Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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Grolle 13. Apr 2010 18:42

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Zitat:

Zitat von Phoenix
Das kann so nicht stimmen. Lizenzbedingungen lassen sich nicht nachträglich ändern.

Es war die Aussage einer Embarcaderro Mitarbeiterin! Glauben kann ich des allerdings auch nicht wirklich, da es mir rechtlich sehr fraglich erscheint!

mirage228 13. Apr 2010 19:01

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Meine Vermutung wäre:

1) Software-Lizenzen kennt das BGB nicht - Du hast die Software als körperliche Sache erworben. Diese Kopie gehört dir.
2) Der Urheber (Embarcadero) hat nur ein Erstvertriebsbestimmungsrecht
3) Verwendungsbeschränkungen (nur mit D3 oder höher) wirken nur inter partes (also Embarcadero und dem Händler, der es Dir verkauft hat), nicht gegenüber Dir oder jemand anderem
4) Ein Weiterveräußerungsverbot oder zumindest eine solche Einschränkung wäre zudem dem Wesen eines Kaufvertrages fremd und somit unwirksam

Wie gesagt - nur eine unverbindliche Theorie. Aber so würde ich die Situation ad-hoc sehen...

Viele Grüße

Phoenix 13. Apr 2010 19:26

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat stellt die in aller Regel kostenlosen Anwaltlichen Rat zur Verfügung. Den kann man auch mal in Anspruch nehmen ;-)

himitsu 13. Apr 2010 19:27

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
OK, dann mutmaße ich auch noch etwas mit

- die beiden Lizenzen werden/können nicht direkt als bestehendes Packet übertragen werden

- bei der Übertragung würde dann ein "neuer" Upgradevertrag zwischen diesen Versionen erstellt
und für diesen gelten dann auch die aktuellen Reglungen.


Mal so als Frage: Hatte dein Interessent schon irgendeine Version?

Namenloser 13. Apr 2010 19:34

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Software erwirbt man praktisch immer als Lizenz, nicht als körperlichen Gegenstand (steht meist sogar explizit dabei).

Das heißt aber nicht, dass du die Software nicht weiterverkaufen kannst, im Gegenteil, denn es wird im Grundgesetz die Garantie des Eigentums festgelegt, die unter anderem besagt, dass du mit deinem Besitz alles machen kannst, was du willst: Verkaufen, vermieten, verschenken usw... und das gilt natürlich genau so für nicht-körperliche Gegenstände wie z.B. Wertpapiere oder eben Softwarelizenzen. Dagegen kann Embarcadero nichts machen, sie sind verpflichtet, die Lizenz auf den neuen Nutzer zu übertragen.

In anderen Ländern (z.B. den USA) werden private Vereinbarungen oft deutlich höher gewichtet als hierzulande, sodass Firmen dort die Möglichkeit haben, solche Rechte durch spezielle Abmachungen wie z.B. der AGB oder der EULA zu "überschreiben". Das ist in Deutschland nicht so, jedoch stimmen die meisten Firmen ihre Klauseln nicht auf solche lokalen Verschiedenheiten ab und übersetzen schlicht die amerikanischen Versionen, auch wenn sie hier nichtig sind.

Ob das den Service-Mitarbeitern, mit denen du gesprochen hast, nicht bekannt ist, oder ob sie dich absichtlich falsch informiert haben, weiß ich nicht, aber du kannst definitiv darauf bestehen, dass die Lizenz umgeschrieben wird.

IANAL, aber ich habe das so schon oft genug in der c't gelesen.

Grolle 13. Apr 2010 19:35

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Hallo,
Zitat:

Zitat von Phoenix
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat stellt die in aller Regel kostenlosen Anwaltlichen Rat zur Verfügung. Den kann man auch mal in Anspruch nehmen ;-)

Habe ich leider nicht. :?
Zitat:

Zitat von himitsu
Mal so als Frage: Hatte dein Interessent schon irgendeine Version?

Nein, der ging ja davon aus, dass er eine Vollversion kauft.

mirage228 13. Apr 2010 19:42

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Zitat:

Zitat von NamenLozer
was du willst: Verkaufen, vermieten, verschenken usw...

Vermieten nicht. Das Vermietrecht verbleibt beim Urheber. (§69c Nr. 3 BGB)

Namenloser 13. Apr 2010 20:24

Re: [Verkaufe] Delphi 2007 pro Vollversion
 
Zitat:

Zitat von mirage228
Zitat:

Zitat von NamenLozer
was du willst: Verkaufen, vermieten, verschenken usw...

Vermieten nicht. Das Vermietrecht verbleibt beim Urheber. (§69c Nr. 3 BGB)

Gut, in dem Fall hast du wohl recht. Allgemein ist es aber schon so: Wenn ich ein Auto kaufe, darf ich das auch vermieten.


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