Delphi-PRAXiS
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Florian Hämmerle 7. Jun 2010 17:16

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1026461)
Und der Patentanwalt wird die "Bannane" aus dem Fenster schmeissen. Ruckzuck. :mrgreen:

Ja aber Bannane ist ja auch kein allgemeines wort. Goggle schon (zumindest englisch gesehen).

mfg Florian

Hansa 7. Jun 2010 17:23

AW: Namensgebung für Software
 
Ich liebe solche Spitzfindigkeiten. :mrgreen: Das mit dem "Eurocity" stammt übrigens nicht von mir, sondern von Patentanwalt ! Der kostet übrigens richtig Geld ! Aber egal. Schreibe ruhig Bannanen-Software, die beim Kunden reift. :shock: und denke, das das Doppel-N was nützt. :-P

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 17:25

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1026468)
Ich liebe solche Spitzfindigkeiten. :mrgreen: Das mit dem "Eurocity" stammt übrigens nicht von mir, sondern von Patentanwalt ! Der kostet übrigens richtig Geld ! Aber egal. Schreibe ruhig Bannanen-Software, die beim Kunden reift. :shock: und denke, das das Doppel-N was nützt. :-P

Nene, ich bleib da bei anderen Namen. Am liebsten ist es mir eh, wenn Google fast keine Suchergebnisse zu dem von mir gewünschten Namen hat :). Und bei Bannanen-Software fragt er sicher ob ich nicht Bananen-Software meinte :P

Schöne Grüße,
Florian

himitsu 7. Jun 2010 17:31

AW: Namensgebung für Software
 
Wenn du es schaffst Banane schützen zu lassen, dann würden dir viele Läden, Märkte und ganze Länder ganz schön was an Nutzungsgebühren zahlen.

Wenn ein Begriff schon in aller Munde ist, dann ist der quasi schon alleine durch seine Bekanntheit geschützt.

Hansa 7. Jun 2010 18:09

AW: Namensgebung für Software
 
Dann suche Phantasienamen. "Excel" ist ja wohl auch keine grosse Kunst. Setze das Wort noch zusammen und fertig. Ists grössere Sache, dann eben Patantanwalt fragen. Zum Verständnis : Eurogoogle dürfte sich IMHO auch nicht mehr schützen lassen. Euro hat jeder in der Tasche und Google ist eben auch im Duden.

haentschman 7. Jun 2010 20:29

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Der sicherste Weg wäre den Programmnamen und ein paar ähnlich lautende Begriffe beim DPMA (http://www.dpma.de/) schützen zu lassen.
...genau. Die machen die Prüfung ob vorhanden und das eingetragene Warenzeichen ® (Wort + Bild) kostet aktuell 300 € für 10 Jahre.

Delphi-Laie 8. Jun 2010 05:29

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von citybreaker (Beitrag 1026242)
Darf ich zum Beispiel ein Programm nach einer exotischen Frucht oder ähnliches benennen?

Es ist schon bemerkenswert, befremdlich, ja geradezu grotesk, wie die Verjustifizierung des gesamten Lebens die Menschen verunsichert, Ihnen fast sogar die Luft zum Atmen nimmt. Diese Pervertierung haben wir wohl der anderen Seite des großen Teiches zu verdanken. Freiheit sieht anders aus, als ständig vorsichtig sein zu müssen, wo überhaupt keine destruktive Absicht dahintersteckt.

Generell sind Dinge, die Allgemeingut sind, auch frei (verwendbar), so z.B. auch Wörter der deutschen Sprache. Allerdings wäre ich z.B. bei dem Wort „Allianz“ (auch nur ein anderes Wort für „Bündnis“) vorsichtig. So gibt es ein in seiner Arroganz kaum zu überbietendes deutsches Unternehmen, das sogar einen Großbuchstaben und eine Farbe für sich vereinnahmen wollte, ist daran jedoch ziemlich gescheitert. Ein anderes Unternehmen versucht, eine chemische Formel als sein Eigentum im Sinne einer Marke zu mißbrauchen, doch das funktioniert natürlich ebensowenig, weil es gar nicht funktionieren kann. Die Berater, Unternehmensführer und Juroren, die sich auf so etwas ernsthaft einließen, waren in ihrer anmaßenden Verblendung, gepaart mit intellektueller und fachlicher Überforderung, schlichtweg auf dem Holzwege.

Eine Fruchtbezeichnung dürfte allerdings unbedenklich sein. Dennoch, Urheber- und vor allem Markenrecht sind solch vielschneidige Schwerter, daß selbst Anwälte in diesem Feld nicht risikolos beraten und sonstwie agieren können.

alzaimar 8. Jun 2010 07:07

AW: Namensgebung für Software
 
Was muss das für eine tolle Software sein, bei der es sich lohnt, sich intensive Gedanken über einen Produktnamen zu machen.

Ich habe meine Programme 'Data Exchange Server' (Ja, genau das! "Datenaustauschzentrale") , 'Proplan' (Produktionsplanung), "GridReport" (Reportgenerator mit -Du ahnst es- Grids) usw. genannt. Natürlich sind das vermutlich irgendwo schützenswerte Namen, Ich habe mich aber einen feuchten Kericht drum geschert, weil ich Wichtigeres zu tun hatte.

Diese Programme sind bei einem DAX-Unternehmen im In- und Ausland im Einsatz. Wenn ich wider erwarten eine Klage an den Hals bekomme, kann ich die lässig abschmettern, denn es entsteht kein Schaden und eine Verwechslungsgefahr geht von meiner Frickelsoftware auch nicht aus. Und wenn ich den Namen ändern müsste, mach ich das eben: Es handelt sich eh nicht um einen Produktnamen, sondern um einen Dateinamen.EXE

Desweiteren habe ich nichts gegen die Verwendung des Namens "JEDI" unternommen, obwohl es sich genaugenommen um eins meiner älteren Textverarbeitungsprogramme handelt (für HP-300 Series, aus Zeiten, da es noch keinen PC gab). Das Programm wurde geschrieben, als Star Wars zum ersten Mal Kult wurde, so ende 80er, Anfang der 90er.

In zwei Fällen habe ich recherchiert und bin auf Open-Source Projekte gestoßen, die den von mir favorisierten Namen bereits verwendeten. Ich hatte genug Phantasie, mir einen anderen Namen auszudenken.

Auch wenn die Frage theoretisch gesehen sehr interessant erscheint, vor allen Dingen vor dem Hintergrund einer Amerikanisierung sowie dem Paradoxon, das in einer Gesellschaft, die sich das Wort 'Freiheit' auf die Brust brandet, die individuelle Freiheit (surfen, downloaden, Namen verwenden, denken) immer mehr abgeschafft wird.

Schreibt lieber ordentliche Programme und geht gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit vor.


Ein letzter Tipp:
Nenn dein Programm doch einfach '(*)'. Das ist bestimmt noch nicht als TM eingetragen.

Mithrandir 8. Jun 2010 07:23

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1026477)
Wenn ein Begriff schon in aller Munde ist, dann ist der quasi schon alleine durch seine Bekanntheit geschützt.

Genau. Und wenn man den Begriff in Deutschland durch das DPMA aus genau diesem Grund nicht schützen lassen kann, dann klopft man freundlich an die Tür der OAMI (EU), und lässt sich das eben dort schützen. Bis der Löschungsantrag durch ist, kann man lustig Abmahnungen verschicken:

http://mias-recherchen.blogspot.com/...ildoparty.html

:wall:


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