Delphi-PRAXiS

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citybreaker 7. Jun 2010 09:10

Namensgebung für Software
 
Hallo!

Ich hoffe ich habe für meine Frage jetzt das richtige Unterforum erwischt.
Mich würde mal Interessieren wie ihr vorgeht wenn ihr euren Programmen einen Namen gebt und
wie das ganze rechtlich aussieht bei der Auswahl eines Namens.

Darf ich zum Beispiel ein Programm nach einer exotischen Frucht oder ähnliches benennen?


Liebe Grüße
Alex

himitsu 7. Jun 2010 09:26

AW: Namensgebung für Software
 
Solange keiner die expliziten Nutzungsrechte an der Verwendung dieses Früchtenamens hat ... kein Problem.

Allgemein ist es so:
- ist der Name geschützt - TM (TradeMark) und Co. - dann kannst du ihn nicht einfach so verwenden
- gibt es etwas Ähnliches (von der Grundfunktion deines Programmes her), dann solltest du möglichst nicht einen gleichen oder zu mVerwechseln ähnlichen Namen verwenden

(falls es dir auch noch darum geht, einen guten Namen zu finden ... letztes Jahr gab es 1-2 ausführliche Threads dazu)

mleyen 7. Jun 2010 09:27

AW: Namensgebung für Software
 
Ich weiß, dass wir das schonmal hatten aber ich finds nicht mehr. :(
Aber soweit ich mich erinnern kann, hieß es:
Kommerziell -> Möglichst von einem Anwalt prüfen lassen
Freeware -> In Deutschland kann jeglicher Name verwendet werden, man sollte aber nicht zu bekannte Titel übernehmen bzw diese abändern ala "TotalCommanderClone"

blackfin 7. Jun 2010 09:30

AW: Namensgebung für Software
 
Ich bin kein Anwalt und auch keine sonderlich rechtskundige Person, aber bisher habe ich das in etwa immer so verstanden:

Generell darfst du dein Programm nennen wie du willst, ausser der Name ist bereits ein eingetragenes Warenzeichen und / oder eine geschützte Marke.
Auch sollte der Name nicht (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) einer bestehenden Marke ähnlich klingen, die in den gleichen Bereich (Software) fällt.
(z.B. wenn du eine Tabellenkalkulation "Exxell" nennt, dann wäre das ein Plagiat)

Es gibt allerdings auch Namen / Begriffe, die gar nicht schützenswert sind.
So kann es z.B. mehrere Programme geben, die sich "Taschenrechner" oder "Tabellenkalkulation" nennen.
Genauso ist wohl der Name "Banane" oder "Ananas" nicht schützenswert.

Generell ist das aber eine sehr undefinierte Grauzone und das Beste ist, im Einzelfall das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen, wie mein Vorposter bereits geschrieben hat, falls es sich um eine kommerzielle Software handelt.

himitsu 7. Jun 2010 09:46

AW: Namensgebung für Software
 
Ach ja: Anwalt ist nicht gleich Anwalt ... der eigene Hausanwalt wird da nicht viel ausrichten können.
Es gibt da spezielle Anwälte, welche sich vorwiegend mit Markenrecht auskennen und die dann auch das nötige Wissen und Erfahrung mitbringen.

Im Allgemeinen ist es so, wenn du nicht grade offensichtlich absichtlich die Rechte an einem Namen verletzt
und es eine Firma entdeckt, daß du ihre Rechte verletzt, dann wird sich dich bestimmt erstmal "freundlich" anschreiben und darum bitten, daß du diesen Umstand beseititigst. Wenn du dann dein Programm entsprechend umbenennst, dann wird dieses meißtens bestimmt keine weiteren rechtliche Schritte nach sich ziehen. (Klar gibt es ab und zu mal ien paar gierige Anwälte, welche da gleich mit allem Möglichen drohen, aber vor deutschen Gerichten sollte man dagegen, aufgrund von einer Unangemessenheit, geschützt sein, falls es doch mal ernst wird)

p80286 7. Jun 2010 12:48

AW: Namensgebung für Software
 
Hallo zusammen,

beim Markenrecht ist es wie beim Patentrecht, der "Geschädigte" muß die "Schädigung" und den "Schädiger" zunächst einmal finden.
Um das Beispiel "Exxell" aufzugreifen, eine Diskette auf dem Schulhof, oder ein Mailanhang werden nicht auffallen und sind daher wahrscheinlich folgenlos. Eine Anbietung bei Ebay wird mit größter Sicherheit ein entsprechendes Anschreiben (und ggf. weitere Nettigkeiten) nach sich ziehen.

Ausserdem wäre es nicht ungewöhnlich wenn Microsoft sich "Exxell" schon längst gesichert, d.h. als Marke eingetragen hätte.

Der sicherste Weg wäre den Programmnamen und ein paar ähnlich lautende Begriffe beim DPMA (http://www.dpma.de/) schützen zu lassen.

Gruß
K-H

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 15:33

AW: Namensgebung für Software
 
Bevor ich ner Software nen Namen gebe Google ich immer den Begriff und Ableitungen davon. Wenn ich da nichts finde ist es mal sicher keine sehr bekannte Software. In dem Fall kommt der Name in Frage, ansonsten eben nen anderen suchen / ausdenken.

Grüße,
Florian

Hansa 7. Jun 2010 16:47

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1026325)
beim Markenrecht ist es wie beim Patentrecht, der "Geschädigte" muß die "Schädigung" und den "Schädiger" zunächst einmal finden.
Um das Beispiel "Exxell" aufzugreifen, eine Diskette auf dem Schulhof, oder ein Mailanhang werden nicht auffallen und sind daher wahrscheinlich folgenlos...Ausserdem wäre es nicht ungewöhnlich wenn Microsoft sich "Exxell" schon längst gesichert, d.h. als Marke eingetragen hätte.

Bisschen hatte ich mit der Materie auch schon zu tun : es gilt Namen zusammenzusetzen ! Siehe Delphipraxis. Weder "Delphi" noch "Praxis" lässt sich schützen. Das sind Allerweltsbegriffe. Zusammengesetzt geht das schon gar nicht. Die Bundesbahn konnte z.B. den Begriff "Eurocity" oder "Eurocargo" nicht schützen lassen.

Stop : Google taucht noch auf. Das könnte ein Alleinstellungsmerkmal sein, weil Google kein "normaler" Begriff ist wie "Banane".

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 17:09

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1026451)
Stop : Google taucht noch auf. Das könnte ein Alleinstellungsmerkmal sein, weil Google kein "normaler" Begriff ist wie "Banane".

[SPASS]Dann nennst du deine Suchmaschine eben goggle :P[/SPASS]

Grüße,
Florian

Hansa 7. Jun 2010 17:12

AW: Namensgebung für Software
 
Und der Patentanwalt wird die "Bannane" aus dem Fenster schmeissen. Ruckzuck. :mrgreen:

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 17:16

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1026461)
Und der Patentanwalt wird die "Bannane" aus dem Fenster schmeissen. Ruckzuck. :mrgreen:

Ja aber Bannane ist ja auch kein allgemeines wort. Goggle schon (zumindest englisch gesehen).

mfg Florian

Hansa 7. Jun 2010 17:23

AW: Namensgebung für Software
 
Ich liebe solche Spitzfindigkeiten. :mrgreen: Das mit dem "Eurocity" stammt übrigens nicht von mir, sondern von Patentanwalt ! Der kostet übrigens richtig Geld ! Aber egal. Schreibe ruhig Bannanen-Software, die beim Kunden reift. :shock: und denke, das das Doppel-N was nützt. :-P

Florian Hämmerle 7. Jun 2010 17:25

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1026468)
Ich liebe solche Spitzfindigkeiten. :mrgreen: Das mit dem "Eurocity" stammt übrigens nicht von mir, sondern von Patentanwalt ! Der kostet übrigens richtig Geld ! Aber egal. Schreibe ruhig Bannanen-Software, die beim Kunden reift. :shock: und denke, das das Doppel-N was nützt. :-P

Nene, ich bleib da bei anderen Namen. Am liebsten ist es mir eh, wenn Google fast keine Suchergebnisse zu dem von mir gewünschten Namen hat :). Und bei Bannanen-Software fragt er sicher ob ich nicht Bananen-Software meinte :P

Schöne Grüße,
Florian

himitsu 7. Jun 2010 17:31

AW: Namensgebung für Software
 
Wenn du es schaffst Banane schützen zu lassen, dann würden dir viele Läden, Märkte und ganze Länder ganz schön was an Nutzungsgebühren zahlen.

Wenn ein Begriff schon in aller Munde ist, dann ist der quasi schon alleine durch seine Bekanntheit geschützt.

Hansa 7. Jun 2010 18:09

AW: Namensgebung für Software
 
Dann suche Phantasienamen. "Excel" ist ja wohl auch keine grosse Kunst. Setze das Wort noch zusammen und fertig. Ists grössere Sache, dann eben Patantanwalt fragen. Zum Verständnis : Eurogoogle dürfte sich IMHO auch nicht mehr schützen lassen. Euro hat jeder in der Tasche und Google ist eben auch im Duden.

haentschman 7. Jun 2010 20:29

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Der sicherste Weg wäre den Programmnamen und ein paar ähnlich lautende Begriffe beim DPMA (http://www.dpma.de/) schützen zu lassen.
...genau. Die machen die Prüfung ob vorhanden und das eingetragene Warenzeichen ® (Wort + Bild) kostet aktuell 300 € für 10 Jahre.

Delphi-Laie 8. Jun 2010 05:29

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von citybreaker (Beitrag 1026242)
Darf ich zum Beispiel ein Programm nach einer exotischen Frucht oder ähnliches benennen?

Es ist schon bemerkenswert, befremdlich, ja geradezu grotesk, wie die Verjustifizierung des gesamten Lebens die Menschen verunsichert, Ihnen fast sogar die Luft zum Atmen nimmt. Diese Pervertierung haben wir wohl der anderen Seite des großen Teiches zu verdanken. Freiheit sieht anders aus, als ständig vorsichtig sein zu müssen, wo überhaupt keine destruktive Absicht dahintersteckt.

Generell sind Dinge, die Allgemeingut sind, auch frei (verwendbar), so z.B. auch Wörter der deutschen Sprache. Allerdings wäre ich z.B. bei dem Wort „Allianz“ (auch nur ein anderes Wort für „Bündnis“) vorsichtig. So gibt es ein in seiner Arroganz kaum zu überbietendes deutsches Unternehmen, das sogar einen Großbuchstaben und eine Farbe für sich vereinnahmen wollte, ist daran jedoch ziemlich gescheitert. Ein anderes Unternehmen versucht, eine chemische Formel als sein Eigentum im Sinne einer Marke zu mißbrauchen, doch das funktioniert natürlich ebensowenig, weil es gar nicht funktionieren kann. Die Berater, Unternehmensführer und Juroren, die sich auf so etwas ernsthaft einließen, waren in ihrer anmaßenden Verblendung, gepaart mit intellektueller und fachlicher Überforderung, schlichtweg auf dem Holzwege.

Eine Fruchtbezeichnung dürfte allerdings unbedenklich sein. Dennoch, Urheber- und vor allem Markenrecht sind solch vielschneidige Schwerter, daß selbst Anwälte in diesem Feld nicht risikolos beraten und sonstwie agieren können.

alzaimar 8. Jun 2010 07:07

AW: Namensgebung für Software
 
Was muss das für eine tolle Software sein, bei der es sich lohnt, sich intensive Gedanken über einen Produktnamen zu machen.

Ich habe meine Programme 'Data Exchange Server' (Ja, genau das! "Datenaustauschzentrale") , 'Proplan' (Produktionsplanung), "GridReport" (Reportgenerator mit -Du ahnst es- Grids) usw. genannt. Natürlich sind das vermutlich irgendwo schützenswerte Namen, Ich habe mich aber einen feuchten Kericht drum geschert, weil ich Wichtigeres zu tun hatte.

Diese Programme sind bei einem DAX-Unternehmen im In- und Ausland im Einsatz. Wenn ich wider erwarten eine Klage an den Hals bekomme, kann ich die lässig abschmettern, denn es entsteht kein Schaden und eine Verwechslungsgefahr geht von meiner Frickelsoftware auch nicht aus. Und wenn ich den Namen ändern müsste, mach ich das eben: Es handelt sich eh nicht um einen Produktnamen, sondern um einen Dateinamen.EXE

Desweiteren habe ich nichts gegen die Verwendung des Namens "JEDI" unternommen, obwohl es sich genaugenommen um eins meiner älteren Textverarbeitungsprogramme handelt (für HP-300 Series, aus Zeiten, da es noch keinen PC gab). Das Programm wurde geschrieben, als Star Wars zum ersten Mal Kult wurde, so ende 80er, Anfang der 90er.

In zwei Fällen habe ich recherchiert und bin auf Open-Source Projekte gestoßen, die den von mir favorisierten Namen bereits verwendeten. Ich hatte genug Phantasie, mir einen anderen Namen auszudenken.

Auch wenn die Frage theoretisch gesehen sehr interessant erscheint, vor allen Dingen vor dem Hintergrund einer Amerikanisierung sowie dem Paradoxon, das in einer Gesellschaft, die sich das Wort 'Freiheit' auf die Brust brandet, die individuelle Freiheit (surfen, downloaden, Namen verwenden, denken) immer mehr abgeschafft wird.

Schreibt lieber ordentliche Programme und geht gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit vor.


Ein letzter Tipp:
Nenn dein Programm doch einfach '(*)'. Das ist bestimmt noch nicht als TM eingetragen.

Mithrandir 8. Jun 2010 07:23

AW: Namensgebung für Software
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1026477)
Wenn ein Begriff schon in aller Munde ist, dann ist der quasi schon alleine durch seine Bekanntheit geschützt.

Genau. Und wenn man den Begriff in Deutschland durch das DPMA aus genau diesem Grund nicht schützen lassen kann, dann klopft man freundlich an die Tür der OAMI (EU), und lässt sich das eben dort schützen. Bis der Löschungsantrag durch ist, kann man lustig Abmahnungen verschicken:

http://mias-recherchen.blogspot.com/...ildoparty.html

:wall:


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