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Frage zur Software-Lizenz
Hallo,
wenn ich von einer in einer Zeitschrift beigelegten CD Software benutze, muss ich dann die CD solange als Nachweis behalten, wie ich auch die Software benutze, um so eventuell beweisen zu können, dass ich die Software nicht illegal runtergeladen habe? |
Re: Frage zur Software-Lizenz
Nö. Aber warum willst du die CD wegschmeißen?
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Re: Frage zur Software-Lizenz
Ich würde die CD auf jeden Fall nicht wegwerfen. Bei gekaufter Software macht man das ja auch nicht
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Re: Frage zur Software-Lizenz
Warum soll ich eine CD aufheben, wenn ich das Programm auch auf einer Festplatte speichern kann? Die Frage ist, ob ich es muss!
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Re: Frage zur Software-Lizenz
Zitat:
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Re: Frage zur Software-Lizenz
Du kannst auch den Kaufbeleg der Zeitschrift aufheben ... am Besten gleich mit Quittung. :stupid:
Meißtens muß, bzw. sollte man sich doch eh bei den Firmen registrieren ... dann hättest du indirekt die Registrierung als Nachweis. Bis auf das Buch und die CD von meinem Delphi 3, sowie die CDs vom D4 hab ich eigentlich nichts aufgehoben (die Treiber-CDs zur Hardware sind ja och total überaltert und auf 'ner Platte liegen neuere Versionen). (OK, Windows hätte ich noch auf CD, aber inzwischen auch auf bootbarem USB-Stick) |
Re: Frage zur Software-Lizenz
Leider liegen Windows-Betriebssysteme oder Delphi ganz selten bei PC-Zeitschriften bei :cry:
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Re: Frage zur Software-Lizenz
Darum geht es nicht. Wie oft hören wir hier, dass jemand seine gekaufte Delphi CD verlegt hat.
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Re: Frage zur Software-Lizenz
Zitat:
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