Delphi-PRAXiS

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Helmi 4. Jul 2007 16:13


OEM-Software
 
Hallo,

kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer OEM-Version und einer Voll-Version ist?

Ich hab mal mit dem Gedanken gespielt, mit Vista zuzulegen (ja ich bin sadomasochistisch veranlagt :mrgreen: ) und hab mich mal für die Preise von Vista beim Saturn informiert.

Da ist mir aufgefallen, dass Saturn (wie auch andere Läden) einmal eine OEM-Version, als auch eine Voll-Version verkaufen.

Wo ist der Unterschied dieser zwei Versionen?

alleinherrscher 4. Jul 2007 16:19

Re: OEM-Software
 
Offiziell heißt es, dass diese Windows Versionen ohnen Microsoft Support verkauft werden - Zitat: "Setzten Sie sich mit dem hersteller Ihres Computers in Verbindung, um Produktunterstützung zu erhalten" - du bekommst kein Handbuch etc dazu. Aber die Windows Version hat den selben funktionsumfang, und Windows Update etc funktioniert auch ohne weiteres.


edit (wikipedia Hier):

Beispiel 2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (englisch bundle) müssen. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvertrag (englisch abgekürzt EULA) nachgelesen werden. Hier kann z. B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf anstelle der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde).

Aber um ehrlich zu sein hab ich diese einschränkungen nie gemerkt ;)

Hafish 4. Jul 2007 16:20

Re: OEM-Software
 
Wikipedia ist dein Freund

Bei Windows Vista gibts in der OEM Verison 2 Unterschiede:

1) OEM Verisonen "darf" man als Privatnutzer nicht kaufen, die sind für Unternhemen, die die OEM Version zusammen mit fertigen Computern verkaufen dürfen. Das kann Microsoft aber nicht feststellen bei der Registrierung, da die nicht wissen wo her du deine DVD hast.

2) Der zweite und viel wichtigere Unterschied liegt in den etwa 400€ Preisunterschied :wink:

xaromz 4. Jul 2007 16:20

Re: OEM-Software
 
Hallo,

es gibt ein paar Unterschiede:
  • OEM-Versionen sind für Komplettrechner gedacht (dieser Punkt ist aber irellevant)
  • für OEM-Versionen leistet Microsoft keinen Support
  • OEM-Versionen stecken nicht in einer Pappschachtel :wink:
Gruß
xaromz

//Edit @hHafish: Punkt 1) ist so falsch. Das war früher so, ist aber inzwischen vom Tisch.

Helmi 4. Jul 2007 16:24

Re: OEM-Software
 
mmh - also ist es nichts illegales, wenn man sich ne OEM-Anwendung zulegt?

dann wärs wirklich einer Überlegung wert, sich eine OEM-Anwendung zuzulegen, denn den Support brauch ich sowieso nicht und ins Handbuch schau ich sowieso nicht...

Achim Kalwa 4. Jul 2007 16:24

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Helmi
kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer OEM-Version und einer Voll-Version ist?

Ich hab mal mit dem Gedanken gespielt, mit Vista zuzulegen (ja ich bin sadomasochistisch veranlagt :mrgreen: ) und hab mich mal für die Preise von Vista beim Saturn informiert.

Am Beispiel von Vista:
Nur bei der Voll-Version gibts ein Handbuch und Du hast das Recht, bei Microsoft Support in Anspruch zu nehmen. OEM-Versionen werden typischerweise zusammen mit Hardware ausgeliefert (neuer Rechner). Für diese Versionen muss der Hardware-Herstellt den Support übernehmen. Evtl. gibt es weitere Entschränkungen; z.B. die Anzahl der erlaubten Installationen.

Technisch unterscheiden sich die Versionen nicht. Auch für die OEM-Version gibt es automatische Updates und die Echtheitsprüfung bei Nicht-Sicherheitskritischen Downloads.

Weitere Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Origina...omputerbranche

HTH
KalwaDOS

alleinherrscher 4. Jul 2007 16:27

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Helmi
mmh - also ist es nichts illegales, wenn man sich ne OEM-Anwendung zulegt?

dann wärs wirklich einer Überlegung wert, sich eine OEM-Anwendung zuzulegen, denn den Support brauch ich sowieso nicht und ins Handbuch schau ich sowieso nicht...

Ich glaube kaum, dass du bei Saturn (und ähnlichen Läden) illegale Software bekommst. Kannste ruhig machen, ich hab nur OEM Versionen...

Hafish 4. Jul 2007 16:35

Re: OEM-Software
 
Um das klarzustellen: Wenn du dir das zulegst steht dick und fett auf der Verpackung, dass es dir von Microsoft verboten ist diese Software zu verwenden. Allerdings können die dir nichts nachweisen und Supports gibts natürlich auch, denn du kannst ja immer sagen, dass du das mit einem fertigen Rechner gekauft hast.

Zitat:

Zitat von alleinherrscher
Ich glaube kaum, dass du bei Saturn (und ähnlichen Läden) illegale Software bekommst. Kannste ruhig machen, ich hab nur OEM Versionen...

Wieso glauben eigentlich immer alle das andere nichts verbotenes machen? Wenn Saturn morgen Propagandamaterial der Waffen SS verkauft wird das dadurch nicht richtiger.

Naja, aber wie gesagt: Kaufs dir ruhig, können die nicht nachweisen.

DGL-luke 4. Jul 2007 16:44

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Hafish
Um das klarzustellen: Wenn du dir das zulegst steht dick und fett auf der Verpackung, dass es dir von Microsoft verboten ist diese Software zu verwenden.

Was nicht gültigem Recht entspricht. Dieser Vermerk ist rechtlich völlig belanglos. Gibts entsprechende Urteile.

Hafish 4. Jul 2007 16:46

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von DGL-luke
Zitat:

Zitat von Hafish
Um das klarzustellen: Wenn du dir das zulegst steht dick und fett auf der Verpackung, dass es dir von Microsoft verboten ist diese Software zu verwenden.

Was nicht gültigem Recht entspricht. Dieser Vermerk ist rechtlich völlig belanglos. Gibts entsprechende Urteile.

Quelle? Wenns deutsches Rechts ist interessiert das keinen, denn Microsoft ist ein US Unternhemen, du schließt den Lizenzvertrag mit denen und Verstöße liegen demnach vor.

alleinherrscher 4. Jul 2007 16:48

Re: OEM-Software
 
Interessanter Vergleich, Hafish...

Du bekommst die OEM Versionen aber praktisch überall, in Buchhandlungen, Elektroläden, Computerfachhandlungen... ich frag mich dann wo die das ganze Zeug herbekommen...meinst du die Buchhandlung hat an Microsoft geschrieben: "wir brauchen mal 200 Stück eurer OEM Versionen, weil wir Computer zusammenbauen und verkaufen?"...Wenn es wirklich verboten wäre, dann müssten Unternehmen die Deutschlandweit operieren und das anbieten aber ziemlich schnell auffliegen...

Naja, dafür werden Sie ja in Werbezeitschriften auch oft mit dem schönen Wort "Systembuilder" angepriesen, damits vielleicht etwas unauffälliger ist?...keine Ahnung...aber auch egal...

DeddyH 4. Jul 2007 16:50

Re: OEM-Software
 
@Hafish Woher nimmst Du Dein Halbwissen? Hier mal was zum Lesen (bereits aus dem Jahre 2000)

scrat1979 4. Jul 2007 16:52

Re: OEM-Software
 
Hallo!

Meines Wissens darf zwar normalerweise die OEM-Versionen wie schon oft gesagt wurde nur mit einem Komplettrechner verkauft werden.
Es gibt aber wohl in Deutschland ein Gerichts-Urteil (fragt mich nicht nach einer Quelle, ich habe es aber mal gelesen), daß es hier nicht erlaubt ist, die Software an den Hardwareverkauf zu koppeln, so daß man die OEM-Versionen VÖLLIG LEGAL auch ohne Neurechner kaufen darf!!!

Sollte es wider Erwarten illegal sein, dann wäre doch auch bestimmt schon irgend eine Firma gegen diese Praxis der Händler vorgegangen, oder nicht? Es gibt ja schließlich nicht nur OEM-Versinen von Microsoft und nahezu jeder Händler/Onlineshop bietet diese OEM-Versionen an.


Zitat:

Zitat von Hafish

Wieso glauben eigentlich immer alle das andere nichts verbotenes machen? Wenn Saturn morgen Propagandamaterial der Waffen SS verkauft wird das dadurch nicht richtiger.

Das bestimmt nicht, aber spätestens am nächsten Tag hätten sie die Staatsanwaltschaft am Hals. Und so wäre es IMHO auch bei den OEM-Versionen, auch wenn der Vergleich etwas hinkt :-)

Grüsse,

SCRaT

//EDIT: Wurde ja gerade eine der möglichen Quellen genannt :thumb:

Der_Unwissende 4. Jul 2007 16:58

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Hafish
Quelle? Wenns deutsches Rechts ist interessiert das keinen, denn Microsoft ist ein US Unternhemen, du schließt den Lizenzvertrag mit denen und Verstöße liegen demnach vor.

Quelle?
Sorry, aber warum sollte hier amerikanisches Recht gelten? Du kaufst das Produkt eines amerikansichen Herstellers, mehr nicht. Wer ein Produkt herstellt ist aber relativ egal. Nimm einfach mal eine Amerikanische M16 und erklär dem Gericht, dass dies ein amerikansiches Produkt sei, im Land des Herstellers ist zudem der Waffenbesitz erlaubt, mal schauen nach welchem Recht da das Urteil fällt :mrgreen:

DeddyH 4. Jul 2007 17:00

Re: OEM-Software
 
*LOL* super Vergleich :thumb:

Der_Unwissende 4. Jul 2007 17:04

Re: OEM-Software
 
Nebenbei, hier mal eine wirkliche Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm

Hafish 4. Jul 2007 17:14

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von DeddyH
@Hafish Woher nimmst Du Dein Halbwissen?

Ich habe es zwar schon geschrieben, aber gut, ich wiederhole es gerne:

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ..." damit ist die Sache schon erledigt:
Wenn ein deutsches oberstes Bundesgericht entscheidet, dass Microsofts Vertriebsstrategie hier in Deutschland nicht erlaubt ist, dann ist das wirklich schön und ich schließe mich dem an.
Das bedeutet aber nur, dass Microsoft hier in Deutschland keine Schadensersatzprozesse gewinnen kann wenn sie versuchen den Differenzbetrag einzuklagen.

Aber gut, nehmen wir mal an man würde das Thema noch nicht abhaken, sondern weiterlesen, dann würde man mit etwas mehr als Halbwissen das Wort Urheberrecht in diesem Text finden. Und spätestens da ist es aus mit dem Text, denn ein wirksamer Lizenzvertrag und ein Urherberrechtsverstoß sind 2 verschiedene Dinge. Wenn man mit einer OEM Version die man -laut Microsoft- nicht haben darf versucht Support oder ähnliches zu bekommen und Microsft verweigert diesen (was aber in der Praxis schwer wird, da sie regelmäßig nichts nachweisen können), dann wird man diesen Support nicht einklagen können. Warum ist das so?
Und jetzt Achtung: Mit der Packungsaufschrift bietet Microsoft einen Vertrag an zu Bedingungen die man entweder annehmen kann oder nicht. Öffnet man die Verpackung als Endkunde, nimmt man die Lizenzbedingungen nicht an, weil man genau das tut, was man laut Vertragsinhalt nicht tun darf. Man lehnt den Lizenzvertrag ab und somit kommt er nicht zustande. Und damit hat MS keinen Vertrag mit dem Endbenutzer und dieser hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Support (Hm, wenn ich genau darüber nachdenke ist das bereitstellen von Registrierungsmöglichkeiten auch Support...). Die einzige Möglichkeit dass der Vertrag zustande käme wäre eine irgendwie geartete Sittenwidrigkeit, die der BGH allerdings in deiner Quelle nicht erkannt hat.

[/jura]



So, jetzt mal weg von dem Thema: Ich BIN für OEM Versionen. Ich bin gegen diese Vertriebsstruktur von MS. Ich rate jedem zu OEM Versionen. MS wirds nie merken wenn man welche benutzt.
Alles was ich gesagt habe war, dass es (zivil-)rechtlich nicht einwandfrei ist.

leddl 4. Jul 2007 17:39

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Hafish
Aber gut, nehmen wir mal an man würde das Thema noch nicht abhaken, sondern weiterlesen, dann würde man mit etwas mehr als Halbwissen das Wort Urheberrecht in diesem Text finden. Und spätestens da ist es aus mit dem Text, denn ein wirksamer Lizenzvertrag und ein Urherberrechtsverstoß sind 2 verschiedene Dinge. Wenn man mit einer OEM Version die man -laut Microsoft- nicht haben darf versucht Support oder ähnliches zu bekommen und Microsft verweigert diesen (was aber in der Praxis schwer wird, da sie regelmäßig nichts nachweisen können), dann wird man diesen Support nicht einklagen können. Warum ist das so?
Und jetzt Achtung: Mit der Packungsaufschrift bietet Microsoft einen Vertrag an zu Bedingungen die man entweder annehmen kann oder nicht. Öffnet man die Verpackung als Endkunde, nimmt man die Lizenzbedingungen nicht an, weil man genau das tut, was man laut Vertragsinhalt nicht tun darf. Man lehnt den Lizenzvertrag ab und somit kommt er nicht zustande. Und damit hat MS keinen Vertrag mit dem Endbenutzer und dieser hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Support (Hm, wenn ich genau darüber nachdenke ist das bereitstellen von Registrierungsmöglichkeiten auch Support...). Die einzige Möglichkeit dass der Vertrag zustande käme wäre eine irgendwie geartete Sittenwidrigkeit, die der BGH allerdings in deiner Quelle nicht erkannt hat.

Sorry, gaaaaanz großer Käse :zwinker:
Natürlich kann man den Support nicht einklagen, der ist in der OEM-Version ja auch schließlich nicht inbegriffen ;)

Zum Rest: Es gibt da in der Juristerei so ein schönes Ding namens "Salvatorische Klausel". Die befindet sich im Normalfall in jedem Vertrag (unter Garantie auch in Microsofts Lizenzbestimmungen).
Sinn und Zweck dieser Klausel (nur ganz grob): Sind einige Teile des Vertrages nach geltendem Recht nicht rechtens, so sind diese einfach zu ignorieren. Der Vertrag als solches gilt trotzdem :zwinker:

Sprich: OEM-Versionen dürfen in Deutschland privaten Käufern nicht vorenthalten werden, dieser Vertragsbestandteil fällt also weg --> ergo aber trotzdem gültiger Lizenzvertrag :zwinker:
//Edit:
Zitat:

Zitat von Hafish
Alles was ich gesagt habe war, dass es (zivil-)rechtlich nicht einwandfrei ist.

Absolut einwandfrei und ohne Bedenken zu nutzen :zwinker:
Das Urteil wäre ja auch sonst ziemlich blödsinnig: Weil OEM-Versionen jetzt auch legal direkt von Endbenutzern gekauft werden können ist ihre Benutzung illegal :gruebel: :lol:

Hafish 4. Jul 2007 18:18

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von leddl
Sorry, gaaaaanz großer Käse :zwinker:
Natürlich kann man den Support nicht einklagen, der ist in der OEM-Version ja auch schließlich nicht inbegriffen ;)

Zum Rest: Es gibt da in der Juristerei so ein schönes Ding namens "Salvatorische Klausel". Die befindet sich im Normalfall in jedem Vertrag (unter Garantie auch in Microsofts Lizenzbestimmungen).
Sinn und Zweck dieser Klausel (nur ganz grob): Sind einige Teile des Vertrages nach geltendem Recht nicht rechtens, so sind diese einfach zu ignorieren. Der Vertrag als solches gilt trotzdem :zwinker:

Sprich: OEM-Versionen dürfen in Deutschland privaten Käufern nicht vorenthalten werden, dieser Vertragsbestandteil fällt also weg --> ergo aber trotzdem gültiger Lizenzvertrag :zwinker:
...
Das Urteil wäre ja auch sonst ziemlich blödsinnig: Weil OEM-Versionen jetzt auch legal direkt von Endbenutzern gekauft werden können ist ihre Benutzung illegal :gruebel: :lol:

1) Support war nur ein Beispiel für Nebenpflichen/angeboten von Microsoft.
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen.:zwinker: Aber trotzdem guter Versuch.
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.

xaromz 4. Jul 2007 18:42

Re: OEM-Software
 
Hallo,
Zitat:

Zitat von Hafish
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen.:zwinker: Aber trotzdem guter Versuch.

Wo steht hier was von AGB? Hier geht's um Softwarelizenzen.
Zitat:

Zitat von Hafish
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.

Ich habe mir gerade die Lizenzbestimmungen für mein Vista OEM durchgelesen. Da steht nirgends, dass ich das nicht einfach kaufen und legal auf meinem Rechner installieren darf. Der einzige einschränkende Passus, der drinsteht, lautet:
Zitat:

Zitat von Vista OEM Lizenz
Indem sie diese Lizenz annehmen, stimmen sie zu, dass Sie ein System Builder sind.

Und jetzt die Preisfrage: Was ist ein System Builder? Scheint mir ein seeehr schwammiger Begriff zu sein.

Gruß
xaromz

leddl 4. Jul 2007 18:59

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Hafish
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen.:zwinker: Aber trotzdem guter Versuch.

Zum ersten: Wie kommst du jetzt hier plötzlich auf AGB? :gruebel: Wenn, dann handelt es sich hier eher um eine EULA :zwinker: Und die sind ja sowieso selten wirklich gültig :zwinker:
Aber selbst wenn wir mal von deinen AGB ausgehen, hier mal ein Auszug aus dem Deutschen Gesetz (und genau nach dem hat sich Microsoft in Deutschland auch zu richten):
Zitat:

Zitat von §305c Abs.1 BGB
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Und darunter fällt ja wohl eindeutig, dass ich eine gekaufte Software nicht einsetzen darf :zwinker: Denn genau das ist doch der Sinn eines Softwarekaufs... ;) Und jetzt achte genau auf den Wortlaut: "Bestimmungen [...] werden nicht Vertragsbestandteil"
Da steht nichts davon, dass der gesamte Vertrag ungültig wird ;)
Achso, und zum Thema Salvatorische Klausel und AGB: :lol: Dir ist schon klar, dass die Salvatorische Klausel hier gar nicht benötigt wird, oder? Alles, was die nämlich aussagt, ist in AGB schon von Grund aus enthalten :zwinker:
Zitat:

Zitat von §306 Abs.1 BGB
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Inwiefern ist also der Vertrag nichtig? :mrgreen:
Zitat:

Zitat von Hafish
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.

Sorry, da liegst du falsch. Das Urteil sorgt in Verbindung mit geltendem deutschem Recht dafür, dass man mit einer einzeln gekauften OEM-Version eine vollkommen legale Version in den Händen hält :zwinker:

Hafish 4. Jul 2007 19:16

Re: OEM-Software
 
Mein letzter Beitrag zu diesem Off-Topic werdenden Thema:


Also was ein System Builder ist, findet man unter dem Link hinten auf der Verpackung (zu finden: Zeile 2).

Man darf das Produkt nur verwenden, wenn man System Builder ist (steht auf dem Aufkleber der Verpackung).
Unter 4.1 der Microsoft-Lizenz für OEM SystemBuilder (Rückseite der Verpackung) steht das mit dem vollständigen Computer.

Es handelt sich um AGB, weil diese Bestimmungen von Microsoft einseitig gestellt werden und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde (BGH, HL, HM... Jura erstes Semester).

Was mit sog. Salvatorischen Klauseln passiert wenn sie in AGB vorkommen kann man auch für Laien verständlich bei Wikipedia nachlesen.

Abgesehen davon gibt es zwar eine Salvatorische Klausel unter 15.4; diese bewirkt hier aber gerade nichts, da sie nicht allumfassend ist, sondern, Achtung, die Änderungen des Vertrages dahingehend bewirkt, dass sie der gestrichenen Klausel am meisten Wirkung verleihen. Also: Wenn die gestrichene Klauseln sinnvoll ersetzt werden kann durch wirksame, dann gelten diese neuen Klauseln. Geht das nicht (wie in diesem Fall, weil es das genaue Gegenteil des gewollten Vertrages bringen würde) kommt 15.4 keine Wirkung zu, es gilt das normale Recht, also ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.

@leddl: Ja, ganz schlauer Trick hier aus dem Gesetz zu zitieren, dass ich anscheinen besser kenne oder verstehe als du. Stimmt, Überraschungsklauseln sind unwirksam etc. aber bei einer OEM Version ist es keine Überraschungsklausel, wenn man sie nur mit der Hardware erwerben darf. Im Gegenteil, schon der Produktname, der Kaufgegenstand weist auf diese Eigenschaft hin.
Das Salvatorische Klauseln hier keine Rolle spielen sagte ich schon in dem Post den du zitierst, was wirfst du mir eigentlich vor. :gruebel: Ich nahm nur darauf Bezug, um den Unwissenden die sie anwenden wollten zu sagen dass sie keine Rollen spielen.
Inwiefern der Vertrag durch die Klausel nichtig wird? Gar nicht, dass ist es doch, was ich die ganze Zeit gegen allen Protest sage.
Im übrigen habe ich auch die ganze Zeit gesagt, dass der Erwerb nicht illegal ist, sondern man lediglich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistungen, Support etc. gegenüber Microsoft geltend machen kann, wenn Microsoft es rauskriegt und sich querstellt. Zumindest nicht erfolggekrönt. Wenn ich nochmal genau nachlese muss ich feststellen, dass fast alles was du schreibst meine Aussagen untermauert. Thx.

So,
ich hoffe zwar, das das jetzt ausreicht, weiß aber natürlich, dass jetzt der nächste kommen und versuchen wird, mit irgendeinem "aber trotzdem" das Ganze wieder hinzubiegen, das ändert aber nichts und in meinen Augen ist alles gesagt.

Im Übrigen: Das BGH Urteil ist 7 Jahre alt, seit 7 Jahren hat MS OEM weiterhin auch in deutschen Versionen vertrieben. Der Grund dafür ist nicht Trotz gegenüber dem BGH, sondern die Tatsache dass sie von dieser OEM Strategie weiterhin profitieren.

leddl 4. Jul 2007 20:04

Re: OEM-Software
 
Zitat:

Zitat von Hafish
Es handelt sich um AGB, weil diese Bestimmungen von Microsoft einseitig gestellt werden und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde (BGH, HL, HM... Jura erstes Semester).

Sorry, aber für mich handelt es sich hier eindeutig um eine EULA :gruebel: Es geht ja klar um die Lizenz, und nicht um den Erwerb der Software. Und da ich die Software nun auch ohne Hardware legal erwerben darf, ist da doch rechtens alles in völliger Ordnung. Dass Microsoft hier keinen Support gibt und geben muss ergibt sich IMHO nicht aus deiner Argumentation, sondern dass sie einfach klipp und klar sagen, dass es keinen gibt. Anspruch darauf hat man ja AFAIK sowieso nicht.
Zitat:

Zitat von Hafish
Abgesehen davon gibt es zwar eine Salvatorische Klausel unter 15.4; diese bewirkt hier aber gerade nichts, da sie nicht allumfassend ist, sondern, Achtung, die Änderungen des Vertrages dahingehend bewirkt, dass sie der gestrichenen Klausel am meisten Wirkung verleihen. Also: Wenn die gestrichene Klauseln sinnvoll ersetzt werden kann durch wirksame, dann gelten diese neuen Klauseln. Geht das nicht (wie in diesem Fall, weil es das genaue Gegenteil des gewollten Vertrages bringen würde) kommt 15.4 keine Wirkung zu, es gilt das normale Recht, also ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.

Gut, ich hab mir die Lizenzvereinbarungen nicht durchgelesen...
Zitat:

Zitat von Hafish
Stimmt, Überraschungsklauseln sind unwirksam etc. aber bei einer OEM Version ist es keine Überraschungsklausel, wenn man sie nur mit der Hardware erwerben darf. Im Gegenteil, schon der Produktname, der Kaufgegenstand weist auf diese Eigenschaft hin.

Naja, da sie nun rechtlich auch ohne Hardware angeboten werden darf und auch angeboten wird, kann man schon davon ausgehen :zwinker:
Zitat:

Zitat von Hafish
Das Salvatorische Klauseln hier keine Rolle spielen sagte ich schon in dem Post den du zitierst, was wirfst du mir eigentlich vor. :gruebel:

Den Absatz hatte ich falsch interpretiert. ;) Sorry dafür
Zitat:

Zitat von Hafish
Inwiefern der Vertrag durch die Klausel nichtig wird? Gar nicht, dass ist es doch, was ich die ganze Zeit gegen allen Protest sage.

Doch, du sagtest, es kommt kein Lizenzvertrag zustande, und um den geht es hier :zwinker:
Zitat:

Zitat von Hafish
Im übrigen habe ich auch die ganze Zeit gesagt, dass der Erwerb nicht illegal ist, sondern man lediglich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistungen, Support etc. gegenüber Microsoft geltend machen kann, wenn Microsoft es rauskriegt und sich querstellt.

Das liegt aber nicht am fehlenden Lizenzvertrag, sondern einzig und alleine daran, dass es sich um eine "abgespeckte" Version handelt, bei dem Microsoft den Support verweigert ;)
Zitat:

Zitat von Hafish
Wenn ich nochmal genau nachlese muss ich feststellen, dass fast alles was du schreibst meine Aussagen untermauert. Thx.

Eigentlich nicht, weil du die ganze Zeit an mir vorbeiredest und wohl deine eigenen Gedanken verfolgst. Nichts für Ungut ;)


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