov 2005 16:44


Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Hallo,

ich programmiere nun schot seit einigen Jahren Software.
Nun möchte ich mir damit auch nebenbei eine Kleinigkeit verdienen und meine Software "verkaufen".
Da ich aber von buchhaltungstechnischen sowie kaufmännischen Dingen kaum Ahnung habe, wäre meine
Frage nun, wie ich das anstelle?
Klar, ich denke mal ich muss mir leider einen Gewerbeschein holen, damit ich das überhaupt darf.
Aber was brauche ich noch, bzw. welche Vorraussetzungen muss ich noch erfüllen?
Was habe ich zu beachten?
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie ist das mit der Steuer usw.?

Hat da schon jemand Erfahrung mit?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...

sh17 9. Nov 2005 17:09

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von CG2003
Klar, ich denke mal ich muss mir leider einen Gewerbeschein holen, damit ich das überhaupt darf.

Darfs Du es vor allem von Deinem richtigen Arbeitgeber aus? (Falls da einer ist)

Zitat:

Zitat von CG2003
Aber was brauche ich noch, bzw. welche Vorraussetzungen muss ich noch erfüllen?
Was habe ich zu beachten?

Mal im Internet suchen. Es gibt auch immer wieder sog. Existenzgründer-Seminare

Zitat:

Zitat von CG2003
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Erst mal die der Gewerbeanmeldung, dann Krankenkasse, sonstige Versicherungen.

Dann ggf. für Deine Software eine Haftpflicht (kann aber teuer werden)

Zitat:

Zitat von CG2003
Wie ist das mit der Steuer usw.?

Noch nicht so wild. Ich weis jetzt die Grenze nicht so genau, aber ab ca. 24000 EUR Einkommen (nach Abzug der Kosten / Strom Auto Versicherungen) zahlst Du Einkommenssteuer.

Ansonsten musst Du Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, am Anfang monatlich.

Die IHK will Kohle von Dir.


So, das ist mir auf die Schnelle mal eingefallen.

Ratte 9. Nov 2005 17:34

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Er braucht doch keinen Gewerbeschein, oder? Freiberufler haben auhc keinen Gewerbeschein.

Ratte

mschaefer 9. Nov 2005 17:35

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Nun mal etwas mit der Ruhe:

1. Genau! Für reine Software brauchst Du keinen Gewerbeschein (wenn Du mit Hardware handelst brauxhst Du ihn.

2. Du mußt die Einnahmen der Software als Sondereinnahmen beim Steuerbescheid angeben (Feld weiss ich gerade nicht)
Da gibt es meines wissens aber auch Freigrenzen, wo die Angabe entfallen kann.

3.
Ohne Gewebeschein oder Eintrag als Freiberufler darfst Du keine MwSt auf Deine Rechnungen schreiben!

4.
Du kannst Dich als Freiberufler eintragen lassen (allerdings gibt es einiges zu beachten was die Tätigkeit angeht).
Das kann Dir aber Deine Gewerbestelle genauer erklären und die machen das auch, wenn Du in einer Nebenzeit kommst.

5.
Du kannst Dir auch gleich einen Gewerbeschein holen. Kostet ca. 30 Euro und verprlichtet Dich zumindest zu einer Einnahmen/Überschußrechnung. Dein Arbeitgeber bekommt darüber keine Mitteilung. Solange dass nicht im Arbeitsgebiet Deines Chefs liegt und nur Freizeitcharakter hat ist das auch nicht das Problem, sprich einfach mit dem darüber! Vielleicht hilft er Dir sogar, denn Chef´s haben doch den einen oder anderen Kontakt auf Lager. Wenn es im Arbeitsgebiet Deines Arbeitgebers leigt, dann riskierst Du die Kündigung (wer will schon Konkurrenz im eigenen Betrieb -> fristlos raus).

6.
Die IHK will keine Kohle von Dir, wenn Du unter den entsprechenden Umsatzgrenzen bleibst und das ist hochwahrscheinlich, wenn es nur um ein Softwareprodukt geht.

Grüße // Martin

Hansa 9. Nov 2005 20:07

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Soweit alles richtig. Bis auf den Gewerbeschein. Da kommt er kaum drumrum. Ist aber in dem Fall wohl auch egal. Wenn die auf dem Finanzamt "Software" lesen, dann schlagen die nach und da steht : "nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen als Freiberufler anzuerkennen". Passt Dir das nicht, dann mußt Du das letztenendes vor Gericht klären lassen. Da finden die ruckzuck einen ähnlichen Fall und Ende ist.

Dir wird einfach unterstellt, daß Du eine Ware herstellst. Schlupfloch : individuelle Programme. Sagen wir mal für einen Arzt ein Blutdruck-Auswertungsprogramm und für einen Schreiner die Ansteuerung für Säge. Sobald lediglich ein zweiter Arzt das Programm auch haben will ists auch damit wieder rum. Also die 30 Kröten für den Gerwerbeschein ? Was solls. Früher hatten die Freiberufler echt viel gespart, aber die Freigrenzen bei der Gewerbesteuer (und nur um die geht es) sind heute so hoch (24 TEU, oder sogar 48 TEU :gruebel: Gewinn), daß es sich nur selten lohnt da irgendwas reißen zu wollen. Zumal sich auch der Gewinn etwas steuern läßt. 8) Investitionen vorziehen, Verlustvortrag / Rücktrag oder vielleicht ähm *hüstel* :mrgreen:

Union 9. Nov 2005 20:13

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Wenn Du das alles umgehen und viel einfacher haben willst und auch weniger Steuern zahlen, dann empfiehlt sich evtl. auch eine unpatriotische Flucht aus D. Und das ohne *hüstel* :mrgreen:. Dann finanzierst Du mit Deinen Steuern auch einen Staat und keinen verschwenderischen Kindergarten ;)

mschaefer 9. Nov 2005 20:34

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Ja, Hansa, hat die Ausnahmeregelung treffsicher geschildert.
Um was für ein Programm handelt es sich eigentlich?

Grüße // Martin

Daniel G 9. Nov 2005 20:39

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Kurze Frage:

Mal angenommen, ich pack eine von mir geschriebene Software auf meine Seite und biete sie zum Verkauf an. Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt? Sprich', ob es genug Käufer gibt? Ich mein, 30€ sind 30€, die wollen auch nicht so einfach aus'm Fenster geschmissen werden...

alzaimar 9. Nov 2005 21:12

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
... Wenn die auf dem Finanzamt "Software" lesen, dann schlagen die nach und da steht : "nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen als Freiberufler anzuerkennen". ...

Ich werde als "Künstler" geführt. :mrgreen: Ohne Scheiss.

Hansa 9. Nov 2005 23:26

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
"Künstler Alzaimar" :shock: Wie hast Du das denn geschafft ? Wahrscheinlich am Anfang ein Penner im Finanzamt, der auf verdienten Vorruhestand gewartet hat und sich nur bloß jeglichen Ärger ersparen wollte 8) . Später dann die Nachfolge-Penner, die vom Vorgänger-Penner die Akten ungesehen übernommen haben und da war klar, Alzaimer ist eben Künstler, basta. Nur gibt es da eben die Haken und die schlagen dann zu, wenn die Freigrenzen überschritten werden und wenn auch nur kurz. Die Mühle fängt an, wieder in Bewegung zu kommen, langsam aber sicher. Denn endlich ist die Frittenbude zugemacht worden, die wegen 100 EUR Nachzahlung Ärger gemacht hat. Uff, die Arbeit liegt jetzt wenigstens nicht mehr hier sondern bei Hartz. :lol: Der mit den 100.000 EUR bei dem geht das ja so nicht, denn der kommt immer gleich mit Rechtsanwalt. Aber egal, wegen des gelösten Frittenbuden Problems :thumb: ist ja jetzt endlich mal Zeit, sich mal näher mit dem "Künstler" zu befassen, aber erst nach dem Urlaub. :xmas: Also Alzaimer, paß blooooß auf :mrgreen: , der Kindergarten ist nicht von der Hand zu weisen.

@Frager : es gibt auch ein Gewerbeamt und die müssen Auskünfte geben, auch wegen 30 EUR Programmen oder Nebentätigkeiten.

himitsu 10. Nov 2005 00:11

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Du könntest dir ja auch mal andere Threads in der DP durchlesen, denn dazu gab es auf jeden Fall schonmal was (bin mir da ganz sicher) :roll:

z.B.: mal unter folgenden Begriffen sichen.
Hier im Forum suchenprogramm verkaufen, Hier im Forum suchensoftware verkaufen, oder was es da sonst noch für Suchwörtchen geben könnte ^^

Luckie 10. Nov 2005 00:34

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Nein, das mit dem "Künstler" hat schon seine Richtigkeit, da das Angestelltenverhältnis, oder wie man das nennen soll, eines Freiberuflers dem eines Künstlers entspricht. Und mal ganz ehrlich, ist dein Code kein Kunstwerk, Hansa? :mrgreen:

Und so ganz verkehrt ist es ja nun auch nicht, denn hinter jedem Code steckt ein ein schöpferischer, künstlerischer Akt, finde ich zu mindest. Und so manche Kundenwünsche verlangen schon ziemliche Kreativität. ;)

Hansa 10. Nov 2005 01:38

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Jetzt muß ich doch noch was schreiben. Himitsu, das hier ist nun wirklich ein Thema, bei dem die Suche überhaupt nichts nützt. Die ist sogar schwer kontraproduktiv. Was nützt eine Antwort auf solche Fragen noch in nur 6 Wochen mit anderer Regierung ? Und eventuell sogar aus einem 1 Jahr alten Thread ?

Seit 10 Tagen gibt es bspw. neue Reisepässe, das konnte man eventuell wissen. Aber wer weiß denn schon, daß die bereits in 3/2006 schon wieder veraltet sind ? Dann muß man nämlich noch Fingerabdrücke abgeben. 8)

Uff, könnte man den "roter Kasten" nicht ab bestimmter Uhrzeit ausblenden, oder wenn Luckie was schreibt ? :shock:

Zitat:

da das Angestelltenverhältnis, oder wie man das nennen soll, eines Freiberuflers dem eines Künstlers entspricht.
Wenn der angestellt ist, dann gilt er eben NICHT als Künstler, das ist ja der Witz.

Zitat:

Und mal ganz ehrlich, ist dein Code kein Kunstwerk, Hansa?
Natürlich ist das ein Kunstwerk. :warn: Insbesondere das Gesamtkunstwerk, da es drei Hauptprogramme mit derselben Datenbasis betrifft. Der Haken ist aber, daß es sich 1:1 verfielfältigen läßt und dadurch ist das was verkauft wird, eben keine einzelne kreative Schöpfung mehr. wie hat Alzaimer so was nur durchgekriegt

Zitat:

Und so ganz verkehrt ist es ja nun auch nicht, denn hinter jedem Code steckt ein ein schöpferischer, künstlerischer Akt, finde ich zu mindest. Und so manche Kundenwünsche verlangen schon ziemliche Kreativität.
Natürlich, das sagt der gesunde Menschenverstand, aber die Deppen werden dir die Kreativität für eine Sonderwunsch vom Kunden mit 0,5 % anrechnen, selbst wenn es 30 % von der Gesamtarbeitszeit ausgemacht hat, das zu realisieren. Rest : siehe oben. Die Lage hat sich schon verändert und der Status eines Freiberuflers ist kaum mehr positiv. Das gilt allerdings nicht für die Lobbyisten von : Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. 8) Für die ist die Freigrenze (aber nur teilweise, auch zu niedrig) und als Freiberufler sparen die schon noch. So viel wie früher aber nicht mehr.

Luckie 10. Nov 2005 01:50

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Zitat:

da das Angestelltenverhältnis, oder wie man das nennen soll, eines Freiberuflers dem eines Künstlers entspricht.
Wenn der angestellt ist, dann gilt er eben NICHT als Künstler, das ist ja der Witz.

Ich sagte ja, dass ich mir nicht sicher bin, wie man das nennt, wenn mn gleichzeitig sein eigener Chef und eigener Angestellter ist. Freiberufler eben oder so.

himitsu 10. Nov 2005 02:07

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Was nützt eine Antwort auf solche Fragen noch in nur 6 Wochen mit anderer Regierung ? Und eventuell sogar aus einem 1 Jahr alten Thread ?

So schlimm ist es ja nun auch wieder nicht, daß sich alles aufeinmal ändert ;)
und es ist durchaus möglich, daß sogar die "älteren" Threads durchaus gute Tipps parat haben können, welche im Moment keinem mehr einfallen, oder derjenige der diese wußte nicht mehr hier ist .....


Und Themen wie folgende klingen doch verdammt nochmal danach, als würde sich das Eine, oder Andere darin verbergen können.
Programm vertreiben? bräuchte info
Eigene Software (Delphi-Komponenten) vermarkten, wie?

Sogar ein Thema wie Spenden könnte eventuell den einen, oder anderen Tipp beherbergen.

Hansa 10. Nov 2005 02:18

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Himitsu, die konkrete Frage ist, was zu tun ist, um das Programm überhaupt verkaufen zu können/dürfen und (momentan) eben nicht : wie verkaufe ich es am besten ? was wohl schon irgendwo zu finden wäre. Das wäre der nächste Schritt. Wer den zweiten Schritt vor dem ersten macht, der fällt eben auf die Schnauze. Die Bürokratie und die fehlende Planungssicherheit in diesem unserem Lande werden schon das nötige tun, um die Produktivität zu behindern. Das hat sich sogar bis zu den Apfelbauern vor Daniels Haustür rumgesprochen. 8)

So, Nacht

mschaefer 10. Nov 2005 08:38

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, moin,

also zum Gewerbeschein, den braucht man, wenn man eine planmäßige, auf Dauer angelegter Gewinnerzielung mit seiner Tätigkeit anstrebt. Also für gelegentlichen Flohmarkt und gelegentlich Ebay brauchst Du es bei Kleinbeträgen in begrenzter Menge nicht.

Meiner Ansicht nach wird es dann relevant, wenn Du das Programm auf Deiner Homepage anbietest. Das sieht nach Plan und für Dauer aus. Inwieweit da noch Spielräume sind, kann ich nicht sagenn, wahrscheinlich gibt es eine gewisse Starttoleranz bis der Schein von Dir verlangt wird, aber das ist schon ein markantes Kriterium. Bin übrigens der Auffassung, dass man da auch mal unverbindlich beim eigenen Finazamt anrufen darf. Meine Erfahrung ist, dass die nicht gleich alles auf die Goldwaage legen, wenn es um solchen Kleinkram geht. Hier in Hannover gibt es für Kurzauskünfte sogar eine extra Telefonnummer beim Finanzamt und auch wenn das keinen Steuerberater ersetzt, habe ich da schon faire, sachliche und vor allem treffsichere Auskunft erhalten.

Meine Vorschläge:
1. Versuch: Dein Programm für den Anfang mal bei Ebay einzusetzen.

2. Entscheide: lohnt sich die Verkaufsmenge für eine eigene Einnahmen / Überschußrechnung und geht das vom Arbeitgeber aus: [ja oder nein].
  • [ja]: Gewerbeschein holen und ein Buch zur Einnahmen /Überschußrechnung kaufen oder Programm.
  • [nein]: Biete Dein Programm über einen von den Freiberuflern mit GW hier aus dem Forum an. Der bekommt auch einen kleinen Anteil für den Buchungskrempel und macht mit Dir eine Art Werkvertrag, dass dies korrekt läuft, oder kauft Dir einmalig eine größere Lizenzzahl ab und kümmert sich um das Planmäßige.

Grüße // Martin


PS: ist keine Rechtsberatung!
PPS: mich interessiert immernoch um was für ein Programm es geht...

Igotcha 10. Nov 2005 09:01

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Ich beschreibe mal meine Erfahrung, da ich genau das selbe gerade umgesetzt habe. Ich habe eine Software entwickelt, die ich verkaufen möchte, zu der es Beratung und Schulungen gibt.

Dazu habe ich mir (nach Rücksprache mit einer befreundeten Steuerfachgehilfin) folgendes besorgt:

1. Gewerbeschein: Hier ist es wichtig in die Beschreibung der Tätigkeit soviele Aktivitäten aufzuführen, die im Rahmen Deines Vorhabens anfallen können. Bei mir war es z.B. "Erstellung, Vertrieb und Verkauf von Software (auch Webanwendungen), IT-Beratung, IT-Schulungen". Hat 5 Minuten gedauert, danach hast Du den Schein in der Hand.

2. Danach gehst Du zum Finanzamt und besorgst Dir eine Umsatzsteuer-ID. Hat 20 Minuten gedauert ein 4-seitiges Formular auszufüllen, auf die Umsatzsteuer-ID wartet man in Berlin dann 3 Wochen ;-) Wichtig ist hier, dass Du Dich zu Anfang in den dort aufgeführten Summen für Umsatz, Gewinn, etc. zurückhälst und die Regelungen für Kleinstunternehmer in Anspruch nimmst (keinen USt-Vorabzug, etc.). Zu Anfang reicht es dann eine Einnahmen / Ausgaben-Liste zu führen.

Das war`s.

Durch eine gewisse Rechtssicherheit die man selbst durch 1+2 bekommt, geht man auch z.B. Impressumsjägern, etc. aus dem Weg.

Und das Ganze kostet € 27,- für den Gewerbeschein und das sollte eigentlich drin sein.

Gruß Igotcha

rwachtel 10. Nov 2005 09:09

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Nur um das mal kurz klarzustellen: gewerberechtliche [Gewerbeschein -> Ordnungsamt] und fiskalische [Finanzamt] Aspekte sollten nicht durcheinandergebracht werden.

In diesem Thread ist schon so viel objektiv Falsches geschrieben worden, dass ich hier mal ein paar Links zu fundierterem Wissen poste:

Die FAQ der Newsgroup de.etc.beruf.selbstaendig
Die FAQ der deutschen Shareware Autoren Vereinigung
Infos für Existenzgründer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Gründermagazin-Portal

mschaefer 10. Nov 2005 11:34

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin,
Zitat:

In diesem Thread ist schon so viel objektiv Falsches geschrieben worden, dass ich hier mal ein paar Links zu fundierterem Wissen poste.
Man soll es aber auch nicht komplizierter machen als es wirklich ist. Kleingewerbe hat nichts mit ambitionierter Firmengründung zutun und eine selbständige Existens aufzubauen ist eine andere Aufgabe, als das Gewerbe für einen trivialen nebenberufliche Softwarevertrieb anzumelden. Deswegen ist es wirklich Unsinn jemanden da künstlich vor Angst zu machen und mit Zeug vollzumüllen was keine Relevanz hat!

Pauschalbemerkungen zeugen auch nicht von Wissen!

Grüße // Martin

rwachtel 10. Nov 2005 11:49

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
[...] Man soll es aber auch nicht komplizierter machen als es wirklich ist. [...]

Gerade der Link zur S-A-VE. gibt viele praxisrelevante Tipps auch für kleine und kleinste Unternehmer und über rechtliche und finanzielle Aspekte hinaus.
Zitat:

[...] Deswegen ist es wirklich Unsinn jemanden da künstlich vor Angst zu machen und mit Zeug vollzumüllen was keine Relevanz hat!
Genau das Gegenteil ist der Fall - Angst kann einem gerade durch fundierte und gesicherte Informationen genommen werden. Das heisst ja nicht, dass jemand sich durch den ganzen Wust an Informationen wühlen muss (habe ich auch niemals gesagt) - aber er kann, wenn er will. Wenn er hingegen nicht weiss, wo es die Informationen gibt, kann er es halt nicht.
Zitat:

Pauschalbemerkungen zeugen auch nicht von Wissen!
Unabhängig davon, dass ich hier keine Pauschalbemerkung abgegeben habe fasse ich das jetzt als persönliche Beleidigung auf... :evil:

mschaefer 10. Nov 2005 12:35

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Naja also mir scheint, dass Du mit Deiner Antwort trivial die Aufgabe der Threadüberschrift verfehlt hast.
Es geht einfach nicht um Firmen- oder Existenzgründung oder Finazierung, noch Rechtsrahmen einer Unternehmung sondern lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird.

Die Einteilung "viel objektiv falsch hier" und "fundiert dort" ist letzlich pauschal, insbesondere wenn man selbst wieder eine Newsgroup angibt. Dann erwarte ich von Dir einfach, dass Du das falsche benennst. Das ist zwar deutlich formuliert, aber nicht als Beleidigung gemeint.

Finde es gut, wenn jemand seine Eigenentwicklung auch vermarktet und da ist es auch legitim daruf hinzuweisen, dass es für ein Einzelprodukt oder einen kleinen Handel auch in Deutschland nicht so kompliziert ist und von einigen wenigen Tücken hier im Thread ist der nicht verkehrt. Igotcha hat das zum Beispiel beschrieben wie der Ablauf ist. Auch das Abmelden ist übrigens kein Beinbruch, dass kostet halt wieder Gebühren.

Grüße // Martin


PS: Save -Link passt übrigens auch meiner Auffassung nach gut.

Hansa 10. Nov 2005 12:44

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von rwachtel
..dass ich hier keine Pauschalbemerkung abgegeben habe fasse ich das jetzt als persönliche Beleidigung auf... :evil:

Herrje, hat Martin einen wichtigen Trakt Deiner Sandburg mit einem Eimerchen Wasser vernichtet ? :lol:

Zum Thema : wenn er sich den Gewerbeschein holt, dann braucht er keine gewerblichen und fiskalischen Aspekte zu trennen. Denn den Fiskus braucht er nicht groß zu beauftragen, der kommt ganz von alleine. Er kriegt einen dicken Brief vom Finanzamt mit seinen Steuernummern und vielen deutschen Formularen. Aber erst, wenn er überhaupt mal angefangen hat !

Vor allem gilt aber auch : wer viele Fragen stellt, kriegt viele Antworten. Und ich finde es besser erst mal anzufangen und dann die eventuell entstehenden konkreten Fragen zu klären. Siehe unser "Künstler" Alzaimer. Hätte der groß gesagt "Ich muß manchmal einen Pack CDs verkaufen" dann hätten die gesagt, ein Künstler würde das ja wohl kaum machen. :mrgreen: Wie gesagt, bei Nebentätigkeit dürfte diese Frage wohl überhaupt nicht interessieren.

Wenns nur an den 30 EUR für G-Schein hängt, dann würde ichs gleich bleiben lassen. 8) Was ist überhaupt von wem objektiv falsches gesagt worden ? :shock:

rwachtel 10. Nov 2005 13:05

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
[...] es geht [...] lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird.

Und da ist die Shareware-Autoren-Vereinigung die falsche Adresse? Wenn Du meinst.

Zitat:

[...] insbesondere wenn man selbst wieder eine Newsgroup angibt.
Ich habe u.a. die FAQ einer Newsgroup angegeben, das ist schon ein wenig anders.

Zitat:

Dann erwarte ich von Dir einfach, dass Du das falsche benennst.
Dann nehme ich mir beispielhaft Deinen Beitrag heruas:

Zitat:

Zitat von mschaefer
1. Genau! Für reine Software brauchst Du keinen Gewerbeschein (wenn Du mit Hardware handelst brauxhst Du ihn.

So pauschal kann man das nicht sagen. Ob Du einen Gewerbeschein benötigst, regelt die Gewerbeordnung. Die besagt, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden muss. Gewerblich gilt jede auf Dauer angelegt Tätigkeit, die gemäß Einkommensteuergesetz nicht als freiberuflich einzuordnen ist.

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...Id=179&level=2

Mit Deiner Pauschalaussage kann man auch eine böse Überraschung erleben.

Zitat:

4. Du kannst Dich als Freiberufler eintragen lassen (allerdings gibt es einiges zu beachten was die Tätigkeit angeht).
Es gibt keinen Eintrag als Freiberufler.

Zitat:

Das kann Dir aber Deine Gewerbestelle genauer erklären und die machen das auch, wenn Du in einer Nebenzeit kommst.
Die Gewerbestelle (Ordnungsamt) ist für den Status des Freiberuflers nicht zuständig. Darüber kann nur das Finanzamt entscheiden.

Zitat:

6. Die IHK will keine Kohle von Dir, wenn Du unter den entsprechenden Umsatzgrenzen bleibst und das ist hochwahrscheinlich, wenn es nur um ein Softwareprodukt geht.
So pauschal kann man das nicht sagen. Manche IHKs haben keine Umsatzgrenzen. Bei denen wirst Du als Gewerbetreibender (ergo: Zwangsmitglied) auch ohne Umsatz zur Kasse gebeten.

Zitat:

[...] aber nicht als Beleidigung gemeint.
Dann hättest Du es anders formulieren müssen...

Zitat:

Finde es gut, wenn jemand seine Eigenentwicklung auch vermarktet [...]
Unbestritten.
Zitat:

und da ist es auch legitim daruf hinzuweisen, dass es für ein Einzelprodukt oder einen kleinen Handel auch in Deutschland nicht so kompliziert [...]
Ich habe nicht geschrieben, dass es kompliziert ist. Ganz im Gegenteil.

Zitat:

Igotcha hat das zum Beispiel beschrieben wie der Ablauf ist.
Stimmt. Nur den Gang zum Finanzamt kann man sich sparen - die kommen nach der Gewerbeanmeldung von selbst.

rwachtel 10. Nov 2005 13:11

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Zitat:

Zitat von rwachtel
..dass ich hier keine Pauschalbemerkung abgegeben habe fasse ich das jetzt als persönliche Beleidigung auf... :evil:


Etwas unglücklich zitiert...

Zitat:

Herrje, hat Martin einen wichtigen Trakt Deiner Sandburg mit einem Eimerchen Wasser vernichtet ? :lol:
Nein, dafür bin ich schon etwas zu alt. Nur jemandem mangelndes Wissen zu unterstellen halte ich schon für eine ziemliche Frechheit. Von seiner Formulierung ganz abgesehen.

So, genug OT.

mschaefer 10. Nov 2005 15:32

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, moin,

Zitat:

Ob Du einen Gewerbeschein benötigst, regelt die Gewerbeordnung. Die besagt, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden muss. Gewerblich gilt jede auf Dauer angelegt Tätigkeit, die gemäß Einkommensteuergesetz nicht als freiberuflich einzuordnen ist.
Da kann ich nur anmerken: Präzise, so ist es!

Und ist planmäßiger Handel mit Hardware als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen: N e i n.
-> Aussage ok

Und aus der Gewerbeordnung geht mit einer gewissen Deutung aktuell zum Beispiel die Einordnung als Freiberufler / Künstler bei Einzelauftragssoftware oder die des Gewerbes bei planmäßigem Vertrieb einer Software hervor. Für dieses eine Programm wird er wohl znächst keinen Gewerbeschein brauchen. Den Absatz muss er erstmal bekommen.
Unter dem Threadthema mit Einzelprogramm würde ich sagen: -> Aussage zumindest nicht ko.


Und den Eintrag beim Finanzamt oder sagen wir meinetwegen die Einstufung dafür gibt es selbverständlich. Sonst bräuchte man die Sache mit dem Gewerbeschein ja überhaupt nicht.
-> In dem Punkt kann man sich über die Vokabel Eintrag oder Einstufung unterhalten.

Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s. Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs. Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen. Das hat eher was mit der Erfassung von Neugründungen zutun.


Ja die Idee mit der Sharewarevereinigung find ich immernoch gut (bei solchen Zitaten bin ich hilflos) :wink:



Grüße // Martin

rwachtel 10. Nov 2005 15:57

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
[...] Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s.

Soviel mir bekannt, gibt es da keine Ausnahmen.
Zitat:

Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs.
Auf welcher Rechtsgrundlage (ausser der jeweiligen Satzung) basiert denn Deine Annahme?
Zitat:

Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen.
Ich habe hier 'ne GmbH aus Thüringen, die seit ihrer Gründung vor ein paar Jahren nicht einen Cent Umsatz geschweige denn Gewinn gemacht hat. Jetzt rate mal, was die dortige IHK haben will - richtig: Beiträge. Der Geschäftsführer der GmbH weigert sich allerdings beharrlich... :mrgreen:

Tatsächlich gibt es in der Satzung der dortigen IHK keine Möglichkeit einer Befreiung von Beiträgen.

mschaefer 10. Nov 2005 16:33

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, moin,

Also erstmal vorweg. lass mal dass Kriegsbeil begraben. Das Du Dich mnit der Materie herumgeschlagen hast und da Wissen mitbringst ist inzwischen deutlich bewiesen. Hoffe wir haben da jemanden nicht vergrault sein Programm zu veröffentlichen. Vielleicht hast Du CG2003 ja dazu motiviert Nägel mit Köpfen zu machen und eine richtige Firma zu gründen und kein mal eben Programmverkauf.


Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig.

Grüße // Martn

raffo 10. Nov 2005 16:52

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
[quote="Daniel G"].... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...quote]

Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten!

Daniel G 10. Nov 2005 17:54

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von raffo
Zitat:

Zitat von Daniel G
.... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...

Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten!

Hmm.... wie umständlich... Und alles andere würde nur Probleme bringen... Was ich mich allerdings Frage:

Ab wann ist eine Tätigkeit denn dauerhaft ?

Zitat:

Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig
Also, wenn das mit der IHK so'n Problem ist, warum gründet man denn nicht einfach eine Briefkastenfirma in z.B. England als Ltd. ? Da hat man als aufstrebender "Geschäftsmann" zumindestens bei dem Startkapital weniger Probleme. Allerdings fallen dann auch etwagige Steuervergünstigungen weg.

mschaefer 10. Nov 2005 18:20

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Spätmoin,

bei den Limited meine ich,dass die nicht ganzjährig in Deutschland arbeiten dürften. Da bin ich allerdings nicht richtig auf dem Laufenden. Bei den englischen Limited mußtest Du auch in Britanien einen eingetragenen Geschäftsführer haben, was auch noch zu Kosten führte. Bei spanischen Variante, gab es auch noch Probleme.
Hongonk-Limited ist auch relativ einfach zu errichten, aber dann gibt es auch noch unbekannte Kosten.
Da kenne ich mich aber nicht richtig aus, die Gestzteslagen dürften da auch schnellebig sein.

Die Kernfrage hast Du gestellt Daniel: Ab wann ist etwas Langlebig!
Da wird wohl eher ein Steuerspezialist oder Jurist gefragt sein.

Grüße // Martin

Daniel G 10. Nov 2005 18:28

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
Die Kernfrage hast Du gestellt Daniel: Ab wann ist etwas Langlebig!

Och danke...

Denn wenn man sich das mal überlegt:

Ich marschier zu allen Behörden, bezahl meine 30 Kröten und merke nach 2 Monaten, dass sich kaum einer dafür interessiert, mein Programm zu kaufen. Wunderbar. Also marschier ich wieder zu den Behörden und geben mein Geschäft auf. Nicht nur, dass das schlecht für die Statistik ist ("Nein, nicht noch eine Geschäftsaufgabe!"), auch halte ich das für unnötige Rennerei... Zumal unsere Ämter doch sowieso überlastet sein sollen...

Anderes Beispiel wäre, wenn jemand sagt, dass er das Programm 2 Monate lang verkaufen will und erst dann entscheidet, ob er das noch dauerhaft weiter machen will oder nicht.

Deswegen fände ich sowas wie eine ...ähm... "Probezeit" eigentlich ganz praktisch. Aber das wird wohl nie einen von da oben erreichen. Es sei denn, Angie ist heimlich begeisterte Delphi - Programmiererin... :mrgreen:

sakura 10. Nov 2005 19:40

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zurück zum Thema, bitte!

...:cat:...

rwachtel 10. Nov 2005 19:54

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
[...] Also erstmal vorweg. lass mal dass Kriegsbeil begraben.

:cheers: Hiermit getan :drunken:

Zitat:

Hoffe wir haben da jemanden nicht vergrault sein Programm zu veröffentlichen.
Das hoffe ich auch. Genug Informationen hat er ja jetzt :wink:

Zitat:

Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, [...]
Es kann sein, dass die ausdrücklich nur Kapitalgesellschaften ausgeschlossen haben - so sehr bin ich damit zum Glück nicht beschäftigt :zwinker: Hier in Köln gibt es die Mindestumsatzregelung definitiv.

Daniel G 10. Nov 2005 20:22

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von sakura
Zurück zum Thema, bitte!

...:cat:...

:gruebel:

Ich wuesste nicht, warum mein Beitrag OT wäre...

CG2003 10. Nov 2005 20:40

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Hallo,

erstmal vorweg vielen lieben Dank für die vielen Informationen und Links.
Ich werde mich mal noch intensiver mit Hilfe dieser Möglichkeiten mit diesem Thema befassen.

Zitat:

Zitat von mschaefer
Es geht einfach nicht um Firmen- oder Existenzgründung oder Finazierung, noch Rechtsrahmen einer Unternehmung sondern lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird.

Eins bleibt hier noch zu sagen, es geht nicht nur um ein Software-Produkt, sondern um verschiedene.


In diesem Sinne...

mschaefer 11. Nov 2005 08:02

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, ok,

Hallo CG2003,
  • in was für einer Branche sind Deine Programme angesiedelt oder hast Du Privatkunden im Blick?
  • gibt es zum Beispiel Dienstleistungen oder Hardware, die in Verbindung mit Deinen Programmen verkauft
    werden soll, z.B.: der Scanner zum Kassensystem oder die Wetterstation zum Auswertungsprogramm?
  • wie schätzt Du den selbst den Bedarf für Deine Programme ein (hattest Du Tester im Bekanntenkreis)?

Letzlich ist hier der Knackpunkt, welchen Status man dafür wählt...

(Vielleicht mußt Du ja wirklich Nägel mit Köpfen machen:
Deine GmbH-Aufbauen und nachher orderst Du Dir Dein Serviceteam hier in der DP). :zwinker:


Grüße // Martin

CG2003 11. Nov 2005 10:37

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
@mschaefer:

Also es handelt sich um Anwendungen aus den verschiedensten Bereichen. Wobei ich keine besondere Kundengruppe im Blick habe.
Es können Privatkunden, aber durchaus auch Firmen/Betriebe sein.

Ich will mir damit halt nur "was nebenbei" verdienen. Mehr eigentlich nicht. Mein Chef hat das auch schon abgesegnet.
Also von seiner Seite aus, sollte es keine Probleme geben.

Aber ich denke mal, wenn ich mir einfach nur einen Gewerbeschein hole, reicht es halt nicht.
Kann ich überhaupt einen Firmennamen verwenden, oder muss ich meinen Namen benutzen inkl. einen Zusatz
(zum Beispiel: "Sebastian Mundt Software") ?

rwachtel 11. Nov 2005 10:49

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also praktisch immer) bist Du als Einzelunternehmung verpflichtet, zumindest einen Vornamen und Deinen Nachnamen jeweils vollständig auszuschreiben. Dein Beispiel war also vollkommen korrekt.

dfried 11. Nov 2005 10:50

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von CG2003
Kann ich überhaupt einen Firmennamen verwenden, oder muss ich meinen Namen benutzen inkl. einen Zusatz
(zum Beispiel: "Sebastian Mundt Software") ?

Das kommt auf die Gesellschaftsform an, eine GBR bzw. Einzelpersonenfirma dar sich keinen "Phantasienamen" geben, da muss der eigentliche Name immer Bestandteil des Namens sein (und glaub auch vorne stehen).
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) darf sich einen frei wählbaren Namen ausdenken.


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