Delphi-PRAXiS
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martinf16 4. Sep 2010 01:57

Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen..

Ich möchte in einem Programm eine Worddatei erstellen und dafür im Hintergrund Word verwenden, indem ich es automatisch steuere. Nun frage ich mich aber ob das rechtlich unbedenklich ist, ich möchte nicht irgendwann die Anwälte von Microsoft vor der Tür stehen haben, da ich ja ihr Programm einfach so benutze.

Also meine Frage: Kann ich Word auf diese weise unbedenklich nutzen?! Und gäbe es einen Unterschied zwischen Programmen die ich einfach so im Internet als Freeware anbiete oder sogar verkaufen möchte?

Vielen Dank

Medium 4. Sep 2010 02:22

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
So lange du Word nicht (unlizensiert) mitlieferst, sondern es auf dem Ziel-PC als installiert voraus setzt bzw. eine legale Version mit verkaufst, ist alles paletti. Dafür ist die OLE Automation Schnittstelle schließlich gedacht ;)

Sir Rufo 4. Sep 2010 09:53

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Es ist von MS sogar ausdrücklich erwünscht.

Denn dann ist ja jeder Anwender deiner Software gezwungen ein MS Produkt zu erwerben.
Das stärkt nicht nur den Geldbeutel sondern verhilft auch zu noch mehr Marktanteilen.

Wenn du OO benutzen solltest, dann würde ich mir an deiner Stelle eher Gedanken um die MS Rechtsabteilung machen :mrgreen:

Phoenix 4. Sep 2010 10:48

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Richtig. Genau dafür bieten sie die Schnittstellen zur Steuerung von Word ja an.

Also viel Spass :)

martinf16 4. Sep 2010 22:54

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Okay.. Vielen Dank. Dann sollte es ja kein Problem sein.

Was OpenOffice angeht.. Ich hatte mir überlegt vielleicht sogar beides zu unterstützen, das heißt, je nachdem was beim Nutzer installiert ist, wird entweder über MS oder OO gearbeitet. Kann das dann zu Problemen mit MS führen??

Und am Rande: Wenn ich OO in meine Software einbinde muss dann laut OO Lizenz der Quellcode der ganzen Anwendung mit zur Verfügung gestellt werden?!

toms 5. Sep 2010 05:26

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Zitat:

Zitat von martinf16 (Beitrag 1047558)
Und am Rande: Wenn ich OO in meine Software einbinde muss dann laut OO Lizenz der Quellcode der ganzen Anwendung mit zur Verfügung gestellt werden?!

Du bindest ja nicht OO in deine Software ein sondern greifst nur mittels dessen Schnittstellen darauf zu.

Matze 5. Sep 2010 07:36

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Zitat:

Zitat von martinf16 (Beitrag 1047558)
Was OpenOffice angeht.. Ich hatte mir überlegt vielleicht sogar beides zu unterstützen, das heißt, je nachdem was beim Nutzer installiert ist, wird entweder über MS oder OO gearbeitet. Kann das dann zu Problemen mit MS führen??

Warum sollst du da von MS Probleme bekommen?
Du nutzt die MS-Schnittstelle und die von OO. MS kann es egal sein, welche Programme du über entsprechende Schnittstellen ansteuerst. Es wäre ja noch schöner, wenn MS das vorschreiben könnte.

Du darfst MS-Office über OLE ansteuern und wie erwähnt, möchte MS das sogar. Für die ist das auch nur eine Art Werbung bzw. im Idealfall muss der Kunde zur Verwendung deiner Anwendung extra MS-Office kaufen.
MS geht es sicher nicht darum, den Kunden einfach einen Gefallen zu tun. ;)

Und sonst, lies einfach die entsprechende Lizenz/EULA. Da müsste das alles irgendwo drinnen stehen und hast es daher schriftlich.

martinf16 5. Sep 2010 10:05

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Also ich würde wohl diese Schnittstelle für OpenOffice nutzen:

http://sourceforge.net/projects/ooom.../Delphi%20OOo/

Die steht aber unter der LGPL und irgendwie weiß ich nicht so recht ob ich die dann verwenden kann. Am Code dieser Schnittstelle selber würde ich ja nichts verändern, sie aber in meinem Programm verwenden (in kompilierter Form). Ginge das unter der LGPL?!

Meine Suche durch diverse Seiten dazu hat ergeben dass einige meinen das ginge und andere meinen das ginge nur wenn der Code austauschbar wäre (zum Beispiel in Form einer DLL). Eine DLL würde ich aber ungerne mitliefern, da das Programm auch ohne Extradateien laufen soll. Ansonsten müsste ich eben nur Microsoft unterstützen.


Nachtrag: Laut dem zweiten Beitrag auf dieser Seite

http://www.linkedin.com/answers/tech.../341293-255159

sollte man die unter der LGPL stehenden Dateien separieren. Gut - als Units sind sie natürlich separiert, aber in meinem Programm selber nicht mehr. Oder geht es auch wenn sie in die EXE einkompliert wurden?!

mjustin 5. Sep 2010 10:22

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Zitat:

Zitat von martinf16 (Beitrag 1047593)
Gut - als Units sind sie natürlich separiert, aber in meinem Programm selber nicht mehr. Oder geht es auch wenn sie in die EXE einkompliert wurden?!

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber so wie ich die Interpretationen der LGPL bisher kenne, sollen Anwender den lizensierten Code jederzeit selber durch eine neue Version ersetzen können. Das geht technisch durch "späte Bindung" z.B. als DLL.

Lizenztechnisch könnte es aber ok sein wenn die Anwendung prüft, ob eine DLL vorhanden ist und diese dann lädt, und wenn nicht, den Code der in der EXE einkompiliert ist verwendet. Anwender müssen aber die Möglichkeit haben, sich selber eine DLL mit einer anderen Version des lizensierten Codes zu erstellen. Man könnte das zum Beispiel erreichen, indem man ein Delphi Projekt zum Kompilieren der DLL mit ausliefert oder online zum Download bereitstellt.

Viele Grüße,

Nils_13 5. Sep 2010 10:29

AW: Word nutzen - Rechtlich unbedenklich?
 
Moin,

LGPL hat als wirklichen Hauptunterscheidungspunkt zu GPL, den man sich merken sollte: Bei GPL muss die Lizenz übernommen werden, also der eigene Code und der des GPL-Teils mitübergeben werden (Krebsgeschwür). Bei der LGPL sollte so wie ich das früher mal erarbeitet hatte die DLL (aber nicht mal der Code der DLL) immer mit überreicht werden, die LGPL überträgt sich jedoch nicht auf Dein Programm. Also empfiehlt es sich, die DLL mitzuliefern und ich empfehle das auch zu tun - ich mag DLLs auch nicht, aber ich musste feststellen dass Bibliotheken an sich eine ganz feine Sache sind und es doch gar nicht so weh tut sie mitzuliefern. Falls Dir das jedoch wirklich nicht in den Kram passt (würde es mir aber wirklich überlegen, weiß ja nicht wie Du das machst, aber ich tar und rar meine Programme eh immer für jede Plattform, daher tut die DLL nicht mal weh) dann biete den Benutzern doch einfach an, die DLL selbst noch herunterzuladen und einzubinden. Aber ein Feature wegen so einer Kleinigkeit wegzulassen finde ich bescheuert, es ist einfach zu radikal gedacht, denn es gibt hier gar keine wirklichen rechtlichen Probleme mit den Lizenzen. Diese Angaben sind natürlich ohne Gewährleistung, ich habe mir die LGPL-Geschichte auch vor zwei Jahren mal angeschaut, es könnte sich natürlich auch was daran geändert haben, aber ich glaube im Grundsatz hat sich da nichts getan.

Gruß,
Nils


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