Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Namensgebung für Software (https://www.delphipraxis.net/151931-namensgebung-fuer-software.html)

citybreaker 7. Jun 2010 09:10

Namensgebung für Software
 
Hallo!

Ich hoffe ich habe für meine Frage jetzt das richtige Unterforum erwischt.
Mich würde mal Interessieren wie ihr vorgeht wenn ihr euren Programmen einen Namen gebt und
wie das ganze rechtlich aussieht bei der Auswahl eines Namens.

Darf ich zum Beispiel ein Programm nach einer exotischen Frucht oder ähnliches benennen?


Liebe Grüße
Alex

himitsu 7. Jun 2010 09:26

AW: Namensgebung für Software
 
Solange keiner die expliziten Nutzungsrechte an der Verwendung dieses Früchtenamens hat ... kein Problem.

Allgemein ist es so:
- ist der Name geschützt - TM (TradeMark) und Co. - dann kannst du ihn nicht einfach so verwenden
- gibt es etwas Ähnliches (von der Grundfunktion deines Programmes her), dann solltest du möglichst nicht einen gleichen oder zu mVerwechseln ähnlichen Namen verwenden

(falls es dir auch noch darum geht, einen guten Namen zu finden ... letztes Jahr gab es 1-2 ausführliche Threads dazu)

mleyen 7. Jun 2010 09:27

AW: Namensgebung für Software
 
Ich weiß, dass wir das schonmal hatten aber ich finds nicht mehr. :(
Aber soweit ich mich erinnern kann, hieß es:
Kommerziell -> Möglichst von einem Anwalt prüfen lassen
Freeware -> In Deutschland kann jeglicher Name verwendet werden, man sollte aber nicht zu bekannte Titel übernehmen bzw diese abändern ala "TotalCommanderClone"

blackfin 7. Jun 2010 09:30

AW: Namensgebung für Software
 
Ich bin kein Anwalt und auch keine sonderlich rechtskundige Person, aber bisher habe ich das in etwa immer so verstanden:

Generell darfst du dein Programm nennen wie du willst, ausser der Name ist bereits ein eingetragenes Warenzeichen und / oder eine geschützte Marke.
Auch sollte der Name nicht (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) einer bestehenden Marke ähnlich klingen, die in den gleichen Bereich (Software) fällt.
(z.B. wenn du eine Tabellenkalkulation "Exxell" nennt, dann wäre das ein Plagiat)

Es gibt allerdings auch Namen / Begriffe, die gar nicht schützenswert sind.
So kann es z.B. mehrere Programme geben, die sich "Taschenrechner" oder "Tabellenkalkulation" nennen.
Genauso ist wohl der Name "Banane" oder "Ananas" nicht schützenswert.

Generell ist das aber eine sehr undefinierte Grauzone und das Beste ist, im Einzelfall das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen, wie mein Vorposter bereits geschrieben hat, falls es sich um eine kommerzielle Software handelt.

himitsu 7. Jun 2010 09:46

AW: Namensgebung für Software
 
Ach ja: Anwalt ist nicht gleich Anwalt ... der eigene Hausanwalt wird da nicht viel ausrichten können.
Es gibt da spezielle Anwälte, welche sich vorwiegend mit Markenrecht auskennen und die dann auch das nötige Wissen und Erfahrung mitbringen.

Im Allgemeinen ist es so, wenn du nicht grade offensichtlich absichtlich die Rechte an einem Namen verletzt
und es eine Firma entdeckt, daß du ihre Rechte verletzt, dann wird sich dich bestimmt erstmal "freundlich" anschreiben und darum bitten, daß du diesen Umstand beseititigst. Wenn du dann dein Programm entsprechend umbenennst, dann wird dieses meißtens bestimmt keine weiteren rechtliche Schritte nach sich ziehen. (Klar gibt es ab und zu mal ien paar gierige Anwälte, welche da gleich mit allem Möglichen drohen, aber vor deutschen Gerichten sollte man dagegen, aufgrund von einer Unangemessenheit, geschützt sein, falls es doch mal ernst wird)

p80286 7. Jun 2010 12:48

AW: Namensgebung für Software
 
Hallo zusammen,

beim Markenrecht ist es wie beim Patentrecht, der "Geschädigte" muß die "Schädigung" und den "Schädiger" zunächst einmal finden.
Um das Beispiel "Exxell" aufzugreifen, eine Diskette auf dem Schulhof, oder ein Mailanhang werden nicht auffallen und sind daher wahrscheinlich folgenlos. Eine Anbietung bei Ebay wird mit größter Sicherheit ein entsprechendes Anschreiben (und ggf. weitere Nettigkeiten) nach sich ziehen.

Ausserdem wäre es nicht ungewöhnlich wenn Microsoft sich "Exxell" schon längst gesichert, d.h. als Marke eingetragen hätte.

Der sicherste Weg wäre den Programmnamen und ein paar ähnlich lautende Begriffe beim DPMA (http://www.dpma.de/) schützen zu lassen.

Gruß
K-H

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 15:33

AW: Namensgebung für Software
 
Bevor ich ner Software nen Namen gebe Google ich immer den Begriff und Ableitungen davon. Wenn ich da nichts finde ist es mal sicher keine sehr bekannte Software. In dem Fall kommt der Name in Frage, ansonsten eben nen anderen suchen / ausdenken.

Grüße,
Florian

Hansa 7. Jun 2010 16:47

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1026325)
beim Markenrecht ist es wie beim Patentrecht, der "Geschädigte" muß die "Schädigung" und den "Schädiger" zunächst einmal finden.
Um das Beispiel "Exxell" aufzugreifen, eine Diskette auf dem Schulhof, oder ein Mailanhang werden nicht auffallen und sind daher wahrscheinlich folgenlos...Ausserdem wäre es nicht ungewöhnlich wenn Microsoft sich "Exxell" schon längst gesichert, d.h. als Marke eingetragen hätte.

Bisschen hatte ich mit der Materie auch schon zu tun : es gilt Namen zusammenzusetzen ! Siehe Delphipraxis. Weder "Delphi" noch "Praxis" lässt sich schützen. Das sind Allerweltsbegriffe. Zusammengesetzt geht das schon gar nicht. Die Bundesbahn konnte z.B. den Begriff "Eurocity" oder "Eurocargo" nicht schützen lassen.

Stop : Google taucht noch auf. Das könnte ein Alleinstellungsmerkmal sein, weil Google kein "normaler" Begriff ist wie "Banane".

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 17:09

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1026451)
Stop : Google taucht noch auf. Das könnte ein Alleinstellungsmerkmal sein, weil Google kein "normaler" Begriff ist wie "Banane".

[SPASS]Dann nennst du deine Suchmaschine eben goggle :P[/SPASS]

Grüße,
Florian

Hansa 7. Jun 2010 17:12

AW: Namensgebung für Software
 
Und der Patentanwalt wird die "Bannane" aus dem Fenster schmeissen. Ruckzuck. :mrgreen:


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