Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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nahpets 9. Okt 2008 09:13

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Hallo,

nur mal so:
Zitat:

Oberlandesgericht Hamm, 31. Zivilsenat, Az. 31 U 37189

( Gewährleistungsansprüche beim Computerkauf - unzureichende Dokumentation und fehlerhafte Software )

Beim Kauf einer Computeranlage stellt eine fehlerhafte Dokumentation einen erheblichen Mangel der Kaufsache im Sinne des BGB 459, Abs. 1 dar.
Fehlerhaft kann eine Dokumentation dann sein, wenn sie für Nichtfachleute schwer verständlich ist.
Es ist ein erheblicher Mangel der Anwendersoftware, wenn sie keine ausreichende Benutzerinformation in Form einer erklärenden Fehlermeldung zur Verfügung stellt.
Der letzte Punkt dürfte bei einem Absturz gegeben sein, hier gefunden.
Eventuell hilft VERTRAGLICHE HAFTUNG FÜR SOFTWAREFEHLER

messie 9. Okt 2008 09:24

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Zitat:

Zitat von Sherlock
Das spielt doch keine Rolle, ob da Unicode unterstützt wird, oder nicht. Es darf nicht abstürzen. Sowas gehört zu den Basistests...

Unsere SW ist auch nicht unicodefähig, dennoch stürzt sie nicht ab, wenn ich arabisch in die Eingabefelder paste. Allenfalls werden die Zeichen inkorrekt abgespeichert. Aber da wir eben nicht Unicode unterstützen, ist das auch kein Problem.

Ich kann über die immer noch nur lachen. Aber bei so einer Hype-Software (CRM) ist eigentlich keine sorgfältige Arbeit zu erwarten.

Ich habe so etwas auch schon mitbekommen: wenn man alte MS-Datenbanktreiber unter XP mit koreanisch füttert, ist hinterher die Datenbank hin. Insofern ist die Unicodefähigkeit schon wichtig. Wenn Du so eine Kompo in ein nagelneues Programm einbindest (falls das noch geht), kann es Dir genauso gehen. Und es ist auch nicht klar, ob Du überhaupt an die Exceptions drankommst um sie zu behandeln. Wenn also im Kleingedruckten steht, dass MSJet 1.5 oder so benutzt wird, dann sieht das ohne die passende Codepage schlecht aus.

Grüße, Messie

alzaimar 9. Okt 2008 09:24

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Zitat:

Zitat von angos
auch ich meine zu wissen, dass der Hersteller das korrigieren muss, nur wäre ich mit "Auto-Vergleichen" vorsichtig. Der Hersteller könnte auf den Klops kommen, zu sagen dass ein Benzin-Auto schließlich auch "abstürzt" wenn man Diesel einfüllt :stupid:

Achtung! Es geht um den "normalen Gebrauch". :zwinker:

Assertor 9. Okt 2008 09:46

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Zitat:

Zitat von messie
Schadensersatzansprüche sind allgemein ausgeschlossen, weil das ja nicht abschätzbar wäre.

Wer hat Dir denn das erzählt? Das stimmt so nicht. Selbst mit dem besten Haftungsausschluß, egal ob kommerziell oder nichtkommerziell, wirst Du keinen Persilschein im deutschen Recht bekommen, der auch grobe Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit vollständig ausschließt. Insbesondere wenn aus Fehlern finanzielle Verluste, Verletzungen etc. folgen.

@Bernhard: Ich würde es so machen: Weise den Hersteller darauf hin, das es Deiner Ansicht nach ein Anwendungsfehler ist und -warum- Du dort arabischen Text einfügst. Bitte um entsprechende Eskalation im Rahmen des Supportvertrages, damit ggf. ein Vorgesetzer sich damit auseinandersetzt. Damit der Druck aus "wir kündigen sonst Ihren Supportvertrag" genommen wird, frage nach, warum genau dies der Fall sein sollte. Eine einseitige Kündigung des Supportvertrages kann unzulässig sein, insbesondere wenn der Hersteller ein Monopol auf den Support hat (hier wäre der Support u.U. einklagbar).

Ich würde in 2. Stufe mich an entsprechende Fachhandelspresse (ComputerPartner oder andere Channelmagazine) wenden.

Gruß Assertor

nahpets 9. Okt 2008 10:21

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Zitat:

Zitat von Assertor
Ich würde in 2. Stufe mich an entsprechende Fachhandelspresse (ComputerPartner oder andere Channelmagazine) wenden.

In der ct gibt es "wirkungsvolle" Artikel zum Thema "Vorsicht, Kunde". Eventuell kannst Du bei denen ja mal nachfragen, ob sie Dir einen Tipp geben können oder ob sie bereit sind, Dich bei der Verfolgung Deiner Interessen zu begleiten.

Luckie 9. Okt 2008 10:32

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Also mal langsam. Ein bischen mit den Säbelrasseln ist ja gut, aber man muss ja nicht gleich die ganz großen Kaliber aus der Tasche holen.

Ich würde eventuell erstmal darlegen, warum man der Meinung ist, dass der hersteller an dieser Stelle nachbessern muss und wenn dies nicht fruchtet, das ganze noch mal per Anwalt zustellen mit entsprechenden Verweisen auf bestehende Gesetze.

nahpets 9. Okt 2008 10:54

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Zitat:

Zitat von Luckie
Also mal langsam. Ein bischen mit den Säbelrasseln ist ja gut, aber man muss ja nicht gleich die ganz großen Kaliber aus der Tasche holen.

Presse ist ja auch erst in Stufe 2, wenn's über "wir reden vernünftig miteinander" und der Anwalt sagt ach noch mal freundlich "bitte, bitte" nicht geht.
Ja, ich weiß, diese Tipps helfen im Moment nicht wirklich weiter, habe aber bisher keine vernünftigen Informationen finden können, die Bernhard hier weiterhelfen. Und bei der Redaktion der ct mal nachfragen, ob die 'nen Tipp haben, halte ich durchaus für legitim.

Bernhard Geyer 9. Okt 2008 11:04

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Wir haben schon einen Antwaltsschuß gemacht. Das wäre jetzt der 2te (und dann auch vermutlich verschärfte). Wollte halt ein paar Links die ich zur unterstützen des Anwalts liefern könnte.

Sherlock 9. Okt 2008 11:15

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Wenn der Anwalt nicht vom Fach ist, hat das wenig Sinn.
Machs dann lieber gleich über die Presse.

Sherlock

nahpets 9. Okt 2008 11:33

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
 
Zitat:

Zitat von Bernhard Geyer
Wir haben schon einen Antwaltsschuß gemacht. Das wäre jetzt der 2te (und dann auch vermutlich verschärfte). Wollte halt ein paar Links die ich zur unterstützen des Anwalts liefern könnte.

Falsche Fehlermeldung als Sachmangel
Mangel -> Fehler
eventuell hier mal suchen (Datenbank zu u. a. Softwarerecht)


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