![]() |
Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Hallo,
ich programmiere nun schot seit einigen Jahren Software. Nun möchte ich mir damit auch nebenbei eine Kleinigkeit verdienen und meine Software "verkaufen". Da ich aber von buchhaltungstechnischen sowie kaufmännischen Dingen kaum Ahnung habe, wäre meine Frage nun, wie ich das anstelle? Klar, ich denke mal ich muss mir leider einen Gewerbeschein holen, damit ich das überhaupt darf. Aber was brauche ich noch, bzw. welche Vorraussetzungen muss ich noch erfüllen? Was habe ich zu beachten? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie ist das mit der Steuer usw.? Hat da schon jemand Erfahrung mit? Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen... |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dann ggf. für Deine Software eine Haftpflicht (kann aber teuer werden) Zitat:
Ansonsten musst Du Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, am Anfang monatlich. Die IHK will Kohle von Dir. So, das ist mir auf die Schnelle mal eingefallen. |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Er braucht doch keinen Gewerbeschein, oder? Freiberufler haben auhc keinen Gewerbeschein.
Ratte |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Nun mal etwas mit der Ruhe:
1. Genau! Für reine Software brauchst Du keinen Gewerbeschein (wenn Du mit Hardware handelst brauxhst Du ihn. 2. Du mußt die Einnahmen der Software als Sondereinnahmen beim Steuerbescheid angeben (Feld weiss ich gerade nicht) Da gibt es meines wissens aber auch Freigrenzen, wo die Angabe entfallen kann. 3. Ohne Gewebeschein oder Eintrag als Freiberufler darfst Du keine MwSt auf Deine Rechnungen schreiben! 4. Du kannst Dich als Freiberufler eintragen lassen (allerdings gibt es einiges zu beachten was die Tätigkeit angeht). Das kann Dir aber Deine Gewerbestelle genauer erklären und die machen das auch, wenn Du in einer Nebenzeit kommst. 5. Du kannst Dir auch gleich einen Gewerbeschein holen. Kostet ca. 30 Euro und verprlichtet Dich zumindest zu einer Einnahmen/Überschußrechnung. Dein Arbeitgeber bekommt darüber keine Mitteilung. Solange dass nicht im Arbeitsgebiet Deines Chefs liegt und nur Freizeitcharakter hat ist das auch nicht das Problem, sprich einfach mit dem darüber! Vielleicht hilft er Dir sogar, denn Chef´s haben doch den einen oder anderen Kontakt auf Lager. Wenn es im Arbeitsgebiet Deines Arbeitgebers leigt, dann riskierst Du die Kündigung (wer will schon Konkurrenz im eigenen Betrieb -> fristlos raus). 6. Die IHK will keine Kohle von Dir, wenn Du unter den entsprechenden Umsatzgrenzen bleibst und das ist hochwahrscheinlich, wenn es nur um ein Softwareprodukt geht. Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Soweit alles richtig. Bis auf den Gewerbeschein. Da kommt er kaum drumrum. Ist aber in dem Fall wohl auch egal. Wenn die auf dem Finanzamt "Software" lesen, dann schlagen die nach und da steht : "nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen als Freiberufler anzuerkennen". Passt Dir das nicht, dann mußt Du das letztenendes vor Gericht klären lassen. Da finden die ruckzuck einen ähnlichen Fall und Ende ist.
Dir wird einfach unterstellt, daß Du eine Ware herstellst. Schlupfloch : individuelle Programme. Sagen wir mal für einen Arzt ein Blutdruck-Auswertungsprogramm und für einen Schreiner die Ansteuerung für Säge. Sobald lediglich ein zweiter Arzt das Programm auch haben will ists auch damit wieder rum. Also die 30 Kröten für den Gerwerbeschein ? Was solls. Früher hatten die Freiberufler echt viel gespart, aber die Freigrenzen bei der Gewerbesteuer (und nur um die geht es) sind heute so hoch (24 TEU, oder sogar 48 TEU :gruebel: Gewinn), daß es sich nur selten lohnt da irgendwas reißen zu wollen. Zumal sich auch der Gewinn etwas steuern läßt. 8) Investitionen vorziehen, Verlustvortrag / Rücktrag oder vielleicht ähm *hüstel* :mrgreen: |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Wenn Du das alles umgehen und viel einfacher haben willst und auch weniger Steuern zahlen, dann empfiehlt sich evtl. auch eine unpatriotische Flucht aus D. Und das ohne *hüstel* :mrgreen:. Dann finanzierst Du mit Deinen Steuern auch einen Staat und keinen verschwenderischen Kindergarten ;)
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Ja, Hansa, hat die Ausnahmeregelung treffsicher geschildert.
Um was für ein Programm handelt es sich eigentlich? Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Kurze Frage:
Mal angenommen, ich pack eine von mir geschriebene Software auf meine Seite und biete sie zum Verkauf an. Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt? Sprich', ob es genug Käufer gibt? Ich mein, 30€ sind 30€, die wollen auch nicht so einfach aus'm Fenster geschmissen werden... |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
"Künstler Alzaimar" :shock: Wie hast Du das denn geschafft ? Wahrscheinlich am Anfang ein Penner im Finanzamt, der auf verdienten Vorruhestand gewartet hat und sich nur bloß jeglichen Ärger ersparen wollte 8) . Später dann die Nachfolge-Penner, die vom Vorgänger-Penner die Akten ungesehen übernommen haben und da war klar, Alzaimer ist eben Künstler, basta. Nur gibt es da eben die Haken und die schlagen dann zu, wenn die Freigrenzen überschritten werden und wenn auch nur kurz. Die Mühle fängt an, wieder in Bewegung zu kommen, langsam aber sicher. Denn endlich ist die Frittenbude zugemacht worden, die wegen 100 EUR Nachzahlung Ärger gemacht hat. Uff, die Arbeit liegt jetzt wenigstens nicht mehr hier sondern bei Hartz. :lol: Der mit den 100.000 EUR bei dem geht das ja so nicht, denn der kommt immer gleich mit Rechtsanwalt. Aber egal, wegen des gelösten Frittenbuden Problems :thumb: ist ja jetzt endlich mal Zeit, sich mal näher mit dem "Künstler" zu befassen, aber erst nach dem Urlaub. :xmas: Also Alzaimer, paß blooooß auf :mrgreen: , der Kindergarten ist nicht von der Hand zu weisen.
@Frager : es gibt auch ein Gewerbeamt und die müssen Auskünfte geben, auch wegen 30 EUR Programmen oder Nebentätigkeiten. |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Du könntest dir ja auch mal andere Threads in der DP durchlesen, denn dazu gab es auf jeden Fall schonmal was (bin mir da ganz sicher) :roll:
z.B.: mal unter folgenden Begriffen sichen. ![]() ![]() |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Nein, das mit dem "Künstler" hat schon seine Richtigkeit, da das Angestelltenverhältnis, oder wie man das nennen soll, eines Freiberuflers dem eines Künstlers entspricht. Und mal ganz ehrlich, ist dein Code kein Kunstwerk, Hansa? :mrgreen:
Und so ganz verkehrt ist es ja nun auch nicht, denn hinter jedem Code steckt ein ein schöpferischer, künstlerischer Akt, finde ich zu mindest. Und so manche Kundenwünsche verlangen schon ziemliche Kreativität. ;) |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Jetzt muß ich doch noch was schreiben. Himitsu, das hier ist nun wirklich ein Thema, bei dem die Suche überhaupt nichts nützt. Die ist sogar schwer kontraproduktiv. Was nützt eine Antwort auf solche Fragen noch in nur 6 Wochen mit anderer Regierung ? Und eventuell sogar aus einem 1 Jahr alten Thread ?
Seit 10 Tagen gibt es bspw. neue Reisepässe, das konnte man eventuell wissen. Aber wer weiß denn schon, daß die bereits in 3/2006 schon wieder veraltet sind ? Dann muß man nämlich noch Fingerabdrücke abgeben. 8) Uff, könnte man den "roter Kasten" nicht ab bestimmter Uhrzeit ausblenden, oder wenn Luckie was schreibt ? :shock: Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
und es ist durchaus möglich, daß sogar die "älteren" Threads durchaus gute Tipps parat haben können, welche im Moment keinem mehr einfallen, oder derjenige der diese wußte nicht mehr hier ist ..... Und Themen wie folgende klingen doch verdammt nochmal danach, als würde sich das Eine, oder Andere darin verbergen können. ![]() ![]() Sogar ein Thema wie ![]() |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Himitsu, die konkrete Frage ist, was zu tun ist, um das Programm überhaupt verkaufen zu können/dürfen und (momentan) eben nicht : wie verkaufe ich es am besten ? was wohl schon irgendwo zu finden wäre. Das wäre der nächste Schritt. Wer den zweiten Schritt vor dem ersten macht, der fällt eben auf die Schnauze. Die Bürokratie und die fehlende Planungssicherheit in diesem unserem Lande werden schon das nötige tun, um die Produktivität zu behindern. Das hat sich sogar bis zu den Apfelbauern vor Daniels Haustür rumgesprochen. 8)
So, Nacht |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin, moin,
also zum Gewerbeschein, den braucht man, wenn man eine planmäßige, auf Dauer angelegter Gewinnerzielung mit seiner Tätigkeit anstrebt. Also für gelegentlichen Flohmarkt und gelegentlich Ebay brauchst Du es bei Kleinbeträgen in begrenzter Menge nicht. Meiner Ansicht nach wird es dann relevant, wenn Du das Programm auf Deiner Homepage anbietest. Das sieht nach Plan und für Dauer aus. Inwieweit da noch Spielräume sind, kann ich nicht sagenn, wahrscheinlich gibt es eine gewisse Starttoleranz bis der Schein von Dir verlangt wird, aber das ist schon ein markantes Kriterium. Bin übrigens der Auffassung, dass man da auch mal unverbindlich beim eigenen Finazamt anrufen darf. Meine Erfahrung ist, dass die nicht gleich alles auf die Goldwaage legen, wenn es um solchen Kleinkram geht. Hier in Hannover gibt es für Kurzauskünfte sogar eine extra Telefonnummer beim Finanzamt und auch wenn das keinen Steuerberater ersetzt, habe ich da schon faire, sachliche und vor allem treffsichere Auskunft erhalten. Meine Vorschläge: 1. Versuch: Dein Programm für den Anfang mal bei Ebay einzusetzen. 2. Entscheide: lohnt sich die Verkaufsmenge für eine eigene Einnahmen / Überschußrechnung und geht das vom Arbeitgeber aus: [ja oder nein].
Grüße // Martin PS: ist keine Rechtsberatung! PPS: mich interessiert immernoch um was für ein Programm es geht... |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Ich beschreibe mal meine Erfahrung, da ich genau das selbe gerade umgesetzt habe. Ich habe eine Software entwickelt, die ich verkaufen möchte, zu der es Beratung und Schulungen gibt.
Dazu habe ich mir (nach Rücksprache mit einer befreundeten Steuerfachgehilfin) folgendes besorgt: 1. Gewerbeschein: Hier ist es wichtig in die Beschreibung der Tätigkeit soviele Aktivitäten aufzuführen, die im Rahmen Deines Vorhabens anfallen können. Bei mir war es z.B. "Erstellung, Vertrieb und Verkauf von Software (auch Webanwendungen), IT-Beratung, IT-Schulungen". Hat 5 Minuten gedauert, danach hast Du den Schein in der Hand. 2. Danach gehst Du zum Finanzamt und besorgst Dir eine Umsatzsteuer-ID. Hat 20 Minuten gedauert ein 4-seitiges Formular auszufüllen, auf die Umsatzsteuer-ID wartet man in Berlin dann 3 Wochen ;-) Wichtig ist hier, dass Du Dich zu Anfang in den dort aufgeführten Summen für Umsatz, Gewinn, etc. zurückhälst und die Regelungen für Kleinstunternehmer in Anspruch nimmst (keinen USt-Vorabzug, etc.). Zu Anfang reicht es dann eine Einnahmen / Ausgaben-Liste zu führen. Das war`s. Durch eine gewisse Rechtssicherheit die man selbst durch 1+2 bekommt, geht man auch z.B. Impressumsjägern, etc. aus dem Weg. Und das Ganze kostet € 27,- für den Gewerbeschein und das sollte eigentlich drin sein. Gruß Igotcha |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Nur um das mal kurz klarzustellen: gewerberechtliche [Gewerbeschein -> Ordnungsamt] und fiskalische [Finanzamt] Aspekte sollten nicht durcheinandergebracht werden.
In diesem Thread ist schon so viel objektiv Falsches geschrieben worden, dass ich hier mal ein paar Links zu fundierterem Wissen poste: ![]() ![]() ![]() ![]() |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin,
Zitat:
Pauschalbemerkungen zeugen auch nicht von Wissen! Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Naja also mir scheint, dass Du mit Deiner Antwort trivial die Aufgabe der Threadüberschrift verfehlt hast.
Es geht einfach nicht um Firmen- oder Existenzgründung oder Finazierung, noch Rechtsrahmen einer Unternehmung sondern lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird. Die Einteilung "viel objektiv falsch hier" und "fundiert dort" ist letzlich pauschal, insbesondere wenn man selbst wieder eine Newsgroup angibt. Dann erwarte ich von Dir einfach, dass Du das falsche benennst. Das ist zwar deutlich formuliert, aber nicht als Beleidigung gemeint. Finde es gut, wenn jemand seine Eigenentwicklung auch vermarktet und da ist es auch legitim daruf hinzuweisen, dass es für ein Einzelprodukt oder einen kleinen Handel auch in Deutschland nicht so kompliziert ist und von einigen wenigen Tücken hier im Thread ist der nicht verkehrt. Igotcha hat das zum Beispiel beschrieben wie der Ablauf ist. Auch das Abmelden ist übrigens kein Beinbruch, dass kostet halt wieder Gebühren. Grüße // Martin PS: ![]() |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Zum Thema : wenn er sich den Gewerbeschein holt, dann braucht er keine gewerblichen und fiskalischen Aspekte zu trennen. Denn den Fiskus braucht er nicht groß zu beauftragen, der kommt ganz von alleine. Er kriegt einen dicken Brief vom Finanzamt mit seinen Steuernummern und vielen deutschen Formularen. Aber erst, wenn er überhaupt mal angefangen hat ! Vor allem gilt aber auch : wer viele Fragen stellt, kriegt viele Antworten. Und ich finde es besser erst mal anzufangen und dann die eventuell entstehenden konkreten Fragen zu klären. Siehe unser "Künstler" Alzaimer. Hätte der groß gesagt "Ich muß manchmal einen Pack CDs verkaufen" dann hätten die gesagt, ein Künstler würde das ja wohl kaum machen. :mrgreen: Wie gesagt, bei Nebentätigkeit dürfte diese Frage wohl überhaupt nicht interessieren. Wenns nur an den 30 EUR für G-Schein hängt, dann würde ichs gleich bleiben lassen. 8) Was ist überhaupt von wem objektiv falsches gesagt worden ? :shock: |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Mit Deiner Pauschalaussage kann man auch eine böse Überraschung erleben. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Zitat:
So, genug OT. |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin, moin,
Zitat:
Und ist planmäßiger Handel mit Hardware als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen: N e i n. -> Aussage ok Und aus der Gewerbeordnung geht mit einer gewissen Deutung aktuell zum Beispiel die Einordnung als Freiberufler / Künstler bei Einzelauftragssoftware oder die des Gewerbes bei planmäßigem Vertrieb einer Software hervor. Für dieses eine Programm wird er wohl znächst keinen Gewerbeschein brauchen. Den Absatz muss er erstmal bekommen. Unter dem Threadthema mit Einzelprogramm würde ich sagen: -> Aussage zumindest nicht ko. Und den Eintrag beim Finanzamt oder sagen wir meinetwegen die Einstufung dafür gibt es selbverständlich. Sonst bräuchte man die Sache mit dem Gewerbeschein ja überhaupt nicht. -> In dem Punkt kann man sich über die Vokabel Eintrag oder Einstufung unterhalten. Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s. Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs. Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen. Das hat eher was mit der Erfassung von Neugründungen zutun. Ja die Idee mit der Sharewarevereinigung find ich immernoch gut (bei solchen Zitaten bin ich hilflos) :wink: Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Tatsächlich gibt es in der Satzung der dortigen IHK keine Möglichkeit einer Befreiung von Beiträgen. |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin, moin,
Also erstmal vorweg. lass mal dass Kriegsbeil begraben. Das Du Dich mnit der Materie herumgeschlagen hast und da Wissen mitbringst ist inzwischen deutlich bewiesen. Hoffe wir haben da jemanden nicht vergrault sein Programm zu veröffentlichen. Vielleicht hast Du CG2003 ja dazu motiviert Nägel mit Köpfen zu machen und eine richtige Firma zu gründen und kein mal eben Programmverkauf. Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig. Grüße // Martn |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
[quote="Daniel G"].... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...quote]
Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten! |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Ab wann ist eine Tätigkeit denn dauerhaft ? Zitat:
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Spätmoin,
bei den Limited meine ich,dass die nicht ganzjährig in Deutschland arbeiten dürften. Da bin ich allerdings nicht richtig auf dem Laufenden. Bei den englischen Limited mußtest Du auch in Britanien einen eingetragenen Geschäftsführer haben, was auch noch zu Kosten führte. Bei spanischen Variante, gab es auch noch Probleme. Hongonk-Limited ist auch relativ einfach zu errichten, aber dann gibt es auch noch unbekannte Kosten. Da kenne ich mich aber nicht richtig aus, die Gestzteslagen dürften da auch schnellebig sein. Die Kernfrage hast Du gestellt Daniel: Ab wann ist etwas Langlebig! Da wird wohl eher ein Steuerspezialist oder Jurist gefragt sein. Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Denn wenn man sich das mal überlegt: Ich marschier zu allen Behörden, bezahl meine 30 Kröten und merke nach 2 Monaten, dass sich kaum einer dafür interessiert, mein Programm zu kaufen. Wunderbar. Also marschier ich wieder zu den Behörden und geben mein Geschäft auf. Nicht nur, dass das schlecht für die Statistik ist ("Nein, nicht noch eine Geschäftsaufgabe!"), auch halte ich das für unnötige Rennerei... Zumal unsere Ämter doch sowieso überlastet sein sollen... Anderes Beispiel wäre, wenn jemand sagt, dass er das Programm 2 Monate lang verkaufen will und erst dann entscheidet, ob er das noch dauerhaft weiter machen will oder nicht. Deswegen fände ich sowas wie eine ...ähm... "Probezeit" eigentlich ganz praktisch. Aber das wird wohl nie einen von da oben erreichen. Es sei denn, Angie ist heimlich begeisterte Delphi - Programmiererin... :mrgreen: |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zurück zum Thema, bitte!
...:cat:... |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Ich wuesste nicht, warum mein Beitrag OT wäre... |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Hallo,
erstmal vorweg vielen lieben Dank für die vielen Informationen und Links. Ich werde mich mal noch intensiver mit Hilfe dieser Möglichkeiten mit diesem Thema befassen. Zitat:
In diesem Sinne... |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin, ok,
Hallo CG2003,
Letzlich ist hier der Knackpunkt, welchen Status man dafür wählt... (Vielleicht mußt Du ja wirklich Nägel mit Köpfen machen: Deine GmbH-Aufbauen und nachher orderst Du Dir Dein Serviceteam hier in der DP). :zwinker: Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
@mschaefer:
Also es handelt sich um Anwendungen aus den verschiedensten Bereichen. Wobei ich keine besondere Kundengruppe im Blick habe. Es können Privatkunden, aber durchaus auch Firmen/Betriebe sein. Ich will mir damit halt nur "was nebenbei" verdienen. Mehr eigentlich nicht. Mein Chef hat das auch schon abgesegnet. Also von seiner Seite aus, sollte es keine Probleme geben. Aber ich denke mal, wenn ich mir einfach nur einen Gewerbeschein hole, reicht es halt nicht. Kann ich überhaupt einen Firmennamen verwenden, oder muss ich meinen Namen benutzen inkl. einen Zusatz (zum Beispiel: "Sebastian Mundt Software") ? |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr (also praktisch immer) bist Du als Einzelunternehmung verpflichtet, zumindest einen Vornamen und Deinen Nachnamen jeweils vollständig auszuschreiben. Dein Beispiel war also vollkommen korrekt.
|
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Zitat:
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) darf sich einen frei wählbaren Namen ausdenken. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:47 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024-2025 by Thomas Breitkreuz