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nachti1505 18. Aug 2008 07:46


Urheberrecht und Arbeitgeber
 
Hallo liebe DP,

habe kürzlich einen Arbeitsvertrag in einer IT-fernen Branche unterschrieben. Da mein Chef jedoch über meine IT-Fähigkeiten im Bild ist, hat er im Arbeitsvertrag den Passus aufgenommen, dass der Arbeitnehmer neben seinen anderen Pflichten, spezifische Software erstellt.
Laut Urhebergesetz, würden dadurch ja alle Lizenzen und Rechte an den Arbeitgeber fallen.

Die Realität stellt sich nun so dar, dass ich zwar für das Unternehmen Software designe und entwickle, dieses jedoch hauptsächlich in meiner Freizeit und @home. Habe aus diesem Grund den folgenden Vertrag für Chef und mich aufgesetzt, mit der Bitte an euch, da mal drüber zu schauen und evt. Anregungen zu geben. ICH WÜNSCHE KEINE RECHTSBERATUNG!

Zitat:

Zusätzliche Urheberrechtsvereinbarung nach §69b UrhG

zwischen

.................
(im Folgenden AG)

und

.................
(im Folgenden AN)

§1 Nutzungsrecht im Sinnes dieses Vertrages bezeichnet nach §31 UrhG ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist weder räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt.

§2 Der AN entwirft, implementiert und wartet Computerprogramme in Zusammenarbeit mit dem AG, wofür der AN die betriebliche Ausrüstung und seine Arbeitszeit nutzt.

§3 Zusätzlich entwickelt und implementiert der AN in §2 genannte und weitere Computerprogramme auch in Heimarbeit mittels privater Ausstattung.

§4 Aufgrund §2 und §3 halten sowohl AN, als auch AG ein Nutzungsrecht nach §1 an allen, im Rahmen des Dienstverhältnisses (§2), entstandenen Computerprogrammen. AN und AG sind zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnissen an allen Computerprogramm nach §2 berechtigt.

§5 Das einfach, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht verbleibt nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowohl beim AN, als auch beim AG.

§6 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Assertor 18. Aug 2008 09:08

Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
 
Hi nachti1505,

wenn Dir Dein Arbeitgeber das in so einer Form gegenzeichet hast Du Glück. Im Allgemeinen ist es jedoch unüblich und entspricht auch nicht der einschlägigen Rechtsprechung für solche Fälle.

Zum Beispiel OLG Köln, Az.: 6 U 132/04 vom 25.02.2005.

Bedenke doch mal, Du würdest Wissen der Firma in diese Programme einfließen lassen, z.B. bei chemischen Berechnungen etc.pp. Damit hättest Du einen Blankoscheck für die Verwertung auch dieses Wissens. Das kann nicht Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung und eines solchen Arbeitsverhältnisses sein.

Idealerweise sollte man solche Dinge in Vorgesprächen klären und den Arbeitsvertrag dementsprechend fassen.

Allgemein gesagt, würde ich in selber Situation vielleicht einfach a) darauf verzichten, meine Freizeit zu opfern und die Entwicklung gänzlich während der Arbeitszeit vornehmen, so der Arbeitergeber diese Entwicklung von mir verlangt oder b) den Entwicklungspassus streichen lassen, weil diese Tätigkeit zu umfangreich ist um diese "mal eben nebenbei" zu erledigen oder c) eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag als schriftliche Nebenabrede gegenzeichnen lassen, die die Stunden in meiner "Freizeit" entlohnt.

Zu Deinem Entwurf:
Mach es doch einfacher. Schreibe etwas im Sinne von

I. Alle Nutzungs- und Urheberrechte an von NAME entwickelter Software verbleiben bei NAME.
II. Dem Arbeitgeber von NAME - Firma XYZ - wird ein einfaches, unwiderrufliches und nicht ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an der in I. genannten Software eingeräumt.
III. Salvatorische Klausel und Schriftformbedürfnis

Gruß Assertor

Phoenix 18. Aug 2008 09:14

Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
 
Zitat:

Zitat von nachti1505
ICH WÜNSCHE KEINE RECHTSBERATUNG!

Die würde ich Dir insbesondere in dieser Angelegenheit aber dringlich empfehlen.

Mir kommen da ein paar Sachen schwammig vor, insbesondere §4, zumal das in §1 definierte einfache Nutzungsrecht, auf das sich in §4 bezogen wird, die auch in §4 genannte vermögensrechtliche Nutzung meines Wissens nach vollkommen ausschliesst.

Mein Vorschlag: Sprech mit Deinem Chef darüber und notiert in nicht Beamten-Deutsch, wer wann was mit der Software machen darf; Einigt Euch darauf die Anwaltskosten (Beratungshonorar) zu teilen und lasst einen Fachanwalt für Urheberrecht den Vetrag gemäß der vereinbarten Situation aufsetzen. Das ist das sicherste. Dem Entwurf im OP würde ich nicht weiter trauen als ich einen Hinkelstein werfen kann.

Sherlock 18. Aug 2008 09:22

Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
 
1. Eine Firma beauftragt Dich Software zu entwickeln.
2. Sie macht das mit Sicherheit nicht als Beschäftigungstherapie.

Daraus folgt, daß sie den Teufel tun wird, und Dir irgendwelche Rechte an dieser Software abtritt.
Arbeit für die Firma erledigt man in der Firma. Wenn man etwas @Home in Freizeit macht, ist man selbst dran Schuld, wenn die Firma das nicht finanziell honoriert.

So ist das im Arbeitsleben.

Sherlock

Assertor 18. Aug 2008 09:40

Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
 
Zitat:

Zitat von Phoenix
Zitat:

Zitat von nachti1505
ICH WÜNSCHE KEINE RECHTSBERATUNG!

Die würde ich Dir insbesondere in dieser Angelegenheit aber dringlich empfehlen.

Ich glaube, hier meint der OP eher er wünscht keine unzulässige Rechtsberatung hier im Forum. Das machen wir ja nicht, wir diskutieren ja nur allgemein das abstrakte Problem :)

Zitat:

Zitat von Phoenix
Dem Entwurf im OP würde ich nicht weiter trauen als ich einen Hinkelstein werfen kann.

lol.

Gruß Assertor

HeikoAdams 18. Aug 2008 10:10

Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
 
Ich würde auch vorschlagen, das sich der OP mit seinem Chef entweder über eine zusätzliche Entlohnung der privat getätigten Entwicklungsarbeiten verständigt (z.B. ein Pauschalbetrag von X Euro), oder das er privates und dienstliches zukünftig strikt(er) trennt.
Ich kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, das sich irgendein Chef im nüchternen Zustand auf solch einen Deal, wie den vom OP vorgeschlagenen einlassen wird. Allein schon deshalb, weil evtl. Betriebsgeheimnisse tangiert werden.


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