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OEM-Software
Hallo,
kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer OEM-Version und einer Voll-Version ist? Ich hab mal mit dem Gedanken gespielt, mit Vista zuzulegen (ja ich bin sadomasochistisch veranlagt :mrgreen: ) und hab mich mal für die Preise von Vista beim Saturn informiert. Da ist mir aufgefallen, dass Saturn (wie auch andere Läden) einmal eine OEM-Version, als auch eine Voll-Version verkaufen. Wo ist der Unterschied dieser zwei Versionen? |
Re: OEM-Software
Offiziell heißt es, dass diese Windows Versionen ohnen Microsoft Support verkauft werden - Zitat: "Setzten Sie sich mit dem hersteller Ihres Computers in Verbindung, um Produktunterstützung zu erhalten" - du bekommst kein Handbuch etc dazu. Aber die Windows Version hat den selben funktionsumfang, und Windows Update etc funktioniert auch ohne weiteres.
edit (wikipedia ![]() Beispiel 2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (englisch bundle) müssen. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvertrag (englisch abgekürzt EULA) nachgelesen werden. Hier kann z. B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf anstelle der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde). Aber um ehrlich zu sein hab ich diese einschränkungen nie gemerkt ;) |
Re: OEM-Software
![]() Bei Windows Vista gibts in der OEM Verison 2 Unterschiede: 1) OEM Verisonen "darf" man als Privatnutzer nicht kaufen, die sind für Unternhemen, die die OEM Version zusammen mit fertigen Computern verkaufen dürfen. Das kann Microsoft aber nicht feststellen bei der Registrierung, da die nicht wissen wo her du deine DVD hast. 2) Der zweite und viel wichtigere Unterschied liegt in den etwa 400€ Preisunterschied :wink: |
Re: OEM-Software
Hallo,
es gibt ein paar Unterschiede:
xaromz //Edit @hHafish: Punkt 1) ist so falsch. Das war früher so, ist aber inzwischen vom Tisch. |
Re: OEM-Software
mmh - also ist es nichts illegales, wenn man sich ne OEM-Anwendung zulegt?
dann wärs wirklich einer Überlegung wert, sich eine OEM-Anwendung zuzulegen, denn den Support brauch ich sowieso nicht und ins Handbuch schau ich sowieso nicht... |
Re: OEM-Software
Zitat:
Nur bei der Voll-Version gibts ein Handbuch und Du hast das Recht, bei Microsoft Support in Anspruch zu nehmen. OEM-Versionen werden typischerweise zusammen mit Hardware ausgeliefert (neuer Rechner). Für diese Versionen muss der Hardware-Herstellt den Support übernehmen. Evtl. gibt es weitere Entschränkungen; z.B. die Anzahl der erlaubten Installationen. Technisch unterscheiden sich die Versionen nicht. Auch für die OEM-Version gibt es automatische Updates und die Echtheitsprüfung bei Nicht-Sicherheitskritischen Downloads. Weitere Infos: ![]() HTH KalwaDOS |
Re: OEM-Software
Zitat:
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Re: OEM-Software
Um das klarzustellen: Wenn du dir das zulegst steht dick und fett auf der Verpackung, dass es dir von Microsoft verboten ist diese Software zu verwenden. Allerdings können die dir nichts nachweisen und Supports gibts natürlich auch, denn du kannst ja immer sagen, dass du das mit einem fertigen Rechner gekauft hast.
Zitat:
Naja, aber wie gesagt: Kaufs dir ruhig, können die nicht nachweisen. |
Re: OEM-Software
Zitat:
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Re: OEM-Software
Zitat:
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Re: OEM-Software
Interessanter Vergleich, Hafish...
Du bekommst die OEM Versionen aber praktisch überall, in Buchhandlungen, Elektroläden, Computerfachhandlungen... ich frag mich dann wo die das ganze Zeug herbekommen...meinst du die Buchhandlung hat an Microsoft geschrieben: "wir brauchen mal 200 Stück eurer OEM Versionen, weil wir Computer zusammenbauen und verkaufen?"...Wenn es wirklich verboten wäre, dann müssten Unternehmen die Deutschlandweit operieren und das anbieten aber ziemlich schnell auffliegen... Naja, dafür werden Sie ja in Werbezeitschriften auch oft mit dem schönen Wort "Systembuilder" angepriesen, damits vielleicht etwas unauffälliger ist?...keine Ahnung...aber auch egal... |
Re: OEM-Software
@Hafish Woher nimmst Du Dein Halbwissen?
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Re: OEM-Software
Hallo!
Meines Wissens darf zwar normalerweise die OEM-Versionen wie schon oft gesagt wurde nur mit einem Komplettrechner verkauft werden. Es gibt aber wohl in Deutschland ein Gerichts-Urteil (fragt mich nicht nach einer Quelle, ich habe es aber mal gelesen), daß es hier nicht erlaubt ist, die Software an den Hardwareverkauf zu koppeln, so daß man die OEM-Versionen VÖLLIG LEGAL auch ohne Neurechner kaufen darf!!! Sollte es wider Erwarten illegal sein, dann wäre doch auch bestimmt schon irgend eine Firma gegen diese Praxis der Händler vorgegangen, oder nicht? Es gibt ja schließlich nicht nur OEM-Versinen von Microsoft und nahezu jeder Händler/Onlineshop bietet diese OEM-Versionen an. Zitat:
Grüsse, SCRaT //EDIT: Wurde ja gerade eine der möglichen Quellen genannt :thumb: |
Re: OEM-Software
Zitat:
Sorry, aber warum sollte hier amerikanisches Recht gelten? Du kaufst das Produkt eines amerikansichen Herstellers, mehr nicht. Wer ein Produkt herstellt ist aber relativ egal. Nimm einfach mal eine Amerikanische M16 und erklär dem Gericht, dass dies ein amerikansiches Produkt sei, im Land des Herstellers ist zudem der Waffenbesitz erlaubt, mal schauen nach welchem Recht da das Urteil fällt :mrgreen: |
Re: OEM-Software
*LOL* super Vergleich :thumb:
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Re: OEM-Software
Nebenbei, hier mal eine wirkliche Quelle:
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Re: OEM-Software
Zitat:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ..." damit ist die Sache schon erledigt: Wenn ein deutsches oberstes Bundesgericht entscheidet, dass Microsofts Vertriebsstrategie hier in Deutschland nicht erlaubt ist, dann ist das wirklich schön und ich schließe mich dem an. Das bedeutet aber nur, dass Microsoft hier in Deutschland keine Schadensersatzprozesse gewinnen kann wenn sie versuchen den Differenzbetrag einzuklagen. Aber gut, nehmen wir mal an man würde das Thema noch nicht abhaken, sondern weiterlesen, dann würde man mit etwas mehr als Halbwissen das Wort Urheberrecht in diesem Text finden. Und spätestens da ist es aus mit dem Text, denn ein wirksamer Lizenzvertrag und ein Urherberrechtsverstoß sind 2 verschiedene Dinge. Wenn man mit einer OEM Version die man -laut Microsoft- nicht haben darf versucht Support oder ähnliches zu bekommen und Microsft verweigert diesen (was aber in der Praxis schwer wird, da sie regelmäßig nichts nachweisen können), dann wird man diesen Support nicht einklagen können. Warum ist das so? Und jetzt Achtung: Mit der Packungsaufschrift bietet Microsoft einen Vertrag an zu Bedingungen die man entweder annehmen kann oder nicht. Öffnet man die Verpackung als Endkunde, nimmt man die Lizenzbedingungen nicht an, weil man genau das tut, was man laut Vertragsinhalt nicht tun darf. Man lehnt den Lizenzvertrag ab und somit kommt er nicht zustande. Und damit hat MS keinen Vertrag mit dem Endbenutzer und dieser hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Support (Hm, wenn ich genau darüber nachdenke ist das bereitstellen von Registrierungsmöglichkeiten auch Support...). Die einzige Möglichkeit dass der Vertrag zustande käme wäre eine irgendwie geartete Sittenwidrigkeit, die der BGH allerdings in deiner Quelle nicht erkannt hat. [/jura] So, jetzt mal weg von dem Thema: Ich BIN für OEM Versionen. Ich bin gegen diese Vertriebsstruktur von MS. Ich rate jedem zu OEM Versionen. MS wirds nie merken wenn man welche benutzt. Alles was ich gesagt habe war, dass es (zivil-)rechtlich nicht einwandfrei ist. |
Re: OEM-Software
Zitat:
Natürlich kann man den Support nicht einklagen, der ist in der OEM-Version ja auch schließlich nicht inbegriffen ;) Zum Rest: Es gibt da in der Juristerei so ein schönes Ding namens "Salvatorische Klausel". Die befindet sich im Normalfall in jedem Vertrag (unter Garantie auch in Microsofts Lizenzbestimmungen). Sinn und Zweck dieser Klausel (nur ganz grob): Sind einige Teile des Vertrages nach geltendem Recht nicht rechtens, so sind diese einfach zu ignorieren. Der Vertrag als solches gilt trotzdem :zwinker: Sprich: OEM-Versionen dürfen in Deutschland privaten Käufern nicht vorenthalten werden, dieser Vertragsbestandteil fällt also weg --> ergo aber trotzdem gültiger Lizenzvertrag :zwinker: //Edit: Zitat:
Das Urteil wäre ja auch sonst ziemlich blödsinnig: Weil OEM-Versionen jetzt auch legal direkt von Endbenutzern gekauft werden können ist ihre Benutzung illegal :gruebel: :lol: |
Re: OEM-Software
Zitat:
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen.:zwinker: Aber trotzdem guter Versuch. 3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig. |
Re: OEM-Software
Hallo,
Zitat:
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Zitat:
Gruß xaromz |
Re: OEM-Software
Zitat:
Aber selbst wenn wir mal von deinen AGB ausgehen, hier mal ein Auszug aus dem Deutschen Gesetz (und genau nach dem hat sich Microsoft in Deutschland auch zu richten): Zitat:
Da steht nichts davon, dass der gesamte Vertrag ungültig wird ;) Achso, und zum Thema Salvatorische Klausel und AGB: :lol: Dir ist schon klar, dass die Salvatorische Klausel hier gar nicht benötigt wird, oder? Alles, was die nämlich aussagt, ist in AGB schon von Grund aus enthalten :zwinker: Zitat:
Zitat:
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Re: OEM-Software
Mein letzter Beitrag zu diesem Off-Topic werdenden Thema:
Also was ein System Builder ist, findet man unter dem Link hinten auf der Verpackung (zu finden: Zeile 2). Man darf das Produkt nur verwenden, wenn man System Builder ist (steht auf dem Aufkleber der Verpackung). Unter 4.1 der Microsoft-Lizenz für OEM SystemBuilder (Rückseite der Verpackung) steht das mit dem vollständigen Computer. Es handelt sich um AGB, weil diese Bestimmungen von Microsoft einseitig gestellt werden und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde (BGH, HL, HM... Jura erstes Semester). Was mit sog. Salvatorischen Klauseln passiert wenn sie in AGB vorkommen kann man auch für Laien verständlich bei Wikipedia nachlesen. Abgesehen davon gibt es zwar eine Salvatorische Klausel unter 15.4; diese bewirkt hier aber gerade nichts, da sie nicht allumfassend ist, sondern, Achtung, die Änderungen des Vertrages dahingehend bewirkt, dass sie der gestrichenen Klausel am meisten Wirkung verleihen. Also: Wenn die gestrichene Klauseln sinnvoll ersetzt werden kann durch wirksame, dann gelten diese neuen Klauseln. Geht das nicht (wie in diesem Fall, weil es das genaue Gegenteil des gewollten Vertrages bringen würde) kommt 15.4 keine Wirkung zu, es gilt das normale Recht, also ist der Vertrag im Zweifel unwirksam. @leddl: Ja, ganz schlauer Trick hier aus dem Gesetz zu zitieren, dass ich anscheinen besser kenne oder verstehe als du. Stimmt, Überraschungsklauseln sind unwirksam etc. aber bei einer OEM Version ist es keine Überraschungsklausel, wenn man sie nur mit der Hardware erwerben darf. Im Gegenteil, schon der Produktname, der Kaufgegenstand weist auf diese Eigenschaft hin. Das Salvatorische Klauseln hier keine Rolle spielen sagte ich schon in dem Post den du zitierst, was wirfst du mir eigentlich vor. :gruebel: Ich nahm nur darauf Bezug, um den Unwissenden die sie anwenden wollten zu sagen dass sie keine Rollen spielen. Inwiefern der Vertrag durch die Klausel nichtig wird? Gar nicht, dass ist es doch, was ich die ganze Zeit gegen allen Protest sage. Im übrigen habe ich auch die ganze Zeit gesagt, dass der Erwerb nicht illegal ist, sondern man lediglich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistungen, Support etc. gegenüber Microsoft geltend machen kann, wenn Microsoft es rauskriegt und sich querstellt. Zumindest nicht erfolggekrönt. Wenn ich nochmal genau nachlese muss ich feststellen, dass fast alles was du schreibst meine Aussagen untermauert. Thx. So, ich hoffe zwar, das das jetzt ausreicht, weiß aber natürlich, dass jetzt der nächste kommen und versuchen wird, mit irgendeinem "aber trotzdem" das Ganze wieder hinzubiegen, das ändert aber nichts und in meinen Augen ist alles gesagt. Im Übrigen: Das BGH Urteil ist 7 Jahre alt, seit 7 Jahren hat MS OEM weiterhin auch in deutschen Versionen vertrieben. Der Grund dafür ist nicht Trotz gegenüber dem BGH, sondern die Tatsache dass sie von dieser OEM Strategie weiterhin profitieren. |
Re: OEM-Software
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